Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bremer Tabelle/Unterhaltszahlungstabellen/Leitlinien

Die von Gutdeutsch fortgeführte Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts mit Stand vom 1.1.2016, sowie eine Zusammenstellung der Tabellenbedarfs-, Kindergeldabzugs- und Unterhaltszahlbeträge von Vossenkämper sind abgedruckt in FamRB 2016, 38/39. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte mit dem Stand vom 1.8.2015 sind zusammeng...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 4. Auswirkungen auf gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich)

Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank (zur unterhaltsrechtlichen Bedeutung der Schulden beim Ehegattenunterhalt s. Teil 2, Phase 10 – Rechtskraft der Scheidung, XI. 3. d). Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen: Kann Erstattung für Zahlungen verlangt werden, die n...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Erwerbsobliegenheit

Die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten des Ehegatten beim Trennungsunterhalt greift jedenfalls dann, wenn wegen des gestellten Scheidungsantrags das Scheitern der Ehe feststeht.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1.7.2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der Pfändungsschutz soll das Existenzminimum sichern und dem Schuldner ermöglichen, die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 EUR und erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltsplichten um 404,16 EUR für die erste und um 225,17 EUR für die weite...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Voraussetzungen und Höhe

In dem Beitrag "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht" (FuR 2015, 66) erörtert Viefhues ausführlich die Voraussetzungen der Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch Verletzung der Erwerbsobliegenheit, sowie die Höhe und Dauer des anzusetzenden Einkommens.mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 22/2015, Trennungsunterhalt: Anforderungen an einen wirksamen Verzicht

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15) • § 1614 Abs. 1 BGB steht einer vertraglichen Ausgestaltung des Trennungsunterhalts für die Zukunft nicht entgegen. Vielmehr besteht für die Bemessung des Unterhalts insoweit ein Spielraum, innerhalb dessen interessengemäße, angemessene Regelungen vereinbart werden können. Nur eine Abrede, die unterhalb eines solchen Rahmens des ange...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 1/2016, Rechtsanwalt: Namensrechtsverletzung durch Domainnamen

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.9.2015 – 6 U 181/14) • Unterhält ein im Anlagerecht tätiger Rechtsanwalt einen Internetauftritt unter einem Domainnamen, der sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft sowie dem Zusatz "-schaden" zusammensetzt, um etwaigen Geschädigten seine Leistungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Anlagegesellschaft anzubieten, liegt darin gr...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch...mehr

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ZAP 18/2016, Verfahrenskostenhilfe: Summarische Prüfung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.5.2016 – 10 WF 57/16) • Das Amtsgericht darf schwierige Rechtsfragen nicht im summarischen Verfahren der Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Lasten des Antragstellers entscheiden. Denn auch der Bedürftige muss die Chance haben, schwierige Rechtsfragen obergerichtlich klären zu lassen. Soweit es bei der Frage, ob für das Begehren des um VKH nachsuch...mehr

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ZAP 8/2017, Gefährdungshaftung: Entlastung des Tierhalters

(BGH, Urt. v. 14.2.2017 – VI ZR 434/15) • § 833 S. 2 BGB räumt dem Tierhalter die Möglichkeit, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB zu entlasten, nur dann ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters – d.h. einem wirtschaftlichen Zweck – zu dienen bestimmt ist. Tiere, die ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Ausnahmen

Ausgenommen von den Wirkungen der Restschuldbefreiung sind zunächst die in § 302 InsO genannten Forderungen. Dies gilt – soweit es die in § 302 Nr. 1 InsO aufgeführten Verbindlichkeiten betrifft – nur dann, wenn der Gläubiger bei der Forderungsanmeldung u.a. die Tatsachen angegeben hat, aus denen sich nach seiner Einschätzung ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich began...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Einwilligung zur künstlichen Befruchtung

Der BGH (FamRZ 2015, 2134 m. Anm. Wellenhofer = NJW 2015, 3434 = MDR 2015, 1301) hat überzeugend dem Grundsatz Rechnung getragen, dass ein Mann, der mit Rechtsbindungswille die Mitverantwortung für die Zeugung eines Kindes übernimmt, auch unterhaltsrechtlich für das Kind verantwortlich einzustehen hat. Eine mit der Kindesmutter getroffene Vereinbarung, mit welcher ein Mann di...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Begrenzung und Befristung (§ 1578b BGB)

Eine Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB ist möglich, wenn dem anspruchstellenden Ehegatten keine ehebedingten Nachteile erwachsen sind und auch die Billigkeit keinen unbefristeten und in der Höhe unbeschränkten Unterhalt erfordert. Ein Nachteil ist nur dann ehebedingt, wenn er Folge des Lebenszuschnitts der Ehegatten während der Ehe – also a...mehr

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ZAP 2/2016, Aufstockungsunterhalt: Vorübergehende Arbeitslosigkeit

(BGH, Urt. v. 4.11.2015 – XII ZR 6/15) • Damit ein Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt später weiter besteht, müssen dessen tatbestandsspezifische Voraussetzungen seit der Scheidung grds. ohne zeitliche Lücke gegeben sein. Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen und die damit einhergehende Reduzierung seiner Einkünfte unterbricht die Unterh...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / PKH-Bekanntmachung 2016

Mit der Bekanntmachung v. 8.12.2015 (BGBl I, S. 2357) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2016 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 213 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Leb...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Obhutswechsel

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1902 = MDR 2015, 836) stellt klar, dass mit einem Obhutswechsel eines Minderjährigen aus dem Haushalt des ei...mehr

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ZAP 3/2016, Unterhaltsanspruch: Berufung auf Existenzgefährdung

(KG Berlin, Beschl. v. 22.12.2015 – 13 UF 143/15) • Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden wü...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Erhöhung des Kinderfreibetrags

Anfang März hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindegeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt, das Gesetz ist bereits am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202). Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG erhöht sich nach den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts für die Jahre 2015 a...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Gemeinsames Haus

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite). Praxishinweis: Drängen Sie Ihren Mandant...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / 4. Deliktische Ansprüche, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Neben den vertraglichen Schadensersatzansprüchen können deliktische Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bestehen. Diese Ansprüche werden nicht die erste Wahl sein, da manche Erleichterung (Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens, Einstandspflicht für Leistungsträger nach § 278 BGB) wegfallen. Typische Situationen, in denen die deliktischen Ansprüche in...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Nach § 10 Abs. 1 SGB V sind in der Familienver...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Zeitnaher Beginn der Ausbildung

Dem Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt liegt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zugrunde, dass es dem unterhaltsberechtigten Kind obliegt, nach Abschluss der Schulausbildung unter Berücksichtigung einer gewissen Orientierungsphase die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu bestimmen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1375). Der Zeitpunkt richtet sich...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / bb) Anrechnung von Tilgungsleistungen

Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere Ehegatte bei vorher bestehender Zugewinngemeinschaft ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt...mehr

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ZAP 6/2017, Unterhaltsrückstände: Keine Absetzung vom Einkommen nach SGB II

(BSG, Urt. v. 12.10.2016 – B 4 AS 38/15 R) • Es ist nicht möglich, Zahlungen auf Unterhaltsrückstände, auch von tituliertem Unterhalt aus der Vergangenheit, als Absetzbeträge vom Einkommen nach dem SGB II abzusetzen. Eine Auslegung des § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II, die eine Zahlung auf Schulden für die Vergangenheit miteinbezieht, die nicht von dem aktuell fälligen Titel u...mehr

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ZAP 3/2016, Einwilligung in künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht ohne Anerkennung der Vaterschaft

(BGH, Urt. v. 23.9.2015 – XII ZR 99/14) • Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorg...mehr

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ZAP 3/2016, Iranische Morgengabe: Wirkungen für die Ehe

(OLG Köln, Beschl. v. 5.11.2015 – 21 UF 32/15) • Das tief im islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut der Morgen- oder Brautgabe ist kollisionsrechtlich als allgemeine Wirkung der Ehe gem. Art. 14 EGBGB zu qualifizieren. Vor deutschen Gerichten ist die von einem (auch) deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochene Morgengabe na...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen

Ausländische Unterhaltsentscheidungen können nach § 110 Abs. 2 S. 1 FamFG grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren für vollstreckbar erklärt werden. Der BGH (FamRZ 2015, 2043 m. Anm. Gottwald) stellt klar, dass aber eine Konvention gem. § 97 Abs. 1 S. 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vorgeht, soweit der Anwendungsbereich einer völk...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / b) Soziale Projekte

Rechtstechnisch angelehnt an § 2a VermAnlG (s.o. III. 3. a) normiert § 2b VermAnlG in Bezug auf Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG (s.o. III. 1.) Befreiungen für soziale Projekte. Gegenstand dieser Befreiungen sind die Bestimmungen betreffend Laufzeit, Prospektpflicht einschließlich Folgepflichten sowie bestimmte Rechnungslegungspflichten (insbesondere k...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Vermögenseinsatz des volljährigen Kindes

Nach § 1602 Abs. 2 BGB haben minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen bedarfsdeckend zu verwenden. Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2016, 726 = FuR 2016, 364) stellt klar, dass sich im Umkehrschluss aus dieser Vorschrift ergibt, dass ein volljähriges studierendes Kind auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, bis auf einen sog. Notgrosc...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrags – das Scheitern der Ehe feststeht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; OL...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / II. Phase 1: Trennung der Eheleute

Die Trennung (vgl. § 1567 BGB) bedeutet eine einschneidende Zäsur im Leben der Eheleute und der Kinder. Es sind viele Dinge neu zu regeln und die rechtlichen Konsequenzen zu bedenken, so dass ein hoher anwaltlicher Beratungsbedarf besteht. Dabei geht es einmal um die Regelung der persönlichen Dinge wie z.B. die Nutzung der Wohnung, die Möbel, das Umgangsrecht mit den Kindern, aber...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen

Die Leistungsfähigkeit eines zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Hierzu zählen insbesondere Zinseinkünfte und ein Wohnvorteil (vgl. BGH FamRZ 2013, 363). Auch das Vermögen selbst ist nach Ma...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Zustimmung zum Realsplitting

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es grundsätzlich, dem Verlangen des Unterhaltsverpflichteten zum steuerlichen Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG zuzustimmen. Allerdings hat der Unterhaltspflichtige auch die Möglichkeit, erbrachte Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a Abs. 1 EStG geltend zu machen. Beruft sich der Unterhaltsberechtigte unte...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Anspruchsverlängerung

Der BGH (FamRZ 2015, 1369 m. Anm. Seiler = NJW 2015, 2257 m. Anm. Graba = MDR 2015, 831 = FamRB 2015, 334 m. Hinw. Frank) erläutert lehrbuchartig die Voraussetzungen für die Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Regelzeit von drei Jahren hinaus (hier betr. ein behindertes Kind). Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs k...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse/Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung

Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Maßgebend sind grundsätzlich die Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Veränderungen danach sind nur zu berücksichtigen wenn sie in der Ehe angelegt waren (vgl. ZAP F. 11 R, S. 737, 790, 901). Hieraus folgert das KG (...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017

Mit der Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BGBl I, S. 2869) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. Danach betragen die ab dem 1.1.2017 vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen 215 EUR, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren L...mehr

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ZAP 11/2016, Unterhaltszahlungen: Erwerbsverpflichtung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich

(OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2016 – 7 WF 120/16) • Gemäß § 1361 Abs. 2 BGB kann zwar der nicht erwerbstätige Ehegatte nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insb. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit und unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach de...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / c) Interner Ausgleich zwischen den Ehegatten

Wird der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, in Anspruch genommen, so kann ein Ausgleich – zumindest teilweise – erfolgen über: eine Verrechnung im Unterhalt, eine Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB oder den Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2014 – II-2 UF 4/14, FamRZ 2014, 1296). Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpf...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331. Hinweis: Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) und löst damit die...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 7. Steuerliche Auswirkungen

Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind. Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung d...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / aa) Bemessung des Nutzungsvorteils

Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963). Von diesem Zeitpunkt an ist dann die objektiv erzielbare Miete (der Vermietungswert) für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Haus als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich anzuse...mehr