Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Verschiedenes

Rn 39 Mietverträge des Schuldners über Wohnraum und ehemaligen Gewerberaum bleiben gemäß § 108 InsO bestehen. Für Wohnraum besteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 109 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO). Der Treuhänder kann aber erklären, dass er den nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fälligen Mietzins nicht als Masseverbindlichkeit bezahlen werde (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 49 Ahrens, Anmerkung zu BGH NZI 2005, 399; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; Bazako,Was lange währt, wird endlich gut? Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform, ZVI 2013, 209; Büttner, Probleme bei der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungserklärung vor Abschluss oder Aufhebung des Insolvenzverfah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Der Achte Teil der InsO regelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen und verfahrensrechtlichen Abläufe zur Erlangung einer sogenannten Restschuldbefreiung für den Schuldner. Rn 2 Nach § 1 Satz 2 soll dem redlichen Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. § 286 greift diese Forderung auf, ergänzt und konkretisiert sie ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Belegenheitsort

Rn 6 Sobald keine Niederlassung im Inland existiert, ist die örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die Anträge nach §§ 344 bis 346 danach zu bestimmen, in welchem Bezirk das Vermögen des Schuldners belegen ist. Rn 7 Handelt es sich bei den Vermögensgegenständen um Forderungen, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Drittschuldner seinen Sitz bzw. Wohnsit...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: Polnischer Professor unterhält Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland

Leitsatz Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt veranschaulicht mit Urteil vom 2.10.2014, anhand welcher Kriterien der Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bestimmt werden kann. Sachverhalt Ein polnischer Professor war in den Jahren 2001 bis 2014 im Rahmen einer durchgängig befristeten Anstellung beruflich in Deutschland tätig und hatte z...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / F. Einsatz des durch das Verfahren Erlangten, § 120a Abs. 3 ZPO

In § 120a Abs. 3 ZPO ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass die Partei auch das durch die Prozessführung Erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss. Sie ist nur dann vor einer Nachbelastung sicher, wenn sie bei rechtzeitiger Leistung des durch die Rechtsverfolgung Erlangten ratenfreie Verfahrenskostenhilfe erhalten hätte. Auch Nachzahlungen von rückständigem Unterhalt können da...mehr

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AGS 10/2014, Beschwerdewert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 61 Abs. 1 FamFG nur statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR erreicht. Bei einem Verfahren betreffend die Bestimmung der Bezugsberechtigung für das Kindergeld nach den §§ 64 Abs. 2, S. 3, Abs. 3 EStG handelt es sich um eine sonstige Unterhaltssache nach § 231 Abs. 2 FamFG, die jedoch nicht als Familienstreitsache, sondern als V...mehr

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FF 10/2014, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Stuttgart vom 26.–27. Juni 2014

Szenen einer Ehe Es waren nicht die "knallharten" Themen aus der familienrechtlichen Praxis, die am ersten Veranstaltungstag in Stuttgart zur Debatte standen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte sich gemäß dem Motto des diesjährigen Anwaltstages "Freiheit gestalten" die Freiheit genommen, sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Familienrechts ...mehr

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FoVo 10/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil III)

Durchführungsbestim­mungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRMoG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / e) Mit- und Hinwirken des Einvernehmens durch den Verfahrensbeistand und den Sachverständigen

Neben den bereits genannten Institutionen bei dem Hin- und Mitwirken auf Einvernehmen kommen in Kindschaftssachen nun zwei weitere Akteure hinzu, nämlich der Verfahrensbeistand und der Sachverständige: Nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, … am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrens...mehr

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zerb 9/2014, Die Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde bleibt erfolglos, denn das Verwaltungsgericht hat den Prozesskostenhilfeantrag zu Recht abgelehnt. (...) Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass der Kläger für seine verstorbene Mutter bestattungspflichtig ist und seine Heranziehung zu den Beisetzungskosten keine unbillige Härte bedeutet. Der Vortrag des Klägers lässt keine Anhaltspunkte für eine solc...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Die beteiligten Eheleute streiten im Scheidungsverbund um Versorgungsausgleich. [2] Der 1961 geborene Ehemann war in der Ehezeit als Garten- und Landschaftsbauarchitekt selbstständig; sein Unternehmen ist mittlerweile insolvent. Zuvor hatte er im Rahmen eines erfolglosen Sanierungsversuchs seine private Altersvorsorge aufgelöst und in das Unternehmen eingebracht. Sonst...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / I. Hauptsacheverfahren

Der Gegenstandswert in Ehewohnungssachen richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Anträge auf Zahlung...mehr

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AGS 10/2014, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2013 – XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR nicht (§ 61 Abs. 1 FamFG). Es handele sich um ei...mehr

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zfs 10/2014, Gerichtliche Z... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung. Zwischen der Kl., die Wohnsitze in Luxemburg und Deutschland unterhält, und der Bekl., einem in Luxemburg ansässigen VR, bestand ein Kaskoversicherungsvertrag für das Fahrzeug H, das im Luxemburg zugelassen war. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen "Mobile" der Bekl. zu Grunde. Die Kl. h...mehr

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zfs 10/2014, Gerichtliche Z... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Klage ist zulässig." a. Zu Recht hat das LG S seine örtliche (internationale) Zuständigkeit bejaht. (Internationale Zuständigkeit) (1) Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt für den vorliegenden Fall aus Art. 9 Abs. 1b EuGVVO. Danach kann ein VR, der – wie hier die Bekl. – seinen “Wohnsitz‘ (Art. 60 EuGVVO) im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, bei Klage...mehr

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Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen (zu § 3 Abs. 1b und § 15 UStG)

Überblick Durch die Novellierung des EEG zum 1.4.2012 haben sich auch erhebliche Auswirkungen für die Umsatzsteuer ergeben. Für Anlagen, die ab dem 1.4.2012 ans Netz gegangen sind, wird nur der tatsächlich eingespeiste Strom vergütet. Soweit produzierter Strom für private Zwecke verwendet wird, muss eine unentgeltliche Wertabgabe – regelmäßig bewertet nach Einkaufspreisen – ...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Unterhalt

Bei der Bemessung des Unterhalts kann der Tatrichter zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" heranziehen (BGH, Beschl. v. 9.7.2014 – XII ZB 661/12). a) Zum Unterhaltsanspruch für die Weiterbildung ein...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines Unterhaltstitels über nachehelichen Unterhalt

BGB § 1571 § 1572 § 1578b Leitsatz 1. Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt ist, als nicht eheprägend anzusehen, so dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entsprechend zu erhöhen ist. Die Einkommensvermind...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / IV. Ansatz der angemessenen Miete oder der Marktmiete

Der Surrogationsgedanke beim Wohnvorteil ist generell im Unterhaltsrecht verwendbar, gleich ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt. Es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob der Wohnvorteil auf der Basis der erzielbaren Marktmiete oder der ersparten unterhaltsrechtlich angemessenen Miete zu ermitteln ist. Letztere ist wegen Ersparnis sonst notwendiger Mietausgab...mehr

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FF 9/2014, Die Versöhnung d... / 2 II.

Ein Versöhnungsversuch wirkt sich davon abgesehen aber auch in anderen Bereichen aus, z.B. dem Unterhaltsrecht. Der Anspruch auf Unterhalt nach § 1361 BGB setzt u.a. ein Getrenntleben voraus, also die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und den Willen, die eheliche Gemeinschaft nicht mehr herzustellen. Versuchen die Eheleute eine Versöhnung nur, dann gilt auch hier, ein Ve...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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zfs 9/2014, zfs 9/2014 / Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen

Am 1.8.2014 ist das Haager Übereinkommen v. 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ("Haager Unterhaltsübereinkommen" – ABl L 192 v. 22.7.2011, S. 51) in Kraft getreten. Neben der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten gehören dem Übereinkommen bislang Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Albanien und die Ukrai...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / III. Surrogat beim Wohnvorteil

Grundsätzlich ist gegen die Einkommensfortschreibung aufgrund eines Surrogats (Ersatzgegenstand) nichts einzuwenden. Es ist "selbstverständlich", dass bei einem Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die Selbstständigkeit und umgekehrt das neue Einkommen für den Unterhalt herangezogen wird. Ebenso erscheint für einen Einkommensansatz unwesentlich, wenn das Haus verkauft wi...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / V. Wohnsurrogat bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 BGB

Der BGH verwendet im Beschl. v. 9.4.2014 die Surrogatrechtsprechung zum Wohnvorteil bei der Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 BGB. Nicht angesprochen wird, dass es dabei zu Konflikten mit den Grundsätzen in der Entscheidung des BVerfG[12] kommen kann, mit der die Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen beanstandet wurde. Nach den Ausführungen...mehr

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FF 9/2014, Nebengebiete

– damit wollen wir uns auf der Herbsttagung befassen. Ja, es ist wieder soweit: Vom 20.–22.11.2014 findet die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg statt. Tatsächlich sind es nicht die Standardsituationen – sieht man einmal von der Frage der Höhe und Dauer des zu zahlenden nachehelichen Unterhaltes ab –, die uns Kopfzerbrechen bereiten: In welcher Höhe ...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / VI. Kritische Bemerkung

Die Surrogatlehre erschien als die ideale Lösung, um nach der Differenztheorie zu § 1578 BGB mit dem Einkommen der früheren Hausfrau aus einer scheidungsbedingt aufgenommen Erwerbstätigkeit nicht allein den unterhaltspflichtigen Ehemann, wie nach der bis dahin herrschenden Anrechungstheorie, zu entlasten, sondern auch die geschiedene Ehefrau besserzustellen, indem ihr die Hä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2.1 Grundsätze der Ermessensausübung

Rz. 48 Es liegt somit im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie an den Stpfl. das Verlangen richtet, den Gläubiger bzw. Empfänger zu benennen. Das Ermessen hinsichtlich des Verlangens, den Gläubiger bzw. Empfänger zu benennen, ist fehlerfrei ausgeübt, wenn aufgrund der Lebenserfahrung nach der Art des infrage stehenden Sachverhalts bzw. Geschäftsvorfalls der Verdacht begründet i...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / Leitsatz

Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrung...mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 2 II. Die Entscheidung

Pfändungsfreies Vermögen ist zu bestimmen Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt in die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. § 36 Abs. 1 Satz 2 I...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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zfs 08/2014, Keine Arbeitsu... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Krankentagegeldversicherung, welcher die MB/KT 2008 zugrunde liegen. Im Jahr 2009 wurde bei dem Kl., der zu diesem Zeitpunkt als angestellter Industriekaufmann in einer leitenden Führungsposition tätig war, ein Burn-Out-Syndrom diagnostiziert; aufgrund dessen war er in der Zeit vom 16.9.2009 bis zum 30.4.2010 arbeitsunfähig krankgeschriebe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.2.2 Ausnahme für Sanierungen

Rz. 132 Die ab Vz 1998 sowie für den Fall des Verlusts der wirtschaftlichen Identität nach dem 5.8.1997 geltende Regelung enthält eine Ausnahme für Sanierungen. Danach führt die Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nicht zum Verlust der wirtschaftlichen Identität, wenn es sich um eine Sanierung handelt. Diese Ausnahme war...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.4 Sonstige Fälle bei Kapitalgesellschaften

Rz. 172 Abs. 4 S. 2 definiert den Verlust der wirtschaftlichen Identität nicht abschließend, sondern beschreibt, wie das Wort "insbesondere" zeigt, nur die wichtigsten Fälle. Es sind auch andere Fallgruppen möglich; diese müssen aber den in Abs. 4 S. 2 beschriebenen Gestaltungen wertungsmäßig in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sein.[1] Das bedeutet, dass eine Fallgest...mehr

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Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urteils vom 29.11.2011, II ZR 306/09, BGHZ 191, 354). Normenkette § 518 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO Sachver...mehr

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Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung

Leitsatz 1. Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht. Ausnahmsweise kann aber auch eine hiervon abweichende Bestimmung des Abzweigungsbetrags ermessensgerecht sein. 2. Wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt leistet...mehr

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Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

Leitsatz 1. Die gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und auf Weitergewährung des Kindergeldes gerichtete Klage ist eine Anfechtungsklage. 2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der freiwillige Wehrdienst nicht in den Katalog der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgenommen wurde. 3. Abhängig von seiner Ausgestaltung ...mehr

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AGS 7/2014, Verfahrenswert im Verfahren auf Nachscheidungsunterhalt bei Verzicht auf künftigen Unterhalt

FamGKG §§ 33, 51 Leitsatz Bemisst sich der Wert eines Unterhaltsverfahrens bereits nach dem Jahreswert des beantragten Unterhalts, führt eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes. OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.8.2013 – 11 WF 181/13 1 Sachverhalt Der Beschwerdeführer vertrat den Beteiligten im verfahrensgegenständliche...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt

BGB § 242 § 313 § 1581 § 1609 Leitsatz Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt). BGH, Beschl. v. 19.3.2014 – XII ZB 19/13 (OLG Karlsruhe, AG Singen) Sachverhalt Anm. der Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in FamRZ 2014, 912. 2 Aus de...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / II. Titel über Unterhalt nur für die Vergangenheit

Bevor Besonderheiten bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt erörtert werden, ist die Rechtslage im Normalfall darzustellen, bei einem Urteil mit einer Verpflichtung zu einer einmaligen Leistung aufgrund eines in der Vergangenheit erfüllten Anspruchstatbestands, hier bei einer Entscheidung, die auschließlich zur Zahlung eines Unterhaltsrückstands verpflichtet. Wurd...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / III. Titel über Unterhalt auch für die Zukunft

1. Besonderheit der Vorausentscheidung[4] Als Ausnahme von der Regel, dass die ZPO für einen Vollstreckungstitel voraussetzt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt sind, sieht § 258 ZPO vor, eine Entscheidung über künftig fällig werdende Leistungen zu erlassen, etwa über Unterhalt, damit der Gläubiger, der für seine Existenz auf diesen angewie...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 2 Aus den Gründen:

… [23] Das Oberlandesgericht hat die geltend gemachten Ansprüche aufgrund der Vereinbarungen vom 25.2.2005 und vom 7.4.2006 als rein vertragliche Unterhaltsansprüche angesehen. Das steht mit der Rechtsprechung des Senats nicht im Einklang. Vielmehr stellen die Vereinbarungen auch aufgrund der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen lediglich Modifizierungen des gese...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / Leitsatz

Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt). BGH, Beschl. v. 19.3.2014 – XII ZB 19/13 (OLG Karlsruhe, AG Singen)mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / Sachverhalt

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in FamRZ 2014, 912.mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr