Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 201 Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vert...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2 g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [214] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Pfändbarkeit von Direktversicherungen

Rz. 613 Nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 4 – 6 BetrAVG sind Rechte und Ansprüche aus Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung soweit unpfändbar, als der ausgeschiedene Arbeitnehmer diese nicht abtreten darf. Die Verfügungsbeschränkung erfasst neben dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital auch die Überschussanteile und den Bonus einer Direk...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 1 b bzw. Nr. 2.4.1 ARB 2012

Rz. 406 Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gem. § 2 k ARB sieht § 4 Abs. 1 b ARB einen besonderen Versicherungsfall vor: Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat und einen Rat bzw. eine Auskunft erforderlich macht. Das Problem für d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 105 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 643 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1107] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XII. Mitversicherte Personen

Rz. 102 Dem Versicherungsnehmer – Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers – stehen die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zu (vgl. § 1 S. 1 VVG); er ist zur Zahlung der ­Prämie verpflichtet (§ 1 S. 2 VVG) und ihn treffen die nach VVG und ARB zu erfüllenden ­Obliegenheiten. Wie in vielen anderen Versicherungszweigen besteht auch für die Rechtsschutzversic...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 52 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation,[183] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt auch delegieren, aber nicht jeden Vorgang. Die Rechtsberatung obliegt ihm allein.[184] Kostenfes...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 171 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadenversicherung wird die Mitversicherung vor...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers im Sinne des § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 118 Beim Schadensfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / K. Gefahrerhöhung

Rz. 151 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[156] Einmalige, kurzfristige oder vorübergehende Gefahränderungen sind noch keine Gefahrerhöhung. Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt voraus, dass sich die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Vorsätzliches Handeln von Mitbewohnern des Versicherungsnehmers, § 1 Nr. 7 a AERB 87

Rz. 99 Danach besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen verursacht wurden, mit denen der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt oder die bei ihm wohnen, es sei denn, dass dadurch die Tat weder ermöglicht noch erleichtert wurde. Der Ausschlusstatbestand ist Ausdruck des besonderen Risikos, dass durch Mitbewohner ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 297 Muster 16.1: Klage auf Todesfallleistung Muster 16.1: Klage auf Todesfallleistung[474] An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen aus der Unfa...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / E. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Leitungswasserversicherung

Rz. 199 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Rz. 200 Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Leitungswasserversicherung, der durch einen Wasseraustritt aus der Waschmaschine verursacht wurde. Der...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 804 Voraussetzung der Eintrittspflicht der Auslandsreisekrankenversicherung ist regelmäßig der Eintritt des Versicherungsfalles im Ausland. Ausland ist dabei in den Versicherungsbedingungen unterschiedlich definiert. Der umfassendste Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung wird diesbezüglich dann geboten, wenn als Ausland das Gebiet außerhalb Deutschlands bzw....mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 511 Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 4530...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 349 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Kl...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

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zfs 8/2017, Deckungsschutz ... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei dem Bekl. eine Haftpflichtversicherung. Sie wird von den Eigentümern eines Hausgrundstücks in Anspruch genommen auf Ersatz von Reparaturkosten, die entstanden seien durch Wurzeleinwuchs in eine Abwasserleitung. Der betreffende Baum steht auf städtischem Grund. Dort liegt auch jener Teil der Abwasserleitung, in welchen die Wurzeln eingewachsen sein solle...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / Leitsatz

1. § 833 S. 2 BGB räumt dem Tierhalter die Möglichkeit, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB zu entlasten, nur dann ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters – d.h. einem wirtschaftlichen Zweck – zu dienen bestimmt ist. 2. Unter Erwerbstätigkeit i.S.d. § 833 S. 2 BGB ist...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Am 15.9.2011 gegen 5.50 Uhr befuhr der Angestellte des Kl. M mit einem Kleinbus des Kl. eine Staatsstraße. Der Angestellte B befand sich als Beifahrer in dem Fahrzeug. Auf der Gegenfahrbahn standen zwei Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. Eines dieser Fahrzeuge betätigte die Lichthupe, um den Fahrer des Kleinbusses zu warnen. Als M an den Fahrzeugen vorbeifuhr, sah e...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / b) Sonderregelung nicht erforderlich

Einer Sonderregelung für den Übergang auf die Erben bedarf es nur, wenn es an einem Trägermedium fehlt, das nach § 1922 BGB übergehen kann. Als Trägermedium kommt eine dingliche (Eigentum) oder eine schuldrechtliche Position in Betracht. Letzere mag z.B. ein Vertragsverhältnis mit dem Inhaber des Trägermedium, also dem Provider, der die Cloud (nichts anderes als ein Rechenze...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / e) Fünfte Stufe: Ersparter Unterhalt (bei Doppelverdienern)

Rz. 53 Im Unterschied zur Alleinverdienerehe gibt es bei der Berechnung der Doppelverdienerehe eine 5. Stufe: den ersparten Unterhalt oder auch Vorteilsausgleich. Bei den Berechnungsmustern der Alleinverdienerehe fehlt diese 5. Stufe, da kein ersparter Unterhalt abzusetzen ist. Durch den Wegfall der Beteiligung des getöteten Ehepartners am eigenen Nettoeinkommen muss sich die...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 4. Gesetzlicher Unterhalt

Rz. 17 § 844 Abs. 2 BGB besagt, dass der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt zu berücksichtigen ist. Was darunter zu verstehen ist, regelt das BGB in den §§ 1360, 1360a Abs. 1 sowie §§ 1602 Abs. 2 Nr. 2, 1610 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Dies bemisst sich nach den konkreten Verhältnissen der Familie aufgrund der Lebensstellung (Was war der erlernte B...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Stellungnahme

Rz. 113 Es ist fraglich, ob nicht auch der tatsächlich geleistete Unterhalt anstelle des gesetzlich geschuldeten Unterhalts anzusetzen ist, da die Rechtsprechung auch nicht unterscheidet, ob die Verhältnisse einer nicht intakten Ehe genauso zu bewerten sind, wie bei einer intakten Ehe (z.B. getrenntlebende Partner). Auch ist der erneute Abzug des ersparten Unterhalts für den...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / f) Sechste Stufe: Mitverschulden/Witwenrente

Rz. 55 Sollte seitens des Getöteten ein Mitverschulden am Unfall vorliegen, so muss sich der Dritte, der nunmehr die Ansprüche geltend macht, dieses Verschulden anspruchsmindernd gem. §§ 846, 254 BGB zurechnen lassen. Dies geschieht dadurch, dass die Haftungsquote ermittelt wird und entsprechend in den Beispielen bei der Anspruchsberechnung gekürzt wird. Praxistipp Es ist hie...mehr

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§ 14 Anhang / n) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 16 Muster 16: Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden ...mehr

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§ 14 Anhang / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 18 Muster 18: Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden ...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 14 Anhang / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 14 Muster 14: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 71 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 75 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 14 Anhang / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 12 Muster 12: Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _______...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / n) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 73 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / a) Erste Stufe: Nettoeinkommen des Getöteten

Rz. 33 Der Getötete war familienrechtlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Grundlage ist daher das Nettoeinkommen des Getöteten zum Unfallzeitpunkt. Dessen Höhe ist mit der Witwe/dem Witwer zunächst zu klären. aa) Arbeitnehmer Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und die...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 4. Verbindungsrente

Rz. 60 Von einer Verbindungsrente spricht man bei einer Rente, die zum Beispiel an ein Paar, Ehemann und Ehefrau, bis zum Tod des zuerst Sterbenden, also bis zur Auflösung des Paares durch Tod zu zahlen ist. Bevor man hier den entsprechenden Kapitalisierungswert untersucht, ist der Altersunterschied zwischen Mann und Frau zu bestimmen, wobei es hier Tabellen in 5er Schritten...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 74 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % v...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 10 Der Unterhaltsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er bedürftig ist. Für den Anspruch des Ehegatten auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gibt es hier eine Besonderheit. Die Vorschrift des § 1602 BGB findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht mit dem Argument gehört werden kann, dass ein Unterhaltsanspruch ausgeschlossen ist, weil das e...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / dd)4. Schritt: Aufteilung errechneter monatlicher Nettoschaden auf die Hinterbliebenen nach Quoten (Witwe, Witwer, Waisen nach Tabelle 4)

Rz. 124 In den drei vorherigen Schritten wurde der monatliche Nettobetrag des Haushaltsführungsschadens errechnet. Dieser Betrag ist in dem vierten Schritt auf die Hinterbliebenen, d.h. auf den überlebenden Ehegatten und das Kind, aufzuteilen. ⅔ entfallen auf die Witwe (122,93 EUR/Monat) und ⅓ auf das Kind (61,46 EUR/Monat). Hier gilt die Tabelle 4 Rdn 108. Rz. 125 Als fünfte...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / f) Mithaftung

Rz. 111 Im Falle der quotalen Haftung verhält es sich beim Naturalunterhaltsschaden ebenso wie bei allen anderen materiellen Schadensersatzpositionen: Die Quotierung erfolgt am Ende. Es gilt jedoch auch hier, wie beim Unterhaltsschaden, das Quotenvorrecht (BGH VersR 1987, 70). Das bedeutet, der hinterbliebene Ehemann kann den ersparten Unterhalt zunächst mit dem von ihm zu t...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / VII. Vorbehalt der Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen

Rz. 73 Wenn in der Abfindungserklärung wiederkehrende Leistungen (Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Unterhalt) vereinbart worden sind, bedarf es einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung, dass §§ 323, 323a ZPO anwendbar sein sollen. Damit ist dann gewährleistet, dass Vergleiche mit wiederkehrenden Leistungen veränderten Bedingun...mehr