Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / I. Zu Thema und Methode

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des angekündigten Themas sind Sie vielleicht ins Rätseln geraten. Wer will in diesen schwankenden Zeiten wissen oder ahnen, was 2014 sein wird? Vielleicht ist bis dahin das ganze wirtschaftliche System zusammengebrochen und die Düsseldorfer Tabelle weist anstelle von Barbeträgen die Lieferung von Eiern, Mehl und Kartoffeln aus. Die v...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1969: Betreuungsunterhalt für ein Jahr, wenn das Kind "andernfalls nicht versorgt werden kann"

Sie dauerten an bis zum Nichtehelichengesetz von 1969,[34] das den "Entbindungsunterhalt" auf die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt verlängerte. Darüber hinaus wurde ein Unterhaltsanspruch bis ein Jahr nach der Entbindung eingeführt, wenn die Mutter wegen der Schwangerschaft oder wegen schwangerschafts- oder entbindungsbedingter Krankheit nicht erwerb...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Geschiedenenunterhalt – ist die Talsohle erreicht?

Beim Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten und insbesondere der betreuenden Mutter deuten verschiedene Indikatoren, wie gezeigt, weiter in die Abwärtsrichtung. Doch könnte es sein, dass die Minimierung der Unterhaltschancen inzwischen ein Ausmaß erreicht hat, das Gegenkräfte provoziert. "Charttechnisch" kann man die Beobachtung machen, dass gegen Übertreibungen oder Unte...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Das nicht registrierte Zusammenleben – neue Unterhaltsansprüche?

Die übrigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beleuchten, würde den Rahmen eines Vortrags sprengen. Es soll aber noch die Frage gestreift werden, ob die nahe Zukunft uns neue Unterhaltsbeziehungen bescheren wird. Was kommt in Betracht? Die Unterhaltsansprüche von eingetragenen Partnern haben wir bereits seit 2002.[82] Die Einführung der Mehrehe im Menü der rechtlich gerege...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / a) Mindestbedarf und Selbstbehalt

Den Sinkflug der Unterhaltschancen nach der Scheidung zeigt uns die Entwicklung der Selbstbehalte einerseits, der von den Tabellen ausgewiesenen Mindestbedarfe der Unterhaltsempfänger andererseits an. Ich füge dem Diagramm, das die absoluten Beträge der Düsseldorfer Tabelle seit 1982 ausweist, eine Linie hinzu, welche die Entwicklung der Verbraucherpreise (nicht in absoluten...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 3. Begrenzte Hoffnungen: Das Kind in der Arbeitsgesellschaft

Selbst wenn solche Impulse wirksam werden sollten, so könnten wir doch nach Lage und Stimmung in unserer Gesellschaft nicht mit einer grundlegenden Änderung der unterhaltsrechtlichen Szenerie rechnen. Dem gesellschaftlichen Bewusstsein unserer Zeit ist die Idee, dass eine erwachsene erwerbsfähige Person von der Last, gegen Entgelt zu arbeiten, ganz oder teilweise befreit ist...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 3. Abänderung nach Vergleich

Laut BGH[13] kommt es für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung vorrangig darauf an, ob und inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzun...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Überzahlung/ungerechtfertigte Bereicherung

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 25.3.2009[2] klargestellt, wie im Falle einer Überzahlung von Unterhalt hinsichtlich der Rückforderung prozessual vorzugehen ist. Soll ein gerichtlicher Vergleich über Unterhalt angefochten werden, z.B. wegen Verschweigens von Einkünften des Unterhaltsberechtigten, und die Unwirksamkeit des Vergleiches festgestellt werden, so ist dies in de...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 2 Aus den Gründen

a) Das AG hat bei seiner differenzierenden Wertfestsetzung bereits übersehen, dass § 38 FamGKG für eine – wie vorliegend gegebene – Stufenklage besondere Vorschriften enthält; danach ist der Wert für die Stufenklage insgesamt und einheitlich nach dem werthöchsten Einzelantrag festzusetzen. Ist der Verfahrenswert bereits auf der Auskunftsstufe einmal durch eine konkret geäuße...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 7. (Prozessuale) Wahrheitspflicht

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltspflichtige gezielt nach solchen Einkünften gefragt hatte, so liegt nach Ansicht des OLG Düsseldorf[19] ein Verwirkungstatbestand vor, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden. Letztlich betrifft dies natürlich d...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 6. Vortrag bezüglich Erwerbsbemühungen

Der BGH[18] hält die Anzahl der zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vom Anspruchsteller vorgetragenen Bewerbungen nur für ein Indiz für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen, nicht aber für deren alleiniges Merkmal. Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es danach vielmehr, wie auch für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance, ...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner ist im vorliegenden, am 25.6.2010 eingeleiteten Verfahren – zunächst von der Mutter des jetzigen Antragstellers als Verfahrensstandschafterin, nach Erreichen der Volljährigkeit am 18.10.2010 durch den Antragsteller selbst – auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen worden; dabei ist zunächst – mit den Anträgen zu 1) bis 4) – ein Stufenantrag hinsichtlich des...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Nach Ansicht des BGH[16] hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts diejenigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die für eine Befristung sprechen. Das bedeutet also auch, dass er darlegen muss, dass dem Unterhaltsberechtigten kein ehebedingter Nachteil entstanden ist. Nachdem aber bekanntermaßen die Darlegung und der ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / I. Haftungsgefahren beim Trennungsunterhalt

Regressfälle im Bereich Trennungsunterhalt sind wesentlich seltener als Regressfälle zum nachehelichen Unterhalt. Dies spiegelt sich letztlich auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wider. Höchstrichterliche Rechtsprechung, aus der sich konkrete Verhaltensanforderungen an den Anwalt ergeben, ist in diesem Bereich eher rar. 1. Altersvorsorgeunterhalt Das OLG Düsseldorf ...mehr

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AGS 4/2012, Sparen ist die Mitte zwischen Geiz und Verschwendung1 Theodor Heuss.

Es war einmal eine Anwältin, die vertrat vor dem AG München eine bedürftige Kindesmutter in einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt. Gefordert war Unterhalt nach Gruppe 3 (Altersstufe 2) der Düsseldorfer Tabelle (Wert: 12 x 309,00 EUR = 3.708,00 EUR). Im Termin zur mündlichen Verhandlung zeichnete sich eine Einigung zwischen den Beteiligten ab. Der Antragsgegner war b...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / Einführung

Der Beitrag gibt eine Übersicht über die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung in den für Anwälte haftungsträchtigen Bereichen des Familienrechts, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesänderungen, welche inzwischen Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden haben. Erfreulicherweise haben die gesetzlichen Neuerungen nicht nur neue Haftungsgefahren mit sich ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 8. Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach Ansicht des BGH[21] kann mit Beendigung der sog. verfestigten neuen Lebensgemeinschaft des potenziell Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch, der naturgemäß während der Dauer der Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB ausgesetzt oder eingeschränkt ist, grundsätzlich wieder aufleben. Letztlich kommt es im Einzelfall auf eine umfassende Zumutbarkeitsprüfung un...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Urteil/Präklusion beim Aufstockungsunterhalt

Laut OLG Stuttgart[4] sind diejenigen Umstände, die in einem im Jahr 2007 durch Urteil entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 1.1.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren zum Aufstockungsunterhalt präkludiert, wenn bereits gemäß dem vor dem 1.1.2008 geltenden Recht, insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 4. Inhaltliche Bindungswirkung im Abänderungsverfahren

Der BGH hat mit Urteil vom 27.1.2010[15] festgestellt, dass es auch im Abänderungsverfahren maßgebend ist, wenn das Gericht im Vorprozess festgestellt hat, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat und ihm daher keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet werden. Auch im Abänderungsverfahren ist daher der Unterhaltspflichtige ge...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinaus, dass der Anwalt den Mandan...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Berechnung der Opfergrenze bei Selbstständigen nach § 33a EStG

Leitsatz 1. Die Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen ist bei Selbstständigen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen. 2. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden. Normenkette § 33a Abs. 1 EStG Sachverhalt K, im Mai 2008 Vater geworden, erzielte ...mehr

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Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz 1. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist zwischen dem Unterhalten eines eigenen Haushalts und der Frage, wer die Kosten dafür trägt, zu unterscheiden. Einen eigenen Hausstand kann auch unterhalten, wer die Mittel dazu von einem Dritten erhält. 2. Wird der Haushalt in einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, die auch nach Größe und Ausstattung ein eigenst...mehr

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Stufenunterhaltsverfahren: Streitwert bei Beendigung des Rechtsstreits in der Auskunftsstufe

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Wertfestsetzung im Stufenunterhaltsverfahren, das schon auf der Auskunftsstufe beendet worden war, ohne dass noch eine Bezifferung erfolgte. Sachverhalt Die Antragsteller hatten Stufenklage auf Auskunftserteilung und Zahlung von Unterhalt erhoben. Das Verfahren fand in der Auskunftsstufe sein Ende. Nach Beendigung des Verfahrens hat ...mehr

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Mutwilligkeit eines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe bei Nichterfüllung der außergerichtlichen Auskunftspflicht des Antragstellers

Leitsatz Die unterhaltsberechtigte Antragstellerin begehrte von dem Antragsgegner - ihrem Vater - Kindesunterhalt. Sie hatte ihn außergerichtlich zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde über den begehrten Unterhalt aufgefordert, war jedoch seinem Verlangen auf Vorlage ihrer Einkommensbelege bzw. ihres Ausbildungsvertrages nicht nachgekommen. Außergerichtlich hatte der Antrags...mehr

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Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache gemäß § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG

Leitsatz Mit der Vorschrift des § 137 Abs. 2 wurde neu eingeführt, dass Folgesachen spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache anhängig gemacht werden müssen. Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der in der Praxis viel diskutierten Problematik, wie der fehlende Gleichlauf zwischen der Zweiwochenfrist des § 137 Abs. 2 FamFG und der...mehr

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Verfahrenskostenhilfeprüfung für Klage auf Trennungsunterhalt: Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei Quotenunterhalt

Leitsatz Die Antragstellerin nahm den Antragsgegner auf Zahlung rückständigen und laufenden Trennungsunterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe. Bei Antragstellung war die Ehescheidung bereits ausgesprochen, der Scheidungsbeschluss jedoch noch nicht rechtskräftig. Das FamG hat den Verfahrenskostenhilfeantrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass di...mehr

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Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Einwandes fehlender Leistungsfähigkeit bei der Unterhaltsfestsetzung im sog. "Vereinfachten Verfahren"

Leitsatz Das sog. vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger gemäß §§ 249 FamFG bereitet in der Praxis wegen der hierbei umfangreich einzuhaltenden Formalien häufig Schwierigkeiten. Eben hiermit - insbesondere mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Einwandes fehlender Leistungsfähigkeit - beschäftigt sich das OLG Celle in dieser Entscheidung. Sachverh...mehr

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Kindergeldanspruch für verheiratete studierende Tochter mit eigenem Kind.

Leitsatz Ein das Kindergeld ausschließender Unterhaltsanspruch der aufgrund der Geburt ihres Kindes das Hochschulstudium unterbrechenden Tochter ergibt sich nicht aus § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn sich nach der Geburt ihre Situation nicht ändert, sie weiterhin keiner Erwerbstätigkeit nach geht, ihr Studium fortsetzt und ihren Unterhalt vom BAföG bestreitet. Kindergeld könn...mehr

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Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler

Leitsatz 1. Vergütungen, die ein Vermittler von Beteiligungen an Personengesellschaften (Publikums-KG) von einem Dritten (Emissionshaus) für die Zeichnung eigener Beteiligungen an diesen Gesellschaften erhält ("Eigenprovisionen"), sind regelmäßig Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit. Sie sind nicht in der Gewinnermittlung der KG (als Sonderbe...mehr

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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der so...mehr

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Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes nach Abschluss der Schulausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bis zur Aufnahme des Studiums

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe war die in der Praxis häufig auftauchende Frage, ob für die Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn einer weiterführenden Ausbildung Unterhalt an ein volljähriges Kind zu zahlen ist. Es ging primär darum, ob sich der Volljährige nach Abschluss einer und vor Aufnahme einer weiteren Ausbildung bemühen muss, ei...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Kein ehebedingter Nachteil wegen vorehelicher Kindesbetreuung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die langjährige voreheliche Betreuung gemeinsamer Kinder im Rahmen der Billigkeitsabwägung des § 1578b BGB zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1996 geheiratet und waren seit Oktober 2003 rechtskräftig geschieden. Sie stritten über die Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung gesc...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt im Rentenalter

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung eingehend mit der Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1587b BGB auseinandergesetzt. Es ging dabei zum einen um die konkrete Feststellung ehebedingter Nachteile und ihres möglichen Abbaus, zum anderen um die sonstigen Billigkeitsgründe, die bei der Bewertung der nachehelichen Solidarität zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Der ...mehr

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Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Prüfung der Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung durch das Rechtsmittelgericht

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der bislang streitigen Frage auseinandergesetzt, ob im Verfahrenskostenhilfeverfahren das Beschwerdegericht die Erfolgsaussicht der Klage/Rechtsverteidigung abweichend von einer zwischenzeitlich rechtskräftigen Entscheidung beurteilen kann. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute. Der Kläger hatte - nach Einreic...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unterhalt – wann und wie?

Einführung Seit dem 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft. Neu geregelt wurden auch die Vorschriften zur Unterhaltsabänderung, früher § 323 ZPO, jetzt §§ 238 ff. FamFG. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet nicht nur Auswirkungen der Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Abänderungsanträgen, sondern zugleich einige aktuelle Praxisprobleme und "Haftungsfallen". I. Unterhaltsabä...mehr

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FF 3/2012, Wechselwirkungen: Umgang und Unterhalt

Ingeborg Rakete-Dombek Der BGH hat am 1.6.2011 entschieden, dass für die Betreuung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet. Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB sei auch im Rahmen des Betreuungsunterhaltes nach § 1570 BGB maßgeblich auf da...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / a) Änderung des Bedarfs

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie insbesondere sozialhilfere...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / I. Unterhaltsabänderung: warum und wann?

1. Rechtskraft und materielle Gerechtigkeit Formulierte man die Unter-Überschrift als Fragestellung, so könnte es sich nur um eine rhetorische Frage handeln. Gerade im Unterhaltsrecht gibt es eine Vielzahl tatsächlicher und auch rechtlicher Änderungen, die ein Festhalten an einer einmal getroffenen Regelung unzumutbar machen. 2. Eintritt späterer Änderungen; Ausnahmen Es muss s...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / IV. Maßstäbe im Abänderungsverfahren

1. Anpassung oder Neuberechnung? Grundsätzlich wird nur die jeweilige Veränderung korrigiert. Soweit wir also Grundlagen im Urteil bzw. Beschluss oder im Vergleich haben und sich eine einzelne davon ändert, wird auch nur insoweit angepasst.[13] Fehlt es an Grundlagen im Vergleich oder der Jugendamtsurkunde, dann kommt natürlich nur eine Neuberechnung in Betracht. 2. Änderung d...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / II. Abänderungsgegenstand: Endentscheidungen und andere Titel

Der Abänderung unterliegen Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Unterhaltsvergleiche, Jugendamtsurkunden, notarielle Urkunden. Wurde der Unterhalt einseitig durch Jugendamtsurkunde tituliert, so ist der/die Verpflichtete grundsätzlich an das Anerkenntnis gebunden, das er/sie durch die Errichtung der Jugendamtsurkunde erklärt hat.[6] Ist dem Gläubiger/der Gläubigerin die Urkunde...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / e) Herabsetzung des Unterhalts

Wenn eine Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB wegen aktuell bestehender ehebedingter Nachteile ausgeschlossen ist, darf das Familiengericht die Entscheidung über eine – teilweise – Herabsetzung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 1 BGB nicht unter Hinweis auf eine nicht abgeschlossene wirtschaftliche Entflechtung zurückstellen, sondern muss hierüber insow...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Änderung der Rechtsprechung: BVerfG zu Dreiteilung

Die Dreiteilungsrechtsprechung[27] fristete ein kurzes Dasein von gerade einmal zweieinhalb Jahren, vom 30.7.2008 bis zur Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011.[28] Das wird nichts anderes bedeuten, als den Unterhaltsbedarf wieder nach Halbteilung zu errechnen, was allerdings nicht so einfach ist, wie es klingt.[29] Das BVerfG weist nun bereits in seiner Entscheidung vom 25.1...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Änderung der verfügbaren Einkünfte

Oft geht es um Einkommensänderungen und in der Praxis meist um solche nach unten. a) Änderung nach oben Beginnen wir gleichwohl mit der positiven Alternative: Das Einkommen steigt. Beim Kindesunterhalt ist das noch relativ einfach, weil die Lebensstellung von Eltern und Kindern geteilt wird. Das gilt selbst im Falle eines so genannten Karrieresprungs, bei dem der Ehegattenbeda...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 1. Grundsätze

Gesetzesänderungen und Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind anerkannte Abänderungsgründe. Im Falle der Rechtsprechungsänderung ist man sich weiter einig, dass die Abänderung erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, in welchem die entsprechende Entscheidung ergangen ist. Da auch Abänderungsantragsteller/innen über hellseherische Fähigkeiten nicht verfügen...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 5. Änderung der Düsseldorfer Tabelle?

a) Änderung des Bedarfs Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie ins...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / IX. Fazit

Es muss sich etwas ändern. Das ist der Ausgangspunkt von Abänderungsanträgen. Wer das schlüssig vorträgt, hat die Zulässigkeitshürde bereits genommen. Ausnahmen betreffen die berechtigte Seite im Falle einseitig errichteter Unterhaltstitel sowie die Fehlerkorrektur untragbarer Ergebnisse beim Unterhaltsvergleich. Wie der BGH in jüngster Zeit wiederholt hervorgehoben hat, bere...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 1. Anpassung oder Neuberechnung?

Grundsätzlich wird nur die jeweilige Veränderung korrigiert. Soweit wir also Grundlagen im Urteil bzw. Beschluss oder im Vergleich haben und sich eine einzelne davon ändert, wird auch nur insoweit angepasst.[13] Fehlt es an Grundlagen im Vergleich oder der Jugendamtsurkunde, dann kommt natürlich nur eine Neuberechnung in Betracht.mehr