Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.1 Sterbegeld

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsberechtigten für das Sterbegeld auf. Damit werden zuvor bestehende Unklarheiten beseitigt. Das Sterbegeld wird an denjenigen aus dem Kreis der in Abs. 1 genannten in Betracht kommenden Berechtigten gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt (Abs. 3). Anders als die in §§ 65 ff. aufgeführten Leistungen hat das Sterbegeld keine U...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Unterhalt

Leitsatz Gegen eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt kann sowohl durch einen Abänderungsantrag gem. § 54 FamFG als auch mit einem negativen Feststellungsantrag in einem Hauptsacheverfahren oder mit einem Antrag gem. § 52 Abs. 2 FamFG vorgegangen werden. Ob ein Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 FamFG oder ein negativer Feststellungsan...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / VI. Entgangene Dienste, Unterhalt

Rz. 38 Werden Kinder oder Jugendliche verletzt oder getötet, können neben der verletzten bzw. getöteten Person auch dritten, nur mittelbar betroffenen, Personen Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste (§845 BGB, dazu siehe §9 Rn 2ff.) oder entgangenen Unterhaltes[41] (§§844, 845 BGB) zustehen.mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 3. Unterhalt

Rz. 187 Wie beim Verdienstausfall erbringen etliche Drittleistungsträger Barleistungen an die Hinterbliebenen, die dann aber kongruent zum Unterhaltsschaden in seiner Gesamtheit (Barunterhalt, Naturalunterhalt) sind.[211] Eine Differenzierung wie beim Verdienstausfall (hier nach §§ 842, 843 BGB) entfällt, da der Anspruch bei Tötung sich allein aus § 844 BGB herleitet. Rz. 18...mehr

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§ 10 Vorteilsausgleich / 2. Familienrechtliche Leitlinien

Rz. 30 Die familienrechtlichen Leitlinien des Unterhaltsrechtes berücksichtigen den Aufwand für die Berufsausübung teilweise pauschal mit 5 % des Nettoeinkommens.[30] Rz. 31 Das Nettoeinkommen errechnet sich dabei regelmäßig aus dem Bruttoeinkommen (einschließlich einmaliger Jahressonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), gekürzt um Steuern und notwendige Vorsorg...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Familienrechtlicher Rahmen bei Tötung

Rz. 155 Der Ersatz wegen Fortfalles der Haushaltsführung orientiert sich (anders als im Verletzungsfall) am gesetzlich geschuldeten Maß. Der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht hängt auch beim Natural- oder Betreuungsunterhalt von den Lebensumständen und den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Kinder ab.[177] Rz. 156 Bei der Berechnung...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Unterhaltsschaden

Rz. 671 Auch die Bestimmung des Unterhaltsschadens orientiert sich wesentlich an den Aspekten zur Ermittlung des Verdienstausfallschadens.[633] Rz. 672 War ein infolge eines Haftpflichtgeschehens Getöteter zu seinen Lebzeiten kraft Gesetzes verpflichtet, Dritten Unterhalt zu leisten, geben – als Ausnahmevorschriften restriktiv auszulegen – § 844 II BGB sowie § 28 II AtomG, § ...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / II. Barunterhalt – Naturalunterhalt

Rz. 153 Die schadenersatzrechtlichen Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen orientieren sich allein an Umfang und Ende der gesetzlich (d.h. familienrechtlich) geschuldeten Unterhaltsverpflichtung und ohne dass es auf den tatsächlich gewährten Unterhalt des Getöteten ankommt.[174] Rz. 154 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v. § 844 II BGB ist, was im konkreten Fall das Ergebnis ein...mehr

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AGS 08/09/2015, Fällige Bet... / 1 Aus den Gründen

In der Sache hat die Beschwerde nur in geringem Umfang Erfolg. Der Streitwert war gem. §§ 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 41 S. 2 FamGKG im vorliegenden Fall auf 2.151,50 EUR (= [13 Monate x 331 EUR] / 2) festzusetzen. Nach § 51 Abs. 2 FamFG war abweichend von der Berechnung durch das AG im vorliegenden Fall auch im Rahmen des einstweiligen Verfahrens der bereits bei Antragsstel...mehr

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AGkompakt 10/2015, Antragserweiterung in Unterhaltssachen

Verfahrenswert richtet sich nach § 51 FamGKG In Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG ist die Wertvorschrift des § 51 FamGKG zu beachten. Danach wird unterschieden zwischen Zukünftige und fällige Beträge sind zu berücksichtigen Nach § 51 Abs. 1 FamGKG richtet sich der Wer...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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AGS 08/09/2015, Fällige Bet... / 2 Anmerkung

Regelmäßig wird übersehen, dass auch in einstweiligen Anordnungsverfahren fällige Beträge hinzuzurechnen sind. Soweit man nur vom hälftigen Wert der Hauptsache ausgeht, ist der hälftige Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen.[1] Beispiel Der Anwalt reicht im August auftragsgemäß eine einstweilige Anordnung beim FamG ein, mit der ein monatlicher Unterhalt i.H.v. 500,00 EUR ab...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / b) Unterhaltung seitens der Eltern

Rz. 46 Anspruchsbegründend ist von den Eltern vorzutragen, dass das Kind von ihnen noch unterhalten worden wäre.[40] Rz. 47 Unterhalten i.S.v. § 1619 BGB wird ein Kind nur dann, wenn sein wesentlicher Unterhalt von den Eltern erbracht wird. Unterhaltszuschüsse reichen nicht aus.[41] Rz. 48 Bei Volljährigen kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine Dienstleistungspflicht ...mehr

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AGS 08/09/2015, Antragserwe... / 2 Anmerkung

Häufig stellt ein Antragsteller erst im Verlaufe des Unterhaltsverfahrens fest, dass der Antragsgegner leistungsfähiger ist als zunächst angenommen und erweitert seine Anträge. Dass sich hierdurch der Verfahrenswert erhöht, ist evident. Die Berechnung des Verfahrenswerts bereitet der Praxis allerdings Schwierigkeiten. Der Verfahrenswert richtet sich in Unterhaltssachen nach §...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / c) Beschluss vom 2.10.2013 ("Rückstände")

Die Beteiligten sind die nicht verheirateten Eltern eines im April 2010 geborenen Kindes, für welches der Kindesvater im Juni 2010 die Vaterschaft anerkannt hatte. Die Kindesmutter forderte ihn Mitte März 2011 auf, rückständigen und laufenden Betreuungsunterhalt in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestunterhaltsbedarf einer Nichterwerbstätigen von (damals) 770,00 EUR und d...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / dd) Nachweis

Rz. 71 § 1360 BGB – Verpflichtung zum Familienunterhalt 1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. Rz. 72 Dienst...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / gg) Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG)

Rz. 43 § 52 BPolG – Inhalt, Art und Umfang des Ausgleichs (1) 1Der Ausgleich nach § 51 wird grundsätzlich nur für Vermögensschaden gewährt. 2Für entgangenen Gewinn, der über den Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder Nutzungsentgeltes hinausgeht, und für Nachteile, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der behördlichen Maßnahme stehen, ist ein Ausgleich nur zu gewähr...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / I. Rechtsnorm

Rz. 657 § 86 I AMG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 7 I ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 10 I StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 12 I UmweltHG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (1) 1Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erl...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / nn) Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

Rz. 52 § 12 UmweltHG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (1) 1Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / ee) Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (BesatzSchG)

Rz. 40 Hinweis Das Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (BesatzSchG) v. 1.12.1955, BGBl I 1955, 734 wurde aufgehoben m.W.v. 9.5.2008 durch Art. 25 Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes v. 8.5.2008, BGBl I 2008, 810. Rz. 41 § 14 BesatzSchG (1) 1Hat ein Entschädigungsberec...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / mm) Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Rz. 51 § 10 StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (1) 1Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten war. 2Der Ersatzpfl...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / H. Drittleistungen

Rz. 79 Erhält der verletzte Dienstpflichtige eine Rente eines SVT, müssen die Dienstberechtigten sich diese anspruchsmindernd anrechnen lassen.[83] Rz. 80 Da sich im Fall der Tötung eines Dienstpflichtigen Hinterbliebenenrenten nach dem entgangenen familienrechtlich geschuldeten Unterhalt und nicht nach den entgangenen Diensten richten, besteht keine Kongruenz zu Drittleistun...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 2. Fremdversorgung

Rz. 45 Man wird beim Haushaltsführungsschaden differenzieren müssen zwischen a) Gesetzliche Versorgung aa) 2-stufige Prüfung Rz. 46 Nach der Konzeption der §§ 842 ff. BGB genießt nur die gesetzliche (d.h. familienrechtliche) Unterhaltsbeziehung deliktischen Schutz (§§ 84...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / Leitsatz

Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger spricht eine generelle Vermutung dafür, dass der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesene Antragsgegner ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage sein werde, seine Verfahrensrechte sachgemäß und wirksam wahrzunehmen. Die eingeführten Formulare verweisen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkun...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 3. Schadenbemessung

Rz. 169 Am Unterhalt sind beide Ehegatten grundsätzlich zu gleichen Teilen beteiligt. Es obliegt ihnen dann, die Aufteilung der Pflichten nach den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten zu bestimmen.[196] Nach § 1356 BGB ist es den Eheleuten überlassen, wie sie ihre Lebensgemeinschaft gestalten, ob sie an der herkömmlichen Rollenverteilung (Haushaltsführungsehe) festhalten...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. [2] Auf den am 20.5.2003 zugestellten Scheidungsantrag wurde die am 12.2.1970 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) durch Endurteil vom 20.1.2004 rechtskräftig geschieden. Während der gesetzlichen Ehezeit (1.2.1970 bis 30.4.2003, vgl. § 1587 Abs. 2 BGB a.F....mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / cc) Eheähnliche Gemeinschaft

Rz. 67 Ob der verletzungsbedingte Fortfall oder die Beeinträchtigung der Haushaltsführung in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft einen Haushaltsführungsschaden (Berücksichtigung der Fremdversorgung des Partners) ebenso wie in der Ehe begründet, wird in Rechtsprechung[63] und Literatur[64] weitgehend abgelehnt oder allenfalls bei besonderer Situation[65] zugelassen. Rz. 68 Gege...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 3 Anmerkung 2

Die Entscheidung des OLG ist praxisgerecht. Die amtlichen Vordrucke im Zusammenhang mit der Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger im vereinfachten Verfahren sind nicht nur für den juristischen Laien schwer verständlich.[1] Es kapitulieren vielmehr offenbar auch Senate wegen der "Unübersichtlichkeit der Formulare", so dass in diesen Verfahren auch immer ein Anwalt beizuor...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (e) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 BGB

Rz. 474 § 1579 BGB – Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weilmehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / hh) Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG)

Rz. 45 § 32 GenTG – Haftung (1) Wird infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betreiber verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Sind für denselben Schaden mehrere Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet, so haf...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / ii) Haftpflichtgesetz (HPflG)

Rz. 46 § 5 HPflG (1) 1Im Falle der Tötung ist der Schadensersatz (§§ 1, 2 und 3) durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten war. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem d...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / kk) Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Rz. 48 § 35 LuftVG – Schadensersatz bei Tötung (1) 1Bei Tötung umfaßt der Schadensersatz die Kosten versuchter Heilung sowie den Vermögensnachteil, den der Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder sein Fortkommen erschwert oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Außerdem sind die Kosten der Bestattung dem z...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Analogieverbot

Rz. 183 Da gesetzlich angeordnete Forderungsübergänge im Lichte des Art 14 GG zu sehen sind, verbietet sich bereits von daher eine analoge Anwendung von z.B. § 116 SGB X. [150] Siehe auch Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 1180). Rz. 184 Im Verwaltungsrecht gilt das Verbot, die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für einen belastenden Verwaltungsakt im Wege der analogen Anwendung einer No...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / ff) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rz. 42 § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erford...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / Leitsatz

Gegen eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt kann sowohl durch einen Abänderungsantrag gem. § 54 FamFG als auch mit einem negativen Feststellungsantrag in einem Hauptsacheverfahren oder mit einem Antrag gem. § 52 Abs. 2 FamFG vorgegangen werden. Ob ein Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 FamFG oder ein negativer Feststellungsantrag als...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / III. BGB

Rz. 4 § 845 BGB – Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste 1Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung ...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / 1. Voraussetzungen

Rz. 38 § 845 BGB kommt nur dort infrage, wo das Hauskind mit seiner Dienstleistung die familienrechtliche Pflicht des § 1619 BGB erfüllt. § 1618a BGB scheidet zur Begründung einer entsprechenden Verpflichtung aus (siehe Rn 53). Rz. 39 Ein Anspruch der Eltern nach § 845 BGB setzt voraus, dass[30]mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Die Beiordnung der von dem Antragsgegner gewählten Rechtsanwältin ist erforderlich (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 121 Abs. 2 ZPO). Erforderlich ist eine Beiordnung, wenn Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der zur Entscheidung anstehenden Sache zu der Befürchtung Anlass geben, der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesene Beteiligte werde ohne anwaltliche Hilf...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 1 I. Der Fall

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen von ihm in der Zeit vom 1.3. bis zum 30.10.2009 für die minderjährigen Kinder des Schuldners nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geleisteter Unterhaltsbeträge in Höhe von 1.638 EUR. Der Gläubiger hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, mit dem Ansprüche des Sch...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / 3. Haushaltsführungsschaden des Kindes

Rz. 62 Solange ein verletztes Kind bzw. Jugendlicher keinen eigenen Hausstand gegründet hätte, hat es keinen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden.[62] Erst ab dem – u.U. fiktiv festzustellenden – Ausscheiden aus dem elterlichen Haushalt ist ein entsprechender Schaden zu ermitteln. Die gesetzliche Mitarbeitspflicht von Kindern (etwa ab dem 12. Lebensjahr) im elterlichen Haus...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / Leitsatz

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet nach § 27 VersAusglG wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit nur dann nicht statt, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung der Ausgleichsrente für den Ausgleichspflichtigen bei Berücksichtig...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 6. Kindesunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt fü...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / bb) Maßstab

Rz. 48 Der Einsatz der Arbeitskraft im Haushalt zur Erfüllung der Unterhaltspflicht steht dem auf Erzielung von Gewinn zur Deckung des Lebensbedarfs gerichteten Arbeitseinsatz wirtschaftlich gleich.[49] Von der Dienstleistung gegen Geld unterscheidet sich die Haushaltsführung letztlich nur dadurch, dass sich ihr wirtschaftlicher Erfolg nicht in barer Münze erweist, sondern s...mehr

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Zerb 12/2014, Hausgesetzlic... / 2. Inhalte

Die Autonomie des hohen Adels ermöglichte die Entwicklung von hausgesetzlichen Normen,[4] die der juristisch verbindlichen, vorbeugenden Regelung von familien-, erb- und vermögensrechtlichen Fragen der (hoch)adligen Familie dienten.[5] Primär bestimmten diese, wer zur Familie gehörte.[6] Abkömmlinge oder Ehefrauen, die nicht den Vorgaben des Hausgesetzes entsprachen, konnten...mehr