Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Leitsatz

Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / C. Leitende Prinzipien für die Bemessung des Unterhalts

I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der...mehr

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FF 10/2008, Befristung des nachehelichen Unterhalts

§ 1578b Abs. 2 BGB Leitsatz Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft...mehr

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FF 05/2008, Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

ZPO §§ 323, 767, BGB § 1578b Leitsatz 1. Eine Zwangsvollstreckungsgegenklage ist dann nicht begründet, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte zu Recht Veränderungen der Verhältnisse geltend machen kann, die es rechtfertigen, einen durch außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zunächst reduzierten nachehelichen Unterhalt im Rahmen des ursprünglichen Titels wieder ...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB n.F. § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt,...mehr

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FF 11/2009, Sofortiges Anerkenntnis bei Abänderungsklage auf Herabsetzung des Unterhalts

ZPO § 93 § 323 § 118 § 275 Leitsatz 1. Auch bei einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO, mit der eine Herabsetzung des Unterhalts begehrt wird, ist die vorprozessuale Aufforderung an den Beklagten zum Verzicht auf den Unterhalt geboten. 2. Ein "sofortiges" Anerkenntnis liegt auch vor, wenn der Beklagte im Prozesskostenhilfeverfahren keine Stellungnahme abgegeben hat. Auch die Ver...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sog. Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Einführung Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung so genannter Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der G...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wo...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und Beweislast für Beschränkung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1573 Abs. 5, BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil sowohl § 1573 Abs. 5 als auch § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB als Ausnahmetatbestände konzipiert sind. Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorget...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Leitsatz a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten ...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Leitsatz a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Weil das Unterhaltsrecht den ges...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klägerin zu 1. (im Folgenden: Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 14.7.2005 geborenen, bei der Klägerin lebenden Klägers zu 2. (im Folgenden: Kläger). Sie waren und sind nicht miteinander verheiratet. Nachdem sie sich Anfang 2003 kennen gelernt hatten, haben sie zunächst eine Wochenendbeziehung geführt. Im April 2005 hat die Klägerin ihr zweites jur...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 3. Ausblick

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Rechtsprechung echte Ausnahmen in Fallgruppen herausarbeitet. Nicht bei jedem Vortrag sollte der Richter jedoch ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben oder Zeugen zu den ehelichen Plänen hören. Der Hinweis in den Süddeutschen Leitlinien, es solle ein angemessener gestufter Übergang geschaffen werden,[10] ist nichts anderes als ein ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 3 III. Der Praxistipp

Regelgebühr beträgt 1,3 Nach Anm. zu Nr. 2300 VV beträgt die sog. "Schwellengebühr" 1,3. Diese Gebühr soll in durchschnittlichen Fällen der Regelfall sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Einen solchen Regelfall, der lediglich die Schwellengebühr in Höhe von 1,3 nach Anm. zu Nr. 2300 VV rechtfertigt, nimmt die Rspr. z.B. bei ...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / III. Zu unterschiedlichen Auswirkungen des Unterhalts- und des Versorgungsausgleichsrechts

Danach dürfen wir Folgendes festhalten: 1. Zum Unterhaltsrecht Soweit es um Unterhaltsgewährung geht, also vor allem in der Lebensphase der Erwerbstätigkeit, hat der unterhaltsbedürftige geschiedene Ehegatte einen nachehelichen Unterhaltsanspruch gegen seinen früheren Ehepartner. Fehlt es an ehebedingten Nachteilen oder entfallen diese später, fällt der Anspruch auf Aufstockun...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / VI. Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Unterhalts im VV

1. Gegen die Ablehnung der Unterhaltsfestsetzung Hat der Rechtspfleger den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung des Unterhalts im VV nach den § 249 FamFG (teilweise) zurückgewiesen, so ist die Zurückweisung nicht anfechtbar, § 250 Abs. 2 Satz 3 FamFG. Das schließt aber die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG zum Familiengericht nicht aus. Sie findet binnen der für die B...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / Leitsatz

Für die außergerichtliche Vertretung in Unterhaltssachen bestehen gegen den Ansatz einer 1,8-Geschäftsgebühr – grundsätzlich – keine Bedenken. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.6.2009 – 24 U 111/08mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 4. Fazit

Der Gesetzgeber hat in § 1570 BGB einen Regel/Ausnahme-Tatbestand geschaffen, in dessen Zentrum nicht die Frage steht, was für das Kind besser ist, sondern ein angemessener finanzieller Ausgleich mit Korrekturmöglichkeiten im Ausnahmefall. Nur so können auch Rechtssicherheit gewährleistet und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch in der Auslegung durch das BVerfG, ents...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1. Die Beklagte konnte nicht geltend machen, sie habe gem. § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit finden können. Dass die bloße Meldung beim Arbeitsamt dazu nicht genügt, hat der BGH nochmals bestätigt (so schon BGH FamRZ 1982, 255, 257). Sie muss vielmehr im Einzelnen darlegen, ohne dass ihr die Beweiserleichter...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger

Einführung Literatur: Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 789 ff.; Knittel, FF 1998, 35, 36 ff. und DAVorm 1998, 177, 184 ff.; Schulz, FuR 1998, 385 ff.; Gerhardt, FuR 1998, 145; Stollenwerk/Stollenwerk, ZAP 1999, Fach 11, S. 489; Weber, 1998, 1992, 2003; Kleinle, ZfJ 1998, 349, 350 ff.; Günther, NDV 1998, 157, 161 ff.; Sonnenfeld, DAVorm 1999, 169; van Els, ZKJ 2006, 535 und R...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

1. Eheprägendes Kindergeld Zur Ermittlung des Ehegattenbedarfs ist ein vom Unterhaltsverpflichteten geschuldeter Minderjährigenunterhalt, wie der BGH[1] bereits zum Volljährigenunterhalt entschieden hat, nach der seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage mit dem nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB sich ergebenden Zahlbetrag, nicht mit dem Tabellenbet...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 1. Auslegung § 1570 BGB

Viele Beiträge zum neuen Unterhaltsrecht übergehen die Gesetzesauslegung und stellen sogleich eine Wertung des Verfassers in den Vordergrund. Sinnvoll sei eine Betreuung bis zur zweiten Schulklasse u.v.m.[2] Tatsächlich sollte sich der Jurist nicht leichtfertig über die Gesetzesauslegung hinwegsetzen, die grammatikalisch, historisch, systematisch und teleologisch geprägt ist...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 2. Wegfall des Unterhalts

Der Wegfall des Anschlussunterhalts nach dem wiederaufgelebten Betreuungsunterhalt wegen Aufhebung des § 1586a Abs. 1 S. 2 BGB ist unwandelbar. Dieser Erlöschensgrund ist mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen.[35]mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 01/2009, Keine Entscheidung über Befristung des Unterhalts im PKH-Prüfungsverfahren, keine PKH für vom Sozialleistungsträger zurückübertragene Unterhaltsansprüche

ZPO §§ 114 ff., BGB § 1578b Leitsatz 1. Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsansprüche nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Vorschrift des § 1578b BGB zu befristen sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt und darf deshalb grundsätzlich nicht im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren entschieden werden. 2. Soweit rückständige Unterhaltsansprüche, ...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Weil das Unterhaltsrecht den geschiedenen Ehegatten aber nicht b...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Parteien sind – nach Heirat im Juni 1989 und kinderloser Ehe, während der sie ganz überwiegend beide berufstätig waren – seit 23.12.2006 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Im vorliegenden Verfahren hat die Klägerin isoliert nachehelichen Unterhalt geltend gemacht; hinsichtlich der Höhe haben sich die Parteien mit Teilvergleich vom 9.11.2007 auf d...mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher U... / Leitsatz

a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB ergebenden Zahlbetrag zu berücksichtigen...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Leitsatz

1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v. 29.1.1997 – XII ZR 257/95, FamRZ 1997, 483). 2. Hat der Unterhaltsberechtigte eine vo...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Leitsatz

a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB ergebenden Zahlbetrag zu berücksichtigen...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 2. Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung

Damit steht der Grundsatz der Eigenverantwortung positivrechtlich fest, und Ausnahmen können und dürfen nicht dazu führen, das Regel/Ausnahme-Verhältnis umzudrehen. Wenn also keine besonderen Umstände vorliegen, hat sich die Mutter ab dem Kindesalter von drei Jahren so behandeln zu lassen, als gehe sie einer Vollzeitbeschäftigung nach. Wie ausgeführt, kommt es hierbei nicht da...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / Einführung

Viele Stellungnahmen zum neuen Recht erwecken den Eindruck, das bisherige Altersphasenmodell müsse nur etwas (geringfügig?) angepasst werden, ansonsten bleibe alles beim Alten. Umso auffälliger ist der Kontrast zu den Gesetzesmaterialien, dem Wortlaut von § 1570 BGB und den Vorgaben des BVerfG. Bei diesem Konflikt zwischen "scheinbarem Naturrecht" auf Betreuung durch die Mutte...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

1. Der BGH hat nun, was nach seinen Entscheidungen zum Volljährigenunterhalt und seinen bisherigen Andeutungen zum Minderjährigenunterhalt nicht überrascht, entschieden, dass auch zum Minderjährigenunterhalt bei der Bemessung des Bedarfs eines Ehegatten ab 1.1.2008 der Zahlbetrag und nicht mehr wie bis zum 31.12.2007 der Tabellenbetrag abzuziehen ist. Die Argumente für und g...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / 2 Anmerkung

Das Urteil des OLG München/Augsburg setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit der Vater einer nichtehelichen minderjährigen Tochter für die Internatskosten aufzukommen hat. Das Amtsgericht Kempten hatte noch die zusätzliche Unterhaltsforderung wegen Mehrbedarfs für weitgehend begründet gehalten, weil ein Ermessensfehlgebrauch bei der Entscheidung der Kindesmutter nicht ...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IV. Inhalt des Antrages

Die an einen Antrag im VV zu stellenden inhaltlichen Anforderungen regelt § 250 Abs. 1 FamFG. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 257 Satz 1 FamFG. Der Antragsinhalt ist in § 250 Abs. 1 Nr. 1–13 FamFG abschließend geregelt.[57] Gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 FamFG muss der Antrag u.a. die Bezeichnung der Beteiligten enthalten. Ohne An...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / 2 Anmerkung

1. Der Senat referiert die jüngste Entwicklung seiner Rechtsprechung zu den ehelichen Lebensverhältnissen, als sei sie etwas Folgerichtiges und insofern Überzeugendes. Was dabei deutlich wird, ist jedoch, dass die Rechtsprechung sich mit jedem Schritt schwieriger nachvollziehen lässt. Das beginnt damit, dass die real mit der Scheidung beendeten ehelichen Lebensverhältnisse i...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Eintrittspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils für die Kosten der Unterbringung eines Kindes in einer privaten Internatsschule. Die (am 26.10.1993 geborene) Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Dieser ist auf Grund der Jugendamtsurkunde der Stadt Kempten (Allgäu) vom 9.12.1998, Urkunden-Nr. 415/1998, verpfl...mehr

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FF 04/2011, Verfassungswidr... / 1 Aus den Gründen:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vom BGH zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der so genannten Dreiteilung zur Feststellung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs. I. [2] 1. a) Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts war in der Vergangenheit wi...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die beabsichtigte Berufung des Antragstellers hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang auch Aussicht auf Erfolg … Der Bedarfsermittlung ist somit ein anrechenbares Einkommen des Antragstellers i.H. von (1.677,46 EUR abzgl. 33,00 EUR =) 1.644,46 EUR zugrunde zu legen. Was das Einkommen der Antragsgegnerin anbelangt, rügt der Antragsteller zu Rech...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr