Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 2 BGB scheidet als Anschlusstatbestand für einen geltend gemachten Krankenunterhaltsanspruch nach § 1572 BGB aus, wenn und soweit die Krankheit zu einem Zeitpunkt auftritt, zu dem bereits eine nachhaltige Sicherung des Unterhalts i.S.d. § 1573 Abs. 4 BGB eingetreten ist, weil in diesem Fall die Erkrankung allein der ...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 02/2008, Bundestagsdebatte zur Unterhaltsrechtsreform vom 9.11.2007

Auszüge aus dem Plenarprotokoll 16/124 (13016–13026) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die Reform des Unterhaltsrechts, die wir heute hier nach langen Diskussionen beschließen werden, hat vor allen Dingen einen großen Gewinner: Das sind die Kinder. ( … ) Die Kinder stehen künftig im ersten Rang. Sie haben Vorrang vor allen anderen. Sie stehen im ersten Rang unabhäng...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt, kann der Unterhaltsanspruch ...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / Anmerkung

Anm. der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 411 m. Anm. Borth.mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten des Unterhaltspflichtigen oder des...mehr

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FF 05/2008, Befristung nach... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Ehe der Parteien wurde am 24.4.1987 geschlossen. Aus der Ehe sind Kinder nicht hervorgegangen. Die Parteien leben seit Oktober 2005 getrennt. Der Ehemann hat sich einer anderen Frau zugewandt. Das AG Regensburg hat in dem Verfahren 203 F 1595/06 im Scheidungsverbund über Scheidung und Scheidungsfolgen entschieden. Mit Endurteil vom 21.8.2007 hat das AG die Sche...mehr

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FF 12/2009, Geschieden und doch gebunden? Ehegattenunterhalt zwischen Recht und Moral

Gerd Brudermüller 2008, 231 Seiten, 29 EUR, C. H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-57603-4 Der Ehegattenunterhalt hat seit Inkrafttreten des BGB erhebliche Wandlungen erfahren. Sehr vereinfachend und zugespitzt kann man sagen: Gleich blieb nur der Ausgangspunkt, die Ehe als Grundlage der Unterhaltspflicht. Bereits die Motive zum BGB sahen die Ehegatten auf Grund der Ehe dazu verpf...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 02/2011, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten lediglich die sich aus § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB ergebenden Unterhaltsansprüche, nicht aber solche nach den §§ 1570 bis 1572 BGB, der Dauer nach begrenzt werden. Nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB konnte jedoch bei allen Unterhaltsansprüchen die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen ...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 Abs. 2 ZPO liegen entgegen der Ansicht des FamG vor. § 121 ZPO ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 112 Nr. 1, § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG anwendbar. 1. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO sieht in Verfahren ohne Anwaltszwang eine ...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 02/2009, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Klage ist zulässig. Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 1.1.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gem. § 323 ZPO. Sie ist auch im Wesentlichen begründet. Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578b BGB). Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, s...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Abänderungsverlangen des Gläubigers

Für die inhaltlichen Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde, ist nach einmütiger Meinung, weil es sich nicht um einen rechtskraftfähigen Titel handelt, nicht die Bestimmung des § 323 ZPO (§ 238 FamFG) mit ihren weiteren Voraussetzungen maßgebend, sondern das materielle Recht (§ 239 Abs. 2 FamFG). Auf Seiten des Gläubigers ist zu fragen, ob dieser stets den ges...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

Die Berufung der Beklagten ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Das Rechtsmittel bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Zu Recht hat das AG auf die Klage des Klägers den von den Parteien beim AG - Familiengericht - Eschwege am 26.4.2007 geschlossenen Vergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten bereits ab März 2009 k...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr

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FF 05/2011, (Offene) Rechts... / 1.E. AO auf Erlass einer Unterhaltsanordnung

In Unterhaltsverfahren kann jederzeit[55] neben der e. AO auch ein Hauptsacheverfahren eingeleitet werden. Bei den e. AOen im Unterhaltsverfahren ist zu beachten, dass die Sondervorschrift des § 246 Abs. 1 FamFG hinsichtlich der Zahlung von Unterhalt kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraussetzt. Die Eilbedürftigkeit ist dem Unterhaltsanspruch immanent...mehr

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AGS 02/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten, beide Deutsche, streiten im Beschwerdeverfahren darüber, ob das FamG zu Recht die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Antragsgegner auferlegt hat. Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Betreuerin des Antragstellers und des Antragsgegners gingen der Antragsteller, geboren am 12.12.1987, und die Tochter M., geboren am 12.10.1993, hervor. M...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 12/2009, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2009 vom 23.11.2009 Urteil vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In we...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / A. Eheliche Lebensverhältnisse und Stichtagsprinzip

Eine gesetzliche Regelung der ehelichen Lebensverhältnisse findet sich in §§ 1353 bis 1362 BGB. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie schulden der Familie Unterhalt in Form von Erwerbstätigkeit oder Haushaltsführung. Und sie sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Mit der Scheidung finden wie die Ehe auch diese Pflichten ihr Ende. Nur we...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 12/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Der am 17.3.1952 geborene, derzeit 56 Jahre alte Beklagte ist Diplom-Ingenieur und vollschichtig als Betriebsleiter bei der M. GmbH beschäftigt. Sein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen hat das Familiengericht – bereinigt um Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und eine Zusatzkrankenversicherung, berufsbedingte Fahrtkosten sowie ratenweise monatliche Rü...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das OLG hat den Anspruch der Antragsgegnerin auf Aufstockungsunterhalt aus der Differenz der unterhaltsrelevanten Einkünfte beider Parteien abzüglich eines Erwerbstätigenbonus errechnet, zumal die gemeinsamen volljährigen Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Es hat den Unterhaltsanspruch allerdings auf die Zeit bis einschließ...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / Leitsatz

Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft der Scheidung angemessen....mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Leitsatz

§ 1610 Abs. 2 BGB schafft keinen Unterhaltsanspruch für eine luxuriöse Ausbildung eines minderjährigen Kindes. (Leitsatz der Redaktion) OLG München/Augsburg, Urt. v. 18.9.2007 – 30 UF 34/07 (AG Kempten/Allgäu)mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / IV. Streitwert

Wenn Gegenstand des Abänderungsverfahrens der gesamte Unterhaltsanspruch ist, weist dies auf einen Streitwert in Höhe des Jahreswerts des laufenden Unterhalts einschließlich Rückstände hin. Dieser Wert, der für das Erstverfahren nach § 258 ZPO über den vollen Unterhalt zutreffend ist, muss indes nach dem Interesse an der Abänderung ermäßigt werden. Wenn ein Urteil abgeändert...mehr

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FF 04/2011, Anwendung der D... / 2 Tatbestand und Gründe:

I. Der am 25.9.1952 geborene Kläger und die am 22.3.1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 29.9.1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P, geboren am 19.9.1982, und D, geboren am 17.1.1986, hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags d...mehr

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FoVo 10/2009, Keine privile... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG hat eine bevorrechtigte Vollstreckung des in Rede stehenden Kostenerstattungsanspruchs zu Recht abgelehnt. Die Voraussetzungen des § 850d Abs. 1 ZPO liegen nicht vor. Eine Auffassung bezieht die Kosten in die Privilegierung mit ein In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass der Anspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltssch...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. [7] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 1...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Ehebedingte Nachteile oder "Der späte Sieg des Chefarztes"

Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarzte...mehr

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AGS 11/2009, Keine Anwendun... / 1 Aus den Gründen

I. Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des AG v. 2.4.2008 (2 F 15/07), in dem die Kosten eines zuvor gegen den Schuldner geführten Unterhaltsprozesses tituliert sind. Am 6.6.2008 hat das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) wegen dieser Kostenforderung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, den Antrag des Gläubi...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Leistungsfähigkeit

Leistungsfähig ist, wer neben seinem eigenen angemessenen Unterhalt und der Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten für den Lebensbedarf eines anderen aufkommen kann. Fehlende Leistungsfähigkeit im Unterhaltszeitraum hindert die Entstehung einer Unterhaltspflicht des Verwandten (§ 1603 Abs. 1 BGB) und letztlich auch die des getrennt lebenden und des geschiedenen Ehegatten,...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / I. Geschichtlicher Rückblick

Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, wurden bis vor kurzem nichteheliche Kinder genannt, bei Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes im Jahre 1949 hießen sie uneheliche Kinder. Für diese Kinder waren die Eltern zu keiner Zeit in gleicher Weise rechtlich zuständig: 1. Bei Inkrafttreten des ersten allgemeinen deutschen Zivilrechts am 1.1.1900, des B...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 12/2009, Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld

gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Grundgesetz vereinbar Beschluss vom 13.10.2009 – 2 BvL 3/05 Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitr...mehr