Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 3 Anmerkung

Das OLG Frankfurt hat unter Verkennung der Systematik des § 48 RVG falsch entschieden. Mit einer Auslegung des Bewilligungsbeschlusses hat die sich aus § 48 Abs. 3 RVG ergebende Privilegierung nämlich nichts zu tun. Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Anwalts grundsätzlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewill...mehr

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FF 6/2013, Ausgleich von In... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegner sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in X und die Schwiegereltern des Antragstellers. Er nimmt sie auf Ausgleich von Investitionen in Anspruch, die er ab 1994 in deren Haus vorgenommen hat, um Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen. Im Einzelnen liegt Folgendes zu Grunde: Der Antragsteller und die Tochter der Antragsgegner haben am 11.7.1991 ...mehr

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AGS 6/2013, Vier Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin kann entgegen der Annahme des LG für die von ihr entfalteten Tätigkeiten aufgrund der gewährten Beratungshilfe Gebühren und Auslagen für insgesamt drei Angelegenheiten beanspruchen, also zwar nicht weitere 3 x 99,96 EUR, wohl aber weitere 2 x 99,96 EUR. Nach den §§ 2 Abs. 2, 6 BerHG wird Beratungshilfe in "Angelegenheiten" gewährt. Daraus folgt, dass einem...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / II. Funktion des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Nach §§ 1601, 1606 Abs. 3 S. 1 BGB schulden beide Eltern als gleich nahe Verwandte ihrem Kind anteilig Unterhalt. Bei minderjährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben und die sich in der Obhut[5] eines Elternteils befinden, sieht § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB eine Gleichwertigkeit des Unterhalts, der durch die Pflege und Erziehung des Kindes vom betreuenden Elternteil geleistet ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 3. Hypothetische Versorgungslage

Interessant ist, dass der BGH vorliegend eine offenbar zu gering ausgefallene, aber rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Unterhaltsanspruch korrigiert. Dies ist sachgerecht und auch dogmatisch konsequent. Entscheidend bei der Ausübungskontrolle ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile, der auch über die Grenzen der drei Ausgleichssysteme Güterr...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 4. Vermögensverwertung

Auch bei der Frage, inwieweit Vermögen gemäß § 1577 Abs. 3 BGB und Zinseinkünfte unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sind, stellt der BGH auf das Merkmal der ehebedingten Nachteile ab. Zinsen aus ehebedingt erworbenem Vermögen sind als Einkommen unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn das Vermögen "ehebedingt" erworben wurde, zum Beispiel aus dem Zugewinnausgleich stam...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Streitig ist, ob bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2010 Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerermäßigend zu berücksichtigen sind. Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des FamG in 2010 geschieden. Gleichzeitig wurden im Urteil Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der Klägerin begründet. Mit geric...mehr

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AGS 6/2013, Vier Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Beteiligten, die sich von ihrem Ehemann getrennt hatte, Beratungshilfe "für folgende Angelegenheit": "Beratung/Vertretung a) Trennung, b) Umgang, c) Unterhalt, d) Fahrzeug" gewährt. Die Antragstellerin, die für die Beteiligte als Rechtsanwältin in den vier Komplexen tätig geworden war, beantragte daraufhin die Festsetzung von Gebühren und Auslagen in Höhe vo...mehr

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AGS 6/2013, Vier Angelegenh... / Leitsatz

Den §§ 2 Abs. 2, 6 BerHG lässt sich keine Definition des Begriffs "Angelegenheit" entnehmen. Deshalb kann grundsätzlich das entsprechende Begriffsverständnis aus dem RVG auf das BerHG übertragen werden. Im Bereich familienrechtlicher Beratungsgegenstände werden unterschiedliche juristische Auffassungen vertreten. Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass in generalisier...mehr

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FF 6/2013, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg.)1. Auflage 2012, 1518 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Der von Grandel und Stockmann herausgegebene Kommentar enthält eine alphabetische Gesamtdarstellung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts, und zwar abgeleitet nach Stichworten. Ein derart umfangreiches Stichwortverzeichnis gibt es auf dem Markt bisher noch nicht, insofern betreten die Autoren...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist laut § 58 Abs. 1 FamGKG zulässig. Mit der Beschwerde kann geltend gemacht werden, es sei ein zu hoher Kostenvorschuss angefordert worden. In diesem Sinne hat das FamG die Beschwerde aufgefasst; das ist zutreffend. Es handelt sich vorliegend um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. Hier wird nämlich eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs....mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / VII. Fazit und Billigkeit

Die Darstellung zeigt: Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch hat es in sich! Die Umstellung des vormals auf Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Antrags erfordert in mehrfacher Hinsicht neuen Sachvortrag. Wird der Anspruch unabhängig von einem Kindesunterhaltsverfahren verfolgt, muss vor allem auch der Anspruch auf Kindesunterhalt, insbesondere dessen Höhe und die Vor...mehr

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FF 6/2013, Abzugsfähigkeit ... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht hat der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 16.7.2012 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Der Beschluss ist der Bezirksrevisorin im Wege einer Stichprobe am 16.8.2012 zur Kenntnis gelangt. Mit ihrer am 5.9.2012 beim Amtsgericht eingegangenen Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin ge...mehr

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FoVo 6/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Die Auskunft des Rententrägers

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und ihre Voraussetzungen und besonderen Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrume...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

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FF 6/2013, Schadensersatzpf... / Leitsatz

1. Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind (im Anschluss an Senatsurt. v. 19.12.1989 – IVb ZR 56/88, FamRZ 1990, 367; Abgrenzung zu ...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 10.2.2012 sowie die ihn bestätigende Einspruchsentscheidung vom 11.6.2012 sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Bei der Einkommensteuerfestsetzung für 2010 sind weitere außergewöhnliche Belastungen von 8.195,00 EUR zu berücksichtigen. Die insgesamt anlässlich des ...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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AGS 6/2013, Vergütungsoptio... / e) Mehrere Betriebsstätten

Gerade in größeren Insolvenzverfahren kann es vorkommen, dass ein Unternehmen nicht nur einen Standort, sondern mehrere Betriebsstätten unterhält. Dies erfordert einen größeren logistischen, personellen und Überwachungsaufwand des Verwalters. Dem hierdurch veranlassten Mehraufwand kann ebenfalls im Rahmen von Zuschlägen begegnet werden. Hier sieht die Rspr. und Kommentierung...mehr

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FoVo 6/2013, Wenn Dritte nicht mehr schweigen müssen …

Schweigepflicht der ­Auskunftsstellen Will der Gläubiger die Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners klären, so stößt er schnell an Grenzen. Es werden im Allgemeinen der Datenschutz oder im Besonderen das Bankgeheimnis, das Sozialversicherungsgeheimnis, das Steuergeheimnis oder sonstige spezielle Geheimnisse entgegengehalten. Umschrieben ist damit, dass derjenige, d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stiefvater muss im Haushalt lebendes Stiefkind unterhalten

Leitsatz Ein Stiefkind hat keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, wenn der Stiefvater ein ausreichend hohes Einkommen erzielt. Sachverhalt Die 1994 geborene Klägerin lebte mit ihrer Mutter und deren Ehemann in der fraglichen Zeit vom 1.-31.7.2007 in einem gemeinsamen Haushalt. Im Juli 2007 erzielte der Ehemann ein Nettoeinkommen i.H.v. 2.351,98 EUR. Am 12.7.2007 erhielt er zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung einer komprimierten "ELSTER"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Leitsatz 1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuere...mehr

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Geschiedene Ehefrau per GPS überwacht

Leitsatz Wer trägt die Kosten für die Einschaltung eines Detektivs zur Überwachung des geschiedenen Ehegatten, wenn der Anlass für die Überwachung sich letztlich als begründet erweist und zum Ausschluss des Unterhalts führt? Sachverhalt Der geschiedene Ehemann hatte seine geschiedene Frau schon lange im Verdacht, in einer gefestigten Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 2.1 Zweigniederlassung eines gewerblichen Unternehmens

Rz. 4 Eine Organschaft zu einem ausl. gewerblichen Unternehmen ist nur möglich, wenn im Inland eine Zweigniederlassung des Organträgers besteht, d. h. eine rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch aber mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete Einrichtung. Gleichzeitig wird damit ausgedrückt, dass § 18 KStG nur gilt, wenn sich die Hauptniederla...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / II. Haftungsgefahren beim nachehelichen Unterhalt

1. Altersvorsorgeunterhalt Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvors...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt

Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die bezogene Rente sein – reicht. Die bezogene Rente ist durch d...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [7] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [8] Auf Seiten der Klägerin bestehe jedenfalls ein Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestunterhalts von monatlich 281 EUR bis Dezember 2009 und von monatlich 317 EUR ab Januar 2010. Nach bedarfsdeckender Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verbleib...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 11.1.2006 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Sie lebt bei ihrer Mutter. [3] Der Beklagte ist erwerbstätig; er bewohnt seit dem 17.5.2010 mit seiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. [4] Die Klägerin hat den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit ab November 2009 in An...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Unterhaltsbezifferung nach Auskunft durch den Unterhaltsschuldner

Der gleiche BGH-Beschluss[7] offenbart eine weitere Haftungsfalle. Hier war auf ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsgläubigers hin durch den Unterhaltsschuldner Auskunft über die Einkünfte erteilt worden. Der Anwalt des Unterhaltsberechtigten hatte auf dieser Basis den Unterhalt berechnet und geltend gemacht. Allerdings hatte der Anwalt zunächst nur den Elementarunterhalt vo...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind

Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BGH[1] ausdrücklich festgestellt. D.h. im R...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Mutwille und einseitiges Fehlverhalten bei wahrheitsgemäßen Anzeigen

Grundlage der Regelung des § 1579 BGB ist die Fortwirkung der ehelichen Loyalität: Was jedem Einzelnen recht und billig ist, wird dem (geschiedenen, zumindest aber getrennt lebenden) Ehegatten zwar nicht verwehrt, aber mit dem Wegfall oder der Reduzierung des Unterhalts sanktioniert. Dies kann vom Ansatz her auch durch die Erstattung einer wahrheitsgemäßen Anzeige geschehen ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvorsorgeunterhalt als Teilaspe...mehr

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FF 5/2013, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Marianne Breithaupt1. Auflage 2012, 439 Seiten, 89 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft Bereits der Buchtitel macht mit aller Entschiedenheit deutlich, dass es der Autorin nicht darum geht, die Düsseldorfer Tabelle zu ihrem Jubiläum als wichtigen Bestandteil des Unterhaltsrechts zu würdigen und ihr – wie das bei solchen Anlässen üblich ist – für ihre weitere Zukunft die besten Wüns...mehr

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FF 5/2013, Einer zahlt und eine betreut? Kindesunterhaltsrecht im Wandel

Scheiwe/Wersig (Hrsg.), Schriften zum Familien- und Erbrecht, Bd. 3, 1. Aufl. 2010, 291 S., 59 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5392-8 Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Ott/Schürmann/Werding (Hrsg.), 1. Aufl. 2012, 298 S., 69 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7425-1 Bei den beiden hier vorzustellenden Werken handelt es sich um zwei (Sammel-) Bände, die s...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Aufenthaltswechsel des minderjährigen Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren

Das minderjährige Kind, das gegen den anderen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend macht, wird hierbei in der Regel vertreten durch den Elternteil, bei dem es lebt. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn der Aufenthalt des Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren wechselt: Der Antrag auf Unterhalt fällt in sich zusammen, weil der Anspruch rückwirkend entfällt; der vorhe...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Primäre und sekundäre Darlegungslast bezüglich ehebedingter Nachteile

Das Vorliegen ehebedingter Nachteile kann einer Unterhaltsbefristung entgegenstehen und ist deshalb in vielen Unterhaltsstreitigkeiten ein heiß umkämpfter Schauplatz. Beide Parteien treffen hierbei unterschiedliche Darlegungslasten. Dieses System muss der Anwalt sehr genau kennen, um nicht seiner Partei leicht vermeidbare Nachteile zu bescheren. Grundsätzlich muss der Unterha...mehr

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Probleme mit der Forderungsaufstellung beim PfÜB

Verbindliches PfÜB-Formular macht Schwierigkeiten Seit dem 1.3.2013 ist der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) wegen einer gewöhnlichen Geldforderung nur noch nach dem in Anlage 2 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) vorgesehenen Formular möglich. Nicht nur der Umfang des Formulars und dessen Unvollständigkeit im Hinblick auf ...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / II. Strafanzeigen als Straftat gegen den Unterhaltsverpflichteten

Zunächst können Strafanzeigen nach § 1579 Nr. 3 BGB zur Beschränkung oder Versagung des Unterhalts führen, wenn in der Anzeige ein (versuchtes oder vollendetes) Verbrechen oder ein "schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten" liegt. Diese Straftat muss nach Überzeugung des Familiengerichts tatsächlich begangen wor...mehr

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FF 5/2013, Deutscher Anwaltstag vom 6.–8. Juni in Düsseldorf

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 6.6.2013, 14.00–18.00 Uhr Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht 14:00–15:00 Uhr Familiäre Solidarität im Unterhalts- und Erbrecht Prof. (em.) Dr. Rainer Frank, Universität Freiburg 15:00–16:00 Uhr Europa mitten drin: EuUntVO, Rom III – Lassen Sie sich nicht abschrecken! Rechtsanwalt Ge...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Abstammung

a) Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.1989 – IVb ZR 56/88, FamRZ 1990, 367; Abgrenzung zu B...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Strafanzeigen als Vergehen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Lässt man die vorgenannten Fälle außer Betracht, bleiben für die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB – neben dem in der Praxis häufigen Fall des versuchten oder vollendeten Prozessbetrugs[11] – speziell für die Erstattung von Strafanzeigen nur noch die Vergehen nach §§ 145d, 164, 185–187 StGB: Diese Delikte setzen überei...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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FF 5/2013, Zeit gewinnen für das Wesentliche

Jochem Schausten Kennen Sie das auch aus Ihrer täglichen Arbeit? Lange Gespräche mit Mandantinnen oder Mandanten, die – wenn wir ehrlich sind – keinen oder nur einen sehr geringen Bezug zu der eigentlichen juristischen Tätigkeit haben? Oder haben Sie auch häufiger das Gefühl, dass es in Ihrem familienrechtlichen Dezernat eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten gibt, die – ...mehr

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AGS 5/2013, Die Abtretung e... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Der Kläger kann gegenüber dem Beklagten keinen anwaltlichen Honoraranspruch aus abgetretenem Recht geltend machen, weil die Abtretung der Vergütungsforderung der Rechtsanwältin Dr. S. an den Kläger, der selbst nicht Rechtsanwalt ist, unzulässig ist. Die Unzulässigkeit der Abtretung ergibt sich aus § 49b Abs. 4 BRAO. Danach ist die ...mehr