Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner sind keine Sonderausgaben

Leitsatz Zahlungen für die Beerdigung des Ex-Partners sind keine abziehbaren Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das Niedersächsische FG erklärte, dass solche Kosten nicht für den typischen Lebensunterhalt aufgewandt werden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige unterstützte seine geschiedene Ehefrau mit monatlichen Unterhaltszahlungen. Als sie verstarb, übernah...mehr

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Reisekostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

Leitsatz Die Mehrkosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten (nur) erstattungsfähig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann. Sachverhalt Die Klägerin betreibt eine Konzertagentur und meldete Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 EStG an. In dem sich anschließenden langwierigen gerichtlichen Ve...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter Wahrung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Einführung Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhal...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VII. Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB

Infolge der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen hat die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wieder eine höhere Bedeutung erlangt. 1. Absoluter und relativer Mangelfall Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / II. Änderung durch das 1. Eherechtsreformgesetz

Durch das 1. Eherechtsreformgesetz wurden die Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich seitdem gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB generell nach den "ehelichen Lebensverhältnissen". Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber keine Änderung gegenüber dem früheren Maßstab für den verschuldensabhängig...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Absoluter und relativer Mangelfall

Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten hat nach der Rechtsprechung des BGH eine doppelte Bedeutung. Durch die Beachtung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird sichergestellt, dass ihm ein fester Teil seines verfügbaren Einkommens als Mindestselbstbehalt verbleibt. Kann der Unte...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VI. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dabei stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmen, also dafür zur Verfügung stehen. Abhängig von den höchst unterschiedlichen Lebensverhältnissen verschiedener Ehen unterscheidet der B...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Berücksichtigung des Rangs

Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Vorliegen eines relativen Mangelfalls von dem Rang der konkurrierenden Unterhaltspflichten abhängig ist. Dafür spricht bereits die gesetzliche Systematik, derzufolge Kapitel 3 mit den §§ 1581 ff. BGB als "Leistungsfähigkeit und Rangfolge" bezeichnet ist. Hinzu kommt, dass die frühere gesetzliche Regelung in § 1582 BGB einen ausdrü...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Nachehelich erhöhte Ausgaben

Bei der Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind neben einem nachehelichen Einkommensrückgang auch nacheheliche neue oder erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen, wenn diese nicht unterhaltsrechtlich leichtfertig herbeigeführt wurden. Der Unterhaltspflichtige darf also auch nachehelich erstmals eine zusätzliche Altersvorsorge in dem vom BGH eingeräumten Um...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für seine nur eingeschränkte Leistungsfähigkeit trägt grundsätzlich der Unterhaltspflichtige. Damit trifft den Unterhaltspflichtigen auch die Darlegungs- und Beweislast für seine "sonstigen Verpflichtungen", insbesondere für den Unterhaltsbedarf nachehelich hinzugekommener weiterer Unterhaltsberechtigter.[72] Damit ist aber keine Änderung verbu...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Nacheheliche Einkommensentwicklungen

Das BVerfG hat sich in der genannten Entscheidung an der früheren Rechtsprechung des BGH orientiert, wonach für die ehelichen Lebensverhältnisse "zunächst grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung" maßgeblich sind. Für eine Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen verlangt das Gericht zumindest einen gewissen Bezug zu den ehelichen Lebens...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit Ende September 2010 getrennt lebende Ehegatten. Die Antragstellerin ist seinerzeit zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn A gezogen, bei dem sie seitdem lebt und dem sie den Haushalt führt. Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt ab Dezember 2010 geltend. Die Beteiligten haben am 15.6.2000 geheiratet. Für beide ist es die zweite Ehe. Gemeinsam...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Verzugsschaden gemäß § 286 BGB

Der Beteiligte, der eine bestehende Verpflichtung zur Erteilung von ungefragten Informationen verletzt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Der Unterhaltsberechtigte kann ungeachtet der Vorschriften über die Geltendmachung von rückständigem Unterhalt (vgl. §§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4, 1585b, 1613 BGB) und auf bereits vorhandene Entscheidungen oder Vereinbarunge...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / Leitsatz

Die innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung eingetretene Rechtskraft der Scheidung führt grundsätzlich nicht zu einer Begrenzung des Verfahrenswerts des Trennungsunterhaltsantrags. Für den Verfahrenswert eines Stufenantrags kommt es nicht auf den Zeitraum an, für den später beziffert Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auf den voraussichtlichen Zeitraum, wie er be...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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AGS 6/2012, Rechtsmittel in... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG die Anordnung eines Arrests wegen der von ihr geltend gemachten Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinn beantragt. Das FamG hat den Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 922 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin "Beschwerde" eingelegt. Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen.mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

BGH, Urt. v. 8.4.2012 – XII ZR 65/10 Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.3.2009 – XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). An die fü...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / B. Offenbarungspflichten des Unterhaltspflichtigen

Während eines laufenden Unterhaltsverfahrens hat auch der Unterhaltspflichtige aus § 235 Abs. 3 FamFG gegenüber allen Beteiligten eine verfahrensrechtliche Offenbarungspflicht hinsichtlich der Umstände, die sich während des laufenden Verfahrens geändert haben, wenn diese Umstände Gegenstand einer verfahrensrechtlichen Auskunftserteilung nach § 235 Abs. 1 FamFG waren. Die zu d...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist in jeder Hinsicht richtig. Zwar bestimmt § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG, dass höchstens der Gesamtbetrag der geforderten Leistung für die Wertfestsetzung maßgeblich ist, der hier auf der Grundlage einer ex post Betrachtung wegen der verkündeten Scheidung der beteiligten Eheleute geringer als der Zwölf-Monats-Zeitraum gewesen wäre. Für die Wertberechnung...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 3. Beschlüsse bzw. Urteile

Wenn der Unterhalt in einem Urteil bzw. seit dem 1.9.2009 in einem Beschluss tituliert wurde, besteht nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte dagegen nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung zur ungefragten Information über Einkommensverbesserungen. Der BGH fordert insoweit, dass das Schweigen des Unterhaltsberechtigten über eine günstige, für den Unterhalt...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Tatbestände

aa) § 1579 Nr. 3 BGB Die Härteklausel des § 1579 Nr. 3 BGB (§ 1579 Nr. 2 BGB a.F.) greift ein, wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat. Hierunter fallen in Bezug auf die Auskunftsverpflichtung insbesondere die o.a. dargelegten Betrugshandlungen zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen....mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Vollstreckung

OLG Hamm, Beschl. v. 30.9.2011 – II-10 UF 196/11, FamRZ 2012, 730 Die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel vor Eintritt der Rechtskraft kann nach § 120 Abs. 2 S. 3 FamFG nur eingestellt werden, wenn ein nicht zu ersetzender Nachteil glaubhaft gemacht ist. Im Hinblick auf § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG kann dies aber nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger wegen...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 1 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert setzt sich zusammen wie folgt: Rückstand betreffend die Monate 9/2009 bis 2/2010, 6 x 2.073,00 EUR Jahresbetrag seit 3/2010, 12 x 2.073,00 EUR Ergebnis: 18 x 2.073,00 EUR = 37.314,00 EUR. Die Berechnung des Verfahrenswertes ergibt sich aus §§ 51 Abs. 1 u. Abs. 2 FamGKG i.V.m. den §§ 34, 38 FamGKG. In Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind und wiederkeh...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / c) Verschweigen von sonstigen Umständen

Nimmt eine unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau titulierte Unterhaltsbeträge weiterhin entgegen und erreicht sie sogar eine Erhöhung des Titels in Form eines weiteren Vergleichs, obwohl sie bereits seit Längerem mit einem Mann in einer von ihr nicht offenbarten eheähnlichen Versorgungsgemeinschaft zusammenlebt, erfüllt sie nach Auffassung des OLG Hamm den Tatbestand ein...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Vergleiche

Eine Pflicht zur Rücksichtnahme des einen Beteiligten auf die Belange des anderen besteht, wenn es um die Durchführung einer Unterhaltsvereinbarung geht. In einem solchen Fall ist der Unterhaltsberechtigte schon im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtunge...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / IV. Stellungnahme

Die dargelegte Rechtsprechung, die Pflicht zur ungefragten Information richte sich nach der Person des Beteiligten und variiere nach der Art des Titels, ist in der Vergangenheit bereits kritisiert worden. Nach Büttner [34] könne hinsichtlich der Wahrheitspflicht nicht unterschieden werden, ob sich die Beteiligten während oder außerhalb eines Prozesses befänden. Es könne hinsic...mehr

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Kreativraum eines Künstlers kein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht dem Typus eines Arbeitszimmers entsprechen, erlangen diesen Charakter nicht dadurch, dass sie ihrer Lage nach mit den Wohnräumen des Steuerpflichtigen verbunden und damit in seine häusliche Sphäre eingebunden sind. Sachverhalt Der Steuerpflichtige ist als selbständiger Musiker, Arrangeur und Produzent täti...mehr

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Verfahrenswert in Anpassungsverfahren; Aussetzung der Rentenkürzung während des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung nach Wegfall des sog. Rentnerprivilegs mit der Frage auseinandergesetzt, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aufgrund des Versorgungsausgleichs eingetretene Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten bestehen, obgleich der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keine Rente bezieht. Sachverhalt Die Beteili...mehr

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Keine weitere Auskunftsverpflichtung zu Einkommensverhältnissen im Rahmen von PKH/VKH nach erfolgter Zahlung von 48 angeordneten Monatsraten

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine Partei nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anordnung von Ratenzahlungen und 48 von ihr geleisteten Monatsraten weitere Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu erteilen hat. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute und hatten sich im Rahmen eines Prozessvergleic...mehr

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Unterhaltsprivileg; Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen laufender Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge des geschiedenen Ehemannes im Hinblick auf seine Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts. Sachverhalt Durch Scheidungsverbundbeschluss vom 6.6.2011 hatte das AG den Versorgungsausgleich durchgeführt und zu Lasten der Anwartschaften des Ehemannes bei dem beschwerdeführenden Ve...mehr

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Steuerpflichtige Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen und Vorsteueraufteilung

Leitsatz Mitgliederbeiträge bei Sportvereinen führen zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit der Verein sich nicht auf gemeinschaftsrechtliche Befreiungsnormen beruft. Soweit daneben auch steuerfreie Sportveranstaltungen durchgeführt werden, muss die Vorsteuer aufgeteilt werden. Echte Zuschüsse bleiben bei der Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs unberücksichtigt...mehr

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Haftung des Unterhaltsschuldner für rückständigen Kindesunterhalt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgrund unerlaubter Handlung

Leitsatz Die Beteiligten waren seit Juli 2007 getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 2000 und 2002 geborene Kinder hervorgegangen, die seit der Trennung ihrer Eltern bei der Antragstellerin lebten, die als Prozessstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB die Kindesunterhaltsansprüche in eigenem Namen geltend machte. Durch Urteil des OLG Celle vo...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Unterhalt nach § 1615l BGB

Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 S. 3, 4 BGB aus Billigkeitsgründen kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn am Wohnort der Mutter keine Ganztagsbetreuung in einer Betreuungseinrichtung zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn in geringer Entfernung günstigere Arbeits- und Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind (OLG Oldenburg, Besch...mehr

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AGS 5/2012, Die Berechnung des Ehegattenunterhalts – Bedarf – Bedürftigkeit – Leistungsfähigkeit. Von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka. 3., völlig neu bearb. Aufl. 2011. Erich Schmidt Verlag, Berlin. 398 S., 48,00 EUR.

Nach Erscheinen der 2. Aufl. im Kalenderjahr 2003 war eine Neuauflage 2011 unabdingbar. Soyka selbst formuliert, dass die Neuerungen eine aktuelle Auflage seines Handbuchs herausgefordert haben. Mit einem Tabellen-, Leitlinien- und Rechtsprechungsstand Oktober 2011 ist sein Werk bis heute auf aktuellem Stand und verarbeitet die seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformge...mehr

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FF 5/2012, Vergütung für Beratungshilfe in Familiensachen

RVG § 15 Abs. 2 Leitsatz Im Bereich der Beratungshilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich bei den Komplexen "Scheidung mit Scheidungsfolgesachen" und "Regelungen für die Zeit der Trennung" um zwei Angelegenheiten im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts. LG München, Beschl. v. 20.7.2011 – 13 T 17437/10 (AG München) Gründe: I. Das AG München hat der Antragstel...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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FF 5/2012, Versorgungsausgleich in der Praxis

Dr. Rainer Kemper 2011, 565 Seiten, 58 EUR, ZAP-Verlag Besser als der Autor kann man das Ziel des Buches nicht beschreiben: "Dem Rechtsanwender einen Überblick über die Systematik, die Funktionsweise und die Prinzipien des neuen Rechts zu geben, um ihm die Chancen und Haftungsrisiken des neuen Versorgungsausgleichs vor Augen zu führen und ihm zu helfen, die Möglichkeiten des...mehr

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FF 5/2012, Die Hinfälligkei... / Einführung

In Frankreich ist es möglich, dass der Richter vorübergehende Maßnahmen ("mesures provisioires") ergreift, um den Unterhalt eines Ehepartners abzusichern ab dem sog. Nichtversöhnungsbeschluss ("ordonnance de non-conciliation") bis zu dem Zeitpunkt, in dem kein Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Diese Zeitspanne kann nach Art. 1113 Abs. 2 NCPC (Nouveau Code de procédure ci...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden. Gegen einen solchen Willen spricht in der Regel eine Scheidung in frühem Lebensalter und die deshalb nicht auszuschließende Möglichkeit einer erneuten Eheschließung (BGH, Urt. v. 21.9.2011 – XII...mehr