Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungen (Abs. 3)

Rn 17 Sofern Ansprüche des Schuldners auf zukünftige Bezüge im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden sind, schränkt Abs. 3 die zeitliche Wirksamkeit der Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgte der Beschluss zur Verfahrenseröffnung bis zum 15. Tag eines Kalendermonats, kann der Pfändungsgläubiger nur noch den pfändbaren Teil der Bezüge für den lau...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Billigkeitsbetreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr hinaus

Mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes setzt grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ein.[12] Über diesen Zeitpunkt hinaus kann er Betreuungsunterhalt (nur noch) verlangen, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" (§ 1615l Abs. 2 S. 4 BGB, sog. Billigkeitsbetreuungsunterhalt[13]). Dabei sind gemäß § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB insb...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / Sachverhalt

Der Kl. betreibt ein Transportunternehmen mit 17 Lkw, das sich aus einem Heizöl- und Containergeschäft sowie einem Transportunternehmen zusammensetzt. Eine Rechtsabteilung unterhält der Kl. nicht. Er ist Halter und Eigentümer einer Zugmaschine und eines Sattelanhängers, die auf der BAB in einen Unfall mit einem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Lkw verwickelt wurden. Nach...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Klage ist vollumfänglich begründet." 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.032,80 EUR gem. §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. VVG. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig und umfasst auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kl. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kosovo

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Der abkommenslose Zustand (vgl BMF vom 12.01.2010, BStBl 2010 I, 35) ist durch die Bekanntmachung des AA über die Fortgeltung des DBA mit SFRJ vom 29.06.2011, BGBl 2011 II, 748 beendet worden. Zu Einzelheiten > Jugos­lawien. Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Zur Unterstützung bedürftiger Angehöriger vgl BMF vom 07.06.2010, BStBl 2010 I, 588 = A...mehr

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Umsatzbesteuerung von an den Steuerpflichtigen gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

Leitsatz Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer eine Werklieferung (von Erschließungsanlagen) gem. § 3 Abs. 4 UStG. Aufgrund der Kostentragungsverpflichtung in den jeweiligen Grundstückskaufv...mehr

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Keine einheitliche Ausbildung bei Studium im Anschluss an duale Ausbildung

Leitsatz Die Ausbildungsabschnitte der zunächst durchgeführten dualen Ausbildung und eines anschließenden Studiums sind keine integrativen Teile einer einheitlichen Ausbildung, wenn sie nicht im Rahmen einer vom Anbieter des Ausbildungsganges vorgegebenen Ausbildung absolviert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind durch seinen Ausbildungswunsch von vornherein die Durchf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Syrien

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Es gilt das DBA vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1359 = BStBl 2011 I, 342) sowie das Protokoll vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1377). Es ist ab dem VZ 2011 anzuwenden (AA vom 30.03.2011, BStBl 2011 I, 355). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2), räumlich für...mehr

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Außergewöhnliche Belastungen: Keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen sind nach Änderung des § 33a Abs. 1 EStG durch das ­BürgEntlG KV vom 16.7.2009 (BGBl I 2009, 1959) die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person nicht (mehr) um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur g...mehr

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Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Der Nießbrauch an Kommanditanteilen kann nach neuester obergerichtlicher Rechtsprechung im Handelsregister eingetragen werden, da ein Bedürfnis des Rechtsverkehrs und der Registergerichte an dieser Information besteht. Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft hatte einen Teil des von ihm gehaltenen Kommanditanteils an seinen Mitgesellschafter übertragen....mehr

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Geringes Vermögen i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 4 EStG

Leitsatz Eigenes, nicht nur geringfügiges Vermögen i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 4 EStG liegt vor, wenn das Nettovermögen 15.500 Euro nicht überschreitet. Sachverhalt Mit ihrem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 reichten die Kläger eine Anlage U ein, in der sie für das gesamte Jahre 2012 erklärten, ihr Sohn habe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 607 Euro ...mehr

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Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt Der seit 1970 querschnittsgelähmte und auf einen Rollstuhl angewiesene K (Behinderungsgrad 100, mit den Merkmalen G, aG, H und RF...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Die Wirksamkeit eines in einer Ehekrise geschlossenen Ehevertrags, durch den u.a. nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wird vom BGH[52] grundsätzlich bejaht, weil für eine Störung der subjektiven Vertragsparität keine genügenden Anhaltspunkte vorlagen. Es kann nicht von vorneherein missbilligt werden, eine Vereinbarung über den Versorgungsa...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Vertraglicher oder gesetzlicher Unterhalt

Der BGH[50] bekräftigt seine ständige Rechtsprechung,[51] wonach der Wille, den Unterhaltsanspruch auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihm damit das Wesen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu nehmen, nur bei besonderen dafür sprechenden Umständen angenommen werden kann. Selbst wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch in verschiedener Hinsicht, vor allem in Bez...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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FF 6/2015, Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang

Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet. Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass "in der Regel" ein Elternteil...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vertretung des Kindes beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dieses bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gesetzlich vertreten. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse ...mehr

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FF 6/2015, Bestimmtheit von... / 1 Gründe:

I. [1] Die Klägerin begehrt von dem Beklagten, ihrem geschiedenen Ehemann, nachehelichen Unterhalt. [2] Die Parteien schlossen im Jahr 2002 einen Vergleich, wonach sich der Beklagte verpflichtete, an die Klägerin nachehelichen Unterhalt von monatlich 300 EUR zu zahlen. [3] In dem vorliegenden, seit 2004 anhängigen Unterhaltsverfahren begehrt die Klägerin höheren Unterhalt. Vor...mehr

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AGS 6/2015, reformatio in p... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Klage zum SG gegen die im Bescheid vom 1.4.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.4.2011 geltend gemachten Auskunftsansprüche, wobei er zugleich "Feststellung" beantragte dahingehend, dass "1. eine Hilfebedürftigkeit von Frau N. nicht bestanden habe und auch nicht bestünde," 2. die diversen Leistungen deutscher Träger ab November 2009 unrechtmäßig b...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

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FF 6/2015, Bestimmtheit von... / 2 Anmerkung

1. Auf das seit dem Jahr 2004 anhängige Unterhaltsverfahren kam wegen Art. 111 FGG-RG das bis zum 1.9.2009 geltende Prozessrecht zur Anwendung. Die in der Entscheidung angesprochenen Problembereiche liegen im Bereich der Familienstreitsachen des FamFG nicht anders. Gemäß §§ 112, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG gelten in Ehe- und Familienstreitsachen die Allgemeinen Vorschriften der ZPO...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Nachweis der fehlenden realen Beschäftigungschance

An die Beweislast für die mangelnde Leistungsfähigkeit, die beim Unterhaltspflichtigen auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance liegt, sind bei einer nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht strenge Maßstäbe anzulegen. Für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Lebensalter wird auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kein Erfahrungssatz gebildet werden kön...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Form

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Scheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn sie in einem anderen Verfahren als der Ehesache, etwa im Verfahren über Trennungsunterhalt, protokolliert wird. § 1585c S. 3 BGB hat nur eine klarstellende Bedeutung.[49]mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Das sowohl im individuellen als auch im öffentlichen Interesse bestehende gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB kann durch ein pactum de non petendo, d.h. die Verpflichtung oder das Versprechen, Unterhalt nicht geltend zu machen, nicht umgangen werden. Auch ergänzende "Feststellungen" der Ehega...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Ehebedingter Nachteil bei Auszahlung kapitalisierter Versorgungsanrechte

"Durch die Ehe" i.S.v. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB ist ein Nachteil, nicht für den eigenen Unterhalt sorgen zu können, regelmäßig nur gegeben, wenn dieser ganz überwiegend oder im Wesentlichen auf die vereinbarte Aufgabenverteilung während der Ehe zurückzuführen ist. Dies ist regelmäßig zu verneinen, wenn sich der Unterhaltsberechtigte während der Ehe das bereits aus der Zeit vo...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Anpassung eines Unterhaltsvertrags

Ein Vertrag ist unter Berücksichtigung der hinzugetretenen Unterhaltspflichten gemäß § 313 BGB, nicht § 242 BGB, einerseits unter Wahrung der Vereinbarung, andererseits nach dem gesetzlichen Unterhalt anzupassen. Eine Kürzung des Ehegattenunterhalts bestimmt sich nach § 1581 BGB. Dazu wiederholt der BGH die Grundsätze bei der Anwendung der Drittelmethode.[53]mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Kaufkraftunterschied

Bei der Bemessung des Unterhalts kann der Tatrichter zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" heranziehen.[21]mehr

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AGS 6/2015, Kosten des Term... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten haben beantragt, die an sie zu erstattenden Kosten für den Rechtsstreit in erster Instanz auf 5.034,35 EUR festzusetzen. Dabei ist auch beantragt worden, eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1.104,85 EUR für den Unterbevollmächtigten, der den Termin vor dem LG wahrgenommen hat, festzusetzen. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss hat das LG die von der Klägerin an die Bek...mehr

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zfs 6/2015, Kreis der mögli... / Sachverhalt

Der Kl. betreibt eine Schweinemast. Er unterhält bei dem Bekl. eine sog. Landwirtschaftliche Versicherung. Aus diesem Vertrag begehrt er wegen des Ablebens von Mastschweinen eine Entschädigung. Seine Mutter hat die angeblichen Entschädigungsansprüche an ihn abgetreten. Die Landwirtschaftliche Versicherung umfasst unter anderem eine Feuerversicherung mit einer pauschalen Inha...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (im Folgenden: A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimo...mehr

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zfs 6/2015, Kreis der mögli... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Bekl. ist verpflichtet, dem Kl. eine Entschädigung i.H.v. 71.694,04 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.759,53 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.3.2013 zu zahlen." 1. Der Anspruch des Kl. auf die Entschädigung folgt aus der Landwir...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 2 Gründe:

[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 1 Tatbestand:

[1] Der 1949 geborene Kläger begehrt mit seiner Klage Abänderung eines zugunsten seiner von ihm geschiedenen und am 2.6.2013 verstorbenen Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) titulierten Unterhaltsanspruchs. Aus der 1977 geschlossenen Ehe sind die 1979 und 1981 geborenen Söhne hervorgegangen; diese haben als Erben der Ehefrau den Rechtsstreit aufgenommen (im Folgenden: Beklagte)....mehr

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FF 5/2015, Demnächst in FF

In den nächsten Ausgaben erscheinen u.a. folgende Aufsätze: Bömelburg, Darlegungs- und Beweislast beim Unterhalt Graba, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterhaltsrecht im Jahr 2014 Helms, Reproduktionsmedizin und Abstammungsrecht: Hat Deutschland die internationale Entwicklung verpasst? Hoffmann, Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB Schürmann, Unterhalt und Exis...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 11.12.2014 befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, in welchem Umfang ein Unterhaltspflichtiger einen Splittingvorteil aus einer neuen Ehe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes einsetzen muss. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der in Vollzeit als Möbelmonteur/Umzugshilfe bei einer Möbelspedition arbei...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / VI. Nutzungsentschädigung (Ehewohnung)

In einer zwar bereits Ende 2013 verkündeten, aber erst 2014 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung fortgeführt, wonach eine Vergütung für die Nutzung der Ehewohnung auch dann verlangt werden kann, wenn beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnrecht zusteht (wie auch bei gemeinsamem Eigentum, Nießbrauch, Wohnungseigentum, Erbbau...mehr

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FF 5/2015 / Fehlerhafte Beratung

1. Nachteile, welche der Mandant infolge einer fehlerhaften steuerlichen Beratung erleidet, werden nur dann durch die hiermit bewirkte Steuerersparnis eines Angehörigen oder eines sonstigen Dritten ausgeglichen, wenn dessen Interessen nach dem Beratungsvertrag in die Beratung einbezogen werden sollten. (BGH, Urt. v. 5.2.2015 – IX ZR 167/13) 2. a) Ein Rechtsanwalt darf seinem ...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 1 Gründe:

I. [1] Der Antragsteller erstrebt die Abänderung eines Unterhaltstitels. [2] Er ist der Vater des Antragsgegners, des Kindes B., geboren am … 2012, dessen gesetzliche Vertreterin die Kindsmutter C. ist. [3] Der Antragsteller ist verheiratet mit D. Mit dieser hat er das weitere Kind E., geboren am … 2013. [4] Mit Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Straubing...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 3 Der Praxistipp

Die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist für den Gläubiger positiv. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen ist dabei sehr kurz geraten. Das AG hat richtig gesehen, dass § 850k Abs. 4 ZPO für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf § 850f Abs. 1 ZPO verweist. Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen...mehr

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ZFS 5/2015, Voraussetzungen... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt Deckungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine Betriebshaftpflichtversicherung, der die GKA AHB 2002.1 Global-IHV H 1000:12 zugrunde liegen. Unter Ziffer 4.9.4 AVB ist vereinbart: "Mitversichert sind – in teilweiser Änderung von Ziff. 5.2 – Ansprüche wegen Schäden, die aus der Beauftragung eines Kraft- oder Was...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / Leitsatz

1. Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen (im Anschluss an Senatsurt. v. 25.1.2012 – XII ZR 139/09, FamRZ 2012, 525). 2. Bei einer nach §...mehr

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ZFS 5/2015, Intransparenz e... / Sachverhalt

Die Bekl. bietet unter anderem Ratenschutz-Versicherungsverträge an und unterhält mit der S Bank AG (im Folgenden: Bank) als VN einen Gruppenversicherungsvertrag, dem Verbraucher, welche mit der Bank einen Darlehensvertrag schließen, durch Ankreuzen eines Textfeldes im Darlehensantrag und Unterzeichnung einer Beitrittserklärung als versicherte Personen beitreten können. Sie ...mehr

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ZFS 5/2015, Verhandlungen ü... / Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimonatige Wartezeit; es...mehr