Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Verfahrenskostenvorschuss verlangt, so ist dies eine Vorwegnahme der Hauptsache. Ist der Verfahrenskostenvorschuss einmal gezahlt, dann werden die Gerichtsgebühren für das Hauptsacheverfahren eingezahlt und der Anwalt wird bevorschusst. Damit startet dann das Hauptverfahren. Ob später die einstwe...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Die gesetzliche Regelung

a) Gesetzestext Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wege...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist grundsätzlich zutreffend. Für das Obsiegen und Unterliegen kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Ansprüche im Rahmen des GKG für die Gerichtsgebühren bewertet werden. Das Obsiegen hat nichts damit zu tun, wie ein Anspruch zu bewerten ist. So ist unstreitig auch ein Unterliegen mit einem Zinsanspruch oder einem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher K...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 1 Aus den Gründen:

[18] Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist vielmehr im vorliegenden Verfahren zu klären und setzt nicht voraus, dass diese zuvor in einem Verfahren nach § 30 Abs. 3 StAG (vgl. insoweit OVG Münster FamRZ 2015, 866; VG Köln FamRZ 2014, 1558) festgestellt worden ist. Ist nur die Abstammung als Vorfrage der Staatsangehörigkeit zweifelhaft und würde sich aus ihr ohne spezifische...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

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FoVo 11/2016, Wenn Arbeiten... / 3 Der Praxistipp

Fehler: Gläubigerin hat nicht Stellung genommen Die Gläubigerin hat sich hier selbst um einen Vollstreckungserfolg in Höhe des freigegebenen Betrages gebracht. Für die Freigabe der Erstattungsleistung der Krankenkasse fehlt es nämlich an einer Rechtsgrundlage. Das AG nennt in seiner Entscheidung eine solche Rechtsgrundlage auch nicht. Es wäre seitens des Gläubigers notwendig ...mehr

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zfs 11/2016, Umfang der Hin... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Unfallversicherung. Am 1.2.2012 erlitt er bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen. Sein behandelnder Arzt bescheinigte ihm am 2.4.2013 unfallbedingte Dauerbeeinträchtigungen in Form von Narbenbeschwerden und Schwindel (Anl. K5, AH I 33). Die Bekl. erbrachte vorprozessual Leistungen auf der Grundlage eines von ihr angenommenen Grads der ...mehr

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zfs 11/2016, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Entgegen der Auffassung des BG ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung des VN allerdings nicht bereits daraus, dass § 4 Abs. 4 MB/KT keinen Zeitpunkt benennt, zu dem der VR sein Anpassungsrecht spätestens ausüben muss, nachdem er von einer Minderung des Nettoeinkommens Kenntnis erlangt hat." [14] a) Zwar kann der VR nach dem Wortlaut dieser Bestimmung Tagess...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Aufgrund der Festsetzung vom 13.10.2010 steht dem Antragsteller eine – bereits gezahlte – Vergütung von 1.884,96 EUR zu; die nachträglich bekannt gewordenen Zahlungen der Mandantin von insgesamt 2.332,60 EUR sind im Ergebnis auf diese Vergütung nicht anzurechnen. 1. Die am 13.10.2010 v...mehr

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zfs 11/2016, Keine Verletzu... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen die Bekl. auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Der Kl. Ziff. 2 unterhält bei der Bekl. unter der Vertragsnummer … eine Rechtsschutzversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) zugrunde liegen. Die Kl. schlossen am 4.7.2007 mit der … einen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Besuchsreisen

Stand: EL 110 – ET: 10/2016 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Besuch von Angehörigen . Zum Besuch des Ehegatten am Beschäftigungsort > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff [121]; BFH 251, 344 = BStBl 2016 II, 179 lehnt den WK-Abzug in solchen Fällen grundsätzlich ab. Zum Nachweis von Familienheimfahrten des Unterhalt leistenden Stpfl > Unterhaltsleistungen Rz 185.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Identifizierung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Tz. 77 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist in IAS 36.6 definiert als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist immer dann zu identifizi...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV. Normenkette § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV, § 2 Abs. 4, § 11 Satz 1, BEEG Sach...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Unterhalt aus der Masse (§ 40 Satz 2 i. V. m. § 100)

Rn 15 Von Unterhaltsansprüchen gegen den Schuldner zu unterscheiden ist die Möglichkeit, dem Schuldner und seiner Familie nach § 100 Unterhalt aus der Masse zu gewähren, wenn die Gläubigerversammlung bzw. der Gläubigerausschuss dies beschließt. Die Entscheidung ob und in welcher Höhe Unterhalt geleistet wird, steht im Ermessen der Beteiligten.[27] Wird aus der Masse ein solc...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – ein Fallbeispiel

I. Einleitung Dieser Beitrag soll als Arbeitshilfe dienen, indem er den Praktiker für ausgewählte Probleme sensibilisiert, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung des Anspruchs eines ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils nach § 1615l BGB ergeben können. Dazu werden die Fragen, die sich im Rahmen der Überlegungen zur Lösung eines Beispielsfalles stellen, komprimiert...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / III. Überlegungen zur Lösung des Falles

Wie ist es um den Anspruch der F auf Betreuungsunterhalt nach der Trennung von M bestellt? 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nich...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / I. Einleitung

Dieser Beitrag soll als Arbeitshilfe dienen, indem er den Praktiker für ausgewählte Probleme sensibilisiert, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung des Anspruchs eines ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils nach § 1615l BGB ergeben können. Dazu werden die Fragen, die sich im Rahmen der Überlegungen zur Lösung eines Beispielsfalles stellen, komprimiert erörtert.mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / II. Fallbeispiel

Ausgangspunkt der Überlegungen ist dieser fiktive Sachverhalt: Praxis-Beispiel F lernt zu Beginn ihres Lehramtsstudiums den M kennen und zieht mit ihm zusammen. Beide pflegen dank eines außergewöhnlich hohen Einkommens des M einen sehr aufwändigen Lebensstil. F, die in beiden Staatsexamina gute Noten erzielt, wird von M schwanger. Kurz nach dem zweiten Staatsexamen bringt sie...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 3. Situation nach dem Tod des M

Durch den Umstand, dass M im Januar 2015 verstirbt, entfällt der Betreuungsunterhaltsanspruch der F nicht. Nach § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB erlischt der Anspruch nicht mit dem Tod des Vaters.[31] Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit, für die nunmehr N als Alleinerbe des M haftet, § 1967 BGB.[32] Allerdings führt die Eheschließung zwischen F und S im Juni 2015 zum Erlös...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K

Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehun...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 2. Situation ab dem dritten Geburtstag des K

Über die Vollendung des dritten Lebensjahres des K hinaus kann F von M nur noch Betreuungsunterhalt verlangen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB (sog. "Billigkeitsbetreuungsunterhalt"). Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB. Jegl...mehr

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FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 4. Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren

Hier kommen verschiedene Gegenstandswerte in Betracht Für den Anwalt stellt sich die Sachlage anders dar. Für ihn können die geringwertigeren Stufen von Bedeutung sein. Im Gegensatz zum Gericht können beim Anwalt nämlich mehrere Gebühren anfallen (Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr), so dass es hier für die einzelnen Gebühren zu unterschiedlichen Gegenstandswerten komm...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller ist der Vater der Kinder J., geboren am 11.4.2001, und L., geboren am 3.2.2007. Im Verfahren 2 F 464/12 haben sich die Eltern der Kinder am 16.8.2012 dahingehend verständigt, dass die beiden Kinder im wöchentlichen Wechsel beginnend ab 19.8.2012 jeweils von einem Elternteil betreut werden. In der mündlichen Verhandlung am 24.9.2015 erklärte der Antra...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Systematik und Regelungszweck

Rn 1 § 40 regelt Ansprüche von Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Schuldner. Abweichend von dem in § 38 normierten Grundsatz, dass Insolvenzforderungen dem Grunde nach bereits vor Verfahrenseröffnung rechtlich begründet worden sein müssen, beinhaltet § 40 Satz 1 eine Sonderregelung für bestimmte familienrechtliche Unterhaltsansprüche. Die Begründung von Unterhaltsansprüchen...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 3 Anmerkung

Das OLG regelt den Barunterhalt im Falle des Wechselmodells, der in etwa hälftigen Betreuung zweier minderjähriger Kinder, J und L, durch beide Eltern. Es ermittelt den Unterhaltsbedarf, indem es den tabellenmäßigen Regelbedarf von 462 EUR (554 – 92 EUR) für J und von 390 EUR (482 EUR – 92 EUR) für L, den der Vater im Falle alleiniger Barunterhaltspflicht zu zahlen hätte, um...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Verfahrensfragen

Rn 14 Eine Unterbrechung rechtshängiger Unterhaltsverfahren gegen den Schuldner nach § 240 ZPO erfasst nur bei Eröffnung rückständige Ansprüche, während der Rechtsstreit über den laufenden Unterhalt des Schuldners fortzuführen ist.[26]mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 5. Verbundverfahren

Im Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Die Kosten, auch der Folgesachen sind gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Aus Billigkeitsgründen kann aber gemäß § 150 Abs. 4 FamFG über die Kosten einer Folgesache Unterhalt oder Zugewinn auch anderweitig entschieden werden.mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / I. Gesetzliche Grundlage

Stufenantrag richtet sich nach § 254 ZPO Die gesetzliche Grundlage des Stufenantrags findet sich in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO. Danach ist ein Stufenantrag grundsätzlich nur zulässig in Familienstreitsachen. Für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Stufenanträge nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsprechung hält sie allerdings auch hier für zulä...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Verfahrensrecht

Für die Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger gelten die Frist- und Formbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1 bis 3 FamFG. Die Beschwerde ist mit einem bestimmten Sachantrag binnen zwei Monaten nach der Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses gegenüber dem Beschwerdegericht zu begründen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.5.2016 – 13 WF 76/16; di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Unbestimmbare wiederkehrende Leistungen (§ 46 Satz 2)

Rn 9 § 46 Satz 2 erfasst wiederkehrende Leistungen mit unbestimmter Dauer, wie beispielsweise eine Betriebsrente, die mit dem Tod des Berechtigten erlischt, oder einen Anspruch auf Unterhalt, der mit der Wiederheirat entfällt. In solchen Fällen ist der Wert der Leistung nach § 45 Rn. 12 (d. h. indirekt die Lebensdauer des Betroffenen[10] bzw. die Zeit bis zu seiner nächsten ...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Pflicht der Berufungsklägerin als Rechtsschutzversicherer des Berufungsbeklagten zur Freistellung von den Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung. Der Berufungsbeklagte unterhält bei der Berufungsklägerin eine Rechtsschutzversicherung. Dem streitigen Leistungsverlangen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Unter dem 14.12.2013 bestellte der Ber...mehr

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Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder

Leitsatz Einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind steht es nicht entgegen, dass das Kind minderjährig ist. Hat sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, komme eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin ist am 6.2.1999 geboren. Die Familienkasse bewilligte der Mutter der Klägerin das Kin...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder M. (geboren im Dezember 2000), N. (geboren im Juni 2003) und R. (geboren im März 2005) hervorgegangen. Die Kinder halten sich im wöchentlichen Wechsel im jeweiligen Haushalt des einen und des anderen Beteiligten auf. Es besteht auch im Übrigen Einigkeit darüber, da...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / V. Entfallen der gesteigerten Unterhaltspflicht

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt nach § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. In solchen Fällen ist die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts nach § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt, wenn b...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / ee) Schulden

Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens für den Kindesunterhalt sind gemäß § 1603 Abs. 1 BGB auch Schulden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind nicht alle Schulden zu berücksichtigen, sondern die Interessen der Kinder, den Unterhalt ungekürzt zu erhalten, die Interessen des Unter...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / IV. Fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Erzielt der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein Einkommen, weil er nicht arbeitet, ist ein solches evtl. zu unterstellen mit der Folge, dass er als leistungsfähig anzusehen ist. Nach dem in § 1603 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatz ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemesse...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / aa) Wohnkosten

Mietaufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für eine selbstgenutzte Wohnung gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensbedarf. In dem gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR bei Erwerbstätigen und 880 EUR bei Nichterwerbstätigen[38] sind Wohnkosten mit monatlich 380 EUR enthalten. Wenn die zu zahlende Miete diese Kosten erheblich übersc...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Versorgungsausgleich

Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB (i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 28.5.2009, BGBl I, 1102) i.V.m. §§ 1 S. 2, 6 RückAbzinsV heranz...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Vorteile des Zusammenlebens

Wie oben mehrfach dargelegt, ist der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 BGB gehalten, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der minderjährigen Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Der ihm zu belassende notwendige Selbstbehalt dient dazu, ihm einen Anteil seines Einkommens zu belassen, der den eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sichert und auf der Grundlage des ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VI. Vollständiges Entfallen der Unterhaltspflicht

Ein vollständiges Entfallen der Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Folge, dass der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen auch noch den Barunterhalt für das Kind aufbringen muss, kommt nach der Rechtsprechung des BGH[73] in Betracht, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhal...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Kindesunterhalt

a) Zur Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften. b) Eine Obliegenheit zur Stellung des Insolvenzantrags trifft einen Rechtsanwalt, für den die Einleitung des Insolvenzverfahrens zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führen kann, jedenfalls dann nicht, wenn die Schulden in absehbarer Zeit getilgt werden können [red. LS]. c) Könnte der nich...mehr