Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste

Leitsatz 1. Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann. 2. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch von Eigenerzeugern nach § 2 Nr. 2 StromStG dient. 3. Sofern ein Versorger mehrere Betriebsstätten mit entsprechenden Verbrauchss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften

Leitsatz Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 25.5.2011, I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858). Normenkette § 14 AO, § 6 Abs. ...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Ehegattenunterhalt

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem – durch den Einkommensrückgang beeinflussten – vollen Unterhalt nach den eheliche...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der unterhaltspflichtige Vater der Antragstellerin. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils, durch das er verpflichtet wurde, für die am 7.5.2005 geborene Antragstellerin Unterhalt i.H.v. monatlich 100 % des jeweilig...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / I. Einführung

Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adopt...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / b) Kostenentscheidung

Fälligkeit bei Kostenentscheidung Ergeht eine Kostenentscheidung, ist i.d.R. das Verfahren beendet, so dass damit schon die Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG eingetreten ist. Das ist aber nicht zwingend. Ein Verfahren muss mit Erlass einer Kostenentscheidung noch nicht beendet sein. Beispiel 5 Über eine Klageforderung in Höhe von 10.000,00 EUR ergeht ein Versäumnisurteil, ge...mehr

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zfs 2/2016, Rechtsschutzdec... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darum, ob die Bekl. der Kl. Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung zu gewähren hat; diese wendet ein, dass der Ausgangsprozess Ausfluss einer nicht versicherten selbstständigen Tätigkeit der Kl. gewesen sei. Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit dem Deckungsbereich Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 4 Umrechnung des Kindergeldes in einen Kinderfreibetrag (S. 3–5)

Rz. 11 Umzurechnen ist das dem Stpfl. im jeweiligen Vz zustehende Kindergeld, bei mehreren Kindern somit die Gesamtsumme.[1] Entscheidend ist damit nicht der an den Stpfl. tatsächlich ausgezahlte Betrag, sondern der Betrag, auf den der Stpfl. als Anspruchsberechtigter nach dem BKKG i. d. F. für die Jahre 1983 –1995 Anspruch hatte. Hatte er seinerzeit versäumt, seine Ansprüch...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 791 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 792 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Unterhalt [Rdn 826]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hi...mehr

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AGS 1/2016, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Berechnung des Verfahrenswertes für Beschwerden in Unterhaltssachen ist der Stichtag für die Abgrenzung zwischen fälligem und laufendem Unterhalt nicht der Eingang des Antrags, sondern der Eingang der Beschwerde, wobei der Wert nach § 40 Abs. 2 FamGKG auf den Wert des erstinstanzlichen Verfahrens begrenzt ist. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2015 – 5 UF 222/14mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2 a), vgl. BGH, FamRZ 2010, S. 357 ff.mehr

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AGS 1/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die – nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 S. 1 und 5, 57 Abs. 7 FamGKG unzulässige – Beschwerde des Antragstellervertreters wird zum Anlass genommen, den Verfahrenswertbeschluss nach § 55 Abs. 3 Nr. 1 FamGKG dahingehend abzuändern, dass der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren entsprechend seinem Begehren auf 30.135,00 EUR festgesetzt wird. 1. Nach Art. 111 Abs. 3 FGG-RG (...mehr

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AGS 1/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit einem am 22.12.2008 beim FamG eingegangen Schriftsatz Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Trennungsunterhalt eingereicht. Nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Erledigung der Auskunftsstufe machte sie für den Zeitraum bis November 2011 einen bis dato rückständigen Trennungsunterhalt i.H.v. 52.833,98 EUR geltend, wovon ein B...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.6 Sonstiges

25. Rundungen Der Unterhaltsbetrag ist auf volle EURO aufzurunden. Anmerkung: Die nicht durchgängige Nummerierung beruht auf der einheitlichen Gliederung der Leitlinien in den Oberlandesgerichtsbezirken. Die fehlenden Punkte wurden beim Thüringer Oberlandesgericht nicht besonders geregelt.mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts, Stand: 1.1.2016

Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 1.1.2016, ist einbezogen. Die Erläuterungen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt. 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen Kindes

BGB § 1610 Abs. 1 § 1615l Abs. 2 Leitsatz 1. Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. (Rn 12) 2. Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch um Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für die Zeit ab November 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 21.10.2010 geborenen Sohnes T. Das Kind ist zu 100 % schwerbehindert; es leidet an einer Chromosomenanomalie des Typs Trisomie 21 (sog. Down-Syndrom) und ist in Pflegest...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2016 II. Kindergeldanrechnungstabelle Anlage II Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neue...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / Leitsatz

1. Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. (Rn 12) 2. Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB dar. (Rn 27) 3. ...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / 2 Anmerkung

Die jüngste zu Fragen des § 1615l BGB ergangene Entscheidung des BGH betrifft den Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein zu 100 % schwerbehindertes nichteheliches Kind betreut, über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus. Zu dieser Entscheidung sind bereits verschiedene Anmerkungen veröffentlicht worden.[1] Die Besprechung an dieser Stelle soll sich auf zwei Aspekte beschränk...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Unterhaltsberechtigte [Rdn 602]

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Vorrang des vorangegangenen bedürftigen Ehegatten

Für den vorrangigen vorangegangenen Ehegatten ergeben sich unter Verwendung der verschiedenen Auslegungsansätze keine Abweichungen. Alle Empfehlungen sehen in dieser Konstellation vor, den nachfolgenden Ehepartner bei der Bestimmung des dem vorangegangenen Ehegatten geschuldeten Unterhalts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Der vorrangige vorangegangene Ehegatte wird si...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / I. Überblick

Der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften" verabschiedet, das am 20.11.2015 verkündet wurde.[1] Die das materielle Kindesunterhaltsrecht betreffende Änderung des § 1612a BGB ist zum 1.1.2016 wirksam geworden. Sie betrif...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Assoziationsabkommen Türkei [Rdn 177]

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FF 1/2016, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)9. Auflage 2015, 2.552 Seiten, 139 EUR, Verlag C. H. Beck Die Neuauflage berücksichtigt vier Jahre nach der 8. Auflage 2011 die Rechtsänderung des materiellen Rechts, insbesondere die Ergänzungsregelungen vom 1.3.2013 zu § 1578b BGB (Stichwort: lange Ehedauer), die Änderungen des Verfahrensrechts, Sozialrechts und des internationalen Rechts sowie die Entwick...mehr

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / IV. Gegenstandswert

Berechnung des Gegegenstandswerts Der Gegenstandswert der Terminsgebühr bemisst sich nach dem Gesamtbetrag aller Gegenstände, aus denen im Verlaufe des Verfahrens ein Gebührentatbestand der Terminsgebühr ausgelöst worden ist. Es muss nicht derselbe Tatbestand sein. Kombinationen sind möglich. Gegenstandswert der Terminsgebühr kann geringer sein Der Wert der Terminsgebühr kann d...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Allgemeines [Rdn 382]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Versorgungsausgleich [Rdn 797]

Rdn 798 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 799 1. Grds. findet mit der Scheidung der Versorgungsausgleich statt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanrechte je hälftig zwischen den Ehegatten geteilt werden (§ 1 VersAusglG). Rdn 800 2. Als Ehezeit gilt für den Versorgungsausgleich die Zeit zwischen dem ...mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / A. Gesetzliche Ausgangslage

Mit der Unterhaltsreform von 2008 hat der Gesetzgeber sich in besonderem Maße dem Schutz sogenannter Zweitfamilien verschrieben und den seit der Eherechtsreform von 1977 bestehenden regelmäßigen Vorrang der Unterhaltsansprüche des vorangegangenen Ehegatten abgeschafft. Er richtet den Rang in der Neufassung des § 1609 BGB nicht mehr wie zuvor grundsätzlich an der zeitlichen P...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Zuständigkeit [Rdn 939]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 1. Hintergrund

Der Mindestunterhalt als Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurde erst im Jahr 2008 mit der Neufassung von § 1612a BGB durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.[6] Rein formal betrachtet, leitet sich der Mindestunterhalt aus dem steuerlichen Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG und dem dort geregelten Kinderfreibetrag ab (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB a...mehr

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Rechtsanwältin führt weitgehend zum Erfolg. Ob und inwieweit aufgrund der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auch zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sog. Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt auch mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängende sonstige Gebühren (d.h. neben der Einigungsge...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Konservativer Ausgleichsansatz

Der konservative Ansatz empfiehlt eine klassische Bestimmung des nachehelichen Unterhalts. Zunächst soll der Bedarf des geschiedenen Berechtigten nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt werden, sodann der Bedarf des nachfolgenden Ehegatten, der vom Bedarf des ersten Ehepartners geprägt und reduziert wird. Im Mangelfall sollen die derart festgestellten konkurrierenden Bedarfe au...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Schmerzensgeld [Rdn 248]

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