Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS 3/2015, Johannsen/Henrich. Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Isabell Götz, Dr. Monika Hamm, Eckart Hammermann, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. Angelika Markwardt, 6. überarb. u. erw. Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXIX, 2.432 S. 149,00 EUR.

Fünf Jahre Warten haben sich wiederum gelohnt: Stets zum richtigen Zeitpunkt drängt sich der seit Jahrzehnten herausragende Klassiker des Familienrechts aktualisiert und unaufdringlich, aber um mehr als 500 Seiten reicher, in die Praxis der Familienrechtler. Das bisherige exzellente Autorenteam, das aus Wissenschaftlern und einer Vielzahl von Praktikern besteht, ist weitgehe...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / III. Materiell-rechtliche Folgen eines Wechselmodells

Steht fest, dass die Betreuung des Kindes von beiden Eltern in nahezu gleichem Umfang geleistet wird, so dass von einem Wechselmodell auszugehen ist, stellt sich die Frage danach, welche unterhaltsrechtlichen Folgen dies hat. 1. Kindesunterhalt a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechn...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 2. Ehegattenunterhalt

Im Zusammenhang mit der Frage, wie sich ein Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, gibt es keine grundsätzlichen Differenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass beide Ehegatten gleich zu behandeln sind:mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In jüngerer Zeit häufen sich Veröffentlichungen zum Wechselmodell mit unterschiedlichen Ansichten zu der Frage, ob ein Wechselmodell im Interesse gemeinsamer Kinder regelmäßig geboten ist oder ob es den Kinderinteressen regelmäßig widerspricht.[1] Die naheliegende Überlegung, in europäische Nachbarländer zu blicken, um von deren Praxis und Erfahrungen zu profitieren, findet ...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das OLG verkennt, dass Anpassungsverfahren temporal zwar nach Rechtskraft der Scheidung einzuleiten sind, es sich aber dennoch nicht um Ausgleichsansprüche nach der Scheidung handelt. Allein diese – in Kapitel 2 Abschnitt 3 des VersAusglG – geregelten Ansprüche nach den §§ 20-26 VersAusglG werden von § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG erfasst und sind mit 20 % des dreifachen N...mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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AGS 3/2015, Unanfechtbarkei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Vaters gegen die Kostenentscheidung des FamG ist unzulässig, worauf der Senat bereits hingewiesen hat. Die angegriffene Kostengrundentscheidung ist in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangen. Gem. § 57 Abs. 1 S. 1 FamFG sind Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine der Ausnah...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 3/2015, Schenkungen der ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller ist der frühere Schwiegervater des Antragsgegners. Er begehrt nach Scheitern der Ehe seiner Tochter mit dem Antragsgegner die Rückgewähr von Geldzuwendungen. [2] Die Ehe wurde 1996 geschlossen. Im selben Jahr erwarben die Ehegatten ein Einfamilienhausgrundstück zu hälftigem Miteigentum und nahmen zur Finanzierung ein Darlehen auf. Der Antragsteller un...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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zfs 3/2015, Intransparenz e... / Sachverhalt

Die Bekl. bietet unter anderem Ratenschutz-Versicherungsverträge an und unterhält mit der S-Bank AG als VN einen Gruppenversicherungsvertrag, dem Verbraucher, welche mit der Bank einen Darlehensvertrag schließen, durch Ankreuzen eines Textfeldes im Darlehensantrag und Unterzeichnung einer Beitrittserklärung als versicherte Personen beitreten können. Sie können dabei den Umfa...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.1 Wesentlicher Unterhalt

Rz. 7 Der Verstorbene muss einen wesentlichen Unterhalt geleistet haben. Der Unterhaltsbetrag muss nicht mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs abdecken. Er muss aber ausreichen, um die Unterhaltssituation wesentlich zu verbessern. Ohne die Unterhaltsleistung muss eine auskömmliche Lebenshaltung gefährdet gewesen sein (BSG, Urteil v. 27.6.1984, 9b RU 38/83, BSGE 57 S. 77,...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2 Tatsächliche Unterhaltsgewährung

Rz. 6 Der in Betracht kommende Rentenberechtigte muss von dem inzwischen verstorbenen Versicherten zur Zeit des Todes Unterhalt erhalten haben. Der Unterhalt muss aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder dem Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV des Versicherten gewährt worden sein. Es muss sich nicht um eine Geldleistung handeln. Es kommen auch Sachleistungen oder A...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.4 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 12 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.2 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 8 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 9 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspruc...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.1.5 Einmalige Beihilfe für Vollwaisen

Rz. 10 Nur Vollwaisen, d. h. leibliche Kinder und adoptierte Kinder, können anspruchsberechtigt sein. Anders als § 67 Abs. 2 sieht § 71 Abs. 3 die Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern ausdrücklich nicht vor. Der Begriff der Vollwaisen lässt eine ausweitende Auslegung kaum zu (anders: Keller, in: Hauck/Noftz, § 71 Rz. 16). Anders als nach § 67 ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / I. Unterhalt

1. Trennungsunterhalt Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Ver...mehr

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AGkompakt 2/2015, Antragserweiterung in Unterhaltsverfahren

In Unterhaltsverfahren richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 FamGKG einerseits nach den auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monaten (§ 51 Abs. 1 FamGKG), andererseits aber auch nach den zur Zeit der Einreichung fälligen Beträgen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Nachträgliche Antragserweiterung bereitet Probleme Problematisch ist, wie im Falle einer nachträglichen Antragserweit...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Trennungsunterhalt

Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Versagung des Unterhalts...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / a) Kurze Ehedauer bejaht

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / a) Unterhaltsrechtsreform 2008

Durch die Unterhaltsrechtsreform wurde die gesetzliche Regelung zur Begrenzung und Befristung nachhaltig geändert und auf alle Tatbestände des nachehelichen Unterhalts ausgedehnt, also insbesondere auch auf den Krankheitsunterhalt und Altersunterhalt. Die früheren Regelungen waren hinfällig und es gab eine zentrale neue Vorschrift zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, ...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / III. Bestandsaufnahme

Geht man von der Prämisse aus, dass der Betreuungsunterhalt allein dem Kindesinteresse geschuldet ist, erscheint das soeben gefundene Ergebnis unbefriedigend. Allerdings ist die Rechtslage eindeutig, so dass eine Abhilfe – will man sie denn haben – nur de lege ferenda erfolgen könnte. Nichts anderes gilt im Übrigen für den Anspruch aus § 1615l BGB. Zwar verweist die Norm, die...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / c) Neuregelung 1.3.2013

Die Neuregelung diente lediglich der Klarstellung, dass ein Fehlen ehebedingter Nachteile nicht automatisch die Beschränkung des Unterhalts zur Folge hat.[22] Nach der Neuregelung im Gesetz, die keine gravierende Änderung gebracht hat, sind verschiedene Entscheidungen ergangen.mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Geschiedenenunterhalt, § 1578b BGB

Nach dem alten Unterhaltsrecht gab es die zeitliche Beschränkung des Unterhalts über §§ 1573 Abs. 5, 1578 BGB. Allerdings wurde von dieser Befristungsmöglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Dies war auch in der Praxis der Fall nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zur Änderung der Methode bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts (Übergang von der Anrechnungs- zur Diff...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / Leitsatz

Bei einem Stufenantrag in der Folgesache Unterhalt ist für die Wertberechnung der Leistungsanspruch, gemessen am wirtschaftlichen Interesse zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung, maßgebend. (Leitsatz der Redaktion) OLG Bremen, Beschl. v. 31.10.2014 – 4 WF 115/14 (AG Bremen)mehr

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass § 1570 BGB und § 1615l BGB zwar Unterhaltsansprüche begründen, die nicht dem Kind selbst, sondern dem das Kind betreuenden Elternteil zustehen. Gleichwohl betreffe die Frage, wie lange dieser Unterhalt dem Betreuenden zu leisten sei, die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes und wirke auf diese ein. Der Betreuungsunterha...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Kurze Ehedauer verneint

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FoVo 2/2015, Kontopfändung ... / 3 Der Praxistipp

BGH klärt Streitfrage Der BGH hat zunächst eine für die Praxis wichtige Streitfrage geklärt. Auch wenn dies zum Nachteil der Gläubiger war, ist doch Rechtssicherheit erreicht. Auseinandersetzungen um die Streitfrage bleiben so erspart und der Gläubiger kann sich auf andere Vollstreckungsmöglichkeiten konzentrieren. Fehler führen zum Schadensersatz Da das Kreditinstitut dem Schu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 1. Gesetzgebungsgeschichte

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896[5] enthielt bereits in § 1581 Satz 1 die Regelung, dass die Unterhaltspflicht mit der Wiederverheiratung des Berechtigten erlischt. Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938[6] (EheG) wurde diese Regelung in § 75 und nac...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 3. Anspruch des Kindes

Zum Fortbestehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs bei Wiederheirat gelangte man schließlich auch dann, wenn man diesen Anspruch nicht als Anspruch des betreuenden Elternteils begriffe,[29] sondern – wie vereinzelt gefordert[30] – als Anspruch des Kindes, also beim Kindesunterhalt ansiedelte. Gegen eine solche Veränderung spricht jedoch, dass sie sich nicht ohne Weiteres in ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Änderung der Rechtsprechung

Der BGH hatte bereits in der Entscheidung vom 12.4.2006 darauf hingewiesen, dass alleine die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für und gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ins Feld geführt werden könne.[16] Im Leitsatz heißt es: Zitat "Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebedingten Nachteil...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Kindesunterhalt

Auch wenn subjektive Erwerbsbemühungen nicht ausreichend dargelegt worden sind und auch zu dem Fehlen einer realen Beschäftigungschance nicht ausreichend vorgetragen worden ist, kann das Gericht nicht ohne weitere Feststellungen zu den aus einer Aushilfstätigkeit erzielbaren Einkünften und den aktuellen Mindestlöhnen der verschiedenen Branchen annehmen, der Unterhaltspflicht...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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zfs 2/2015, Notwendigkeit e... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Haftpflichtversicherung. In diese Versicherung ist als mit versicherte Person einbezogen der am 27.12.1998 geborene C T, der im Haushalt des Kl. lebt. Der Kl. verlangt im Rechtstreit von der Bekl. Versicherungsschutz im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, die von Dritten gegenüber C T geltend gemacht werden. Am 4.3.2011 hielt sich der d...mehr

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zfs 2/2015, Gesundheitsschä... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Kl. wegen der Folgen eines operativen Eingriffs Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung verlangen kann. Die Kl. unterhält bei der Bekl. einen Versicherungsvertrag zur "Hinterbliebenen-Absicherung" mit Zusatzversicherungen, darunter eine Unfallzusatzversicherung der die Bedingungen der Bekl. für die Unfallzusatzversicherung (BUZV) zu...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich ist ein Anwalt nach § 121 Abs. 1 ZPO uneingeschränkt beizuordnen.mehr