Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 3. Konkrete Bedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich auf das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 5.100 EUR. Bei besonders günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des oder der Unterhaltspflichtigen ist der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen. Wenn ein minderjähriges Kind während des Zusammenlebens der Eltern an deren aufwän...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / a) Einkünfte

Soweit Minderjährige, die jünger als 15 Jahre alt sind oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Einkommen erzielen, z.B. aus Schülerarbeit, Nachhilfeunterricht, Austragen von Zeitungen usw., ist dieses Einkommen entsprechend § 1577 Abs. 2 BGB nicht auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den geschuldeten Unterhalt leistet, weil das E...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / Leitsatz

Der Wert eines Antrags auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit richtet sich nach § 48 FamGKG und nicht nach dem verlangten Betrag. Bei den Anträgen eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so dass die Werte der einzelnen Ansprüche nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren sind. Fällige Beträge...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachzahlun... / 3 Der Praxistipp

Keine Rechtsgrundlage für weiteren Freibetrag Das LG Koblenz ist in der zitierten Entscheidung ebenso wie das LG Berlin (ZVI 2013, 479) davon ausgegangen, dass eine Verteilung von Nachzahlungen für mehrere Monate auf diejenigen Monate, für die die Nachzahlungen gedacht sind, in § 850k Abs. 4 ZPO, bei dem es sich um eine Kann-Vorschrift handele, nicht vorgesehen sei. Dem schli...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / Leitsatz

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand um...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / Einführung

Die Entscheidung des BGH[1] könnte den Mann, der in die künstliche Befruchtung eingewilligt hatte, überrascht haben, war er sich der rechtlichen Konsequenzen seiner Erklärungen – gegenüber seiner früheren Partnerin sowie schriftlich im Behandlungszimmer des Hausarztes – wohl nicht in vollem Umfang bewusst, auch wenn der Beschluss auf der bisherigen Rechtsprechung des Senats ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / III. Tatsächlich vorhandenes Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen ist bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens auf die Einkommenssituation abzustellen, die in der Zeit vorlag, für die der Unterhalt verlangt wird. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen für zurückliegende Unterhaltszeiträume ist nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Die Pr...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Schmerzensgeld

Schmerzensgeld (§ 847 BGB) ist ungeachtet der schadensersatzrechtlichen Zweckbestimmung, nämlich Ersatz für immaterielle Schäden und für Genugtuung, im Unterhaltsrecht relevantes und damit einzusetzendes Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Je nach Intensität der Unterhaltsverpflichtung (z.B. bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern) hat der Unterha...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin steht gegen die Staatskasse nicht nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr....mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / III. Lösung von der vertraglichen Bindung

Mit Zugang des Angebots auf Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung und dessen Annahme durch die Kindesmutter kommt der berechtigende Vertrag zugunsten des Kindes zustande, sofern nicht aus den Umständen oder aufgrund ausdrücklicher Erklärung gegenüber der Mutter oder dem behandelnden Arzt die Einwilligung und damit zugleich das Angebot vor einer erfolgreichen Inseminationsbe...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 2. Anpassung des Mindestbedarfs

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach h.M. beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB anhand der Mindestselbstbehalte zu prüfen. Ist die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen Vaters hoch, steigt zwar der Lebensstandard in der Partnerschaft. Das führt aber nicht zu einem höheren Unterhalt der Mutter.[39] Die besseren Lebensverhältnisse in der nichtehelichen Le...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / 1. Steuerbare Einkünfte

Einkünfteerzielung setzt – sowohl bei den Gewinneinkünften als auch bei den Überschusseinkünften – eine wirtschaftlich auf Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus.[6] Erforderlich ist also eine Vermögensmehrung. Abgrenzungskriterium zu einer nichtsteuerbaren Vermögensmehrungen ist, ob der Steuerpflichtige auf die Vermögensmehrung gerichtet wirtscha...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / a) Ausgrenzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ihre Kritik

Wegen des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zwischen den nichtehelichen Eltern und der jederzeitigen Möglichkeit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hält die nun h.M. mit dem BGH daran fest, dass diese – anders als eine Ehe, auch nach Scheidung – die Lebensstellung der nichtehelichen Mutter nicht verändert. Es fehle insoweit an einer nachhaltig gesicher...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / IV. Fazit

Entgegen der Lebenswirklichkeit hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft de lege lata keinen Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Selbstständigkeit der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2, Abs. 3, 1610 Abs. 1 BGB. Soweit Naturalunterhalt in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit der nichtehelichen Mutter und dem gemeinsamen Kind geleistet wird, erfolgt dies gegenüber der Mutter...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Gerichtliche Anträge nach dem Erbfall des Schuldners

Ist der Schuldner verstorben, kommt nicht nur die fortgesetzte Vollstreckung in den Nachlass, sondern auch die Inanspruchnahme des nach §§ 1922, 1967 BGB haftenden Erben in Betracht (Goebel, FoVo 2016, 121 – in diesem Heft). Dabei gilt es zunächst zu klären, ob ein Nachlassvorgang existiert. Fehlt es daran, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten ergibt sich hieraus, ob sch...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr

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zerb 7/2016, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Christof Münch (Hrsg.) C.H.BECK, 2. Auflage 2016, Buch LXIX, 1.420 Seiten, in Leinen, 199 EUR ISBN 978-3-406-67944-5 Drei Jahre nach Erscheinen der 1. Auflage kam das von Münch herausgegebene Werk in aktualisierter 2. Auflage wieder auf den Markt. Zahlreiche Gesetzesänderungen und umfangreich ergangene Rechtsprechung haben eine Neuauflage erforderlich gemacht. Das Kostenrecht m...mehr

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zfs 7/2016, Reichweite der ... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt die Kostenübernahme aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Er unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung. In ihren AVB ist bestimmt: Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit "1.4.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes;" 1.4.2 der Planung oder Err...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung fikt... / 2 Aus den Gründen

Es entspricht wohl ganz überwiegender Auffassung, dass aufgrund des das gesamte Kostenrecht und damit auch § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO beherrschenden Grundsatzes der Kostenminimierung (vgl. dazu auch § 162 Abs. 1 VwGO) die Reisekosten eines Rechtsanwalts in der Regel nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Woh...mehr

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Kindergeld: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Leitsatz Allein der Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil, der sein minderjähriges Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, für sich und sein Kind Leistungen nach dem SGB II bezieht, rechtfertigt nicht die Übertragung des diesem für sein Kind zustehenden Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen ...mehr

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Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

Leitsatz 1. Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. 2. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Be...mehr

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Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus

Leitsatz Eine "andere gleichwertige Vorbildung" i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StBerG hat nur derjenige, der eine Abschlussprüfung in einem Beruf bestanden hat, der aufgrund der im Rahmen der Ausbildung vermittelten Lehrinhalte einem kaufmännischen Beruf als gleichwertig erachtet werden kann. Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein überregional tätiger ...mehr

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Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Sachverhalt Das Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] betraf Fragen zur Vorsteueraufteilung nach Art. 17 MwStSystRL bzw. § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Gebäuden. Dabei ging es um die Frage, ob Vorsteuerbeträge, die für die Anschaffung oder Herstellung des Objekts angefallen sind, zunächst den Verwendungsumsätzen direkt zugeordnet werden müssen und lediglich die verb...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristwahrung [Rdn 1573]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Unterhalt

a) Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, Urt. v. 2.12.2010 – IX ZR 247, 09, BGHZ 187, 337). b) Rechtskräftig festges...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 6/2016, Mitgliederumfrage 2015

Die multiple Elternschaft, Betreuungsmodelle in der Praxis und die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen Im letzten Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage nicht nur einem Thema, sondern gleich drei Themen, und zwar der multiplen Elternschaft, Betreuungsmodellen in der Praxis und der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gew...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Hera... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im Juli 2012 die rückwirkende Abänderung eines gerichtlichen Unterhaltstitels dahingehend beantragt, dass er beginnend seit April 2011 keinen Unterhalt mehr schulde (Antrag zu 1). Daneben hat er auch die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangt (Antrag zu 2). Des Weiteren hat er die Rückzahlung der in der Zwischenzeit überzahlte...mehr

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FoVo 6/2016, Kein Ansparen ... / 3 Der Praxistipp

Nur das Ergebnis ist richtig Die Entscheidung des AG Schöneberg ist im Ergebnis richtig, ohne in der Begründung zu überzeugen. Das AG wäre verpflichtet gewesen, den Antrag des Schuldners nach § 850k Abs. 4 ZPO sowie nach § 765a ZPO zu würdigen. Allerdings hätte eine solche Prüfung unter Berücksichtigung des Vortrages des Schuldners zu keinem anderen Ergebnis geführt. Dem Antr...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Hera... / Leitsatz

Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels dahingegen beantragt, dass keine Zahlungen mehr zu leisten seien, und wird zusätzlich beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels herauszugeben, so ist der zusätzliche Herausgabeantrag mit einem Fünftel des Jahresbetrags des titulierten Unterhalts anzusetzen. OLG Köln, Beschl. v. 10.11.2015 – II-4 UF 257/13mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abgrenzung der Gebäudebestandteile

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE) Rz. 85 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Bezieh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.1 Back-to-back-Finanzierung

Tz. 248 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Bank gewährt der Kap-Ges ein Darlehen und der AE unterhält eine Einlage bei der Bank. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 21 und Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 20) liegt ein Anwendungsfall des § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Leitsatz Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. für Verpflegung oder Miete mindern bei einer Heimunterbringung die in Ansatz zu bringenden Kosten. Sachverhalt Die Kläger zogen im Jahr 2013 in ein Pflegeheim. Die Klägerin war nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.1 Tatsächliche Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 3 ist für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten eine tatsächliche Unterhaltszahlung erforderlich. Zum "Unterhalt" im Sinne der Vorschrift zählen allerdings nur solche Leistungen des verstorbenen Versicherten, die dieser seinem geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung unabhängig von einer Gegenleistung erb...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Beteiligte

Sofern der Pflichtige seiner Auskunftspflicht nicht (oder nicht rechtzeitig) nachkommt, kann dies einen Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz begründen.[78] Der Berechtigte kann – und zwar ohne Rücksicht auf die Beschränkungen bei Geltendmachung von rückständigem Unterhalt – zusätzlichen Unterhalt als Verzugsschaden nach § 286 BGB geltend machen; der Verzug bezieht sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3 Unterhaltsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 13 Eine kleine Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach Abs. 1 der Vorschrift hat Unterhaltszuschussfunktion. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 2 oder 3 besteht Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente mit Unterhaltsersatzfunktion. Die Hinterbliebenenrente an den geschiedenen Ehegatten soll also grundsätzlich den durch den Tod ein...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Einstweilige Anordnung

Soweit angenommen wird, ein Auskunftsantrag könne nicht im Wege der einstweiligen Anordnung verfolgt werden,[96] begegnet das in dieser Allgemeinheit Bedenken. Richtig ist sicherlich, dass § 246 FamFG – in Abweichung von § 49 FamFG – eine Sonderregelung für die Zahlung von Unterhalt und die Zahlung eines Kostenvorschusses darstellt; geht man vom Wortlaut des Abs. 1 aus ("Verp...mehr