Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2. Unterhalt, der über den Mindestunterhalt hinausgeht

Verlangt ein minderjähriges Kind Unterhalt, der über den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, hat das Kind für den über den Mindestunterhalt hinausgehenden Unterhaltsbedarf die sich aus den allgemeinen Grundsätzen ergebende Darlegungs- und Beweislast, insbes. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.[43]mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / I. Unterhalt für minderjährige Kinder

1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berück...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5

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FF 9/2015, Darlegungs- und Beweislast beim Unterhalt (Teil 2)

1 Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2015, 273 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit den folgenden Inhalten – an: 2 A. Ehegattenunterhalt 3 I. Familienunterhalt 4 II. Trennungsunterhalt 5 III. Nachehelicher Unterhalt 6 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände 7 2. Bedarf des Unterhaltsberechtigten 8 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten 9 4. Le...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 7

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 9

4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigenmehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6

1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbeständemehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 8

3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigtenmehr

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FF 9/2015 / Unterhalt nach § 1615l BGB

a) Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. b) Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB dar. c) Die Lebensstel...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1

Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2015, 273 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit den folgenden Inhalten – an:mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6. Verwirkung

Der Unterhaltspflichtige kann hinsichtlich aller Unterhaltstatbestände vortragen zu einer Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1579 BGB. Für das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast. B. Kindesunterhalt Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterha...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1. Mindestunterhalt

Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berücksichtigung der früh...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3. Bedarf oberhalb der Düsseldorfer Tabelle

Will das minderjährige Kind einen besonders hohen Bedarf geltend machen, z.B. weil das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils die Höchstgrenze der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 10 mit 5.100 EUR Nettoeinkommen) überschreitet, hat es seinen Bedarf substanziiert darzulegen und zu beweisen. Erforderlich ist eine konkrete Bedarfsberechnung. Jedoch dürfen an di...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / B. Kindesunterhalt

Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Dies schließt bei abgeleiteter Lebensstellung auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen mit ein. I. Unterhalt für minderjährige Kinder 1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der D...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4. Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf ist ein Teil des Lebensbedarfs i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst werden kann. Da er aber kalkulierbar ist, kann er bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei Mehrbedarf handelt...mehr

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FF 9/2015, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger von der Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. [2] Die im Mai 1950 geborene Antragsgegnerin ist die Tochter der im März 2013 verstorbenen W. Nach Abschluss ihrer Hebammenausbildung 1970 arbeitete die Antragsgegnerin vier Jahre in ihrem erlernten Beruf, bevor sie ihre Erwerbstätigkeit mit der Geburt ihre...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88, SozR 410...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal gemäß § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansp...mehr

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FF 9/2015, Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 1.8.2015

[ … ] Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22.7.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368 EUR um 144 EUR auf 4.512 EUR. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512 EUR steigt der Mindest...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.5 Arbeitgeberauskunft

Rz. 24 Abs. 3 verpflichtet Arbeitgeber zur Auskunft über Beschäftigungen. Betroffen ist der Personenkreis der Antragsteller auf und Bezieher einer laufenden Geldleistung nach dem SGB III, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder andere zur Leistung, insbesondere Unterhalt, Verpflichtete. Lebenspartner sind zwei Personen gleichen Geschlechts, die gem. § 1 LPartG erklärt haben, mit...mehr

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FF 9/2015 / Ehegattenunterhalt

a) Der Unterhalt ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten konkret zu berechnen. Derartige Verhältnisse liegen vor, wenn der Verpflichtete bereits ohne Berücksichtigung seines Wohnvorteils über ein monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 8.000 EUR verfügt. b) Bei der konkreten Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebe...mehr

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FF 9/2015 / Kindesunterhalt

a) Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80 –, FamRZ 1982, 913, und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). b) Für die Bemessung des dem Strafgefangenen gegen...mehr

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zfs 9/2015, Keine Belehrung... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei dem Bekl. seit 1998 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Seit 2003 war der Kl. als Führer einer Straßenbahn in 6-Tage-Wechselschicht beschäftigt. 2008 beantragte er bei dem Bekl. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Im Zuge der Leistungsprüfung schlossen die Parteien im August 2008 eine Vereinbarung, nach der sich der Bekl. ohn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA muss grds derjenige AE als Kap-Ertrag versteuern, dem der Vorteil gewährt wird. Wegen der Zurechnung einer vGA bei Betriebsaufspaltung s rkr Urt des FG München v 11.05.1999 (EFG 1999, 883). Wegen der Zurechnung einer vGA gegenüber einem minderjährigen Gesellschafter s Urt des BFH v 01.07.2003 (BStBl II 2004, 35). Bei rechtswirksamer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.4 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Verleiher

Tz. 130 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ist der Wertpapier-Verleiher Gewerbetreibender, rechnen die daraus vereinnahmten Leihgebühren sowie die Az zum Gewerbeertrag. Gehören die darlehensweise übereigneten Aktien zum PV des Verleihers, liegen weder Eink aus V + V iSv § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (Überlassung von Rechten zur Nutzung) noch Eink aus KapV vor, da § 20 Abs 1 Nr 7 EStG nur Z...mehr

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Eintragungsfähigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

Zusammenfassung Eine GmbH darf im Handelsregister als Geschäftsanschrift eine c/o-Adresse angeben, auch wenn an der angegebenen Anschrift weder Geschäftsräume der Gesellschaft bestehen, noch ihr gesetzlicher Vertreter wohnt, wenn an der angegebenen Anschrift ein Zustellungsbevollmächtigter der GmbH (z.B. Rechtsanwalt, Notar) ansässig ist. Hintergrund Die Beschwerde führende Gm...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Unterhalt

Rz. 56 Seit dem 18.6.2011 ist das Kollisionsrecht für die Anknüpfung von Unterhaltspflichten EU-weit vereinheitlicht worden.[59] Grundsätzlich ist für Unterhaltspflichten danach das Recht des Staates maßgebend, indem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der deutsche Gesetzgeber hat das EGBGB entsprechend angepasst, Art. 3 EGBGB wurde neu gefasst, und...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / D. EU-Verordnungen zum Kollisionsrecht

Rz. 48 Während die ersten Verordnungen der EU sich auf das Verfahren bezogen haben, gibt es inzwischen (seit dem Jahre 2009) auch EU-Vorordnungen zum Kollisionsrecht; die derzeit anwendbaren Verordnungen beziehen sich auf den Bereich des außervertraglichen und vertraglichen Schuldrechts, auf den Bereich der Scheidung und die Unterhaltspflichten. Im Hinblick auf den Unterhalt...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / a) Ausnahmen, die von anderen EU-Regelungen erfasst sind

Rz. 58 Das betrifft einmal Bereiche, die bereits von den bestehenden EU-Regelungen erfasst werden, nämlichmehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / a) Bisherige Rechtslage

Rz. 105 Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit zu entnehmen (diese sind doppelfunktional). Zuständig war damit gem. §§ 12, 13 ZPO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (hier also des Erben). Hatte der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland, bestand die Zuständigkeit dort (je nach Strei...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FoVo 8-9/2015, Doppeltes P-... / Leitsatz

Unterhält der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten, steht dem Gläubiger die Wahl zu, welches Konto als P-Konto weitergeführt wird und welches Konto seinem freien Vollstreckungszugriff offen steht. AG Parchim, 19.3.2015 – 8 M 2438/14mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 3 Der Praxistipp

Chancen der Entscheidung nutzen Die Entscheidung des BGH ist in einer insolvenzrechtlichen Konstellation ergangen, gilt aber in gleicher Weise in der Forderungspfändung, weil § 4 InsO insoweit auf die Bestimmungen des 8. Buches der ZPO verweist. Sie eröffnet dem Gläubiger neue Möglichkeiten, die Chancen auf einen Vollstreckungszugriff und damit eine Befriedigung der offenen F...mehr

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FoVo 8-9/2015, Doppeltes P-... / 3 Der Praxistipp

Drei Informationsquellen Das AG hat die Rechtslage zur Führung eines P-Kontos zutreffend dargestellt. Neben den beiden genannten Informationsquellen, der Drittschuldnererklärung und dem von dem Schuldner vorgelegten Vermögensverzeichnis, steht dem Gläubiger auch die Vermögensauskunft Dritter nach § 850l ZPO als Informationsquelle zur Verfügung. Für die Praxis darf allerdings ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entscheidung im Festsetzungsverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld bei Aufnahme einer einzelunternehmerischen Tätigkeit während des Insolvenz­verfahrens

Leitsatz 1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfe...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / III. Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung obliegt es gemäß § 1569 Satz 1 BGB jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn er dazu nicht imstande ist, kann er gemäß § 1569 Satz 2 BGB gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt haben. Eine Unterhaltsverpflichtung aufgrund nachehelicher Solidarität besteht nach § 1569 Satz 2 BGB nur, wenn die Voraussetzungen eines der...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / b) Unterhalt wegen Alters gemäß § 1571 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit) w...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / f) Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung gemäß § 1575 BGB

Nach § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit (§ 1574 BGB), die den Unterhalt nachha...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / g) Unterhalt aus Billigkeitsgründen gemäß § 1576 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann nach § 1576 BGB Unterhalt von dem anderen Teil verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Die gegenüber anderen Unterhaltstatbeständen subsidiäre Vorschrift hat...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / d) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB

Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570–1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. In...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gemäß § 1572 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Teil Unterhalt verlangen, soweit und solange ihm vom Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankheit oder anderer Gebr...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- und Beweislast beim Unterhalt (Teil 1)

1 Vorbemerkung 2 Angesichts der Vielzahl von Unterhaltstatbeständen ergeben sich eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast. Im nachfolgenden Beitrag werden die einzelnen Unterhaltsvorschriften im Hinblick darauf dargestellt, zu welchen Tatbeständen Vortrag von dem Anspruchsteller bzw. von dem Antragsgegner zu erfolgen hat und wem die Beweislast hi...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB

Den wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder geschuldeten nachehelichen Unterhalt gemäß § 1570 BGB hat der Gesetzgeber in Stufen aufgebaut. Ein geschiedener Ehegatte kann gemäß § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsan...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Für die Geltendmachung des Betreuungsunterhalts für die Vergangenheit müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB, also eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Inverzugsetzung oder aber die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs vorliegen. Die in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltene Verweisung auf § 1613 BGB ist als Rechtsgrundverweisung anzuse...mehr