Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Ausnahmsweise Beachtlichkeit der Leistungsfähigkeit beim Familienunterhalt

Trotz fortbestehender ehelicher Lebensgemeinschaft ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch beim Familienunterhalt als Anspruchsvoraussetzung zu beachten. Dem Unterhaltspflichtigen muss im Unterschied zum Fall des häuslichen Zusammenlebens in dieser Lebenssituation auch beim Familienunterhalt der angemessene eigene Unterhalt als Selbstbehalt belassen werden....mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Berücksichtigung des ehebedingten Nachteils allein beim Unterhaltsberechtigten

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gem. § 1578b BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Das Gesetz sieht einen vollständigen Ausgleich des ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Anspruchskonkurrenz

Nimmt die Mutter eines aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Kindes die vorübergehend aufgelöste eheliche Lebensgemeinschaft wieder auf, ist ihr Anspruch gegen ihren Ehemann auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gegenüber dem Anspruch gegen den Vater des Kindes grundsätzlich nicht vorrangig. Der Anspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB verdrängt aber den Anspruch ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Erwerbsobliegenheit

Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtsprechung hebt auf den Ei...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB

Besonderer Darlegungsbedarf besteht, wenn das Erwerbshindernis auf Krankheit beruhen soll. Wird nachehelicher Unterhalt als Krankheitsunterhalt eingefordert, reicht allein der Hinweis auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB XII nicht aus; der Verweis auf ein nicht schriftsätzlich aufgearbeitetes Anlagenkonvolut ersetzt konkreten Vortrag ebenfalls nicht.[44]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / III. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes zu seinen Eltern

Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB), die ihnen wirtschaftliche Selbstständigkeit vermittelt. Wie für jeden Unterhalt Beanspruchenden gilt, dass er alles Mögliche und Zumutbare tun muss, um die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu halten. Dieser Grundsatz w...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Bedarfsdeckender Einsatz von verfügbarem Vermögen durch das volljährige, im Studium befindliche Kind

Ein volljähriges Kind, das sich im Studium befindet, muss jegliches zu seiner freien Verfügung stehendes Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs einsetzen. Dies hat sukzessive bis zu dessen vollständigen Verbrauch zu geschehen. Erst danach kommt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zum Tragen. Die Obliegenheit ist unabhängig davon, woher das Vermögen kommt und welche Vor...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 2 Anmerkung

Ist die Entscheidung des BGH der erste Schritt auf dem Weg zum Wechselmodell als Regelfall? Liest man die Überschriften diverser Presseerzeugnisse, könnte man diesen Eindruck gewinnen: "Getrennte Eltern haben gleichen Anspruch auf Zeit mit dem Kind",[1] "BGH stärkt vor allem die Rechte von Vätern",[2] "BGH stärkt Rechte von Eltern",[3] so und ähnlich lauteten die Titel der v...mehr

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FoVo 4/2017, Nachzahlung vo... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung im Ergebnis richtig Die Entscheidung ist nur im Ergebnis richtig. Eine Verteilung von Nachzahlungen für mehrere Monate auf diejenigen Monate, für die die Nachzahlungen gedacht sind, ist in § 850k Abs. 4 ZPO, bei dem es sich um eine Kann-Vorschrift handele, nicht vorgesehen (LG Koblenz, 23.1.2015 – 2 T 46/15; LG Berlin ZVI 2013, 479; AG Ingolstadt FoVo 2016, 143)....mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf – teilweise – Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne Weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt [Abgrenzung zu den Senatsurt. v. 25.5.1994 – XII ZR 78/93, FamRZ 1994, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VI. Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

Nach wie vor streitig ist die Bemessung des Verfahrenswertes bei Antragserweiterungen. So sollen Antragserweiterungen desselben Beteiligten nach Einreichen des Unterhaltsantrags, die den Zeitraum der auf die Einreichung des Unterhaltsantrags folgenden 12 Monate nicht berühren, den Verfahrenswert nicht erhöhen.[9] Andererseits soll es zur Erhöhung des Verfahrenswertes führen,...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Rechtsfolgen bei dauerhaft unzureichenden Erträgnissen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Erwirtschaftet ein selbstständig Erwerbstätiger über Jahre nur Verluste oder ist eine nachhaltige Sicherstellung des Unterhalts ansonsten ausgeschlossen, kann von ihm in sorgfältiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Aufgabe seiner Tätigkeit zugunsten der Aufnahme einer abhängigen Erwerbstätigkeit verlangt werden. Zuvor ist dem Unterhaltspflichtigen aber eine Karen...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 4. Unterhaltsrechtliche Folgen bei erweitertem Umgangsrecht

Nach Maßgabe der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse findet die Betreuung des gemeinsamen Kindes zeitlich unterhalb der paritätischen Betreuung statt, jedoch in einem Maß, das über den vorwiegend praktizierten Umfang hinausgeht. Auch dieses erweiterte Umgangsrecht bringt Kostenbelastungen auf Seiten des Umgangselternteils und nach Lage des Falles ebenso wirts...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Bedarfsbestimmung

Der Bedarf richtet sich gem. §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils vor Geburt des Kindes. Sie wird durch das nachhaltig erzielte Einkommen geprägt. Die anzunehmende Entwicklung des Einkommens, das der Elternteil ohne die Geburt des Kindes erzielt hätte, ist zu berücksichtigen. Als nachhaltig erzielt kann ein Einkommen nur angesehe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / dd) Darlegungs- und Beweislast

Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Begrenzung sprechen. Er kann beweisfällig bleiben, wenn er den substantiierten Darlegungen des Unterhaltsberechtigten zum Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht seinerseits substantiiert entgegentritt und den Be...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Das LG Frankfurt hält die sofortige Beschwerde des Gläubigers für unbegründet, nachdem der Rechtspfleger beim AG der Erinnerung des Schuldners abgeholfen und den PfÜB aufgehoben hat. Vorsicht! Während für den Schuldner die Erinnerung gegeben ist, kommt der Gläubiger mit einem Rechtsmittel nur dann in Berührung, wenn beide Vollstreckungsparteien angehört wurden oder aber sein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Hier: Ausnahme zur Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123 ff.)

Rz. 137 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Verschafft der an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt stpfl. Gesellschafter bzw. die ihm nahe stehende Person die Verfügungsmacht an den gehandelten Waren oder Gütern gegenüber der ausländische Gesellschaft oder umgekehrt, so wird dem Gesellschafter die objektive Beweislast bzw. die Feststellungslast dafür aufgebürdet, da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 1 I. Der Fall im Überblick

PfÜB bei internationalen Beziehungen Die Gläubigerin vollstreckt im Wege der Forderungspfändung gegen die außerhalb der EU beheimatete Schuldnerin in eine Forderung gegen die in London ansässige Drittschuldnerin, die jedoch in Frankfurt eine Niederlassung unterhält. Schuldnerin rügt örtliche Zuständigkeit Die Schuldnerin greift den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) mi...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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zfs 4/2017, Krankheitsbedin... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch sonst zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte und mit Schreiben v. 8.11.2016 zulässig begründete Rechtsbeschwerde der StA hat bereits mit der Sachrüge Erfolg, so dass es eines Eingehens auf die Verfahrensrüge nicht bedarf." 1. Gegen den Betr. hat gem. §§ 24, 25 Abs. 1 S. 1 StVG, § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Das AStG [2] bildet den Art. 1 des AStRefG.[3] § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7–14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114 [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. 4 und nicht den Handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Kapitalertragsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Treuhandmodellen

Kommentar Kreditinstitute bieten ihren Kunden mitunter externe Zinsprodukte an, sodass das Anlegergeld an andere Institute im In- und Ausland weitergereicht wird. Das BMF erklärt, wie bei solchen Treuhandmodellen der Steuerabzug auf die Kapitalerträge funktioniert. Um ihren Kunden im Einlagengeschäft eine möglichst breite Angebotspalette bieten zu können, halten Kreditinstitu...mehr

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Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern – Feststellung der fehlenden Frei­zügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

Leitsatz Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt – auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung – allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenth...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.2 Auszahlung kinderbezogener Leistungen (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1 für die Tatbestände, in denen der Sozialleistungsberechtigte Kindern gegenüber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig ist und demzufolge eine solche gesetzliche Unterhaltspflicht auch nicht verletzen kann, jedoch Sozialleistungen erhält, bei denen Kinder bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden. Auch ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.4 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 35 Neben der Abzweigung an Ehegatten und Kinder lässt Abs. 1 Satz 4 auch die Abzweigung an Dritte zu, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder den Kindern tatsächlich Unterhalt gewähren. Dies können natürliche Personen, Einrichtungen oder Behörden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Leistungsberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachk...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.4 Haushaltsführer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4)

Rz. 29 Als letztrangiger Sonderrechtsnachfolger ist der Haushaltsführer, der schon früher in einzelnen Vorschriften als Berechtigter enthalten war (§ 88 RKG, § 65 AVG) genannt, der in Anlehnung an diese Vorschriften in Abs. 4 eigenständig definiert wird. Damit dieser als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommt, müssen alle in Abs. 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. O...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.1 Geldleistungen für Kinder (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 27 Satz 2 trifft eine Sonderregelung für den Betrag, der für Kinder abzweigbar ist, wenn der Berechtigte Leistungen erhält, die unter Berücksichtigung von Kindern höher festgesetzt wurden, z. B. Kindergeld, Kinderzulagen, Kinderzuschläge (§ 33b BVG; § 270 SGB VI und § 217 Abs. 3 SGB VII). Auch die höheren Leistungssätze beim Arbeitslosengeld bei Vorhandensein von Kindern...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2 Sonderrechtsnachfolger

Rz. 17 Der Kreis der als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommenden Personen ist abschließend und in der Reihenfolge durch Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 i. V. m. Abs. 2 bis 4 bestimmt. Vorgehende Sonderrechtsnachfolger schließen nachfolgende aus. Innerhalb einer Gruppe gilt bei mehreren berechtigten Personen die Aufteilung nach gleichen Teilen (Bruchteilsgemeinschaft – Abs. 1 ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.2 Laufender Geldleistungsanspruch

Rz. 7 Für die Abzweigung kommen nur laufende Geldleistungen in Betracht, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind. Laufende Geldleistungen sind solche Leistungen, die regelmäßig und wiederkehrend zu zahlen sind. Dazu gehören auch für bereits abgelaufene Zeiträume in einer Summe nachgezahlte laufende Geldleistungen. Auch die Zusammenfassung der Zahlung f...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3 Höhe des Abzweigungsbetrages

Rz. 23 Stellt der Sozialleistungsträger eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht fest, können die laufenden Geldleistungen in angemessener Höhe an die Unterhaltsberechtigten ausgezahlt werden. Hierbei ist im Einzelnen umstritten, welche Bedeutung das "Können" einerseits und die "angemessene Höhe" andererseits haben oder ob das "Ermessen" des "Könnens" sich inhaltli...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / A. Dogmatische Grundlagen

Rz. 1 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall (Anspruch der Hinterbliebenen wie Ehepartner/Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaft oder eigene und adoptierte Kinder des Getöteten) ist ein Unterhaltsschaden (anders als im Verletzungsfall). § 844 Abs. 2 BGB gewährt den Hinterbliebenen eines getöteten Haushaltsführenden einen Schadensersatzanspruch wegen der entgangene...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Leitsatz Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. Normenkette § 33a Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c, § 9 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II Sachverhalt Der Kläger lebt seit ...mehr

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FoVo 3/2017, Wenn der Schuldner keinen Unterhalt zahlt

I. Das Problem Erfolgreiche Lohnpfändung Wir haben eine Pfändung beim Arbeitgeber des S veranlasst. Dieser überweist seit Mai 2016 den pfändbaren Betrag und berücksichtigt dabei eine unterhaltsberechtigte Person mit der Begründung, der Schuldner habe einen 0,5-Kinderfreibetrag. Diese Aussage stimmt, da uns monatlich die Lohnscheine vorliegen. Der Schuldner hat ca. 1.640,00 EUR...mehr

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FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / I. Das Problem

Erfolgreiche Lohnpfändung Wir haben eine Pfändung beim Arbeitgeber des S veranlasst. Dieser überweist seit Mai 2016 den pfändbaren Betrag und berücksichtigt dabei eine unterhaltsberechtigte Person mit der Begründung, der Schuldner habe einen 0,5-Kinderfreibetrag. Diese Aussage stimmt, da uns monatlich die Lohnscheine vorliegen. Der Schuldner hat ca. 1.640,00 EUR netto, so das...mehr

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FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.073,88 EUR in Abzug zu bringen. Von dem überschießenden Betrag sind ...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller. Diese machen rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab September 2012 geltend. [2] Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten anlässlich ihrer Trennung für die Zeit ab August 2012 die ...mehr

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FoVo 3/2017, Antrag auf Erlass eines Klarstellungsbeschlusses bei der Pfändung von Arbeitslohn

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, so ergeht der diesbezügliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig als sogenannter Blankettbeschluss. Es wird also weder die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen bestimmt, noch wird der unpfändbare oder der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ausgewiesen. Vielmehr wird auf die Pfändungsfreigrenzentabelle...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 2 Anmerkung

Der BGH konkretisiert die Rechtsprechung zum Wechselmodell hinsichtlich unterhaltsrechtlicher Fragen und bringt für die Praxis Klarheit. Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch beim paritätischen Wechselmodell grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB für den Barunterhalt des Kindes einzustehen haben,[1] soweit sie sich nicht gegenseitig von de...mehr