Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 1. Rechtskraft und materielle Gerechtigkeit

Formulierte man die Unter-Überschrift als Fragestellung, so könnte es sich nur um eine rhetorische Frage handeln. Gerade im Unterhaltsrecht gibt es eine Vielzahl tatsächlicher und auch rechtlicher Änderungen, die ein Festhalten an einer einmal getroffenen Regelung unzumutbar machen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 3. Wesentlichkeit

Die Änderung muss wesentlich sein. Das wird allgemein mit einem Erreichen oder Überschreiten einer Schwelle von 10 % angenommen. Man ist sich aber einig, dass diese "Faustformel" nicht schematisch[5] und vor allem dann nicht gilt, wenn es um beengte wirtschaftliche Verhältnisse geht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / V. Abänderungsgrund Änderung von Gesetzen; Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

1. Grundsätze Gesetzesänderungen und Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind anerkannte Abänderungsgründe. Im Falle der Rechtsprechungsänderung ist man sich weiter einig, dass die Abänderung erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, in welchem die entsprechende Entscheidung ergangen ist. Da auch Abänderungsantragsteller/innen über hellseherische Fähigkeiten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / Einführung

Seit dem 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft. Neu geregelt wurden auch die Vorschriften zur Unterhaltsabänderung, früher § 323 ZPO, jetzt §§ 238 ff. FamFG. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet nicht nur Auswirkungen der Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Abänderungsanträgen, sondern zugleich einige aktuelle Praxisprobleme und "Haftungsfallen".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / VI. Unterhaltsbefristung in der Abänderung

1. § 1578b BGB – vielgeliebter Abänderungsgrund In der Praxis ist geradezu klassisch, dass der Unterhaltsverpflichtete geltend macht, der früher einmal festgelegte Unterhalt sei inzwischen nach § 1578b Abs. 2 BGB zu befristen. Regelmäßig werden solche Anträge auf das Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes 2007 (UÄndG) gestützt. Wie bereits oben festgehalten, müss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / VII. Rückwirkende Abänderung

§ 238 Abs. 3 FamFG lässt nunmehr auch eine rückwirkende Herabsetzung für Urteile/Beschlüsse zu (längstens ein Jahr rückwirkend). Nach § 323 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. galt das nur bei einem Erhöhungsverlangen. Unkenntnis der Neuregelung wird unmittelbar in die Haftungsfalle führen!mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / b) Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Seit dem Jahr 2009 ist die standardisierte Anzahl der Unterhaltsberechtigten gesunken: Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle sah bis dahin regelmäßig drei Unterhaltsberechtigte vor, jetzt sind es nur noch zwei. Wird diese Anzahl unter- oder überschritten, so führt das zu Höher- oder Herabstufungen des Unterhalts. Wobei der BGH eine Umstufung um jeweils eine Einkommensgruppe f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 1. § 1578b BGB – vielgeliebter Abänderungsgrund

In der Praxis ist geradezu klassisch, dass der Unterhaltsverpflichtete geltend macht, der früher einmal festgelegte Unterhalt sei inzwischen nach § 1578b Abs. 2 BGB zu befristen. Regelmäßig werden solche Anträge auf das Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes 2007 (UÄndG) gestützt. Wie bereits oben festgehalten, müsste eine Gesetzesänderung die Berechtigung eröff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 6. Sonderproblem: Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)

Eine Gesetzesänderung haben bzw. hatten wir aktuell mit dem Haager Unterhaltsprotokoll.[41] Art. 18 EGBGB ist aufgehoben.[42] Für den Unterhalt von Ehegatten, die nach ausländischem Recht getrennt oder geschieden worden sind, führt dies jetzt grundsätzlich zur Anwendung deutschen materiellen Unterhaltsrechts, soweit und weil ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt (Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 4. Verfahrensrechtliche Position des Abänderungsgegners/der Abänderungsgegnerin

Was kann einem Abänderungsantrag entgegengesetzt, worauf kann ein Abweisungs- oder Widerantrag gestützt werden? Selbstverständlich kann geltend gemacht werden, die antragstellende Seite verfüge tatsächlich über höhere Einkünfte als früher. Bei Unkenntnis kommt ein Stufenantrag (in Gestalt eines Abänderungsstufenwiderantrags) in Betracht. Und dass dieser vor einer Entscheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 4. Abgrenzung: Reicht eine Änderung der OLG-Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung eines OLG oder OLG-Senats "prägt" dessen Bezirk. Um höchstrichterliche Rechtsprechung, s. eben, handelt es sich nicht. Nur ausnahmsweise kann deshalb gesagt werden, dass eine solche Rechtsprechungsänderung auch einen Abänderungsantrag rechtfertigt. Relevant geworden ist das etwa in den Fällen der Berücksichtigung des Kindesunterhalts mit dem Tabellen-, dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Befristung contra Prognose

Wie der BGH entschieden hat, muss eine bereits mögliche Prognoseentscheidung bereits im Ausgangsverfahren getroffen werden. Sie vorzubehalten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Berechtigten noch verbessern können, z.B. weil bislang kein Zugewinnausgleich durchgeführt ist.[52] Eine Ausnahme wird allerdings ganz sicher dann gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 3. BVerfG contra "wandelbare Verhältnisse"?

Das BVerfG hat der "Wandelbarkeit" m.E. nunmehr insgesamt eine Absage erteilt und möchte nur in der Ehe angelegte, unvorwerfbare Entwicklungen weiterhin berücksichtigen.[33] Auch wenn das Hinzutreten nachgeborener Kinder kaum vorwerfbar sein wird, entnehme ich der BVerfG-Entscheidung letztlich nichts anderes als eine Rückkehr zur Rechtskraft der Ehescheidung als maßgeblichem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / VIII. Unterhaltsrückforderung (§ 241 FamFG)

Eine verschärfte Haftung wird grundsätzlich durch Rechtshängigkeit des Rückzahlungsantrags ausgelöst (§§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB).[54] Durch § 241 FamFG wird sie auf die Rechtshängigkeit eines Herabsetzungsverlangens vorverlagert. Das wird in Fällen spannend, welche bei Inkrafttreten des FamFG bereits liefen. Kommt es in diesen auf die Rechtshängigkeit des Rückzahlungsant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / III. Darlegungs- und Beweislast

Wer die Abänderung beantragt, muss vortragen, die bei Titulierung vorliegenden Umstände hätten sich geändert. Ohne diesen Vortrag ist die Abänderungsklage unzulässig.[11] Ob Abänderungsgründe tatsächlich vorliegen, ist eine Frage der Begründetheit. Sind diese Hürden genommen, liegt es am/an der Unterhaltsberechtigten, den Unterhaltsbedarf darzulegen und zu beweisen. Denn die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / a) Änderung nach oben

Beginnen wir gleichwohl mit der positiven Alternative: Das Einkommen steigt. Beim Kindesunterhalt ist das noch relativ einfach, weil die Lebensstellung von Eltern und Kindern geteilt wird. Das gilt selbst im Falle eines so genannten Karrieresprungs, bei dem der Ehegattenbedarf jedoch bekanntlich Halt macht. "Stopp!" gilt auch für die Abfindung, soweit diese nach dem Verlust ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 3. Beispielsfall: Vergleichsgrundlagen und ihre Folgen

Nehmen wir folgenden Fall: Der Vater beantragte Unterhaltsabänderung gegenüber seinen beiden Kindern, weil sich seine unterhaltsrelevanten Einkünfte verringert hätten. In der Verhandlung wird festgestellt, dass er über laufende Einkünfte in Höhe von 1.970 EUR verfügt oder (= Fiktion) verfügen müsste. Dieses wird zugleich zur Vergleichsgrundlage. Was aber passiert, wenn die ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 3. Befristung contra festgestellte Erwerbsobliegenheit

Ausgangslage: Der (frühere) Ehemann beantragt Unterhaltsabänderung. Er macht unter anderem die Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts geltend. Kann der Frau gerade im Abänderungsverfahren vorgehalten werden, sie verletze ihre Erwerbsobliegenheiten? Der Umfang rechtskräftig festgestellter oder einvernehmlich vereinbarter Erwerbsobliegenheiten wirkt fort. Anderes kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Eintritt späterer Änderungen; Ausnahmen

Es muss sich nachträglich etwas wesentlich ändern, entweder bezogen auf Erwägungen eines Unterhaltsurteils bzw. -beschlusses oder eines anderen vollstreckbaren Titels, z.B. eines Vergleichs. Die Änderung darf grundsätzlich nicht vorhersehbar sein.[2] Was aber gilt, falls sich überhaupt nichts ändert, sondern der Fehler von Anfang an bestand? Im Fall der streitigen Entscheidu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Abänderung Unter... / b) Änderung nach unten

Das Thema "Verlust des Arbeitsplatzes" geht natürlich mit dem Thema "Fiktionen" einher. Dieses Problem ist höchst praxisrelevant. Nehmen wir an, ein(e) Unterhaltspflichtige(r) wird mit den seitherigen Einkünften fingiert, weil er/sie den bisher innegehabten Arbeitsplatz vorwerfbar aufgegeben hat, oder es wird mit solchen Einkünften fingiert, die nach Herkommen und Erwerbsmög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1581 BGB

Im Urteil des BGH[44] in Folge der Beanstandung der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode durch das BVerfG (siehe Anmerkung 1b zu § 1578 BGB) heißt es: Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die nicht bereits Einfluss auf die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehabt haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Herabsetzung/Befristung

Bei tatsächlichen oder möglichen Einkünften, die den angemessenen Unterhalt erreichen, kann der eheangemessene Unterhalt befristet werden. Bei geringeren Einkünften kann der Unterhalt regelmäßig nicht befristet, aber bis auf die Differenz zwischen angemessenem Bedarf und erzielbarem Einkommen herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Herabsetzung und Befristung sind insbesonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. Notwendiger Selbstbehalt der Eltern

Im Rahmen einer Entscheidung zum Unterhalt des volljährigen privilegierten Kindes äußert sich der BGH nebenbei dahin, dass der notwendige Selbstbehalt nur maßgebend ist, wenn es um den Mindestunterhalt des minderjährigen Kindes geht und auch der angemessene Unterhalt beider Elternteile nicht gewahrt wäre[3] (siehe Anmerkung zu § 1606 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 2. Anpassungsmaßstab

Ist ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt im Wege der Ausübungskontrolle (§ 242 BGB) zu beanstanden, ist die gewollte Rechtsfolge unter Wahrung des Vertragswillens im Übrigen an die veränderte tatsächliche und rechtliche Lage anzupassen. Es ist zu berücksichtigen, dass § 1570 BGB für Betreuungsunterhalt eine Obergrenze vorsieht und nach § 1578b BGB eine H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 3/2012, Fällige B... / 3 III. Der Praxistipp

Bei Anträgen auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen werden häufig die fälligen Beträge nicht berücksichtigt. § 51 Abs. 2 FamGKG stellt nicht auf "Rückstände", sondern auf "fällige Beträge" ab Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des GKG, das noch auf "Rückstände" abgestellt hat, wird bereits seit längerem (§ 42 Abs. 5 GKG a.F.; § 51 Abs. 2 FamGKG) auf die bei Einreichung "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Berücksichtigung... / Leitsatz

1. Die ehelichen Lebensverhältnisse i.S.v. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 3/2012, Fällige B... / 2 II. Die Entscheidung

Das Gericht stellt zunächst klar, dass nach § 51 Abs. 1 FamGKG für einen Antrag auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen auf die für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geforderten Beträge abzustellen ist. Dies ergab hier einen Betrag in Höhe von 12 x 616,45 EUR = 7.397,40 EUR. Bei Antragseinreichung fällige Beträge werden hinzugerechnet Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 4. Nacheheliche Solidarität

Nicht nur bei Unterhaltstatbeständen, die, wie Alters- und Krankheitsunterhalt nach §§ 1571, 1572 BGB, bereits ihre Begründung in der nachehelichen Solidarität finden, sondern auch bei Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB ist bei den für eine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts anzustellenden Erwägungen außer dem Ausgleich ehebedingter Nachteile auch die nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 3/2012, Fällige B... / 1 I. Der Fall

Im Mai 2009 hat die Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Trennungsunterhalt eingereicht. Geltend gemacht wurde monatlicher Unterhalt i.H.v. 616,45 EUR für die Zeit ab Januar 2009, abzüglich darauf zwischenzeitlich insgesamt gezahlter 850,00 EUR. Es ergab sich im Folgenden Streit über die Berechnung des Verfahrenswerts.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Wie war es doch ... / V. Der Sonderweg im Familienrecht

Allein das Familienrecht beansprucht eine Sonderrolle, indem es bei minderjährigen Kindern eine Aufteilung auf beide Eltern vornimmt und in § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB eine von der übrigen Systematik abweichende Verwendung vorgibt. Bei getrennt lebenden Eltern entspricht es einer fast 40-jährigen Tradition, beiden Elternteilen das Kindergeld zu gleichen Teilen zuzurechnen. Es w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2012, Wie berücksich... / II. Die Lösung

Tabelle hilft nicht weiter Der Fall der Leserin ist gelebte Praxis und zeigt sich überall dort, wo der Schuldner ein, drei, fünf oder eine sonstige ungerade Zahl an Kindern hat. In diesem Fall ist die Tabelle nach § 850c ZPO nicht anwendbar, da sie nur vollständige Personen berücksichtigen kann. Im Fall der Leserin ist aber neben dem Schuldner nur eine halbe unterhaltsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 6. Beweislast

Der BGH[39] bestätigt seine Rechtsprechung zur Beweislast: Den Unterhaltspflichtigen trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass dem Unterhaltsberechtigten keine ehebedingten Nachteile i.S.v. § 1578b BGB entstanden sind. Der Unterhaltsberechtigte muss jedoch dessen Vortrag substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2012, Verweisung auf ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. hat nicht bewiesen, dass der Kl. eine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ausgeübt hat und sie daher berechtigt war, ihre Leistungen einzustellen. …" 2. Die Verweisung des Kl. auf den Hausmeisterberuf scheitert nicht schon daran, dass dessen soziale Wertschätzung hinter derjenigen zurückbleibt, die ein Malergeselle genießt. Auch wenn der Malergeselle eine handwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 2. Überobligatorisches Einkommen

Erwerbseinkommen nach der Regelaltersgrenze ist im Ehegatten- und Verwandtenunterhaltsrecht sowohl für den Unterhaltsberechtigten wie für den Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich überobligatorisch. Gleich ist, ob ein abhängiges Dienstverhältnis vorliegt oder ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist nach den Umst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Wie war es doch ... / IV. Zweck und Funktion des Kindergeldes

Angesichts der nicht zu übersehenden Ungereimtheiten bietet der vorliegende Beschluss erneut Anlass, sich mit der Funktion des Kindergeldes und seiner Bedeutung im System des Steuer-, Sozial- und Familienrechts auseinanderzusetzen. Dabei ist vorweg nochmals klarzustellen, dass – von Ausnahmen abgesehen – Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.[17] Es steht als eigener Anspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Verfahrensrecht

Hat der Unterhaltspflichtige im vereinfachten Verfahren vergessen, im Abschnitt "G" des amtlichen Formulars anzugeben, dass er nicht bereit sei, Unterhalt zu zahlen, so ist das dann unschädlich, wenn er zuvor ordnungsgemäß Auskunft über seine Einkünfte erteilt und zu erkennen gegeben hat, dass er zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. Verlängerter Betreuungsunterhalt

Der BGH[11] wiederholt die Grundsätze seiner Rechtsprechung zu § 1570 BGB und hebt hervor, dass für einen Anspruch auf Verlängerung des Unterhalts aus kindesbedingten Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 5. Billigkeitserwägungen

In einem Fall, in welchem sich der Ehemann, geb. 1939, in einem Vergleich vom 2.4.2003 auf der Basis der beiderseitigen Renteneinkünfte auf Zahlung eines Unterhalts von 700 EUR an seine geschiedene Ehefrau, geb. 1932, verpflichtet hatte, führt der BGH[37] zu Billigkeitserwägungen aus: Gesundheit und Alter, die jedenfalls auch dem Bereich der nachehelichen Solidarität zuzuord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. Ausschluss der Unterhaltsanpassung

Eine Vereinbarung, die in Hinblick auf die damals geltende Rechtslage eine Begrenzung des Unterhalts auf Dauer ausschließt, steht einer Befristung und/oder Herabsetzung des Anspruchs nunmehr auf Altersunterhalt nicht entgegen, weil die Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 eine schwerwiegende Veränderung der Vertragsgrundlage darstellt.[48] Nach § 1578b BGB können nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 3. Neue Abänderungsgründe bei verfestigter Lebensgemeinschaft

Wurde in einem früheren Abänderungsverfahren eine verfestigte Lebensgemeinschaft rechtskräftig verneint, steht dies einer späteren Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 2 BGB nicht entgegen, die auf neue Umstände gestützt ist. Als solche kommen insbesondere Indiztatsachen für das Erscheinungsbild der Lebensgemeinschaft in der Öf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2012, Wie war es doch ... / VI. Kritik des Erreichten

Es bestand keine Notwendigkeit, im Jahr 2001 auf die Änderungen im Steuerrecht zu reagieren und das unterhaltsrechtliche System von Regelbetrag und teilweiser Kindergeldanrechnung zu verändern. Der neu eingeführte steuerliche Freibetrag für den Betreuungsbedarf wirkt sich immer nur bei einem entsprechend hohen zu versteuernden Einkommen aus. Bei den unterhaltsrechtlich kriti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2012, Versorgungsausgleich. Herausgegeben von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand. 6. Aufl. 2012, XXXIV, 584 S. 86,00 EUR

584 Seiten, die fordern! Zwölf Kapitel führen systematisch durch Höhen und Tiefen des Versorgungsausgleichs: "Der Borth" ist Inbegriff für Kompetenz bei anspruchsvoller Materie. Einzigartig beantwortet er dem Anwender Fragen, die dieser in Anlehnung an das Werk Versorgungsträgern, Richtern und Sachverständigen zu beantworten vermag, selbst wenn die vorausgegangene Problemati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2012, Rechtsprechung ... / Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Das Bundesministerium der Justiz hat den Ländern und Verbänden einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zugesandt. Durch dieses Gesetz soll für Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen werden, für die gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2012, Keine Erstattun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 576, 569 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Erstattungsfähigkeit der im Streit befindlic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Obliegenheit zur Fortsetzung und Ausweitung der zum Trennungszeitpunkt ausgeübten (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit

Leitsatz Das OLG Bremen hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit es einem bislang in Teilzeit erwerbstätigen Ehepartner zuzumuten ist, nach Ablauf des Trennungsjahres seine Tätigkeit auszuweiten. Sachverhalt Die Antragstellerin stammte aus Litauen und übte zum Zeitpunkt der Trennung von ihrem Ehemann im November 2010 eine im Februar 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO

Leitsatz Eine Körperschaft dient nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wenn die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts nach der Vertragsgestaltung erkennbar dazu dient, den ermäßigten Umsatzsteuersatz zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft zu nutzen. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 2005, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs....mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nach 30 Ehejahren kommt auch unbefristeter Unterhalt in Betracht

Leitsatz Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten unter Billigkeitserwägungen zeitlich zu befristen (§ 1578b Abs. 2 BGB). Das sollte das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit im Unterhaltsrecht stärken. Das OLG Brandenburg hat eine Grenze für diese Befristungsmöglichkeit gezogen. Sachverhalt Schon 17-jährig wurde die spät...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeugnisverweigerungsrecht des als Verfahrensbeistand bestellten Rechtsanwalts

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich eine zum Verfahrensbeistand bestellte Rechtsanwältin in einem Unterhaltsverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, nachdem sie zuvor in einer Kindschaftssache als Verfahrensbeistand für die gemeinsamen Kinder der Beteiligten bestellt worden war. Sachverhalt In einem Verfahren wegen nachehelichen Unter...mehr