Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 3/14, "In verwirkender M... / I. § 1579 BGB Unterhalt

§ 1579 BGB ist im Rahmen des Billigkeitsmaßstabes nach herrschender Meinung bei Gesamtwürdigung aller Umstände nach der Schwere des Solidaritätsverstoßes des Berechtigten mit seinen Auswirkungen auf den Verpflichteten zu werten. Nach meiner Auffassung ist die Formulierung, die Gerhardt in Wendl/Dose gefunden hat, zu weitgehend, dass ein Unterhaltsanspruch nur dann in Wegfall...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / I. Nachehelicher Unterhalt

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes ist der § 1579 BGB klarer gegliedert worden. Die Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 8 enthalten objektive Gesichtspunkte, die Nr. 3 bis Nr. 7 enthalten vorwerfbares Fehlverhalten, insbesonderemehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 4. Billigkeitsmaßstab beim § 1579 Nr. 1–8 BGB

Die Vorschrift sieht grobe Unbilligkeit vor. Was ist darunter zu verstehen? Zunächst einmal ist die grobe Unbilligkeit positiv festzustellen.[22] Nachdem der Härtetatbestand festgestellt worden ist, muss die Billigkeitsprüfung erfolgen. Das Vorliegen eines Härtegrundes ermöglicht die Billigkeitsabwägung, ersetzt sie aber nicht. Sie ist aber ein Indiz für die grobe Unbilligkeit...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / b) BGH v. 13.7.2011

Wiederaufleben des nachehelichen Unterhalts nach Beendigung der verfestigten Lebensgemeinschaft[13] Auch in diesem Verfahren ging es um eine verfestigte Lebensgemeinschaft in Form einer distanzierten Lebensgemeinschaft, die aber beendet worden war. Fraglich war, ob der Betreuungsunterhaltsanspruch in vollem Umfang wieder auflebt, weil die Ehefrau den ehelichen Sohn (10 Jahre)...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 1. § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer)

Im Zuge der Neuregelung aufgrund des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes 2007 ist die Nr. 1 dahingehend neugefasst worden, dass ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, weil die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. § 1579 Nr. 2 BGB (verfestigte Lebensgemeinschaft)

Dauer der Lebensgemeinschaft Neben der wirtschaftlichen Verflechtung ist für die Verfestigung der Lebensgemeinschaft immer auch entscheidend, wie lange diese Lebensgemeinschaft angedauert hat. Die frühere Rechtsprechung sah einen Zeitraum von 2–3 Jahren vor, auch wenn es Ausnahmen gab.[8] In einer wichtigen Entscheidung des OLG Oldenburg wurde beim Trennungsunterhalt nach Abla...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 30.3.2009 einen Ehevertrag der Beteiligten zu 2) und 3), der ausschnittsweise folgendem Wortlaut hat: Zitat " (...) " I. Eheliches Güterrecht 1. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. Wird jedoch der Güterstand auf ...mehr

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zerb 3/2014, Der Pflegefrei... / 2. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG wird Personen ein Freibetrag iHv 20.000,– EUR gewährt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist eine glaubhafte Darlegung der Pflegeleistungen durch den Steuerpflichtigen und dass diese unentgeltlich und regelmäßig über einen längeren...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / c) BGH v. 5.10.2011

Abänderungsklage nach langer verfestigter Lebensgemeinschaft und Präklusion[15] Zitat 1. Mit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als eigenständiger Härtegrund in das Gesetz übernommen worden. Eine Änderung der Rechtslage ist damit allerdings nicht verbunden (Rn 20), (Rn 21). 2. Zweck der gesetzlichen Neure...mehr

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FoVo 3/2014, Beiordnung eines Rechtsanwalts im PfÜB-Formular

PKH-Antrag in der Zwangsvollstreckung Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) erstreckt sich nicht auf die spätere Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Hier ist vielmehr ein gesonderter Antrag zu stellen. Die PfÜB-Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sehen auf S. 1 die Möglichkeit vor, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 1 Sachverhalt

Die minderjährigen, durch das Jugendamt als Beistand vertretenen Antragstellerinnen haben im vorliegenden Verfahren den Antragsgegner als ihren Vater auf Kindesunterhalt für die Zeit ab Februar 2008 in Anspruch genommen. Dazu hatten sie zunächst am 27.4.2011 einen Antrag im sog. "Vereinfachten Verfahren" über den Unterhalt Minderjährigen gem. §§ 249 ff. FamFG gestellt. Nach ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / Einleitung

Im Familienrecht haben wir eine Fülle von Billigkeitsvorschriften, positive und negative Härteklauseln. Im Rahmen dieses Vortrages beschäftigen wir uns mit drei Vorschriften in wichtigen familienrechtlichen Kernbereichen: 2005 fragte der damalige Präsident des Am...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH v. 30.3.2011

Verwirkung des nachehelichen Betreuungsunterhalts[12] Der BGH hat zunächst im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB den individuellen Umstand geprüft, ob und in welchem Umfang die Kinderbetreuung auf andere Weise gesichert oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesicher...mehr

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zerb 3/2014, Der Pflegefrei... / 7

Auf einen Blick Die Revision des FA gegen das teilweise stattgebende Urteil des Finanzgerichts Freiburg wurde als unbegründet zurückgewiesen. Im Rahmen dieser Entscheidung trifft der BFH grundsätzliche Feststellungen in Bezug auf die Gewährung des Freibetrages für Pflegeleistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwer...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 3. § 1579 Nr. 7 Offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten

Zitat a) Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung. b) Ein Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche V...mehr

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FoVo 3/2014, BGH verwirft Z... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Verstoß gegen den Formularzwang Der Antrag auf Erlass des PfÜB kann nicht mit der vom LG gegebenen Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Grundsätzlicher Formularzwang Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates...mehr

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zerb 3/2014, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

(...) Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Erwerb des Klägers wegen der gegenüber E erbrachten Pflegeleistungen in Höhe von 4.725 EUR steuerfrei ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben,...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrenswert für das vorliegende Verfahren richtet sich – da es sich um eine Unterhaltssache und eine Familienstreitsache handelte – nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Nach § 51 Abs. 1 FamGKG ist zunächst der für die ersten zwölf Monate nach "Einreichung des Antrages" geforderte Betrag maßgeblich. Nach § 51 Abs. 2 FamGKG sind diesem Wert die bei "Einreichung des Antrage...mehr

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FF 3/14, FF / Ehegattenunterhalt

a) Beruft sich der Unterhaltspflichtige auf eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, trägt er die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der hierfür sprechenden Tatsachen, somit auch dafür, dass dem Unterhaltberechtigten keine ehebedingten Nachteile entstanden sind. b) Den Unterhaltsberechtigten trifft hingegen eine sekundäre Darlegungslast, dass er die Behauptung, es ...mehr

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zfs 3/2014, Ehrenamtliche T... / Sachverhalt

Im Juni 2007 fand auf dem Gelände der freiwilligen Feuerwehr O1 eine Veranstaltung des Polizeikommissariats O2 statt. Der Ortsbrandmeister A1 spritzte dabei Spiritus auf die Grillkohle, wodurch eine Stichflamme entstand, die den damals minderjährigen B schwer verletzte. Die Kl. war gesetzlicher Krankenversicherungsträger des B. Frau A2 unterhält bei der Bekl. eine Privathaft...mehr

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zfs 3/2014, Vorliegen eines... / Sachverhalt

Der Bekl. unterhält bei der Kl. einen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Bekl. hatte am 7.1.2008 einen Pkw bei der Fa. F erworben, Mängel festgestellt und war von dem Kaufvertrag sofort zurückgetreten. In der sich anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung, der ein Beweissicherungsverfahren vorausgegangen war, korrespondierten die Rechtsanwälte des Bekl. und der Fa.F. ...mehr

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Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Leitsatz Auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Normenkette § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG Sachverhalt K, Beamter, erklärte Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer. Er legte dazu eine "Einvernehmliche Anordnung" zwischen ihm und seinem Dienstherrn über d...mehr

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Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen. 2. Zum Nettoeinkommen gehören im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Einkünfte und alle steuerfreien Einnahmen. 3. Das Nettoeinkommen ist um den in § 7g EStG geregelten Investitionsabzugsb...mehr

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Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr (zu § 4 Nr. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.5.2 Abs. 6 und Abschn. 10.1 Abs. 9 UStAE. Die Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr kann nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG steuerfrei sein. Dies setzt voraus, dass die Leistung nicht gegenüber dem Reisenden erbracht wird. Damit können regelmäßig nur Vermittlungsleistungen, die...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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FF 2/2014, Beistandschaft d... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist teilweise begründet. [5] I. Das Kammergericht hat seine Entscheidung bezogen auf den hier noch im Streit befindlichen Zeitraum von Januar 2005 bis 30.4.2006 wie folgt begründet: (wird ausgeführt) [9] II. Die angegriffene Entscheidung hält einer rechtlichen Überprüfung nicht in jeder Hinsicht stand. [10] 1. Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen,...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 3. Erwerbseinkommen neben Sozialleistung

Der Bezug eines Ewerbseinkommens neben einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung schließt nicht aus, dass das Erwerbseinkommen für den Unterhalt zur Verfügung stehen kann. Der Unterhaltspflichtige kann unter Umständen auch dann unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein, wenn er seinen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt aus Sozialleistungen bestreiten und ein den Selbstbeha...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / XII. § 1585c BGB

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[50] seine Rechtsprechung[51] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch eine evident ein...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / I. EG-Verordnung 44/2001 – EuGVVO

Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO ist auch für eine Stufenklage gemäß § 254 ZPO gegeben, mit der Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Zahlung von Unterhalt in noch zu beziffernder Höhe verlangt wird. Ist zunächst eine Leistungsklage auf Zahlung von Unterhalt erhoben worden und wird das Unterhaltsbegehren ers...mehr

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FF 2/2014, Beistandschaft d... / 1 Tatbestand

[1] Die Klägerinnen begehren von dem beklagten Land Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Jugendamt. [2] Im September 2004 übernahm das Jugendamt auf Antrag der Mutter der beiden minderjährigen Klägerinnen für diese die Beistandschaft, um Unterhaltsansprüche gegen deren Vater (im Folgenden: Streithelf...mehr

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AGS 2/2014, Eigener Pkw als... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Sie hatten im Jahr 2009 einen Vergleich dahingehend geschlossen, wonach sich der Antragsgegner verpflichtet hatte, an die Antragstellerin Unterhalt zu zahlen. Die Antragstellerin ist der Auffassung, der geschlossene Vergleich sei dahingehend abzuändern sei, dass der Antragsgegner nunmehr zu verpflichten sei, ihr monatli...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 7. Nacheheliche Solidarität

Auch bei Fehlen ehebedingter Nachteile kommt eine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts nur bei Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen in Betracht. Bei der insoweit gebotenen umfassenden Billigkeitsabwägung ist das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität festzulegen. Wesentliche Gesichtspunkte sind d...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1613 BGB

Hat der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsbedarf bereits beziffert, nachdem er zunächst von dem Unterhaltspflichtigen Auskunft gemäß § 1613 Abs. 1 BGB begehrt hatte, kann er nicht rückwirkend einen höheren Unterhalt verlangen, wenn der Unterhaltsberechtigte bei der erstmaligen Bezifferung nicht mit einer Erhöhung zu rechnen brauchte.[26]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / X. § 1581 BGB

Für die Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind alle eheprägenden und nicht prägendenden Einkünfte maßgebend, auch aus einem Karrieresprung. Ein Erwerbstätigenbonus ist nicht zu berücksichtigen. Der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten darf nicht geringer sein als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende Betrag.[49]mehr

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FF 2/2014, Geschäftsbericht 2012/2013

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 23.11.2013 in Karlsruhe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24. November 2012 in Bremen bis heute. Dieses Jahr stehen die Herbsttagung und die Mitgliedervers...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / IX. § 1580 BGB

Die Mutter ist nach Anfechtung der ehelichen Vaterschaft grundsätzlich nach § 242 BGB verpflichtet, ihrem geschiedenen Ehemann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängiszeit beigewohnt hat. Ohne Erteilung einer Auskunft kann ein Schadensersatzanspruch wegen nicht durchsetzbarer Regressforderung gegen den Erzeuger nicht geltend gemacht werden, weil dieser Sch...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / IX. § 712 ZPO/§ 120 FamFG

Wie nach der Rechtsprechung zu § 712 ZPO kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch in einer Familienstreitsache (hier: Unterhalt) nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG zu stellen.[66]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / XI. § 775 ZPO/§ 120 FamFG

Wird in einer Familienstreitsache (hier Unterhalt) ein Versäumnisbeschluss, in dem die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet wurde, nach Einspruch des Schuldners aufgehoben, ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Nr. 1 ZPO einzustellen, ohne dass es in dem aufhebenden Beschluss einer Anordnung der sofortigen Wirksamkeit bedarf. Wird in einer Familienstreitsache e...mehr

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FF 2/2014, Wer heiratet einen Verlustvortrag? – Ein Steuersparmodell

Dass Eheschließungen Steuervorteile haben können, wussten wir schon lange. Dass damit aber auch Verlustvorträge sinnvoll genutzt werden können, ist ein ganz neuer Aspekt. Der Fall aus meiner Beratungspraxis hat sich wie folgt abgespielt: Ein Paar lebte schon seit Jahren zusammen. Der Mann hat aufgrund einer Insolvenz seiner Einzelfirma einen sehr hohen Verlustvortrag, der ihm...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Anpassung eines Vergleichs ohne Unterhaltsverpflichtung wegen Drittelmethode bei Bedarfsbemessung

Ein gerichtlicher Vergleich, in dem bei der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode des BGH von einer Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt abgesehen wurde, kann für die Zeit nach dem Beschluss des BVerfG v. 25.1.2011,[57] durch den diese Rechtsanwendung beanstandet wurde, nach den Regeln der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) angepasst werden und zwar im Wege des Erstantrag...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 2 Anmerkung

Die Vorgehensweise des OLG Brandenburg ist zutreffend. Im sog. steckengebliebenen Stufenverfahren, einer Teilerledigung, im Fall der Einigung über den Auskunftsantrag und – wie in der Entscheidung des OLG – bei Durchführung eines gerichtlichen Termins nur die Auskunftsstufe betreffend, kommen unterschiedliche Werte (sog. Stufenwerte) in Betracht.[1] Beispiel Die Antragsteller...mehr

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FF 2/2014, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014

vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, 4088) Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) wird bekannt gemacht: Die ab dem 1. Januar 2014 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen d...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Abänderungsantrag nach Abweisung eines Abänderungsantrags

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch eine gerichtliche Entscheidung im vollen Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht.[63]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit nach Eintritt der gesetzlichen Regelarbeitsgrenze, ab der grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit mehr besteht, ist auch beim Trennungsunterhalt überobligatorisch. Das daraus erzielte Einkommen ist, wie beim nachehelichen Unterhalt,[29] nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aufgrund der konkreten Umstände nach Billigkeit anzurechnen.[30]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / I. § 394 BGB

Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist. Außer der primären...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / IX. § 1615l BGB

§ 1615l BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1613 BGB. Deshalb müssen für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1615l Abs. 1 BGB vorliegen, also namentlich eine Aufforderung zur Auskunft oder eine Inverzugsetzung.[27] (Siehe auch § 258 ZPO Anmerkung 2.)mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Gleich drei Fachbeiträge von Götz,[90] Langheim [91] und Volker [92] haben sich 2013 diesem Thema gewidmet. Sie stellen die wichtigsten Fragen zum Anspruchsgrund heraus und sind jeweils für sich, vor allem aber in der Zusammenschau eine gute Arbeitshilfe. Volker vertieft Ausgleichsansprüche bei Kindergeld- und vergleichbaren Leistungen, Langheim das Konkurrenzverhältnis zwisch...mehr

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FF 2/2014, DFGT: Hinweise zum Wechselmodell

Der Vorstand des DFGT hat unter dem 10.1.2014 auf seiner Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" folgende Hinweise zum Wechselmodell eingestellt: Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlen...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / X. § 717 ZPO

Ein Antrag auf Erstattung gezahlten Unterhalts nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 717 Abs. 3 S. 2 ZPO kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellt werden. Weil er nur auf einem ungeklärten Sachverhalt beruhen kann, ist er – jedenfalls bei einer ohnehin erforderlichen Zurückverweisung in der Hauptsache – zurückzuverweisen.[67]mehr