Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit (§§ 1581, 1603 BGB). Will er geltend machen, er könne den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht decken, hat er die Voraussetzungen einer unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 2. Bedarf des Unterhaltsberechtigten

Der Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung der Ehe geltend machen will, muss substanziiert seinen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen darlegen und nachweisen. Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Bei abgeleiteter Lebensstellung sind auch die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände

Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen der Norm, auf die er seinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhaltsanspruch stützt (§§ 1361, 1570 ff. BGB). Hierzu gehört auch die durchgehende Bedürftigkeit seit Rechtskraft der Scheidung.[5] a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB Den wegen der Betreuung eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / II. Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte nach § 1361 BGB von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt ist ein einheitlicher Unterhalt, der anders als der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht in einzelne Unterhaltstatbestände aufgegliedert ist. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / I. Familienunterhalt

Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / e) Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB

Nach § 1573 Abs. 2 BGB kann der geschiedene Ehegatte, der nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, den Unterschiedsbetrag (Aufstockungsunterhalt) zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen, wenn seine Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt i.S.d. § 1578 BGB nicht ausreichen. Nach dieser Vorschrift wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Der Unterhaltsberechtigte muss vortragen und beweisen, dass, warum und in welchem Umfang er bedürftig ist. Trotz des nicht eindeutigen Wortlautes des § 1577 BGB hat der Berechtigte nach der Rechtsprechung des BGH wegen des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit.[43] Im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / A. Ehegattenunterhalt

I. Familienunterhalt Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 2

Angesichts der Vielzahl von Unterhaltstatbeständen ergeben sich eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast. Im nachfolgenden Beitrag werden die einzelnen Unterhaltsvorschriften im Hinblick darauf dargestellt, zu welchen Tatbeständen Vortrag von dem Anspruchsteller bzw. von dem Antragsgegner zu erfolgen hat und wem die Beweislast hier obliegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Befristung des Unterhalts

Nach Auffassung des BGH ist der Betreuungsunterhalt, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes absehbar keine kind- oder elternbezogenen Verlängerungsgründe vorliegen, ohne zeitliche Befristung zuzusprechen.[83]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / a) Abfindungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe[17] befasst sich ausführlich und unter Auswertung der hierzu vertretenen Ansichten mit der Behandlung einer wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindung. Es folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, [18] wonach wegen des Verbos der Doppelverwertung die Abfindung nicht sowohl im Unterhalt als auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Bedarf

Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1610 Abs. 1 BGB). Maßgebend ist also, in welchen Verhältnissen dieser bisher gelebt hat.[56] War er vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, ist seine Lebensstellung durch das seinerzeit erzielte Einkommen geprägt, sofern es nachhaltig und nicht nur vorübergehend erzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 2 Aus den Gründen

Das Verfahren über das Rechtsmittel des Antragsgegners war unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Familienrichters an das AG zur gebotenen Durchführung des Abhilfeverfahrens gem. §§ 572 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 2, 91a Abs. 2 S. 1 ZPO, 113 Abs. 1, 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG zurückzugeben. 1. Wie das AG im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, erweist sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Bedürftigkeit

Unterhalt kann der das Kind betreuende Elternteil nur verlangen, soweit er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1602 Abs. 1 BGB). Erzielt er eigene Einkünfte aus einer neben der Kindesbetreuung zumutbaren[68] Erwerbstätigkeit, sind diese in voller Höhe und ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus[69] bedürftigkeitsmindernd anzurechnen. Ein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / d) Einzelne Positionen des Anfangs- und Endvermögens

Verbindlichkeiten, die noch nicht oder nicht vollständig getilgt sind, sind im Anfangs- und/oder Endvermögen als Passivposten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten der Eheleute. Solche Gesamtschulden sind – wie der Bundesgerichtshof im Berichtszeitraum noch einmal bekräftigt hat – in voller noch valutierender Höhe als Passivposition ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / b) Elternbezogene Verlängerungsgründe

Elternbezogene Gründe,[39] die zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus führen können, beruhen maßgeblich auf einem schutzwürdigen Vertrauen auf Elternebene.[40] Ein Vertrauenstatbestand wird regelmäßig nur dann entstanden sein können, wenn die Eltern eine längere Beziehung geführt haben, das Kind also nicht lediglich aus ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungen (Abs. 3)

Rn 17 Sofern Ansprüche des Schuldners auf zukünftige Bezüge im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden sind, schränkt Abs. 3 die zeitliche Wirksamkeit der Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgte der Beschluss zur Verfahrenseröffnung bis zum 15. Tag eines Kalendermonats, kann der Pfändungsgläubiger nur noch den pfändbaren Teil der Bezüge für den lau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Billigkeitsbetreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr hinaus

Mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes setzt grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ein.[12] Über diesen Zeitpunkt hinaus kann er Betreuungsunterhalt (nur noch) verlangen, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" (§ 1615l Abs. 2 S. 4 BGB, sog. Billigkeitsbetreuungsunterhalt[13]). Dabei sind gemäß § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB insb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2015, Erstattung von ... / Sachverhalt

Der Kl. betreibt ein Transportunternehmen mit 17 Lkw, das sich aus einem Heizöl- und Containergeschäft sowie einem Transportunternehmen zusammensetzt. Eine Rechtsabteilung unterhält der Kl. nicht. Er ist Halter und Eigentümer einer Zugmaschine und eines Sattelanhängers, die auf der BAB in einen Unfall mit einem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Lkw verwickelt wurden. Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2015, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Klage ist vollumfänglich begründet." 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.032,80 EUR gem. §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. VVG. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig und umfasst auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kl. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kosovo

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Der abkommenslose Zustand (vgl BMF vom 12.01.2010, BStBl 2010 I, 35) ist durch die Bekanntmachung des AA über die Fortgeltung des DBA mit SFRJ vom 29.06.2011, BGBl 2011 II, 748 beendet worden. Zu Einzelheiten > Jugos­lawien. Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Zur Unterstützung bedürftiger Angehöriger vgl BMF vom 07.06.2010, BStBl 2010 I, 588 = A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine einheitliche Ausbildung bei Studium im Anschluss an duale Ausbildung

Leitsatz Die Ausbildungsabschnitte der zunächst durchgeführten dualen Ausbildung und eines anschließenden Studiums sind keine integrativen Teile einer einheitlichen Ausbildung, wenn sie nicht im Rahmen einer vom Anbieter des Ausbildungsganges vorgegebenen Ausbildung absolviert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind durch seinen Ausbildungswunsch von vornherein die Durchf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von an den Steuerpflichtigen gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

Leitsatz Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer eine Werklieferung (von Erschließungsanlagen) gem. § 3 Abs. 4 UStG. Aufgrund der Kostentragungsverpflichtung in den jeweiligen Grundstückskaufv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Syrien

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Es gilt das DBA vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1359 = BStBl 2011 I, 342) sowie das Protokoll vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1377). Es ist ab dem VZ 2011 anzuwenden (AA vom 30.03.2011, BStBl 2011 I, 355). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2), räumlich für...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen: Keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen sind nach Änderung des § 33a Abs. 1 EStG durch das ­BürgEntlG KV vom 16.7.2009 (BGBl I 2009, 1959) die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person nicht (mehr) um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Der Nießbrauch an Kommanditanteilen kann nach neuester obergerichtlicher Rechtsprechung im Handelsregister eingetragen werden, da ein Bedürfnis des Rechtsverkehrs und der Registergerichte an dieser Information besteht. Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft hatte einen Teil des von ihm gehaltenen Kommanditanteils an seinen Mitgesellschafter übertragen....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geringes Vermögen i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 4 EStG

Leitsatz Eigenes, nicht nur geringfügiges Vermögen i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 4 EStG liegt vor, wenn das Nettovermögen 15.500 Euro nicht überschreitet. Sachverhalt Mit ihrem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 reichten die Kläger eine Anlage U ein, in der sie für das gesamte Jahre 2012 erklärten, ihr Sohn habe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 607 Euro ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt Der seit 1970 querschnittsgelähmte und auf einen Rollstuhl angewiesene K (Behinderungsgrad 100, mit den Merkmalen G, aG, H und RF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Die Wirksamkeit eines in einer Ehekrise geschlossenen Ehevertrags, durch den u.a. nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wird vom BGH[52] grundsätzlich bejaht, weil für eine Störung der subjektiven Vertragsparität keine genügenden Anhaltspunkte vorlagen. Es kann nicht von vorneherein missbilligt werden, eine Vereinbarung über den Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Vertraglicher oder gesetzlicher Unterhalt

Der BGH[50] bekräftigt seine ständige Rechtsprechung,[51] wonach der Wille, den Unterhaltsanspruch auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihm damit das Wesen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu nehmen, nur bei besonderen dafür sprechenden Umständen angenommen werden kann. Selbst wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch in verschiedener Hinsicht, vor allem in Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang

Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet. Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass "in der Regel" ein Elternteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vertretung des Kindes beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dieses bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gesetzlich vertreten. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Bestimmtheit von... / 1 Gründe:

I. [1] Die Klägerin begehrt von dem Beklagten, ihrem geschiedenen Ehemann, nachehelichen Unterhalt. [2] Die Parteien schlossen im Jahr 2002 einen Vergleich, wonach sich der Beklagte verpflichtete, an die Klägerin nachehelichen Unterhalt von monatlich 300 EUR zu zahlen. [3] In dem vorliegenden, seit 2004 anhängigen Unterhaltsverfahren begehrt die Klägerin höheren Unterhalt. Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2015, reformatio in p... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Klage zum SG gegen die im Bescheid vom 1.4.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.4.2011 geltend gemachten Auskunftsansprüche, wobei er zugleich "Feststellung" beantragte dahingehend, dass "1. eine Hilfebedürftigkeit von Frau N. nicht bestanden habe und auch nicht bestünde," 2. die diversen Leistungen deutscher Träger ab November 2009 unrechtmäßig b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Bestimmtheit von... / 2 Anmerkung

1. Auf das seit dem Jahr 2004 anhängige Unterhaltsverfahren kam wegen Art. 111 FGG-RG das bis zum 1.9.2009 geltende Prozessrecht zur Anwendung. Die in der Entscheidung angesprochenen Problembereiche liegen im Bereich der Familienstreitsachen des FamFG nicht anders. Gemäß §§ 112, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG gelten in Ehe- und Familienstreitsachen die Allgemeinen Vorschriften der ZPO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Nachweis der fehlenden realen Beschäftigungschance

An die Beweislast für die mangelnde Leistungsfähigkeit, die beim Unterhaltspflichtigen auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance liegt, sind bei einer nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht strenge Maßstäbe anzulegen. Für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Lebensalter wird auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kein Erfahrungssatz gebildet werden kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Form

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Scheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn sie in einem anderen Verfahren als der Ehesache, etwa im Verfahren über Trennungsunterhalt, protokolliert wird. § 1585c S. 3 BGB hat nur eine klarstellende Bedeutung.[49]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Das sowohl im individuellen als auch im öffentlichen Interesse bestehende gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB kann durch ein pactum de non petendo, d.h. die Verpflichtung oder das Versprechen, Unterhalt nicht geltend zu machen, nicht umgangen werden. Auch ergänzende "Feststellungen" der Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Ehebedingter Nachteil bei Auszahlung kapitalisierter Versorgungsanrechte

"Durch die Ehe" i.S.v. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB ist ein Nachteil, nicht für den eigenen Unterhalt sorgen zu können, regelmäßig nur gegeben, wenn dieser ganz überwiegend oder im Wesentlichen auf die vereinbarte Aufgabenverteilung während der Ehe zurückzuführen ist. Dies ist regelmäßig zu verneinen, wenn sich der Unterhaltsberechtigte während der Ehe das bereits aus der Zeit vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Anpassung eines Unterhaltsvertrags

Ein Vertrag ist unter Berücksichtigung der hinzugetretenen Unterhaltspflichten gemäß § 313 BGB, nicht § 242 BGB, einerseits unter Wahrung der Vereinbarung, andererseits nach dem gesetzlichen Unterhalt anzupassen. Eine Kürzung des Ehegattenunterhalts bestimmt sich nach § 1581 BGB. Dazu wiederholt der BGH die Grundsätze bei der Anwendung der Drittelmethode.[53]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr