Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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ZAP 12/2016, Kindesunterhalt: Keine Unterhaltszahlungen von Arbeitslosengeld II-Empfänger

(LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 21.1.2016 – L 6 AS 1200/13) • Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II-Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbs...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Verlängerter Anspruch

In der Entscheidung zum Verhältnis zwischen Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt (s.o. unter II. 2.) hat sich der BGH auch mit den Voraussetzungen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts befasst (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2016, 1511). Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB ...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Nachforderung von Altersvorsorgeunterhalt

In der Entscheidung über den Unterhalt ist der auf den Vorsorgeunterhalt entfallende Betrag besonders auszuweisen (BGH FamRZ 1982, 890; FamRZ 1983, 152; FamRZ 1981, 442). Hat der Gläubiger Unterhalt eingeklagt, ohne sich die Geltendmachung von Vorsorgeunterhalt vorzubehalten, kann er seinen Entschluss, Altersvorsorge zu betreiben, erst im Wege der Abänderung gerichtlicher En...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Die Rechtsprechung hat einen selbstständigen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für den Fall postuliert, dass ein Elternteil an ein Kind Unterhalt zahlt, obwohl der andere Elternteil insoweit unterhaltspflichtig ist, sofern die Zahlung in der Absicht erfolgt, vom anderen Teil Ersatz zu fordern (vgl. BGH FamRZ 1994, 1102; 1984, 775). Das OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1462 u...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertragsänderung aufgrund Änderung der Rechtslage

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2012, 525) bleibt es einem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eines Ehevertrags zu berufen, in dem eine lebenslange Unterhaltspflicht vereinbart worden ist, nachdem sich durch die Möglichkeit der Befristung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB die Rechtslage ge...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf des Kindes (§ 161...mehr

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ZAP 8/2017, Verwandtenunterhalt: Abzug von Tilgungsleistungen

(BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16) • Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berechtigten zu gewähren. Die Höhe der als abzugsfähig anzuerkenn...mehr

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ZAP 18/2015, Trennungsunterhalt: Rüge des festgesetzten Unterhaltsrückstands

(BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 611/14) • Greift der zum Trennungsunterhalt Verpflichtete eine Entscheidung an, nach der er auch rückständigen Unterhalt unter Berücksichtigung bereits erfolgter Zahlungen zu leisten hat, genügt die Behauptung der Rechtwidrigkeit des festgesetzten Unterhaltsrückstands nicht zur Beschwerdebegründung. Einem solchen Angriff lässt sich nicht m...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Bestehender Unterhaltstitel

Das hat zur Folge, dass ein in einem Hauptsacheverfahren erlangter Unterhaltstitel über den Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung automatisch endet. Die Zahlungspflicht endet dabei genau mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, nicht mit dem Ablauf des Monats (BGH FamRZ 1988, 370, 372). Wird dennoch hinsichtlich laufenden Unterhalts aus dem alten...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Auch nach § 58 EheG, der dem § 1578 Abs. 1 BGB inhaltsgleich ist, richtet sich der nacheheliche Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach Scheidung eintretende Veränderungen prägen sie nur insoweit, als die Veränderungen im Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die vormaligen Ehegatten schon damals im Blick hierauf ihren Lebe...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 1. Ausbildungsunterhalt des Kindes

Eltern sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB Abs. 1 BGB) und anteilig entsprechend ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB) zur Deckung des Lebensbedarfs ihrer Kinder verpflichtet, zu dem auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf zählen (§ 1610 Abs. 2 BGB), soweit die Kinder außerstande sind, sich selbst zu unterhalt...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch für den nachehelichen Unterhalt auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.2.2015 – 13 UF 246/14, FamRZ 2015, 1200 m.w.N.). Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist (OLG Koblenz FamRZ 20...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Altersvorsorgeunterhalt

Mit zahlreichen praxisnahen Hinweisen und Rechenbeispielen erläutert Götsche (FuR 2015, 564; FuR 2015, 639) "Die zusätzliche Altersvorsorge im Familienrecht"; ausgehend von dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass der Unterhaltsberechtigte wie auch der Unterhaltspflichtige neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben dürfen, die im Regelfa...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Auswirkungen auf die Bemessung des Wohnwerts (Wohnvorteils)

Der Ablauf des Trennungsjahres hat nach h.M. noch keine Auswirkungen auf die Bemessung des Wohnvorteils.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Wohnwertberechnung

Bei der Anrechnung des Wohnwerts können zwei Gesichtspunkte durch die Zustellung des Scheidungsantrags berührt werden: die Höhe des anzurechnenden Wohnvorteils (objektive Marktmiete oder nur angemessener Nutzungsvorteil), die Berücksichtigung von Tilgungsleistungen auf bestehende Darlehensverbindlichkeiten. aa) Bemessung des Nutzungsvorteils Im Regelfall wird mit der Zustellung ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bremer Tabelle/Unterhaltszahlungstabellen/Leitlinien

Die von Gutdeutsch fortgeführte Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts mit Stand vom 1.1.2016, sowie eine Zusammenstellung der Tabellenbedarfs-, Kindergeldabzugs- und Unterhaltszahlbeträge von Vossenkämper sind abgedruckt in FamRB 2016, 38/39. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte mit dem Stand vom 1.8.2015 sind zusammeng...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 4. Auswirkungen auf gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich)

Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank (zur unterhaltsrechtlichen Bedeutung der Schulden beim Ehegattenunterhalt s. Teil 2, Phase 10 – Rechtskraft der Scheidung, XI. 3. d). Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen: Kann Erstattung für Zahlungen verlangt werden, die n...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Erwerbsobliegenheit

Die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten des Ehegatten beim Trennungsunterhalt greift jedenfalls dann, wenn wegen des gestellten Scheidungsantrags das Scheitern der Ehe feststeht.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1.7.2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der Pfändungsschutz soll das Existenzminimum sichern und dem Schuldner ermöglichen, die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 EUR und erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltsplichten um 404,16 EUR für die erste und um 225,17 EUR für die weite...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Voraussetzungen und Höhe

In dem Beitrag "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht" (FuR 2015, 66) erörtert Viefhues ausführlich die Voraussetzungen der Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch Verletzung der Erwerbsobliegenheit, sowie die Höhe und Dauer des anzusetzenden Einkommens.mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 22/2015, Trennungsunterhalt: Anforderungen an einen wirksamen Verzicht

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15) • § 1614 Abs. 1 BGB steht einer vertraglichen Ausgestaltung des Trennungsunterhalts für die Zukunft nicht entgegen. Vielmehr besteht für die Bemessung des Unterhalts insoweit ein Spielraum, innerhalb dessen interessengemäße, angemessene Regelungen vereinbart werden können. Nur eine Abrede, die unterhalb eines solchen Rahmens des ange...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 1/2016, Rechtsanwalt: Namensrechtsverletzung durch Domainnamen

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.9.2015 – 6 U 181/14) • Unterhält ein im Anlagerecht tätiger Rechtsanwalt einen Internetauftritt unter einem Domainnamen, der sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft sowie dem Zusatz "-schaden" zusammensetzt, um etwaigen Geschädigten seine Leistungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Anlagegesellschaft anzubieten, liegt darin gr...mehr

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ZAP 18/2016, Verfahrenskostenhilfe: Summarische Prüfung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.5.2016 – 10 WF 57/16) • Das Amtsgericht darf schwierige Rechtsfragen nicht im summarischen Verfahren der Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Lasten des Antragstellers entscheiden. Denn auch der Bedürftige muss die Chance haben, schwierige Rechtsfragen obergerichtlich klären zu lassen. Soweit es bei der Frage, ob für das Begehren des um VKH nachsuch...mehr

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ZAP 8/2017, Gefährdungshaftung: Entlastung des Tierhalters

(BGH, Urt. v. 14.2.2017 – VI ZR 434/15) • § 833 S. 2 BGB räumt dem Tierhalter die Möglichkeit, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB zu entlasten, nur dann ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters – d.h. einem wirtschaftlichen Zweck – zu dienen bestimmt ist. Tiere, die ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Einwilligung zur künstlichen Befruchtung

Der BGH (FamRZ 2015, 2134 m. Anm. Wellenhofer = NJW 2015, 3434 = MDR 2015, 1301) hat überzeugend dem Grundsatz Rechnung getragen, dass ein Mann, der mit Rechtsbindungswille die Mitverantwortung für die Zeugung eines Kindes übernimmt, auch unterhaltsrechtlich für das Kind verantwortlich einzustehen hat. Eine mit der Kindesmutter getroffene Vereinbarung, mit welcher ein Mann di...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Begrenzung und Befristung (§ 1578b BGB)

Eine Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB ist möglich, wenn dem anspruchstellenden Ehegatten keine ehebedingten Nachteile erwachsen sind und auch die Billigkeit keinen unbefristeten und in der Höhe unbeschränkten Unterhalt erfordert. Ein Nachteil ist nur dann ehebedingt, wenn er Folge des Lebenszuschnitts der Ehegatten während der Ehe – also a...mehr

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ZAP 2/2016, Aufstockungsunterhalt: Vorübergehende Arbeitslosigkeit

(BGH, Urt. v. 4.11.2015 – XII ZR 6/15) • Damit ein Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt später weiter besteht, müssen dessen tatbestandsspezifische Voraussetzungen seit der Scheidung grds. ohne zeitliche Lücke gegeben sein. Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen und die damit einhergehende Reduzierung seiner Einkünfte unterbricht die Unterh...mehr

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ZAP 3/2016, Unterhaltsanspruch: Berufung auf Existenzgefährdung

(KG Berlin, Beschl. v. 22.12.2015 – 13 UF 143/15) • Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden wü...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Erhöhung des Kinderfreibetrags

Anfang März hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindegeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt, das Gesetz ist bereits am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202). Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG erhöht sich nach den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts für die Jahre 2015 a...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Mindestlohn

Das OLG Schleswig (NJW 2015, 1538 = FuR 2015, 363 m. Bespr. Viefhues) stellt bei der Bemessung der Höhe von fiktiven Einkünften grundsätzlich auf die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. die tariflichen Entgelte ab. Die Untergrenze des zurechenbaren Einkommens ergibt sich grundsätzlich aus dem Mindestlohngesetz. Der Unterhaltspflichtige trägt die volle Darle...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Gemeinsames Haus

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite). Praxishinweis: Drängen Sie Ihren Mandant...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / 4. Deliktische Ansprüche, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Neben den vertraglichen Schadensersatzansprüchen können deliktische Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bestehen. Diese Ansprüche werden nicht die erste Wahl sein, da manche Erleichterung (Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens, Einstandspflicht für Leistungsträger nach § 278 BGB) wegfallen. Typische Situationen, in denen die deliktischen Ansprüche in...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017

Mit der Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BGBl I, S. 2869) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2017 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 215 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren L...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Nach § 10 Abs. 1 SGB V sind in der Familienver...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Zeitnaher Beginn der Ausbildung

Dem Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt liegt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zugrunde, dass es dem unterhaltsberechtigten Kind obliegt, nach Abschluss der Schulausbildung unter Berücksichtigung einer gewissen Orientierungsphase die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu bestimmen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1375). Der Zeitpunkt richtet sich...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / PKH-Bekanntmachung 2016

Mit der Bekanntmachung v. 8.12.2015 (BGBl I, S. 2357) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2016 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 213 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Leb...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / bb) Anrechnung von Tilgungsleistungen

Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere Ehegatte bei vorher bestehender Zugewinngemeinschaft ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt...mehr

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ZAP 6/2017, Unterhaltsrückstände: Keine Absetzung vom Einkommen nach SGB II

(BSG, Urt. v. 12.10.2016 – B 4 AS 38/15 R) • Es ist nicht möglich, Zahlungen auf Unterhaltsrückstände, auch von tituliertem Unterhalt aus der Vergangenheit, als Absetzbeträge vom Einkommen nach dem SGB II abzusetzen. Eine Auslegung des § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II, die eine Zahlung auf Schulden für die Vergangenheit miteinbezieht, die nicht von dem aktuell fälligen Titel u...mehr