Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / V. Inhalt der elterlichen Sorge

Rz. 26 Aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG folgt die allumfassende Elternverantwortlichkeit für die Entwicklung des Kindes. Aufgabe der Eltern ist es, das Kind zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen[75] (siehe auch §§ 1626 Abs. 2, 1627 BGB, § 1 SGB VIII). Der staatlichen Gemeinschaft obliegt es aufgrund ihres aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG folgenden Wächteram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / f) Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Rz. 87 Im Rahmen der Vollzeitpflege erhält der Minderjährige eine stationäre Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie,[253] wenn ein weiterer Verbleib in der Herkunftsfamilie, d.h. bei den Eltern, nicht möglich ist, da sie die Versorgung und Erziehung nicht mehr gewährleisten können. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf die Hilfeleistung nach § 33 SGB VIII, wenn dad...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 52 Die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen folgt heute aus § 218 FamFG . Sie ergab sich früher aus § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. und für die FGG-Verfahren aus § 45 FGG a.F. An den dort genannten Grundsätzen hält das neue Recht im Wesentlichen fest: § 218 Nr. 1 FamFG gleicht § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F., § 218 Nr. 2 FamFG entspricht § 45 Abs. 1 FGG a.F. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Gebotene Interessenabwägung

Rz. 186 § 27 Satz 2 VersAusglG bestimmt ausdrücklich, dass in jedem Fall alle Umstände des Einzelfalles in die Betrachtung einbezogen werden müssen, um zu entscheiden, ob es geboten ist, von dem Grundsatz der Halbteilung abzuweichen. Gemeint ist damit, dass in jedem einzelnen Fall eine Gesamtabwägung aller persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beider Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)

Rz. 20 Ebenfalls präventiv sind die in § 17 SGB VIII vorgesehenen kostenfreien Beratungsmöglichkeiten in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,[92] die allerdings als individueller Rechtsanspruch ausgestaltet sind.[93] Den Leistungsadressaten kommt zudem gem. § 5 SGB VIII ein Wahlrecht zu, ob sie die Beratung bei einem öffentlichen oder freien Träger in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Begründung und Inhalt des Verbunds

Rz. 96 Bei den im Verbund stehenden Verfahren kann es sich regelmäßig nur um den Ausgleich bei der Scheidung betreffende Verfahren handeln, weil nur dieser bereits zwingend im Scheidungsverfahren durchzuführen ist (Verfahren nach §§ 10 bis 17 VersAusglG). Rz. 97 Der Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 26 VersAusglG) findet dagegen erst nach dem Eintritt des Versorgungsfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Grundlagen

Rz. 63 Wer Mussbeteiligter in einem Verfahren in Versorgungsausgleichssachen sein kann, ergibt sich grds. aus § 219 FamFG . Die Vorschrift ergänzt § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Die Beteiligung weiterer Personen oder Stellen kann sich außerdem auch aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (eigene Rechtsbetroffenheit) ergeben.[16] Die bloße Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen, wie sie Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Formularteil / III. Regelung des Umgangsrechts

Rz. 57 Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts In der Familiensache des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Umgangsrecht / a) Entführungsgefahr/Entführung

Rz. 164 Droht nachweisbar eine Entführung, so kann das Umgangsrecht ausgeschlossen werden,[615] insbesondere wenn bereits eine Entführung vorangegangen war.[616] Der Umstand allein, dass der Vater die Mutter entführt hat, um so das Umgangsrecht zu erzwingen, ist allerdings für einen Ausschluss nicht automatisch ausreichend,[617] da die Entführung keinen unmittelbaren Einflus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Anerkennung einer in e... / II. Wohnsitzprinzip

Rz. 10 Der Mitgliedstaat, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, stellt den Führerschein aus (Art. 7 Abs. 1b der Zweiten Führerschein-Richtlinie, Art. 7 Abs. 1e der Dritten Führerschein-Richtlinie). Der ordentliche Wohnsitz ist in Art. 9 Abs. 1 der Zweiten Führerschein-Richtlinie wie auch Art. 12 der Dritten Führerschein-Richtlinie dahingehend defi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Grundsätze / B. Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" (§ 7 FeV)

Rz. 2 Sowohl das StVG (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 StVG) als auch die §§ 28 ff. FeV knüpfen an den Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" an. Rz. 3 Der "ordentliche Wohnsitz" ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 FeV der Ort,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, Kein Versicheru... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat ausgeführt, die örtliche Zuständigkeit ergebe sich nicht aus § 215 Abs. 1 VVG, weil die Parteien nicht über Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag stritten. Die zentrale vertragliche Vereinbarung der Parteien liege in der Vermittlung von Mietwagen. Die Vermittlung stelle auch aus Sicht des Kl. die zentrale Leistung der Bekl. dar. Im Rahmen der durch di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der ­Opfergrenze

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 %‐Pauschale zu berücksichtigen. Normenkette § 33a Abs. 3 Satz 1, § 32 Abs. 6, § 65, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 4 Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG)

Rz. 22 Das Lohnkonto ist am Ort der Betriebsstätte zu führen. Mit dem in § 41 Abs. 2 EStG definierten Begriff "Betriebsstätte" wird die örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA festgelegt. Der Begriff hat nicht nur für § 41 EStG Bedeutung, sondern gilt allgemein im lohnsteuerlichen Bereich, z. B. für § 38 Abs. 4 EStG: Anzeige des Arbeitgebers an das Betriebsstätten-FA, w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerschulden: Verheimlichte Einnahmen begründen keine Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Ist der Schuldner ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter selbstständig tätig und vereinnahmt er entsprechende Beträge für sich, werden dadurch keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F. begründet. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuerschulden des Insolvenzschuldners Masseverbindlichkeiten darstellen und dami...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH & Co. KG beschränkte sich darauf, ein von ihr angemietetes und dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / Leitsatz

Erhält der Schuldner eine Abfindung, so ist ihm lediglich der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen unterhaltsberechtigten Personen ausreicht. AG Dortmund, 21.7.2016 – 238 M 48/09mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem AG … Dem Schuldner ist der Betrag pfandfrei zu belassen, der während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den der übrigen Unterhaltsberechtigten ausreicht (Zöller-Stöber, 28. Aufl., § 850i Rn 2). Es ist ihm jedoch nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändung der Ansprüche eines Subunternehmers

Subunternehmer als Werkunternehmer Im Rahmen der arbeitsteiligen Wirtschaft führt der Auftragnehmer eines Werkvertrags häufig nicht alle Leistungen persönlich aus, sondern beauftragt Subunternehmer. Er fungiert dann als Generalunternehmer. Dies ist in der aktuellen Situation insbesondere das Modell von Bauträgern, die über keine eigenen Baufachkräfte verfügen, sondern sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 3 Der Praxistipp

Die maßgeblichen rechtlichen Regelungen Werden nicht wiederkehrende bezahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner nach § 850i Abs. 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, wie nach freier Schätzung des Gerichtes verble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Versicherungsf... / 1 Sachverhalt

Die Lebenspartnerin des Klägers unterhält bei der Beklagten seit dem 2.5.2011 eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht beinhaltet. Der Kläger wohnt seit November 2013 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit der Versicherungsnehmerin in häuslicher Gemeinschaft bei dort angemeldetem Erstwohnsitz zusammen. Am 29.9.2011 schloss der Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge (2): Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen Sonderausgabenabzug, Rente oder dauernde Last?

Leitsatz 1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird in der AO im Recht der steuerbegünstigten Zwecke[1] verwendet. Er hat jedoch eine über die AO und über den Bereich der steuerbegünstigten Körperschaften hinausreichende Bedeutung.[2] Er wird daher bereits im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Begriffsbestimmungen und nicht erst bei der Regelung der steuerbegünsti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG. 2. Sachgerecht i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Beendigung der Nachlass... / ff) Rang titulierter Verbindlichkeiten, § 1991 Abs. 3 BGB

Rz. 82 Nach § 1991 Abs. 3 BGB wirkt "die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eines Gläubigers einem anderen Gläubiger gegenüber wie die Befriedigung". Nach h.M. soll sich hieraus eine Verpflichtung des Erben/Nachlasspflegers ergeben, den Gläubiger, der das rechtskräftige Urteil gegen ihn erzielt hat, vor den übrigen Gläubigern zu befriedigen bzw. Vollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / IV. Unterhalt für betreuende, nicht verheiratete Eltern

1. Fehlende gesetzliche Regelung Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / III. Nachehelicher Unterhalt

1. Die gesetzliche Regelung a) Gesetzestext Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / a) Gesetzestext

Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wegen Krankheit, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr