Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Unterhaltsvereinbarungen zugunsten Dritter

Rz. 182 Unterhaltsvereinbarungen zugunsten Dritter sind möglich und insbesondere bei volljährigen Kindern manchmal sinnvoll, etwa bei eigenem Auslandsaufenthalt, sodass die Rechtsverfolgung durch das volljährige Kind im Inland auch kraft vertraglicher Vereinbarung gesichert bzw. erleichtert ist. Das volljährige Kind ist dann nicht auf die prozessuale Darlegung der unterhalts...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der ...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend die Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

Rz. 422 Der Versorgungsausgleich ist als gleichberechtigte Teilhabe beider Ehegatten am beiderseits erworbenen Versorgungsvermögen einerseits dem Zugewinnausgleich verwandt und wie dieser ehevertraglicher Disposition grundsätzlich zugänglich. Er ist jedoch andererseits als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehen. Von daher steht er einer vertraglichen Abbedingung nicht...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Regelungsmöglichkeit: Abfindung

Rz. 308 Eine Unterhaltsabfindung kann für beide Seiten Vorteile haben. Der Berechtigte erhält sofort ein größeres Kapital und kann sofort wieder heiraten, ohne Unterhaltsansprüche zu verlieren; das sollte aber vorsorglich im Vertrag klargestellt werden. Der Berechtigte hat eine Grundlage für seine künftigen finanziellen Dispositionen. Rz. 309 Praxistipp Bei einer Unterhaltsab...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 3. Folgen der Inhaltskontrolle

Rz. 143 Liegt ein im Wege der Inhaltskontrolle zu berücksichtigender Gesetzes- oder Sittenverstoß vor, ist die betroffene Abrede nichtig. Rz. 144 Da § 139 BGB auch für Eheverträge gilt, führt die Teilnichtigkeit einer Abrede grds. auch zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages bzw. der sonstigen Vereinbarung.[91] Eine Regelung über den Versorgungsausgleich, welche an sich nicht ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemac...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / a) Grundlagen

Rz. 54 Völlig verändert gegenüber dem früheren Recht hat sich auch die Durchführung der Anpassung wegen Unterhalts. Unter der Geltung des alten Rechts wurde die Kürzung der Versorgung in vollem Umfang suspendiert, wenn die Voraussetzungen des § 5 VersAusglG vorlagen. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs spielte insoweit keine Rolle. Das war ein Ergebnis, das weit über das mit de...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / d) Verteilung der auszusetzenden Kürzung auf mehrere Anrechte

Rz. 67 Hat ein Ausgleichspflichtiger mehrere Anrechte, ist er also in Bezug auf mehrere Anrechte Ausgleichspflichtiger, ist die Kürzung aller Anrechte nur dann auszusetzen, wenn in Bezug auf alle Anrechte die Voraussetzungen des § 33 VersAusglG erfüllt sind. Das bedeutet, dass die ungekürzten Leistungen aus allen Anrechten (aus den Regelsicherungssystemen, § 32 VersAusglG) b...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Statischer oder dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 72 Ein minderjähriges Kind hat aus § 1612a BGB einen klagbaren Anspruch auf die Titulierung eines dynamisierten Unterhalts. Da dieser die praktische Handhabung erheblich vereinfacht, kann die entsprechende Abfassung eines Kindesunterhaltsanspruchs in einem Scheidungsfolgenvertrag angeraten werden. Wird lediglich ein statischer Titel errichtet, hat das Kind einen Anspruch...mehr

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§ 2 Eheverträge: mögliche A... / B. Die Verteidigung eines für die Mandantschaft günstigen Vertrages (defensiv)

Rz. 2 Der Mandant legt einen bereits abgeschlossenen Ehevertrag, ggf. nebst gegnerischer Korrespondenz, mit der Bitte um Prüfung vor, ob die von seinem Ehegatten nunmehr geltend gemachten Ansprüche – z.B. nachehelicher Unterhalt – nicht im Hinblick auf die zuvor getroffenen Vereinbarungen ausgeschlossen sind und damit abgewehrt werden können.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Form bei Vereinbarungen vor Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Rz. 297 § 1585c BGB ist zu beachten (notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung nach Maßgaben von § 127a BGB i.V.m. BGH FamRZ 2014, 728).mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Unterhaltstabelle im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Leitlinien. B...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird. OLG Köln, Beschl. v. 16.11.2016 – II-4 WF 106/16mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / Literaturtipps

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB

Rz. 133 Unwirksam wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 ist ein Ehevertrag, und damit auch ein Vertrag über den Versorgungsausgleich, wenn er zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war.[74] Maßgebend für die Beurteilung ist also eine Gesamtschau aller Umstände im ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (b) Zugewinnausgleich

(aa) Richtiger Zeitpunkt des Scheidungsantrags und andere Haftungsfallen Rz. 221 Das Entstehen der Schuld (Steuernachzahlung) oder des Anspruchs (Steuererstattungsanspruch) gegenüber dem Finanzamt steht fest, nämlich das Ende des Steuer = Kalenderjahrs (§§ 25, 36 Abs. 1, 51a EStG). Rz. 222 Nicht fest steht hingegen der Endstichtag des § 1384 BGB. Dieser kann vom Anwalt beeinfl...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Aufteilung von Steuernach- und -rückerstattungsforderungen

Rz. 195 Diesem Punkt ist besondere Bedeutung beizumessen, auch, weil sich Bezüge zu anderen familienrechtlichen Ansprüchen ergeben können, was manchmal nicht beachtet wird. Rz. 196 Bestimmte Schuldverhältnisse werden, wenn sie nicht zwischen beliebigen Dritten, sondern zwischen Ehegatten bestehen, von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. a) Die Überlagerung eines Schul...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Fallgruppen

Rz. 191 Obwohl im Gesetz nicht mehr genannt, lassen sich mit der bisherigen Rechtsprechung Fallgruppen bilden, in denen eine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bejaht werden kann. Die Änderung am Wortlaut der Härteregelung sollte an deren Gehalt nichts ändern; der Verzicht auf Regelbeispiele trug allein dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber das Instrument auch...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehal...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Zustimmung zur/Änderung der steuerlichen Veranlagung/zum steuerlichen Realsplitting

(1) Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, ggf. bei Vermeidung eines Schadensersatzanspruchs Rz. 216 (2) Sonderfall steuerlicher Verluste Rz. 217 Zitat "Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatte...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Steuern – einzelne Fallkonstellationen

aa) Aufteilung der Steuerschuld – Grundsätze (1) Außenverhältnis zur Finanzbehörde Rz. 203 Durch die Festsetzung im Steuerbescheid haften die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten als Gesamtschuldner.[117] (2) Innenverhältnis der Ehegatten Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befre...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (1) Außenverhältnis zur Finanzbehörde

Rz. 203 Durch die Festsetzung im Steuerbescheid haften die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten als Gesamtschuldner.[117]mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 6. Vereinbarungen zum Scheidungsverschulden

Rz. 20 Bergschneider weist auf die noch ungeklärte Frage hin, ob für den Fall eines Scheidungsverschuldens Nachteile insbesondere beim Unterhalt oder der Vermögensauseinandersetzung vereinbart werden können.[17] Dies sei im Hinblick auf entsprechende ausländische, nicht dem deutschen ordre public widerstreitende Möglichkeiten nicht als von vorneherein sittenwidrig einzustufen.mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / VI. Sonstiges

24. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist stets auf volle Euro aufzurunden. 25. Ost-West-Fälle In so genannten Ost-West-Fällen richtet sich bis zum 31. Dezember 2007 der Bedarf nach dem Wohnort des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit bzw. der Selbstbehalt nach dem Wohnort des Unterhaltspflichtigen. 26. Unterhaltsvereinbarungen Unterhaltsvereinbarungen regeln im Zweifel ledi...mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / I. Künftige tatsächliche Änderungen antizipierend berücksichtigen

Rz. 17 Beispiel Es soll der nacheheliche Unterhalt geregelt werden. In der örtlichen Zeitung war zu lesen, dass der Arbeitgeber von F Kurzarbeit beantragt hat und möglicherweise Insolvenz anmelden muss.mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S.v. § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) gelt...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Gestaltungsspielraum

Rz. 138 Die Beteiligten können die Abänderung der Unterhaltsvereinbarung ausschließen, erschweren und erleichtern,[78] solange nicht gesetzliche Vorschriften, insbesondere § 1614 BGB,[79] verletzt werden.mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Aufteilung der Steuerschuld – Grundsätze

(1) Außenverhältnis zur Finanzbehörde Rz. 203 Durch die Festsetzung im Steuerbescheid haften die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten als Gesamtschuldner.[117] (2) Innenverhältnis der Ehegatten Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befreit, da nach § 44 Abs. 2 AO die Erfüllung dur...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / e) Tatsachenlage als Geschäftsgrundlage

Rz. 155 Dass die tatsächlichen Verhältnisse Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 BGB sind, sofern sie irgendwie zu den Unterhaltsvoraussetzungen gehören, ist unproblematisch. Häufige Fälle sind Veränderungen von Einkommen durch Gehaltserhöhungen (nicht: Karrieresprung), Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / a) Rentenbezug des Ausgleichspflichtigen

Rz. 26 Die Anpassung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen Unterhalts setzt voraus, dass der Ausgleichspflichtige bereits aus dem betroffenen Anrecht[21] Rente bezieht. Entscheidend ist der tatsächliche Rentenbezug, nicht ab wann die Voraussetzungen für den Rentenbezug vorlagen. Das ergibt sich aus der Bezugnahme auf die "laufende Versorgung" in § 33 Abs. 1 ...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 13 Das Übergangsrecht des... / C. Maßgeblichkeit der Einleitung des Verfahrens für alle Anpassungsverfahren

Rz. 12 Eine entsprechende Regelung zu § 48 Abs. 1 VersAusglG enthält § 49 VersAusglG für Verfahren, die auf die nachträgliche Anpassung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich gerichtet sind (früher §§ 4 ff. VAHRG, jetzt §§ 32 bis 38 VersAusglG, siehe § 10 Rdn 1 ff.). Diese Vorschrift weicht allerdings von § 48 VersAusglG insgesamt erheblich a...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr