Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 3 Anmerkung

Das OLG regelt den Barunterhalt im Falle des Wechselmodells, der in etwa hälftigen Betreuung zweier minderjähriger Kinder, J und L, durch beide Eltern. Es ermittelt den Unterhaltsbedarf, indem es den tabellenmäßigen Regelbedarf von 462 EUR (554 – 92 EUR) für J und von 390 EUR (482 EUR – 92 EUR) für L, den der Vater im Falle alleiniger Barunterhaltspflicht zu zahlen hätte, um...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Verfahrensfragen

Rn 14 Eine Unterbrechung rechtshängiger Unterhaltsverfahren gegen den Schuldner nach § 240 ZPO erfasst nur bei Eröffnung rückständige Ansprüche, während der Rechtsstreit über den laufenden Unterhalt des Schuldners fortzuführen ist.[26]mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 5. Verbundverfahren

Im Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Die Kosten, auch der Folgesachen sind gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Aus Billigkeitsgründen kann aber gemäß § 150 Abs. 4 FamFG über die Kosten einer Folgesache Unterhalt oder Zugewinn auch anderweitig entschieden werden.mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Verfahrensrecht

Für die Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger gelten die Frist- und Formbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1 bis 3 FamFG. Die Beschwerde ist mit einem bestimmten Sachantrag binnen zwei Monaten nach der Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses gegenüber dem Beschwerdegericht zu begründen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.5.2016 – 13 WF 76/16; di...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / I. Gesetzliche Grundlage

Stufenantrag richtet sich nach § 254 ZPO Die gesetzliche Grundlage des Stufenantrags findet sich in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO. Danach ist ein Stufenantrag grundsätzlich nur zulässig in Familienstreitsachen. Für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Stufenanträge nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsprechung hält sie allerdings auch hier für zulä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Unbestimmbare wiederkehrende Leistungen (§ 46 Satz 2)

Rn 9 § 46 Satz 2 erfasst wiederkehrende Leistungen mit unbestimmter Dauer, wie beispielsweise eine Betriebsrente, die mit dem Tod des Berechtigten erlischt, oder einen Anspruch auf Unterhalt, der mit der Wiederheirat entfällt. In solchen Fällen ist der Wert der Leistung nach § 45 Rn. 12 (d. h. indirekt die Lebensdauer des Betroffenen[10] bzw. die Zeit bis zu seiner nächsten ...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Pflicht der Berufungsklägerin als Rechtsschutzversicherer des Berufungsbeklagten zur Freistellung von den Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung. Der Berufungsbeklagte unterhält bei der Berufungsklägerin eine Rechtsschutzversicherung. Dem streitigen Leistungsverlangen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Unter dem 14.12.2013 bestellte der Ber...mehr

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Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder

Leitsatz Einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind steht es nicht entgegen, dass das Kind minderjährig ist. Hat sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, komme eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin ist am 6.2.1999 geboren. Die Familienkasse bewilligte der Mutter der Klägerin das Kin...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder M. (geboren im Dezember 2000), N. (geboren im Juni 2003) und R. (geboren im März 2005) hervorgegangen. Die Kinder halten sich im wöchentlichen Wechsel im jeweiligen Haushalt des einen und des anderen Beteiligten auf. Es besteht auch im Übrigen Einigkeit darüber, da...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / V. Entfallen der gesteigerten Unterhaltspflicht

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt nach § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. In solchen Fällen ist die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts nach § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt, wenn b...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / ee) Schulden

Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens für den Kindesunterhalt sind gemäß § 1603 Abs. 1 BGB auch Schulden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind nicht alle Schulden zu berücksichtigen, sondern die Interessen der Kinder, den Unterhalt ungekürzt zu erhalten, die Interessen des Unter...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / IV. Fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Erzielt der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein Einkommen, weil er nicht arbeitet, ist ein solches evtl. zu unterstellen mit der Folge, dass er als leistungsfähig anzusehen ist. Nach dem in § 1603 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatz ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemesse...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / aa) Wohnkosten

Mietaufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für eine selbstgenutzte Wohnung gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensbedarf. In dem gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR bei Erwerbstätigen und 880 EUR bei Nichterwerbstätigen[38] sind Wohnkosten mit monatlich 380 EUR enthalten. Wenn die zu zahlende Miete diese Kosten erheblich übersc...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Versorgungsausgleich

Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB (i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 28.5.2009, BGBl I, 1102) i.V.m. §§ 1 S. 2, 6 RückAbzinsV heranz...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Vorteile des Zusammenlebens

Wie oben mehrfach dargelegt, ist der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 BGB gehalten, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der minderjährigen Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Der ihm zu belassende notwendige Selbstbehalt dient dazu, ihm einen Anteil seines Einkommens zu belassen, der den eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sichert und auf der Grundlage des ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VI. Vollständiges Entfallen der Unterhaltspflicht

Ein vollständiges Entfallen der Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Folge, dass der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen auch noch den Barunterhalt für das Kind aufbringen muss, kommt nach der Rechtsprechung des BGH[73] in Betracht, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhal...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr

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FF 9/2016, Hört Ihr die Engel rufen?

Inge Saathoff Startet der Amerikaner seine Rundreise "Deutschland in 4 Tagen" oder begibt sich der Japaner auf Reisen in Deutschland auf der ständigen Suche nach passenden Fotomotiven, so werden sie beide, wenn sie zur richtigen Zeit unterwegs sind, einen Besuch in Nürnberg auf dem Christkindlmarkt nicht auslassen. Wenn Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, diesen Ausflug auch...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld

Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den ...mehr

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Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen

Leitsatz Die Steuersatzermäßigung für Jugendherbergen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG i.V.m. §§ 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO gilt nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG, § 64, § 68 Nr. 1 Buchst. b AO, Art. 98 Anh. III Nr. 15 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger ist ein als ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Unterhalt der nichtehelichen Mutter

a) Verlängerter Anspruch In der Entscheidung zum Verhältnis zwischen Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt (s.o. unter II. 2.) hat sich der BGH auch mit den Voraussetzungen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts befasst (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2016, 1511). Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach ...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Unterhalt des Kindes

Die Rechtskraft der Scheidung hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / II. Unterhalt: Arbeitshilfen und Gesetzesänderungen

1. Arbeitshilfen a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331. Hinweis: Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) un...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / III. Unterhalt: Allgemeines

1. Fiktive Einkünfte a) Voraussetzungen und Höhe In dem Beitrag "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht" (FuR 2015, 66) erörtert Viefhues ausführlich die Voraussetzungen der Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch Verletzung der Erwerbsobliegenheit, sowie die Höhe und Dauer des anzusetzenden Einkommens. b) Mindestlohn Das OLG Schleswig (NJW 2015, 1538 = FuR 2015, 363 m. Bespr. V...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 6. Promotion

Für eine Promotion wird im Regelfall kein Unterhalt mehr geschuldet. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist die Promotion noch als angemessene Vorbildung für einen Beruf anzusehen. Dabei ist eine Teilzeitarbeit für die Zeit der Promotion durchaus zumutbar (OLG Hamm v. 9.8.1989 – 10 WF 29/89, NJW-RR 1990, 1228).mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Bestimmung der Eltern über Unterhalt durch Naturalleistungen

Gemäß § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern unter gebotener Rücksichtnahme auf die Belange eines unterhaltsberechtigten unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll. Erforderlich ist eine umfassende Würdigung der beiderseitigen Interessen. Das OLG Karlsruhe (MDR 2015, 401) weist darauf hin, dass die finanziellen Interessen der Eltern ...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 2. Auswirkungen auf den Unterhalt

a) Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrags – das Scheitern der Ehe feststeht (BGH, Urt. v. 5.3...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Auswirkungen auf den Unterhalt

a) Erwerbsobliegenheit Die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten des Ehegatten beim Trennungsunterhalt greift jedenfalls dann, wenn wegen des gestellten Scheidungsantrags das Scheitern der Ehe feststeht. b) Wohnwertberechnung Bei der Anrechnung des Wohnwerts können zwei Gesichtspunkte durch die Zustellung des Scheidungsantrags berührt werden: die Höhe des anzurechnenden Wohnvor...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / III. Unterhalt/Allgemeines

1. Vorrangigkeit von Grundsicherungsleistungen Der BGH (FamRZ 2015, 1467 = NJW 2015, 2655 = MDR 2015, 947 = FuR 1507, 608 m. Bearb. Soyka = FamRB 2015, 330 m. Hinw. Hauß; so auch OLG Koblenz, FamRZ 2015, 1970 und OLG Hamm MDR 2015, 1137) betont erneut, dass Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII (hier beim Elternunterhalt) dem Unterhaltsanspruch gegenüber nicht ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / II. Unterhalt

1. Ausbildungsunterhalt des Kindes Eltern sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB Abs. 1 BGB) und anteilig entsprechend ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB) zur Deckung des Lebensbedarfs ihrer Kinder verpflichtet, zu dem auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf zählen (§ 1610 Abs. 2 BGB), soweit die Kinder außersta...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / II. Unterhalt/Arbeitshilfen

1. Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrecht pp. (UntKostRÄndG vom 20.11.2015; BGBl I, S. 2018) ist § 1612a BGB zum 1.1.2016 dahin geändert worden, dass auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des minderjährigen Kindes abgestellt wird und der BMJV zu einer Rechtsverordnung ermä...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Tatsächliches Einkommen

a) Kindergeld Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend. b) BAföG-Leistungen Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubilden...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / VI. Anteilige Haftung beider Eltern

1. Beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen. Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt (BGH, Be...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / II. Ausbildungsunterhalt

1. Angemessene Ausbildung Nach § 1610 Abs. 2 BGB hat jedes Kind seinen Eltern gegenüber einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung, die Begabungen, Fähigkeiten, Leistungswillen und Neigungen entspricht (zum Ausbildungsunterhalt s. Volker FuR 2015, 570). Geschuldet wird daher von den Eltern eine optimale, begabungsbezogene Berufsausbildung, d.h. eine Ausbildung, die der Be...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 9. Ausbildungsverzögerung durch Krankheit

Auch andere nicht vorwerfbare, subjektive Beeinträchtigungen des Unterhaltsberechtigten, wie etwa eine psychische Erkrankung, können eine verspätete, verzögerte Aufnahme des Studiums oder der Ausbildung rechtfertigen (OLG Stuttgart FamRZ 1996, 181).mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Kindergeld

Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend.mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 3. Spezialfragen bei der Berechnung der anteiligen Haftung

Bei der Berechnung der anteiligen Haftung ergeben sich einige Spezialfragen: a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhal...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / d) Einkommen aus Nebenbeschäftigung

Das Einkommen aus einer neben der Ausbildung ausgeübten Beschäftigung ist nach Billigkeit anzurechnen. Im Regelfall ist das unterhaltsberechtigte Kind nicht verpflichtet, neben seiner Ausbildung erwerbstätig zu sein, daher bleibt dieses Einkommen i.d.R. auch anrechnungsfrei. Auch einen Studenten trifft neben dem Studium in der Regel keine Erwerbsobliegenheit. Denn der Studen...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Berechnung bei einem Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 3. Lücken zwischen Ausbildungsabschnitten

Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich: OLG Düsseldorf: Während der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule muss ein volljähriges Kind seinen durch Aufnah...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / III. Sonstige Gründe für einen Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

In der Praxis kommt es vor, dass ein volljähriges Kind Unterhalt gegen seine Eltern geltend macht, ohne dass es eine Ausbildung absolviert. Dies kann nach dem Abschluss der Ausbildung bei Erkrankung oder Behinderung mit Erwerbsminderung in Betracht kommen, sofern das Kind nicht "vom sozialen Netz" durch Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente usw. aufgefangen wird (BGH, Urt. v...mehr

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ZAP 23/2015, Unterhalt: Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

(BVerfG, Beschl. v. 29.9.2015 – 1 BvR 1125/14) • Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (wie BVerfG, Beschluss v. 4.2.2004 – 1 BvR 1715/02). Dies gilt im Unterhaltsrecht etwa auch für die Frage, ob eine vom Beschwerdeführer beabsichtigte Rechtsverfol...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt des volljährigen Kindes

– Teil 1: Materiell-rechtliche Fragen I. Grundgedanken Die Eltern sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen. Diese Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich "auf eigenen Beinen" zu stehen. Dann greift der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Kindes. Zu...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen

Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhaltene Ehegattenunterhalt seinem Einkommen hinzuzurechnen. Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhaltsrechtli...mehr