Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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ZAP 3/2016, Einwilligung in künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht ohne Anerkennung der Vaterschaft

(BGH, Urt. v. 23.9.2015 – XII ZR 99/14) • Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorg...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen

Ausländische Unterhaltsentscheidungen können nach § 110 Abs. 2 S. 1 FamFG grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren für vollstreckbar erklärt werden. Der BGH (FamRZ 2015, 2043 m. Anm. Gottwald) stellt klar, dass aber eine Konvention gem. § 97 Abs. 1 S. 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vorgeht, soweit der Anwendungsbereich einer völk...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Obhutswechsel

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1902 = MDR 2015, 836) stellt klar, dass mit einem Obhutswechsel eines Minderjährigen aus dem Haushalt des ei...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / b) Soziale Projekte

Rechtstechnisch angelehnt an § 2a VermAnlG (s.o. III. 3. a) normiert § 2b VermAnlG in Bezug auf Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG (s.o. III. 1.) Befreiungen für soziale Projekte. Gegenstand dieser Befreiungen sind die Bestimmungen betreffend Laufzeit, Prospektpflicht einschließlich Folgepflichten sowie bestimmte Rechnungslegungspflichten (insbesondere k...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Vermögenseinsatz des volljährigen Kindes

Nach § 1602 Abs. 2 BGB haben minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen bedarfsdeckend zu verwenden. Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2016, 726 = FuR 2016, 364) stellt klar, dass sich im Umkehrschluss aus dieser Vorschrift ergibt, dass ein volljähriges studierendes Kind auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, bis auf einen sog. Notgrosc...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrags – das Scheitern der Ehe feststeht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; OL...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / II. Phase 1: Trennung der Eheleute

Die Trennung (vgl. § 1567 BGB) bedeutet eine einschneidende Zäsur im Leben der Eheleute und der Kinder. Es sind viele Dinge neu zu regeln und die rechtlichen Konsequenzen zu bedenken, so dass ein hoher anwaltlicher Beratungsbedarf besteht. Dabei geht es einmal um die Regelung der persönlichen Dinge wie z.B. die Nutzung der Wohnung, die Möbel, das Umgangsrecht mit den Kindern, aber...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse/Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung

Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Maßgebend sind grundsätzlich die Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Veränderungen danach sind nur zu berücksichtigen wenn sie in der Ehe angelegt waren (vgl. ZAP F. 11 R, S. 737, 790, 901). Hieraus folgert das KG (...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen

Die Leistungsfähigkeit eines zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Hierzu zählen insbesondere Zinseinkünfte und ein Wohnvorteil (vgl. BGH FamRZ 2013, 363). Auch das Vermögen selbst ist nach Ma...mehr

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ZAP 3/2016, Iranische Morgengabe: Wirkungen für die Ehe

(OLG Köln, Beschl. v. 5.11.2015 – 21 UF 32/15) • Das tief im islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut der Morgen- oder Brautgabe ist kollisionsrechtlich als allgemeine Wirkung der Ehe gem. Art. 14 EGBGB zu qualifizieren. Vor deutschen Gerichten ist die von einem (auch) deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochene Morgengabe na...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Zustimmung zum Realsplitting

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es grundsätzlich, dem Verlangen des Unterhaltsverpflichteten zum steuerlichen Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG zuzustimmen. Allerdings hat der Unterhaltspflichtige auch die Möglichkeit, erbrachte Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a Abs. 1 EStG geltend zu machen. Beruft sich der Unterhaltsberechtigte unte...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Anspruchsverlängerung

Der BGH (FamRZ 2015, 1369 m. Anm. Seiler = NJW 2015, 2257 m. Anm. Graba = MDR 2015, 831 = FamRB 2015, 334 m. Hinw. Frank) erläutert lehrbuchartig die Voraussetzungen für die Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Regelzeit von drei Jahren hinaus (hier betr. ein behindertes Kind). Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs k...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Ausnahmen

Ausgenommen von den Wirkungen der Restschuldbefreiung sind zunächst die in § 302 InsO genannten Forderungen. Dies gilt – soweit es die in § 302 Nr. 1 InsO aufgeführten Verbindlichkeiten betrifft – nur dann, wenn der Gläubiger bei der Forderungsanmeldung u.a. die Tatsachen angegeben hat, aus denen sich nach seiner Einschätzung ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich began...mehr

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ZAP 11/2016, Unterhaltszahlungen: Erwerbsverpflichtung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich

(OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2016 – 7 WF 120/16) • Gemäß § 1361 Abs. 2 BGB kann zwar der nicht erwerbstätige Ehegatte nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insb. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit und unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach de...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / c) Interner Ausgleich zwischen den Ehegatten

Wird der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, in Anspruch genommen, so kann ein Ausgleich – zumindest teilweise – erfolgen über: eine Verrechnung im Unterhalt, eine Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB oder den Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2014 – II-2 UF 4/14, FamRZ 2014, 1296). Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpf...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331. Hinweis: Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) und löst damit die...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 7. Steuerliche Auswirkungen

Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind. Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung d...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / aa) Bemessung des Nutzungsvorteils

Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963). Von diesem Zeitpunkt an ist dann die objektiv erzielbare Miete (der Vermietungswert) für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Haus als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich anzuse...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Vorrangigkeit von Grundsicherungsleistungen

Der BGH (FamRZ 2015, 1467 = NJW 2015, 2655 = MDR 2015, 947 = FuR 1507, 608 m. Bearb. Soyka = FamRB 2015, 330 m. Hinw. Hauß; so auch OLG Koblenz, FamRZ 2015, 1970 und OLG Hamm MDR 2015, 1137) betont erneut, dass Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII (hier beim Elternunterhalt) dem Unterhaltsanspruch gegenüber nicht nachrangig sind, sondern als Einkommen gelten....mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Konkrete Bedarfsbemessung

Im Regelfall beträgt der Anspruch des bedürftigen Ehegatten 3/7 der Differenz zwischen dem anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten, insgesamt begrenzt durch den vollen ehelichen Bedarf; für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz (Quotenunterhalt). Eine konkrete Bedarfsbemessung ist vorzunehmen, wenn bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Abänderung

Der BGH (FamRZ 2015, 1694 m. krit. Anm. Hoppenz = NJW 2015, 2963 mit ausführlicher Bespr. Graba NJW 2015, 3275 = MDR 2015, 1136 = FamRB 2015, 370 m. Hinw. Schneider) erläutert die Voraussetzungen für eine Abänderung eines (hier bereits mehrfach geänderten) Unterhaltsurteiles nach § 238 FamFG: Es ist auf die im letzten Abänderungsverfahren ergangene Entscheidung abzustellen. Di...mehr

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zerb 8/2016, Keine Übernahm... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Die Berufung des Klägers ist zulässig. (...)Die Berufung ist jedoch nicht begründet. (...) Als Rechtsgrundlage für das vom Kläger erhobene Begehren kommt § 74 SGB XII in Betracht; diese Bestimmung regelt, dass die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen werden, sofern den hierzu Verpflichteten nicht zu...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge, § 1626a BGB

Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht: Wenn diese erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / II. Geschäftsreise

Wie für alle Reisekosten ist auch bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug Voraussetzung, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden un...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / 2. Unterhaltspflichten

Zu einer – in aller Regel deutlichen – Reduzierung des bei der Tagessatzbemessung heranzuziehenden Nettoeinkommens führen Unterhaltspflichten des Angeklagten. Diese hat das Gericht zwingend zu berücksichtigen, ein Ermessen hinsichtlich des "Ob" des Abzugs besteht nicht. Hinweis: Voraussetzung ist aber, dass die Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet und nicht nur vom Angek...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und vom OLG Düsseldorf auch angekündigt worden (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 2 f.). Sie beruht auf der Neuberechnung des Mindestunterhalts nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunte...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist deshalb frühzeitig zu erörtern, ob Kra...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 7 Bundestag billigt mehrere Gesetzesvorhaben

Der Bundestag hat Mitte Mai einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zugestimmt, die damit in Kürze in Kraft treten können. Insbesondere beschlossen die Abgeordneten eine weitere Verschärfung des Asylrechts, eine Reform des Waffenrechts sowie mehr Rechte für durch Samenspende gezeugte Kinder. Im Einzelnen: Änderungen im Asylrecht Durch die geplante Neuregelung wird ...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Beschränkung auf ortsansässigen Anwalt

Nach den ganz überwiegend verwendeten Versicherungsbedingungen sind Reisekosten eines Anwalts jedoch nur insoweit zu übernehmen, als sie bei einem ortsansässigen Anwalt angefallen wären. Diese Bedingungen haben i.d.R. einen Wortlaut, nach dem die Vergütung des Anwalts nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts ü...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Einigung beim Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit

Nach längeren kontroversen Verhandlungen hat sich ein Koalitionsausschuss in Berlin Anfang Oktober auf Eckpunkte zu einem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" verständigt. Wie aus dem Bundesfamilienministerium verlautete, soll mit dem Vorhaben bekräftigt werden, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht länger zu akzeptiere...mehr

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zerb 8/2016, Keine Übernahm... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 3.2.2011 in H. verstorbenen C. R. (im Folgenden Ch.R.). Der (...) ledige Kläger war seinem Vorbringen zufolge der Lebensgefährte der Ch.R. (...); diese war ebenfalls nicht verheiratet gewesen und hatte auch keine eigenen Abkömmlinge. Ch.R. war seit vielen Jahren an Multipler Sklerose erkrankt gew...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / [Ohne Titel]

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Dies gab das OLG Düsseldorf Mitte Dezember bekannt. Die Tabelle war erst im August 2015 zuletzt geändert worden. Die neuerliche Anpassung beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, den Unterhalt minderjähriger Kinder künftig an einer anderen Bezugsgröße auszurichten. Durch die Unterhaltsreform von 2008 wurde de...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern

§ 36a Abs. 3 S. 1 SGB VIII verleiht einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für selbst beschaffte Hilfen (etwa Hilfe zur Erziehung in Gestalt der Vollzeitpflege). Das sind Hilfen, die vom Leistungsberechtigten selbst abweichend von § 36a Abs. 1 und 2 SGB VIII erbracht werden, ohne dass eine Entscheidung des Trägers der Jugendhilfe oder eine Zulassung dur...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 5. Begrenzung und Befristung

In dem Beitrag "Brennpunkt § 1578b BGB – Bedeutung von Kompensation, ehebedingten Vorteilen und Obliegenheitsverletzungen" (FuR 2015,311) erläutert Viefhues die entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit. Er befasst sich insbesondere mit dem Begriff und der Kausalität der ehebedingten Nachteile und gibt...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / 1. Allgemeine Informationspflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder AGB verwendet, trifft nach § 36 Abs. 1 VSBG die allgemeine Informationspflicht (s. Ring, § 2 Rn 530 ff.), den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich (Transparenzgedanke) in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an SB-Verfahren einer VS-Stelle teilzunehmen (Hinweis auf eine Bereitsch...mehr

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ZAP 17/2016, Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Begrenzung durch ehebedingten Erwerbsnachteil

(BGH, Beschl. v. 8.6.2016 – XII ZB 84/15) • § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB sieht für die Bedarfsbemessung eine Berücksichtigung ehebedingter Nachteile des Unterhaltspflichtigen nicht vor, sondern stellt allein darauf ab, wie der Unterhaltsberechtigte ohne Ehe und Kindererziehung stünde, so dass dessen ehebedingte Erwerbsnachteile den Umfang der Herabsetzung begrenzen. Dieser Nachte...mehr

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ZAP 13/2015, Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Kinderlose

(SG Mainz, Urt. v. 2.2.2015 – S 14 P 66/14) • Möchte ein nicht selbständig arbeitendes nichtverheiratete Mitglied der Pflegeversicherung, in dessen Haushalt Kinder der nichtehelichen Partnerin aufwachsen, den Pflegeversicherungsbeitrag um den Beitragszuschlag für Kinderlose reduzieren, muss er zunächst beim Arbeitgeber seine Elternschaft nachweisen. Hinweis: Der Status als S...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 6. Heterologe Insemination

Die frühere Praxis der anonymen Samenspende ist nicht in Einklang zu bringen mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht der mittels Samenspende gezeugten Kinder, ihre Abstammung zu kennen. Inzwischen ist anerkannt, dass eine Einigung zwischen den Eltern und dem behandelnden Arzt, die Anonymität des Samenspenders zu wahren, im Verhältnis zum ungeborenen Kind einen unzuläs...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) Zustellung

Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO (Gottwald/Mock, a.a.O., § 750 Rn. 12–15). Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166–195 ZP...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Gesetz zu Samenspenderregister in Vorbereitung

Das Bundesjustizministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im vergangenen Monat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vorgelegt. Mit der Neuregelung sollen Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, auf Anfrage Informationen über ihre Abstammung erl...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Sitzmann, 50 Fälle zum Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2016, 576 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Das Unterhaltsrecht anhand von konkreten Fällen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten ist eine pfiffige Idee, die sich gut durchgesetzt hat. Daher erscheint das praxisgerechte Buch von Sitzmann bereits in dritter Auflage. Ausgangspunkt sind solche Fallsituationen, die in der familienrechtlichen Praxis häufig vorkommen. In erster Linie befasst sich das Buch mit Kinde...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Realsplitting

Nach allgemeiner Meinung hat der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben den Mehrbetrag zu erstatten, den dieser wegen der durch das Realsplitting verursachten Versteuerung des vereinnahmten Unterhalts hat zahlen müssen. Diesem Nachteilsausgleich steht gegenüber, dass der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, das Ausmaß der Erst...mehr

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zfs 8/2016, Kein Versicheru... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält für ihren Heizungsinstallationsbetrieb bei der Bekl. eine Betriebshaftpflichtversicherung auf der Grundlage der AHB und besonderer Bedingungen. Im Jahr 2008 projektierte und installierte sie für die N-GbR eine Heizungsanlage in einem Hotelgebäude, die im Regelbetrieb über zwei Luft-Wärme-Pumpen arbeiten sollte. Nach Installation rügten die Auftraggeber, das...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr