Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 1 Einführung / 1. Allgemeines

Rz. 126 Lebt eine Unterhaltspartei, gleich ob Ehegatte, Verwandter oder Lebenspartner, mietfrei im Eigenheim, so wirkt sich dies in unterschiedlicher Weise aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit einer Unterhaltspartei, die Miete zahlen muss, stellen die Nutzungsvorteile (§ 100 BGB) des anderen Ehegatten am Eigenheim wirtschaftlich Einkommen dar, weil der Nutzungsberechtig...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Gerichtliche Zuständigkeit/Verjährung

Rz. 421 Streitigkeiten, die den Gesamtgläubigerausgleich zwischen Ehegatten betreffen, fallen als sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Danach sind Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung betreffen, sonsti...mehr

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§ 1 Einführung / b) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 92 In den Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterha...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Widerruf wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 863 Gem. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Schenker vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern, wenn er nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 227 In denjenigen Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Einzelne Aktivposten und das Doppelverwertungsverbot

Rz. 87 Im Nachfolgenden werden einzelne – regelmäßig in der Praxis relevante – aktive Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt, also ob es zu einer unzulässigen doppelten Teilhabe und damit zu einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kommt, überprüft. a) Abfindung Rz. 88 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zuguns...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Schadenfreiheitsrabatt

Rz. 982 Nach einer Trennung muss jeder Ehegatte für den Unterhalt eines ihm zugeordneten Fahrzeugs selbst aufkommen, es also auch selbst versichern. War der Wagen zuvor durch den anderen Ehegatten versichert, ist dieser auch zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der übernehmende Ehegatte den Wagen vor der Trennung ganz überw...mehr

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§ 1 Einführung / b) Verhältnis Gesamtschuld zum Güterrecht

Rz. 168 Ein Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten findet nicht statt, wenn die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft zusammengelebt haben. Etwaige Ausgleichsansprüche sind in diesem Fall als unselbständige Rechnungsposten bei der Auseinandersetzung über das Gesamtgut zu berücksichtigen.[126] Rz. 169 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinsc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Außergerichtliche Regelung

Rz. 153 Für die Praxis empfiehlt es sich – wie stets – den Ausschluss des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung zum Ehegattentrennungs- und/oder nachehelichen Ehegattenunterhalt explizit in Schriftform zu dokumentieren, was spätere Auslegungsstreitigkeiten zur "anderweitigen Bestimmung" im Sinne von § 426 BGB vermeidet. Bereits ...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Abfindung und Unterhaltsansprüche im Anfangsvermögen

Rz. 377 Bei der Ermittlung des Anfangsvermögens wird auch zu beachten sein, ob eine bereits bei Eheschließung vorhandene Abfindung für die Berechnung anderweitiger Unterhaltsansprüche – zum Beispiel für nachehelichen Unterhalt aus erster Ehe oder Kindesunterhaltsansprüche – eingesetzt worden ist und somit herabgesetzt werden müsste.mehr

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§ 1 Einführung / c) Doppelberücksichtigung von Passivposten

Rz. 232 Das Verbot der Doppelverwertung von Vermögenspositionen gilt auch für sog. Passivposten.[187] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz "keine zweifache Teilhabe" eines Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich muss auch für die Aufteilung von Verbindlichkeiten gelten: Es darf nicht zu einer "doppelten Benachteiligung" eines Ehegatten kommen.[188] Das P...mehr

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§ 4 Güterstände / (kk) Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Rz. 334 Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist nur die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.[528] Dies kann zu Besonderheiten insbesondere bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führen, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges...mehr

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§ 1 Einführung / b) Einzelne Aktivposten und Doppelverwertungsverbot

Rz. 221 Nachfolgend werden einzelne – regelmäßig in der Praxis relevante – aktive Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt dargestellt, ob es also zu einer unzulässigen doppelten Teilhabe und damit zu einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kommt. aa) Abfindung Rz. 222 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zugunst...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Ehegattentrennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 147 Haben die Ehegatten im Hinblick auf die Tilgung von gemeinsamen Verbindlichkeiten, für die sie gesamtschuldnerisch haften "etwas anderes bestimmt", ist ein Ausgleichsanspruch für den, den Gläubiger befriedigenden Gesamtschuldner gegen den anderen Ehegatten als Gesamtschuldner im Hinblick auf die "Kopfquote" nicht gegeben. Wie bereits ausgeführt, kann eine solche "and...mehr

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§ 1 Einführung / a) Ausgangslage

Rz. 359 Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses erzieltes geringeres Einkommen herangezogen wird oder als Vermögen im Zugewinn zu berücksichtigen ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen, da im Falle einer Scheidung eine Prognose zu erfolgen hat, ob stichtagsbezogen auf die Rechtshängigkeit des Sc...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsteuer", § 23 EStG)

Rz. 55 Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.7.2010[49] die Verlängerung der sog. Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 für verfassungswidrig erklärt: Gesetzliche Regelungen, die für künftige belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückank...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / I. Steuerlich anerkannte Vermögenstransfers

Rz. 124 In folgenden Fallgestaltungen tritt keine Steuerpflicht bei Vermögenstransfers zwischen Ehegatten ein, wenn entsprechende Ansprüche begründet oder erfüllt werden:[123]mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Verfügungen über das Konto nach der Trennung

Rz. 364 Mit dem Ende der Gemeinschaft endet in der Regel auch der konkludente Verzicht auf die Ausgleichspflicht. Die während intakter Ehe getroffene stillschweigende Vereinbarung ist dahin auszulegen, dass sie sich grundsätzlich auf Abhebungen während des Zusammenlebens beschränkt.[200] Entnimmt ein Ehegatte bei bevorstehender oder nach endgültiger Trennung mehr als die Häl...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / c) Extremer Ausnahmefall – Praxisbeispiele

Rz. 28 Eine Anwendung des § 313 BGB zum Ausgleich eines extremen Ausnahmefalles kommt in Betracht, wenn der Ehemann sein Vermögen während der Ehezeit auf die Ehefrau übertragen hatte, der Ehemann bei Trennung kein weiteres Vermögen hat, das Vermögen bei der Ehefrau noch vorhanden ist und ein Zugewinnausgleichsanspruch des Ehemannes daran scheitert, dass die Ehefrau ein das E...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Veränderungen des Guthabens nach dem Trennungszeitpunkt

Rz. 23 Gehen nach der Trennung weitere Gelder auf dem Oder-Konto ein, muss dann für deren Aufteilung nach den Umständen des Einzelfalles geklärt werden, ob die Vermutungswirkung des § 430 BGB noch greift. Dies hat praktische Bedeutung für alle Zahlungseingänge, für die ein Ehegatte nach manifester Trennung anstelle des gemeinsamen Ehegattenkontos nicht rechtzeitig eine neue ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / I. Rückgewähranspruch nach Schenkungsrecht

Rz. 5 Haben Eltern ihrem Schwiegerkind Vermögen oder Vermögenswerte unentgeltlich zugewandt, ist der erste Gedanke, eine Rückabwicklung dieser Leistungen nach Schenkungsrecht vorzunehmen. Rz. 6 Das Schenkungsrecht kennt drei Rückgewähransprüche, §§ 527 Abs. 1, 528 Abs. 1 und 530 Abs. 1, 531 BGB.mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Unterhaltsrechtliche Aspekte

Rz. 77 Gesamtschuldnerausgleichsansprüche werden auch durch das Unterhaltsrecht nicht verdrängt. Allerdings sind (auch) gemeinsame Verbindlichkeiten bei den Berechnungen im Unterhalt zu berücksichtigen. Im Rahmen einer wertenden Betrachtung kann sich ein Einfluss ergeben auf die Ausgleichsverpflichtung eines Ehegatten nach § 426 Abs. 1 BGB. Im Sinne einer "anderweitigen Best...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Unterhaltsbetrug

Rz. 967 Jeder Ehegatte ist verpflichtet, die zur Bestimmung des Unterhaltsanspruches dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und nichts zu verschweigen. Wer hier falsche Angaben über Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit macht, begeht einen Betrug, in einem laufenden Unterhaltsprozess einen Prozessbetrug, der den anderen Ehegatten zum Schadenersatz nach §§ ...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 4. Ehebedingte Zuwendungen

Rz. 10 Die Einordnung ehebedingter Zuwendungen ist umstritten. Ausgehend vom deutschen materiellen Recht handelt es sich um ein Rechtsgeschäft sui generis mit familienrechtlichen Charakter.[35] Eine Vermögensmehrung tritt bei der Person ein, die die Zuwendung empfangen hat. Diskutiert werden daher eine schuldrechtliche und eine familienrechtliche Qualifikation der ehebedingt...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Ehegattenunterhalt

Rz. 142 Anders ist dies beim Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Umstand, dass eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit einkommensmindernd beim Unterhaltspflichtigen und damit unterhaltsmindernd berücksichtigt wird, kann für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses der Gesamtschuldner nicht ohne Bedeutung bleiben. Wenn im Rahmen der Festlegungen ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Vollmachtsmissbrauch

Rz. 14 Nimmt der bevollmächtigte Ehegatte Kontoverfügungen vor, die nicht von der ihm erteilten Vollmacht gedeckt sind, können Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden. Praktisch am einfachsten sind dabei zunächst Herausgabeansprüche, gerichtet auf das durch die unberechtigte Geschäftsführung erlangte Geld, nach §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB durchzus...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Das Verbot der Doppelverwertung

Rz. 215 Ein güterrechtlicher Ausgleich darf nicht stattfinden, wenn und soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, also in einem anderen Ausgleichssystem, zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird; insbesondere darf kein Ehegatte "zweifache Teilhabe" an Vermögenspositionen und/oder Einkünften des anderen Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich haben.[172]...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / e) Verrechnungen

Rz. 355 Schließlich sind Verrechnungen gegenseitiger Ansprüche möglich. In Vereinbarungen ist aber jeweils die Verrechnungsgrundlage und der Rechenweg darzustellen, um nicht weitere, ggf. restliche Ansprüche aus sonstigen Folgebereichen von Trennung und Scheidung zu ermöglichen. Nach der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu sog. unbenannten Zuwendungen [217] können...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Anspruch aus § 1371 Abs. 4 BGB

Rz. 315 § 1371 Abs. 4 BGB begründet einen Unterhaltsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten unabhängig von der Verwandtschaft. Anspruchsberechtigt sind nur Abkömmlinge des Erblassers, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten hervorgegangen sind. Der Anspruch aus § 1371 BGB ist mit dem gesetzlichen Vermächtnis gem. § 1371 Abs. 4 BGB belastet. Abkömmlinge des Erb...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Regelung im gerichtlichen Unterhaltsverfahren

Rz. 161 Gerade in familiengerichtlichen Vereinbarungen zum Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt sollte explizit die Regelung zur Tragung von gemeinsamen Verbindlichkeiten, für die gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis besteht, zur Grundlage gemacht werden. Insbesondere, wenn tatsächlich in den Unterhaltsberechnungen eine solche den Unterhaltspflichtigen im A...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Die Doppelberücksichtigung von Passivposten

Rz. 97 Das Verbot der Doppelverwertung von Vermögenspositionen gilt auch für den Fall, dass es sich bei der Vermögensposition um einen Passivposten handelt.[45] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz "keine zweifache Teilhabe" eines Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich muss auch für die Aufteilung von Verbindlichkeiten gelten. Es darf nicht zu einer "do...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Grundsatz

Rz. 214 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und in Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen (sog. Hausratsvermögen) und Versorgungsanwartschaften (sog. Versorgungsvermögen) stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich möglicher Einkünfte (Unterhalt), und kann dazu führe...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Teilforderungen

Rz. 716 Bei der Teilgläubigerschaft ist die Forderung "real" geteilt, wenn auch naturgemäß nur summenmäßig.[545] Das ist in den Fällen gegeben, in denen das Recht auf die gesamte Leistung – um eine solche musste es sich immerhin handeln[546] – in mehrere voneinander unabhängige Forderungsrechte auf je einen Teil der Leistung zerfällt.[547] Es liegen dann kein einheitliches S...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (dd) Darlehen für Konsum

Rz. 134 Konsumentenkredite für Urlaub, Musikelektronik etc. sind bei gemeinsamer Aufnahme grundsätzlich nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auszugleichen. Eine "andere Bestimmung" in Sinne von § 426 BGB – für deren Vorliegen der sich darauf berufenden Ehegatte die volle Darlegungs- und Beweislast hat – werden eher selten anzunehmen sein. Der Umstand, dass nur ein Ehegatte in der Ehe Ei...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Ansatz der Gesamtschuld im Zugewinnausgleichsverfahren, nachträgliche Unterhaltsberechnung

Rz. 269 Ist die gesamtschuldnerische Verbindlichkeit im Rahmen eines bereits durchgeführten Zugewinnausgleichsverfahrens in den Vermögensbilanzen berücksichtigt worden, hat dies Auswirkungen auf ein nachträgliches Unterhaltsverfahren. Beispiel Der Ehemann verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen in Höhe von 4.500 EUR. Er tilgt ein zinsloses Familiendarlehen in...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Einzelfälle

Rz. 93 Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie sind solche, die den Unterhalt der Familie sicherstellen, beispielsweise Ausgaben für Bekleidung, Kosmetika, Bildung und Unterhaltung, Aufwendungen zur Kindererziehung, Telefondienstvertrag, Lebensmittel, Energielieferung, Heizmaterial, aber auch Genussmittel.[75] Nicht anwendbar ist die Vorschrift bei Bu...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut

Rz. 1240 In § 1445 BGB ist die Ausgleichung bei Vermögensverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensmassen geregelt. Gemäß § 1445 Abs. 1 BGB hat der Gesamtgutsverwalter, wenn er Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut verwendet, den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. Dies gilt selbst dann, wenn der andere Ehegatte seine Einwilligung in die Ver...mehr

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§ 1 Einführung / II. Das Verbot der Doppelverwertung

Rz. 81 Nach Auffassung des BGH hat ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, also in einem anderen Ausgleichssystem, zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird. Ein Ehegatte soll keine "zweifache Teilhabe" an Vermögenspositionen und/oder Einkünften des anderen Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich habe...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verh...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (4) Keine Aufrechnung und kein Zurückbehaltungsrecht wegen gemeinschaftsfremder Gegenforderungen

Rz. 738 Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2013[592] darf der Aufhebungsanspruch aus § 749 Abs. 1 BGB nicht durch die Geltendmachung von Gegenrechten, die nicht in der Gemeinschaft wurzeln, beeinträchtigt werden. Solange die Gemeinschaft nicht aufgehoben ist, kann deshalb nicht mit einem Anspruch auf Zugewinnausgleich oder Unterhalt aufgerechnet oder ein darauf gestützt...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Mitwirkungspflicht beider Ehegatten

Rz. 1255 Jeder Ehegatte ist dem anderen Ehegatten gegenüber verpflichtet, an Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind (§ 1451 BGB). Die Mitwirkungspflicht besteht nicht Dritten gegenüber, sondern nur gegenüber dem anderen Ehegatten. Sie bezieht sich auf die gesamte Verwaltung des Gesamtguts, insbesondere auf tatsächliche Hand...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Nach der Trennung

Rz. 13 Mit der Trennung erlischt die Vollmacht im Innenverhältnis entsprechend der Regelung für das Erlöschen der Mitverpflichtungsermächtigung nach § 1357 Abs. 3 BGB, ohne dass es hierfür eines Widerrufs gegenüber dem Vollmachtnehmer bedarf.[20] Der bevollmächtigte Ehegatte darf nach der Trennung nicht mehr aufgrund der ihm vorher erteilten Vollmacht über das Konto verfügen...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 430 Die Möglichkeit, einen vermögensrechtlichen Ausgleich auf der Grundlage einer stillschweigend geschlossenen Ehegatteninnengesellschaft durchzuführen, geht auf eine Entscheidung des BGH im Jahre 1952[224] zurück. Rz. 431 In dieser Entscheidung hatte der erkennende Senat erstmals die Ansicht vertreten, dass die eheliche Mitarbeit ihren Rechtsgrund auch ohne ausdrücklich...mehr

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§ 1 Einführung / I. Grundsatz

Rz. 80 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen und Versorgungsanwartschaften stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich der Einkünfte (Unterhalt) und kann dazu führen, dass die bei Trennung bzw. Scheidung vorzunehmende alle Ber...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Bonität

Rz. 416 Manchmal gehen die Mandanten davon aus, dass der aus ihrer Sicht hohe Wert ihrer Immobilie schon für sich die Finanzierungszusage bzw. die Genehmigung der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Darlehens rechtfertige. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 KWG entspricht das bei Beleihungen von eigengenutzten Objekten bzw. bei Darlehen bis zu 4/5 des Beleihungswertes jedenfalls bis...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 2. Die Morgengabe/Abendgabe

Rz. 7 Die Morgen- und die Abendgabe sind wesensgleich und unterscheiden sich nur durch den Zeitpunkt der Bestellung. Während sie im deutschen Rechtskreis seit langem keine Anwendung mehr finden, haben sie im islamischen Recht eine große Bedeutung. Die Morgengabe ist älter und verbreiteter. Sie ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräu...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Ansatz der Gesamtschuld im Unterhaltsverfahren; nachträgliche Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 260 Wenn man die vom Ehemann im Außenverhältnis übernommene gesamtschuldnerische Verbindlichkeit bei den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt, ist wie folgt zu rechnen: Rechenbeispielmehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 345 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[207] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[208] Rz. 346 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / III. Durchführung von außergerichtlichen Verhandlungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rz. 7 Sinn und Zweck eines so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes soll es nach der Intention des Gesetzgebers sein, bereits außergerichtlich die Entschuldung einzuleiten. Die Praxis zeigt aber immer öfter auf, dass die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 306–310 InsO) kaum angenommen werden. Die dadurch eintretende zei...mehr