Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 1 Systematische Einordnung

Bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer-Überlassung verleiht ein in dem einen Staat ansässiges Unternehmen gewerbsmäßig Arbeitnehmer an ein in dem anderen Staat ansässiges Unternehmen. Für die steuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Überlassung ist zwischen dem Besteuerungsrecht nach DBA und dem LSt-Abzug zu unterscheiden, für die jeweils unterschiedliche Regeln gelten. W...mehr

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Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nicht...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

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Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 2 Inhalt

Ist das verleihende Unternehmen in der Bundesrepublik ansässig, ist es bereits nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG "inländischer Arbeitgeber" und zum LSt-Abzug verpflichtet, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Ist das verleihende Unternehmen nicht in der Bundesrepublik ansässig, gilt eine besondere Regelung. Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss der ausl. Verleiher von...mehr

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Personengesellschaft (allge... / 3 Praxisfragen

Bei der Frage, ob es sich bei den Einkünften aus der Personengesellschaft um gewerbliche Einkünfte handelt, ist zwischen nationalem Recht und DBA-Recht zu unterscheiden. Die atypische stille Gesellschaft ist Mitunternehmerschaft; das Besteuerungsrecht richtet sich entsprechend Art. 7 OECD-MA nach dem Betriebsstättenprinzip.[1] Soweit die atypische stille Gesellschaft Betrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen "Betrieb". Normenkette §§ 7g Abs. 3, 4 Abs. 4a, 15 Abs. 3 Nr. 1,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Eignung

Rn 11 Bei der Ausübung seines pflichtgemäßen Auswahlermessens im Einzelfall hat das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der in Aussicht genommene Verwalterkandidat für die Abwicklung des konkreten Insolvenzverfahrens ausreichend geeignet erscheint. Angesichts der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung und der vorrangigen Interessen der Schuldner und Gläubiger an einer zügig...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschädigung; Verfahrenswert bei Trennungs- und nachehelichem Unterhalt; Werterhöhung bei Antragserweiterung in Unterhaltsverfahren

Leitsatz Der Wert eines Antrags auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit richtet sich nach § 48 FamGKG und nicht nach dem verlangten Betrag. Bei den Anträgen eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so dass die Werte der einzelnen Ansprüche nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren sind. Fällige...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialleistungsträger – Einschränkung für Unterkunftskosten; konkrete Berechnung des Unterhalts bei Beschränkung des Unterhaltsanspruchs wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung

BGB § 1611; SGB XII § 94 § 105 Leitsatz 1. Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56 % nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen einen Beschluss des AG, durch den der Verfahrenswert in erster Instanz auf insgesamt 26.347,00 EUR festgesetzt worden ist. Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind vormalige Eheleute. Die Ehe wurde mit Beschl. d. AG v. 13.11.2013, rechtskräftig seit 24.12.2013, geschieden. Der Antragsteller ist Alleineigentümer e...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Rückständiger Unterhalt wird tituliert Der Schuldner war verheiratet, hatte zwei Kinder und zahlte nach der Trennung 1994 keinen Unterhalt, so dass die Unterhaltsberechtigten bis 1996 Leistungen nach dem BSHG erhielten. Die Gläubigerin beantragte wegen der auf sie nach § 91 Abs. 3 BSHG übergegangenen Unterhaltsansprüche zunächst einen Vollstreckungsbescheid und erhielt nach d...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 1. Tabellen

In der Praxis wird zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des Kindes zunächst das unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt. Sodann wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters des Kindes der Kindesunterhaltsbetrag festgestellt. Die Düsseldorfer Tabelle ist stets in der Fassung...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Verjährungseinwand war nach dem BGH möglich Das Feststellungsbegehren ist unbegründet, weil – wie der Schuldner mit Recht einwendet – mögliche Ansprüche der Antragstellerin aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit vom 1.6.1994 bis 31.7.1996 verjährt sind. Der nur gegen die Feststellung, dass die Forderung aus einer vor...mehr

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FF 7+8/2016, Wachsende Armut Alleinerziehender geht zu Lasten der Kinder

50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht. Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern. 2,3 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in einer Ein-Eltern-Fa...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / cc) Zuwendungen an einen neuen Partner

Führt ein Unterhaltsberechtigter seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er für ihn sonstige Leistungen, so können dessen Bar- und Sachleistungen (z.B. eine Wohnungsgewährung) wirtschaftlich als Vergütung an den Berechtigten gewertet werden. Die geldwerten Versorgungsleistungen für einen Lebenspartner sind somit nicht anders zu beurteilen als eine bezahlte Tätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 1

In der Praxis treten zunehmend die Fälle auf, in denen der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt und für das er Barunterhalt zahlen muss, der Auffassung ist, er könne mit seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Unterhalt nicht leisten. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Verpflichtungen Eltern, die für ihre Kinder Unterhalt zahlen müssen, im ...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / b) Vermögen

Ein minderjähriges, unterhaltsbedürftiges Kind ist nach § 1602 Abs. 2 BGB nicht verpflichtet, den Stamm des eigenen Vermögens für Unterhaltszwecke zu verwenden. Anders ist es lediglich dann, wenn die Eltern bei Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen außerstande sind, Unterhalt ohne Gefährdung ihres eigenen angemessenen Bedarfs zu gewähren. In einem solchen Fall bes...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 2. Mehrbedarf, Sonderbedarf

Der Tabellenunterhalt für minderjährige Kinder deckt den Bedarf eines minderjährigen Kindes. Entsprechend §§ 27 ff. SGB XII [2] ist hiermit der gesamte elementare Lebensbedarf i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB umfasst, d.h. die Kosten für Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge und Ausbildung.[3] Wenn das unterhaltsbedürftige Kind neben dem allgemeinen Lebensbedarf über einen...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine teleologische Erweiterung von § 76 EStG Die Voraussetzungen des § 76 Satz 1 EStG, unter denen der Anspruch auf Kindergeld ausnahmsweise der Pfändung unterliegt, liegen nicht vor. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des Kindes. Die von der Gläubigerin gewünschte teleologische Erweiterung der Vorschrift auf Fälle, in denen die Pfän...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Überschusseinkünfte i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG und werden ebenso wie Einkünfte aus abhängiger Arbeit durch Abzug der Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen ermittelt. Der Unterhaltsberechtigte kann die Vorlage von Überschussrechnungen verlangen. Diese müssen eine genaue Aufstellung der Bruttoeinkünfte und der geltend gemachten ...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 1. Selbstständige Lebensstellung der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2 u. 3, 1610 Abs. 1 BGB

Der Betreuungsunterhalt ist nach § 1615 l Abs. 3 BGB dem Verwandtenunterhalt zugeordnet. Hierdurch erhält die Mutter unterhaltsrechtlich eine selbstständige Stellung nach § 1610 Abs. 1 BGB gegenüber dem nichtehelichen Vater, da sie mit ihm nicht verwandt ist. Diese normative Selbstständigkeit wird nach h.M. weder durch eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt – ggfs. mit Be...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / a) Einkünfte

Soweit Minderjährige, die jünger als 15 Jahre alt sind oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Einkommen erzielen, z.B. aus Schülerarbeit, Nachhilfeunterricht, Austragen von Zeitungen usw., ist dieses Einkommen entsprechend § 1577 Abs. 2 BGB nicht auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den geschuldeten Unterhalt leistet, weil das E...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachzahlun... / 3 Der Praxistipp

Keine Rechtsgrundlage für weiteren Freibetrag Das LG Koblenz ist in der zitierten Entscheidung ebenso wie das LG Berlin (ZVI 2013, 479) davon ausgegangen, dass eine Verteilung von Nachzahlungen für mehrere Monate auf diejenigen Monate, für die die Nachzahlungen gedacht sind, in § 850k Abs. 4 ZPO, bei dem es sich um eine Kann-Vorschrift handele, nicht vorgesehen sei. Dem schli...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / Leitsatz

Der Wert eines Antrags auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit richtet sich nach § 48 FamGKG und nicht nach dem verlangten Betrag. Bei den Anträgen eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so dass die Werte der einzelnen Ansprüche nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren sind. Fällige Beträge...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin steht gegen die Staatskasse nicht nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr....mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 3. Konkrete Bedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich auf das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 5.100 EUR. Bei besonders günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des oder der Unterhaltspflichtigen ist der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen. Wenn ein minderjähriges Kind während des Zusammenlebens der Eltern an deren aufwän...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / Leitsatz

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand um...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / Einführung

Die Entscheidung des BGH[1] könnte den Mann, der in die künstliche Befruchtung eingewilligt hatte, überrascht haben, war er sich der rechtlichen Konsequenzen seiner Erklärungen – gegenüber seiner früheren Partnerin sowie schriftlich im Behandlungszimmer des Hausarztes – wohl nicht in vollem Umfang bewusst, auch wenn der Beschluss auf der bisherigen Rechtsprechung des Senats ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Erhö... / 2 II. Die Entscheidung

Der zulässige Antrag ist unbegründet. Gemäß § 850f Abs. 1 lit. a ZPO kann das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850k Abs. 4, 850c und e ZPO pfändbaren Teil seines Guthabens einen Teil belassen, wenn nachgewiesen wird, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu § 850c ZPO der notwendige Lebensunterh...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / III. Tatsächlich vorhandenes Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen ist bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens auf die Einkommenssituation abzustellen, die in der Zeit vorlag, für die der Unterhalt verlangt wird. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen für zurückliegende Unterhaltszeiträume ist nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Die Pr...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Schmerzensgeld

Schmerzensgeld (§ 847 BGB) ist ungeachtet der schadensersatzrechtlichen Zweckbestimmung, nämlich Ersatz für immaterielle Schäden und für Genugtuung, im Unterhaltsrecht relevantes und damit einzusetzendes Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Je nach Intensität der Unterhaltsverpflichtung (z.B. bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern) hat der Unterha...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / III. Lösung von der vertraglichen Bindung

Mit Zugang des Angebots auf Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung und dessen Annahme durch die Kindesmutter kommt der berechtigende Vertrag zugunsten des Kindes zustande, sofern nicht aus den Umständen oder aufgrund ausdrücklicher Erklärung gegenüber der Mutter oder dem behandelnden Arzt die Einwilligung und damit zugleich das Angebot vor einer erfolgreichen Inseminationsbe...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / 1. Steuerbare Einkünfte

Einkünfteerzielung setzt – sowohl bei den Gewinneinkünften als auch bei den Überschusseinkünften – eine wirtschaftlich auf Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus.[6] Erforderlich ist also eine Vermögensmehrung. Abgrenzungskriterium zu einer nichtsteuerbaren Vermögensmehrungen ist, ob der Steuerpflichtige auf die Vermögensmehrung gerichtet wirtscha...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 2. Anpassung des Mindestbedarfs

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach h.M. beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB anhand der Mindestselbstbehalte zu prüfen. Ist die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen Vaters hoch, steigt zwar der Lebensstandard in der Partnerschaft. Das führt aber nicht zu einem höheren Unterhalt der Mutter.[39] Die besseren Lebensverhältnisse in der nichtehelichen Le...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / a) Ausgrenzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ihre Kritik

Wegen des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zwischen den nichtehelichen Eltern und der jederzeitigen Möglichkeit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hält die nun h.M. mit dem BGH daran fest, dass diese – anders als eine Ehe, auch nach Scheidung – die Lebensstellung der nichtehelichen Mutter nicht verändert. Es fehle insoweit an einer nachhaltig gesicher...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / IV. Fazit

Entgegen der Lebenswirklichkeit hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft de lege lata keinen Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Selbstständigkeit der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2, Abs. 3, 1610 Abs. 1 BGB. Soweit Naturalunterhalt in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit der nichtehelichen Mutter und dem gemeinsamen Kind geleistet wird, erfolgt dies gegenüber der Mutter...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr