Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 8 Materielle Fragen / b) Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 92 Der Bundesgerichtshof leitet das ihm vorgegebene verfassungsrechtliche Erfordernis der Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht nochmals ab, sondern legt vielmehr das rechtliche Instrumentarium für dessen Umsetzung fest. Indem er seine Kernbereichslehre also nicht primär verfassungsrechtlich, sondern einfachrechtlich begründet, eröffnet er einen Bewertungsspielraum für d...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / g) Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)

Rz. 91 Ebenso wie die Vollzeitpflege sieht auch die Heimerziehung eine Unterbringung des Minderjährigen außerhalb des Elternhauses vor, allerdings nicht in einer sonstigen Familie, sondern in einer Einrichtung im Sinne des § 45 SGB VIII,[265] ohne dass sich hierdurch jedoch eine Veränderung der Personensorge ergäbe. Die im Vordergrund stehenden pädagogischen und therapeutisc...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / F. Salvatorische Klausel – das Problem der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB)

Rz. 444 Neben der Erledigungsklausel kommt der salvatorischen Klausel erhebliche Bedeutung zu. Sie soll Vorsorge für den Fall treffen, dass sich später einzelne Klauseln als unwirksam erweisen bzw. vom Gericht kassiert werden. Es geht um das Problem des § 139 BGB, mithin um die Frage, ob im Falle, dass eine Klausel nichtig ist, davon auszugehen hat, dass der gesamte Vertrag ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Sonderfall steuerlicher Verluste

Rz. 217 Zitat "Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden – Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner e...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verhaltensbedingte Härtegründe

Rz. 207 Ein Versorgungsausgleich findet auch nicht statt, soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Versorgungsanrechte, die an sich auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind. Das entspricht der Härteregelung des § 1587c Nr. 2 BGB a.F. Erfasst wird jedes Verhalten,...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) § 239 FamFG und § 238 FamFG; die Rechtsqualität des Vergleiches bzw. der Urkunde

Rz. 139 Für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen kommt lediglich die Anwendung von § 239 FamFG in Betracht und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass sie entweder in einem Vergleich i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder in einer vollstreckbaren Urkunde, insbesondere also in einer Notarurkunde oder (beim Kindesunterhalt) in einer Jugendamtsurkunde niedergelegt sin...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Eigene Kosten des Umgangsberechtigten – Kostentragungspflicht

Rz. 137 Der Umgangsberechtigte hat grundsätzlich die aus Anlass des Umgangs für sich selbst entstehenden Kosten aufzubringen. Das betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrten zum Kind, dessen Abholung, eigene Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand sowie die Kosten für Unternehmungen mit dem Kind.[517] Auch für die Rückverbringung des Kindes nach Ausübung des Umgangskon...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 2. Anpassung des § 1385 Nr. 3 BGB (Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen)

In § 1385 Nr. 2 BGB hat der Gesetzgeber eine erhebliche Besserstellung des Zugewinnausgleichsgläubigers erreicht. Im Gegensatz zur alten Fassung reicht nunmehr bereits der befürchtete Verstoß gegen § 1365 BGB bzw. § 1375 BGB aus, um den vorzeitigen Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Eine solche Ausweitung hätte man sich auch bei Nr. 3 gewünscht. In der Praxis taucht nämlich...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Übertragung von Entscheidungsbefugnissen durch das Familiengericht

Rz. 116 Nach § 1628 BGB kann einem Elternteil zu einer einzelnen Angelegenheit das Alleinvertretungsrecht übertragen werden. Voraussetzung ist neben dem diesbezüglichen Antrag eines Elternteils, dass zwischen den Eltern über eine einzelne Angelegenheit kein Einvernehmen erreicht werden kann und es sich hierbei um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind hand...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 13. Einzelfälle zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 154 Ein Globalverzicht ist nicht als solcher unwirksam, es entscheidet immer der Einzelfall.[114] Merke! Es ist daher immer darauf zu achten, die für die Mandantschaft streitenden Einzelfallumstände Rz. 155 Der Ausschluss des Kindesbetreuungsunterhalts ab dem 6. Lebensjahr des Kindes i...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 186 § 1353 BGB verpflichtet Ehegatten zur ehelichen Solidarität auch im wirtschaftlichen Bereich. Dazu gehört, dazu beizutragen, finanzielle Belastungen des jeweils anderen zu vermeiden, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist.[103] Rz. 187 Die Verpflichtung besteht während der Ehe ohnehin, unter dem Gesichtspunkt der fortdauernden ehelichen Solidarität...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 75 Während sich in anderen Vertragssachen die anwaltliche Beratungstätigkeit weitgehend auf die Prüfung von Rechtstatsachen erstreckt, die in irgendeiner Form rechenbar sind (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich), steht beim Sorgerecht materiell das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hier ist der Anwalt auf die Angaben der Mandantschaft angewiesen, wobei durchaus k...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Obhut (§ 1629 BGB)

Rz. 141 Die Alleinvertretung nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich danach, welcher Elternteil das Kind in seiner Obhut hat. Soweit sich beide Elternteile erst um diese Obhut bemühen, findet § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung.[512] Befindet sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Obhut eines Dritten, so ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[513] Rz. 14...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Innenverhältnis der Ehegatten

Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befreit, da nach § 44 Abs. 2 AO die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt.[118] Rz. 205 Grundregel § 426 BGB Die Ehegatten haften im Innenverhältnis zu gleichen Teilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Rz. 206 Eine ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / c) Zumutbarkeit der Abfindungsleistung

Rz. 145 Die das Abfindungsverlangen am stärksten einschränkende Voraussetzung findet sich in § 23 Abs. 2 VersAusglG: Dem Ausgleichspflichtigen muss die Abfindung des Ausgleichsanspruchs zumutbar sein. Diese Voraussetzung dient dem Schutz des Ausgleichspflichtigen. Er soll durch die Abfindung nicht wirtschaftlich überfordert werden. Rz. 146 Ob die Abfindung zumutbar ist oder n...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag

Rz. 38 Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Konkrete Kostenbeteiligungen nach §§ 91 ff. SGB VIII

Rz. 145 Die konkrete Kostenbeteiligung ist vorgesehen für Von der Beteiligung umfasst werden neben den sozialpädagogischen Leistungen auch die Kosten für Unterhalt und Krankenhilfe,[494] wobei gem. § 91 Abs. 4 SGB VIII jedoch die reinen Verwaltungskosten ausgeklammert sind. Rz. 146 Die Beteiligungshöhe orientiert ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Bezüglich der Erwerbsobliegenheit und Dauer des Ansp...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / e) Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei gekürzter Rente

Rz. 40 Die Anpassung der Versorgungsausgleichsentscheidung setzt weiter voraus, dass der Unterhaltsanspruch des Ausgleichspflichtigen wegen herabgesetzter Leistungsfähigkeit des Ausgleichspflichtigen (teilweise) entfiele, wenn ihm nur die durch den Versorgungsausgleich gekürzte Versorgung gezahlt würde, dass der Anspruch aber zumindest teilweise bedient werde könnte, wenn di...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 2. Durchführung der Anpassung

a) Grundlagen Rz. 54 Völlig verändert gegenüber dem früheren Recht hat sich auch die Durchführung der Anpassung wegen Unterhalts. Unter der Geltung des alten Rechts wurde die Kürzung der Versorgung in vollem Umfang suspendiert, wenn die Voraussetzungen des § 5 VersAusglG vorlagen. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs spielte insoweit keine Rolle. Das war ein Ergebnis, das weit üb...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2017

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / f) Überschreiten der Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 46 Schließlich kommt die Anpassung nur in Betracht, wenn die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen die Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG nicht unterschreitet. Danach findet die Anpassung nur statt, wenn die Kürzung am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße mindestens 2 %, in allen anderen Fällen als Kapitalwert mindestens 240 %...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / b) "Normalfall"

Beispiel: Normalfall Die Antragstellerin hatte Stufenantrag auf Auskunft und auf Zahlung eines noch zu beziffernden Unterhalts erhoben. Zunächst wird über die Auskunft verhandelt und der Antragsgegner zur Auskunft verpflichtet. Nach Auskunftserteilung wird zur Höhe verhandelt und entschieden. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Auskunft 1.500,00 EUR; Zahlung 6.000,00 EUR...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Dauer der Vertretungsmacht

Rz. 144 Die Vertretungsmacht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB dauert solange an, wie die Voraussetzungen dieser Norm vorliegen. Die Vertretungsmacht endet daher mit Obhutsbeendigung. Auch mit Erlass einer anderweitigen Sorgerechtsentscheidung – auch wenn sie im Wege der einstweiligen Anordnung ergeht – endet die Vertretungsmacht des Obhutsinhabers. Ist zu diesem Zeitpunkt ein von...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 7. Im Einzelnen: Ausübungskontrolle

Rz. 126 Die Ausübungskontrolle greift in Fällen ein, wo der Ehevertrag zwar im Zeitpunkt seines Zustandekommens nicht sittenwidrig war und daher der Inhaltskontrolle standgehalten hat, der Begünstigte sich jedoch aufgrund veränderter Umstände nach § 242 BGB nicht mehr auf ihn berufen darf, weil dies einen Missbrauch seiner Rechtsmacht darstellen würde. Insoweit hat ein Vergl...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / c) Additionsverbot

Eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz der Zusammenrechnung findet sich in § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG (entspricht § 48 Abs. 4 GKG a.F.). Wird aus einem nicht vermögensrechtlichen Anspruch im selben Verfahren ein vermögensrechtlicher Anspruch hergeleitet, dann gilt nur der höhere Wert. Diese Regelung betrifft vor allem den Fall, dass ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft ...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / d) Zurückweisung des gesamten Antrags vor Bezifferung

Voller Wert auch bei vorzeitiger Antragsabweisung Wird der Stufenantrag zurückgewiesen, bevor der Leistungsantrag beziffert worden ist, gilt ungeachtet dessen der höhere Wert des Leistungsantrags. Beispiel: Zurückweisung des Stufenantrags vor Bezifferung Die Antragstellerin hat Stufenantrag auf Auskunft und auf Zahlung eines noch zu beziffernden Unterhalts erhoben. Der Stufena...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Amtswegiges Verfahren ohne Antrag

Rz. 126 Für die im Verbund stehenden Verfahren über den Versorgungsausgleich nach §§ 6 bis 19, 28 VersAusglG ist grds. kein Antrag erforderlich (§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG). In diesen Fällen liegt ein sog. Zwangsverbund vor; das Verfahren wird von Amts wegen geführt. Ausnahmen bestehen nur insoweit, als das materielle Recht einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausglei...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfa...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Grundsatz und Ausnahmen

Rz. 35 Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet,[106] so steht nach § 1626a Abs. 3 BGB grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu. Diese kann sich zum Nachweis ihrer Alleinsorgeberechtigung vom – nach § 87c Abs. 6 S. 1 SGB VIII zuständigen – Jugendamt nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ein Negativattest ausstellen lassen,[107] das ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / I. Güterrecht

Rz. 118 Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich dienen beide dem Ausgleich des während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten. Der Versorgungsausgleich bildet insofern die Spezialregelung für Versorgungsanrechte; er ist vorrangig (§ 2 Abs. 4 VersAusglG). Sofern also ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt, ist es vom güterrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII)

Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. 1 Nr. 1). Ferner ist eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Umsetzung von eigenen Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB vorgesehen...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 4. Das weitere Schicksal der Aussetzung der Kürzung

Rz. 81 Die Kürzung des Versorgungsausgleichs ist von dem Monat an auszusetzen, welcher der Antragstellung folgt (§ 34 Abs. 3 VersAusglG). Das entspricht dem auch für die anderen Anpassungsverfahren vorgesehenen Zeitpunkt und dem Zeitpunkt, von dem eine Abänderung an wirkt (vgl. §§ 36 Abs. 3, 38 Abs. 2 VersAusglG, § 226 Abs. 4 FamFG). Antragstellung ist dabei der Eingang des ...mehr