Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / V. Nachehelicher Unterhalt – das Formproblem

Mit dem UÄndG 2008[18] ist dem bis dahin geltenden § 1585c BGB der Satz angefügt worden, dass eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, der notariellen Beurkundung bedarf. Das sich mit dieser Differenzierung ergebende Gestaltungspotenzial liegt auf der Hand. Unterhaltsverträge, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, unterstehen e...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner und die Antragstellerin zu 2) sind die nicht verheirateten Eltern des am 7.11.2015 geborenen Antragstellers zu 1). Dieser lebt bei seiner Mutter, von der er versorgt und betreut wird. Die Vaterschaft erkannte der Antragsgegner mit notarieller Urkunde vom 12.1.2016 an. Durch weitere notarielle Urkunde … verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung ein...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / b) Beispiel 2

Praxis-Beispiel Sachverhalt: M und F haben zusammen ein nichteheliches Kind NK, welches bei M lebt. F hat aus einer früheren Ehe zwei Kinder KF 1 und KF 2, die keinen Unterhalt (auch keine UVG-Leistungen) mehr erhalten. M ist inzwischen mit Ehefrau E verheiratet, die die gemeinsamen Kinder KM 1 und KM 2 betreut und nicht erwerbstätig ist. F ist nunmehr in zweiter Ehe mit Ehem...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 3. Haftungsquoten der Eltern für den Kindesunterhalt

Sind auch noch minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder vorhanden, so sind diese stets vorab zu befriedigen (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gleiches gilt ggf. für vorrangige Ehegattenunterhaltsansprüche (§§ 1609 Nr. 2 und 3 BGB). Mit der Konstellation von zwei volljährigen Kindern bei zwei verschiedenen Müttern hat sich Gutdeutsch (FamRZ 2006, 1724 ff.) befasst. Es soll nur ein ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 4. Beispiel

Praxis-Beispiel Sachverhalt: E, die geschiedene Ehefrau des M, versorgt die gemeinsamen Kinder KE 1, geboren am 10.10.2002 (14 J), und KE 2, geboren am 9.9.2009 (7 J). E arbeitet 75 % und verdient 1.200 EUR netto. Die Scheidung wurde 2012 rechtskräftig und M zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts i.H.v. 680 EUR verpflichtet. M verdient 3.500 EUR netto und hat mit seiner n...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / a) Beispiel 1

Praxis-Beispiel Sachverhalt: Nach der Scheidung bleiben K 1 (5 J) und K 2 (3 J) bei M, der 1.200 EUR netto verdient und das Kindergeld erhält. F, die in der Ehe Hausfrau war, heiratet erneut. F ist in der zweiten Ehe Hausfrau. Ihr zweiter Ehemann Z verdient 2.700 EUR netto. M verlangt ab 1.1.2017 von F Kindesunterhalt, den F im Hinblick auf ihr fehlendes Einkommen verweigert....mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / 8

Anmerkung Der vorstehende Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg. Der Aufsatz wird in FF 10/2017 mit den folgenden Inhalten fortgesetzt: VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer X. Leibrente statt Unterhalt XI. Gestaltung und Abänderung XII. Abfind...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / I. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB

Der Bedarf bestimmt sich nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils und wird gemäß den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Betreut der nicht betreuende Elternteil selbst ein weiteres minderjähriges Kind oder versorgt er den Haushalt des neuen Partners, stellt sich die Frage, ob er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen kann. Der Unterhaltsanspruch des m...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Für die Zeit danach ist auf die obigen Ausführungen zur sog. Hausmann/Hausfrauen-Rechtsprechung hinzuweisen.[14] Ein Elternteil, der sich wiederverheiratet, kann nach § 1356 Abs. 1 BGB im Einvernehmen mit seinem Ehegatten in der neuen Ehe die Haushaltsführung übernehmen. Diese Haushaltsführung entlastet aber nur den neuen Ehegatten und Kinder aus der neuen Ehe, nicht dagegen ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

In den Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch auf §§ 1571 ff. BGB stützt, hat er die Rollenwahl des Elterngeld beziehenden, unterhaltspflichtigen Elternteils zu akzeptieren und daher möglicherweise keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt, sofern das dann noch vorhandene Einkommen nicht genügt, um den Unterhaltsanspruch zu befri...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / Einführung

Zu beachten ist, dass der Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kindern oder privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 3 S. 1 BGB) vorrangig zu befriedigen ist und insoweit eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige nunmehr in einer (neuen) Familienkonstellation lebt und dort ein weiterer Unterhaltspflichtiger hi...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / IV. Freistellung und Verzicht – wie alles anfing

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeits- und Inhaltskontrolle nahm bekanntlich ihren Ausgang mit einer Entscheidung des BVerfG vom 6.2.2001.[16] Auf Drängen des werdenden Vaters hatte die schwangere Frau einen Totalverzicht unterzeichnet, mit dem sie auf jeglichen Unterhalt für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ab Rechtskraft der Scheidung verzichtete und sich verpflichtete, ...mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Fraglich ist, ob der Ehegatte/Partner, der für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, den Bezug von Elterngeld zu wählen, wahrnehmen kann. Elterngeld kann seit 1.1.2015 auch für eine längere Bezugsdauer gewählt werden (Elterngeld plus).[10] Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage der Wahl von Elterngeld wie folgt ausgeführt: Zit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Einzelfragen

Rn 118 Nicht zur Insolvenzmasse gehören danach: sämtliche nicht abtretbare Forderungen (vgl. § 851 Abs. 1 ZPO). Eine Ausnahme gilt lediglich in den Fällen des § 399 BGB für diejenigen Forderungen, bei denen der geschuldete Gegenstand als solcher der Pfändung unterworfen ist (§ 851 Abs. 2 ZPO); allein das Abtretungsverbot verhindert hier nicht, das betreffende Recht der Insolv...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Zunächst stellt sich die Frage, ob sich der unterhaltspflichtige Ehegatte gegenüber seinem früheren Ehegatten auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit berufen kann, wenn er nunmehr im Rahmen einer neuen Beziehung ein weiteres Kind hat und insoweit Unterhaltspflichten gegenüber dem neuen Kind und der neuen Ehefrau/nichtehelichen Mutter bestehen. Fraglich ist w...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VI. Privatautonomie und Inhaltskontrolle

Bergschneider [26] hat in seiner Besprechung des Beschlusses vom 31.10.2012[27] dem BGH vorgehalten, diese Entscheidung nicht zum Anlass genommen zu haben, die klassische Kernbereichslehre aus dem Jahr 2004 einer überfälligen Wartung unterzogen zu haben. Die Gesetzeslage habe sich doch seither wesentlich geändert, sodass gleichsam die Geschäftsgrundlage für die bisherige Kern...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1

Im Familienrecht stellen sich zumeist nicht nur die klassischen Fragen des Kindes- oder nachehelichen Unterhalts, wenn eine Ehe gescheitert ist. Auch nichteheliche Eltern und das Zusammenleben von Kindern unterschiedlicher Eltern bestimmen den Alltag in der familienrechtlichen Praxis. Gerade sog. Patchworkfamilien oder Fälle einer Geschwistertrennung sind unterhaltsrechtlich...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Privathaftpflichtversicherung auf der Grundlage der AHB. In § 4 Abs. 1 Nr. 6 lit. a der AHB ist folgendes geregelt: "Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus erge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

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zfs 8/2017, Deckungsschutz ... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei dem Bekl. eine Haftpflichtversicherung. Sie wird von den Eigentümern eines Hausgrundstücks in Anspruch genommen auf Ersatz von Reparaturkosten, die entstanden seien durch Wurzeleinwuchs in eine Abwasserleitung. Der betreffende Baum steht auf städtischem Grund. Dort liegt auch jener Teil der Abwasserleitung, in welchen die Wurzeln eingewachsen sein solle...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / Leitsatz

1. § 833 S. 2 BGB räumt dem Tierhalter die Möglichkeit, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB zu entlasten, nur dann ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters – d.h. einem wirtschaftlichen Zweck – zu dienen bestimmt ist. 2. Unter Erwerbstätigkeit i.S.d. § 833 S. 2 BGB ist...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Am 15.9.2011 gegen 5.50 Uhr befuhr der Angestellte des Kl. M mit einem Kleinbus des Kl. eine Staatsstraße. Der Angestellte B befand sich als Beifahrer in dem Fahrzeug. Auf der Gegenfahrbahn standen zwei Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. Eines dieser Fahrzeuge betätigte die Lichthupe, um den Fahrer des Kleinbusses zu warnen. Als M an den Fahrzeugen vorbeifuhr, sah e...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / b) Sonderregelung nicht erforderlich

Einer Sonderregelung für den Übergang auf die Erben bedarf es nur, wenn es an einem Trägermedium fehlt, das nach § 1922 BGB übergehen kann. Als Trägermedium kommt eine dingliche (Eigentum) oder eine schuldrechtliche Position in Betracht. Letzere mag z.B. ein Vertragsverhältnis mit dem Inhaber des Trägermedium, also dem Provider, der die Cloud (nichts anderes als ein Rechenze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.3 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9 Die Auszahlung kann auch an eine Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind des Berechtigten Unterhalt gewährt. Mit der Neufassung des § 74 Abs. 1 EStG durch das FamFG ist die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten für den Fall, dass dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten nicht nachkommt, ausgeschlossen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) FamFG v. 22.12.1999[1] wurde in Abs. 1 die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 74 EStG regelt die Bestimmung des Auszahlungsempfängers für Sonderfälle (sog. Abzweigung). Grundsätzlich wird das Kindergeld nach §§ 62, 64 EStG dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Ausnahmsweise kann in den Fällen des § 74 EStG auch an das Kind oder an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten oder an eine Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 3 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 a. F.)

Rz. 9 § 68 Abs. 2 EStG a. F. entsprach § 19 Abs. 2 BKKG a. F. Der jeweilige Arbeitgeber der in § 63 EStG bezeichneten Personen hatte der Familienkasse auf Verlangen eine Bescheinigung über den Arbeitslohn usw. auszustellen. Die Vorschrift diente der Feststellung, ob bei dem Kind die Grenze der Einkünfte oder Bezüge nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG überschritten war. Der Kindergeld...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Leitsatz Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm‐Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 535, § 558c, § 558d BGB Sachverhalt Die Klägerin ist verheiratet und in X beschäftigt. Die Ehele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 4 Fehlende Haushaltszugehörigkeit (Abs. 3)

Rz. 17 Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten (Eltern oder Adoptiveltern) aufgenommen, wird die Anspruchskonkurrenz nach dem Grundsatz der Unterhaltsrentengewährung gelöst. Entscheidend ist, wer eine Unterhaltsrente bzw. wer die höchste Unterhaltsrente zahlt. Bei gleich hohen Unterhaltsrenten und in den Fällen, in denen keiner der Berechtigten Unterhalt zahlt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). § 64 Abs. 3 S. 3 und 4 EStG wurde durch das FamFG v. 22.12.1999[1] neu gefasst. Danach können über die bisherigen Fälle hinaus mehrere Bere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.2 Gemeinsamer Haushalt gleichrangig Berechtigter (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 8 Bei Aufnahme in einen gemeinsamen Haushalt mehrerer Berechtigter, der in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU liegen kann[1], kann die Anspruchskonkurrenz allein nach dem Obhutsprinzip nicht gelöst werden. Im Fall eines gemeinsamen Haushalts von Eltern (Hauptfall), einem Elternteil und dessen Ehegatten, von Pflegeeltern oder Großeltern, in den das Kind a...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 1. Eigenverantwortung oder Unterhalt?

Einerseits wird der Grundsatz der Eigenverantwortung in § 1569 BGB eindeutig formuliert und die Vorschrift hat mit dem Unterhaltsänderungsgesetz 2008 (siehe unter A. II. 4.) eine weitere Aufwertung erfahren. Andererseits spielt der Grundsatz der Eigenverantwortung in der Praxis aber kaum eine Rolle, denn die eigentliche Regel, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung für sic...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2. Das Maß des Unterhalts

Das Maß des nachehelichen Unterhalts soll – stärker als bisher – an die Legitimation des jeweiligen Unterhaltsanspruchs gekoppelt werden. Im Einzelnen:mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 1. Geänderte Grundsätze

Nach Auffassung des DAV ist ein modernes Unterhaltsrecht an folgenden Grundsätzen auszurichten:mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / II. Der Beschluss

Die Beteiligten hatten im März 1993 geheiratet. Am 28.12.1995 schlossen die Ehegatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag und Erbverzicht, in dem sie auf nachehelichen Unterhalt verzichteten. Ausgenommen hiervon sollte nur der Fall sein, dass ein Ehegatte Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes verlangen konnte. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder ...mehr

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FF 07/08/2017, Ausbildungsu... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Das antragstellende Land nimmt den Antragsgegner, dessen Tochter es Vorausleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt hat, auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die am 26.11.1984 nichtehelich geborene Tochter des Antragsgegners erwarb im Jahre 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3. Bereits zu diesem Z...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Rspr. ist umstritten. Der 6. Senat des OLG Hamm ist der Auffassung, § 48 Abs. 1 FamGKG sei entsprechend anzuwenden. Der 1. Senat des OLG Hamm geht dagegen – wie hier – vom 12-fachen Monatswert aus.[1] Das OLG Frankfurt wiederum stellt auf § 9 ZPO ab und nimmt den 42-fachen Monatswert an. Ein Rückgriff auf § 9 ZPO ist allerdings nicht möglich. Das FamGKG sieht – im Gegensatz ...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 ZPO zulässig, da sie form- und fristgerecht eingelegt wurde. Sie ist – zumindest vorläufig – im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Der Antrag der Antragstellerin ist mutwillig i.S.d. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 2 ZPO. Eine Mutwilligkeit ergibt sich nicht daraus, dass die Antragstellerin ...mehr