Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, zfs 1/2017 / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 (PKHB 2017)

Am 16.12.2016 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 – PKHB 2017) v. 12.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2869). Danach steigen die ab dem 1.1.2017 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Parteien abzusetzen sind. Der nach § 115 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / e) Stufenwerte für die Anwaltsgebühren

Stufenstreitwerte beim Anwalt möglich Der Wert des § 38 FamGKG ist auch für die Anwaltsgebühren maßgebend (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Hier kann es allerdings für die einzelnen Gebühren zu gestaffelten Werten kommen. Beispiel: Stufenantrag mit Stufenwerten für die Anwaltsgebühren Die Antragstellerin verlangt Unterhalt und geht im Wege des Stufenantrags (Auskunft und Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / I. Einleitung und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Scheinväter leisten oft jahrelang Unterhalt für Kinder, die sie nicht gezeugt haben. Kommt die Wahrheit ans Tageslicht, haben sie einen gesetzlichen Regressanspruch gegen den biologischen Vater, § 1607 Abs. 3 BGB. Den kennt aber oft nur die Mutter – und nennt ihn nicht freiwillig. Bislang half die Rechtsprechung mit einem von ihr entwickelten Auskunftsanspruch,[1] den das Bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Düsseldorfer Tabelle

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzgeberische Aktivität wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2015 ausgelöst.[7] 1. Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht einer typischen Fallkonstellation: Die Mutter und der Scheinvater heirateten aufgrund einer Schwangerschaft. Im Oktober 1991 wurde das Kind in die Ehe geboren. 1995 erfolgte die Scheidung, kurz zuvor hatte de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 2. Anpassung des § 1385 Nr. 3 BGB (Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen)

In § 1385 Nr. 2 BGB hat der Gesetzgeber eine erhebliche Besserstellung des Zugewinnausgleichsgläubigers erreicht. Im Gegensatz zur alten Fassung reicht nunmehr bereits der befürchtete Verstoß gegen § 1365 BGB bzw. § 1375 BGB aus, um den vorzeitigen Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Eine solche Ausweitung hätte man sich auch bei Nr. 3 gewünscht. In der Praxis taucht nämlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Bezüglich der Erwerbsobliegenheit und Dauer des Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2017

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / b) "Normalfall"

Beispiel: Normalfall Die Antragstellerin hatte Stufenantrag auf Auskunft und auf Zahlung eines noch zu beziffernden Unterhalts erhoben. Zunächst wird über die Auskunft verhandelt und der Antragsgegner zur Auskunft verpflichtet. Nach Auskunftserteilung wird zur Höhe verhandelt und entschieden. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Auskunft 1.500,00 EUR; Zahlung 6.000,00 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / c) Additionsverbot

Eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz der Zusammenrechnung findet sich in § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG (entspricht § 48 Abs. 4 GKG a.F.). Wird aus einem nicht vermögensrechtlichen Anspruch im selben Verfahren ein vermögensrechtlicher Anspruch hergeleitet, dann gilt nur der höhere Wert. Diese Regelung betrifft vor allem den Fall, dass ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / d) Zurückweisung des gesamten Antrags vor Bezifferung

Voller Wert auch bei vorzeitiger Antragsabweisung Wird der Stufenantrag zurückgewiesen, bevor der Leistungsantrag beziffert worden ist, gilt ungeachtet dessen der höhere Wert des Leistungsantrags. Beispiel: Zurückweisung des Stufenantrags vor Bezifferung Die Antragstellerin hat Stufenantrag auf Auskunft und auf Zahlung eines noch zu beziffernden Unterhalts erhoben. Der Stufena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, Kein Versicheru... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat ausgeführt, die örtliche Zuständigkeit ergebe sich nicht aus § 215 Abs. 1 VVG, weil die Parteien nicht über Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag stritten. Die zentrale vertragliche Vereinbarung der Parteien liege in der Vermittlung von Mietwagen. Die Vermittlung stelle auch aus Sicht des Kl. die zentrale Leistung der Bekl. dar. Im Rahmen der durch di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der ­Opfergrenze

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 %‐Pauschale zu berücksichtigen. Normenkette § 33a Abs. 3 Satz 1, § 32 Abs. 6, § 65, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 4 Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG)

Rz. 22 Das Lohnkonto ist am Ort der Betriebsstätte zu führen. Mit dem in § 41 Abs. 2 EStG definierten Begriff "Betriebsstätte" wird die örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA festgelegt. Der Begriff hat nicht nur für § 41 EStG Bedeutung, sondern gilt allgemein im lohnsteuerlichen Bereich, z. B. für § 38 Abs. 4 EStG: Anzeige des Arbeitgebers an das Betriebsstätten-FA, w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerschulden: Verheimlichte Einnahmen begründen keine Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Ist der Schuldner ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter selbstständig tätig und vereinnahmt er entsprechende Beträge für sich, werden dadurch keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F. begründet. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuerschulden des Insolvenzschuldners Masseverbindlichkeiten darstellen und dami...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH & Co. KG beschränkte sich darauf, ein von ihr angemietetes und dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / Leitsatz

Erhält der Schuldner eine Abfindung, so ist ihm lediglich der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen unterhaltsberechtigten Personen ausreicht. AG Dortmund, 21.7.2016 – 238 M 48/09mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem AG … Dem Schuldner ist der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen Unterhaltsberechtigten ausreicht (Zöller-Stöber, 28. Aufl., § 850i Rn 2). Es ist ihm jedoch nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arb...mehr