Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Wegfall der einstweiligen Verfügung

Schon nach altem Rechtszustand war die (zeitlich und der Höhe nach begrenzte) einstweilige Verfügung auf Unterhalt nachrangig,[11] und zwar sogar dann, wenn eine Unterhaltsklage bzw. ein PKH-Gesuch nur anhängig gemacht werden konnten.[12] Die Subsidiarität der einstweiligen Verfügung gegenüber der einstweiligen Anordnung ergab sich daraus, dass § 644 ZPO auch im Unterhaltsre...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung ist keine anderweitige Regelung i.S.v. § 56 Abs. 1 FamFG mit der Folge, dass eine einstweilige Anordnung über Trennungsunterhalt trotz fehlender Identität von Trennungs- und nachehelichem Unterhaltmehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Anderweitige Regelung

Bei Erlass einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht eine Frist bestimmen, nach deren Ablauf die Anordnung außer Kraft tritt. Allerdings stellt eine solche Bestimmung die Ausnahme dar; im Normalfall ist die Geltungsdauer nach § 56 FamFG unbefristet. Deshalb tritt die Anordnung entweder nur durch eine Abänderungsentscheidung (§ 54 FamFG) oder aufgrund eines Rechtsmittelv...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 4. Verfahrensfragen

a) Zuständigkeit (§ 50 FamFG) Nach früherer Rechtslage (s.o. unter I. 1) war die einstweilige Anordnung Teil des Hauptsacheverfahrens, die Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung war nicht geregelt mit der Folge, dass das Hauptsachegericht zwangsläufig zuständig war; hauptsache-unabhängige ("isolierte") einstweilige Anordnungen waren gesetzlich nicht vorges...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 5. Abgrenzungen

a) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren Trotz der Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterhaltsantrag im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zu bejahen; es kann also nicht etwa deshalb verneint werden, weil in Form der einstweiligen Anordnung ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde. Dies hängt mit den...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Differenzierung nach Zeitpunkten

aa) Anordnung ist beantragt Ist ein Antrag gestellt, eine Anordnung aber noch nicht ergangen, dann besteht ein Wahlrecht zwischen dem Anordnungsverfahren und dem ordentlichen Verfahren.[113] Auch wenn hier unterschiedlich hohe Kosten bestehen, lässt sich im Regelfall keine Mutwilligkeit feststellen; denn ein Anordnungsverfahren zieht häufig ein ordentliches Verfahren nach sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 und 50 SGB I entspricht (BT-Drucks 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch diese Abzweigung wird erreicht, dass das Kind oder diejenige Person unmittelbar das Kindergeld ausbezahlt erhält, die ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Anordnung ist ergangen

(1) Hauptsacheantrag Aufgrund der qualitativ nicht gleichwertigen Verfahrensergebnisse (s.o. unter a.)) ist das Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auch dann zu bejahen, wenn schon eine einstweilige Anordnung ergangen ist; dies gilt für einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung[118] ebenso wie für einen Antrag auf Trennung...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 2 Insolvenzrecht

BGH, Beschl. v. 21.3.2024 – IX ZB 56/22 1. Der Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer vorsätzlich begangenen Unterhaltspflichtverletzung muss der konkrete Zeitraum zu entnehmen sein, für den der Schuldner Unterhalt schuldet, dass und in welchem Umfang der Schuldner den geschuldeten Unterhalt nicht bezahlt hat und dass es sich aus Sicht des Gläubigers um ein vorsä...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Hauptsachebeschluss liegt vor

Ein endgültiger Titel geht einer einstweiligen Regelung vor. Sofern der Unterhalt also in einem ordentlichen Verfahren bereits geregelt ist, kommt im Wege der einstweiligen Anordnung weder eine Herauf- noch eine Herabsetzung in Betracht.[132] Für eine Berücksichtigung dieser Veränderungen steht nur der Abänderungsantrag nach §§ 238, 239 FamFG zur Verfügung.[133]mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Ehegattenunterhalt

Nach Trennung der Ehegatten richtet sich die Höhe der Unterhaltsrente nach § 1361 BGB, nach Scheidung nach §§ 1569 ff. BGB. Durch einstweilige Anordnung kann auch Vorsorgeunterhalt (§§ 1361 Abs. 1 S. 2, 1578 Abs. 2, 3 BGB) geregelt werden,[70] ebenso auch eine Zahlung für Sonderbedarf[71] im Falle von unvorhergesehenen Bedürfnissen,[72] z.B. bei Krankheit oder zur Beschaffun...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / II. Stellungnahme im Einzelnen

Das BVerfG moniert, dass die Folgen der gem. Art. 13 Abs. 3 EGBGB installierten Unwirksamkeit von ausländischen Minderjährigenehen für das deutsche Recht nicht geregelt seien und überdies bei einer unwirksamen, gleichwohl im Ausland wirksamen, Ehe die Möglichkeit einer Fortsetzung ab Volljährigkeit unbeantwortet bleibe. Der Referentenentwurf (RefE) des Bundesjustizministerium...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Trotz der Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterhaltsantrag im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zu bejahen; es kann also nicht etwa deshalb verneint werden, weil in Form der einstweiligen Anordnung ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde. Dies hängt mit den zahlreichen Unterschieden zwischen b...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 6. Außerkrafttreten und Aussetzung

a) Anderweitige Regelung Bei Erlass einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht eine Frist bestimmen, nach deren Ablauf die Anordnung außer Kraft tritt. Allerdings stellt eine solche Bestimmung die Ausnahme dar; im Normalfall ist die Geltungsdauer nach § 56 FamFG unbefristet. Deshalb tritt die Anordnung entweder nur durch eine Abänderungsentscheidung (§ 54 FamFG) oder aufg...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Verfahren

aa) Antrag (1) Zahlung Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserforde...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Weiteres Verfahren

Im Anordnungsverfahren kommt aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 51 Abs. 2 S. 3 FamFG keine Versäumnisentscheidung in Betracht. Gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG besteht im Anordnungsverfahren kein Anwaltszwang, selbst wenn für das Hauptsacheverfahren gemäß § 114 Abs. 1 FamFG die anwaltliche Vertretung erforderlich ist; zur Kritik s.o. unter I. 2 b) bb). (1) Mündliche Verh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Buchführungspflicht nach § 140 AO

Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die für sich betrachtet die Kaufmannseigenschaft besitzen, besteht in Bezug auf diese Geschäftsbetriebe Buchführungspflicht. Diese Buchführungspflicht ist dann auch für das Steuerrecht maßgebend.mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 8. Rechtsbehelfe und Sicherungsmöglichkeiten

Die Rechtsbehelfe richten sich nach §§ 52 ff. FamFG. Gemäß § 57 FamFG kommt keine Beschwerde in Betracht. Stattdessen bestehen die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten. a) Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 Abs. 2 FamFG) Die Zuständigkeit liegt bei dem Gericht, welches die einstweilige Anordnung erlassen hat. Sie bleibt auch dann erhalten, wenn sich nach E...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 2. Anwendungsbereich

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG kommt in allen Unterhaltssachen i.S.v. § 231 Abs. 1 FamFG in Betracht, also sowohl bei durch Verwandtschaft wie Ehe begründeten gesetzlichen Unterhaltspflichten als auch bei Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. Es ist streitig, ob auch ein Auskunftsanspruch im Wege der einstweiligen Anordnung verfolgt werden ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Entscheidung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

aa) Alternativen § 54 FamFG ermöglicht den Beteiligten auf Antrag zwei Alternativen: Der Grund für die erleichterte Abänderba...mehr

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FF 06/2024, Schutz Minderjä... / 2. Neu: Unterhaltsansprüche bei unwirksamer Minderjährigenehe

Ist eine Ehe nach deutschem Recht unwirksam, weil lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, so soll diese Person künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Zu diesem Zweck soll das differenzierte System der bestehenden gesetzlichen Vorschriften über eheliche und nacheheliche Un...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Antrag

(1) Zahlung Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserfordernis in § ...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (1) Mündliche Verhandlung

Auch wenn das Gericht gemäß § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden "kann", erscheint jedenfalls in Unterhaltssachen eine mündliche Verhandlung regelmäßig erforderlich; denn in § 246 Abs. 2 FamFG ist geregelt, dass aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll, "wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Ver...mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung ... / 3 Der Praxistipp

Strafhaft mindert Realisierungschancen nicht Die Entscheidung des LG zeigt auf, dass die Realisierung einer Forderung gegen einen Strafgefangenen wie gegen jeden anderen Schuldner besteht. Durch die fehlende Anwendbarkeit der Pfändungsschutzvorschriften ist die Chance sogar verbessert. Wenn die Forderung – wie hier – aus der der Haft zugrunde liegenden Straftat besteht, wird d...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / a) "Verrechnung" der Ansprüche

Eine solche Aufrechnung durch den Rückzahlungsverpflichteten wird häufig an § 393 BGB scheitern, wonach gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht aufgerechnet werden kann, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Forderung zusätzlich noch aus anderen Anspruchsgrundlagen ergibt.[22] Ohnehin sind erst künftig entstehende Ansprüche (künftiger Unt...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Möglichkeiten der Abänderung

Eine einstweilige Anordnung kann nicht nach § 238 FamFG abgeändert werden, weil diese Vorschrift nur für Hauptsacheentscheidungen gilt.[143] Es kommt auch keine Beschwerde in Betracht, weil diese nach § 57 FamFG nicht zugelassen ist. Dies gilt auch in Bezug auf eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abweisende VKH-Entscheidung,[144] ebenso für Entscheidungen, die eine einstweil...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 1. Grundsätze

Im Unterschied zu den allgemeinen Grundsätzen nach § 49 FamFG ist in Unterhaltssachen zu beachten, dass dortmehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Alternativen

§ 54 FamFG ermöglicht den Beteiligten auf Antrag zwei Alternativen: Der Grund für die erleichterte Abänderbarkeit hängt mit ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / cc) Prüfungsumfang

Es ist aufgrund des "nur" summarischen Charakters des Anordnungsverfahrens nur konsequent, dass im Abänderungsverfahren eine umfassende Überprüfung der Erstentscheidung vorgenommen werden kann und die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen neu gewürdigt werden können.[177] Allerdings reicht keine Antragsbegründung aus, die sich mit derjenigen im Ausgangsverfahren deckt; des...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (1) Zahlung

Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserfordernis in § 246 Abs. 1 ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 2. Ausnahme bei Abhebungen nach der Trennung

In folgenden Konstellationen gibt es – ausnahmsweise – keinen Rückforderungsanspruch, obwohl die Kontenplünderung nach der Trennung erfolgt ist:mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 1. Frühere Rechtslage

In[1] Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem FGG wurde von der Rechtsprechung – auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung – die Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung bejaht, sofern ein sofortiges Eingreifen ohne abschließende Klärung erforderlich und aufgrund von (glaubhaft zu machenden) Tatsachen wahrscheinlich war, dass die abschließende Entschei...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (2) Keine besondere Beschleunigung

Auch wenn die § 49 ff. FamFG kein ausdrückliches Beschleunigungsgebot enthalten, kann aufgrund der Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes und deren Erwähnung in § 51 Abs. 2 S. 1 FamFG geschlossen werden, dass im Regelfall bei einstweiligen Anordnungen eine beschleunigte Entscheidung erforderlich ist.[105] Für Unterhaltssachen gilt dies angesichts der Regelung in § 24...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / dd) Schenkungsvermutung nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB

Rz. 288 Nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB spricht eine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten. Aus der Vorschrift lässt sich jedoch keine allgemeine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Angehörigen ableiten.[464] Rz. 289 Bei einer behaupteten Schenkung des Erblassers an den Bevollmächtigten kann es zu einer entsprech...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Anordnung ist beantragt

Ist ein Antrag gestellt, eine Anordnung aber noch nicht ergangen, dann besteht ein Wahlrecht zwischen dem Anordnungsverfahren und dem ordentlichen Verfahren.[113] Auch wenn hier unterschiedlich hohe Kosten bestehen, lässt sich im Regelfall keine Mutwilligkeit feststellen; denn ein Anordnungsverfahren zieht häufig ein ordentliches Verfahren nach sich und verursacht dann insges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BT-Drs 13/1558, 162 gewährt die Vorschrift – wie bereits bisher § 54 Abs 5 SGB I – einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Das Kindergeld soll für den Unterhalt des Kindes verfügbar sein, Selder in Brandis/Heuermann, § 76 EStG Rz 1 (10/2021). Das Kindergeld soll nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansp...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (2) Feststellungsinteresse

Teilweise wird das Feststellungsinteresse verneint unter Hinweis auf die Möglichkeit des Schuldners, den Berechtigten über § 52 Abs. 2 FamFG zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens "zwingen" zu können.[125] Gegen diese Ansicht und damit für eine Bejahung des Feststellungsinteresses[126] sprechen folgende Gesichtspunkte:mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 8 Kosten und Gebühren

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.2.2024 – 20 WF 27/24 Zur Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers im Vollstreckungsverfahren gemäß § 33 Abs. 1 RVG (hier: Zwangsgeld zur Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung zwecks Bezifferung eines Anspruchs auf Unterhalt). OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.3.2024 – 20 WF18/24 Zur Festsetzung des Verfahrens...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 Abs. 2 FamFG)

Die Zuständigkeit liegt bei dem Gericht, welches die einstweilige Anordnung erlassen hat. Sie bleibt auch dann erhalten, wenn sich nach Erlass der Anordnung für die Hauptsache eine andere Zuständigkeit ergibt.[169] Nach § 52 Abs. 1 S. 2 FamFG kann das Gericht mit der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, die nach Abs. 1 S. 3 drei Monate nicht überschreiten darf. Je sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Höhe des Entlastungsbetrags für das erste Kind (§ 24b Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 24b Abs 2 S 1 EStG beläuft sich die Höhe des Entlastungsbetrags im Kj auf EUR 1 908, soweit zum Haushalt des alleinerziehenden StPfl ein Kind iSd § 24b Abs 1 EStG gehört. Diese Regelung gilt bereits für den VZ 2015. Bis einschließlich des VZ 2014 betrug der Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 1 S 1 EStG aF EUR 1 308 für jedes berücksicht...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Zuständigkeit

In Bezug auf die Zuständigkeit enthält § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG eine ungenaue Formulierung; denn da sich die Vorschrift auch auf ablehnende Entscheidungen bezieht, wäre eine Zuständigkeitsregelung für diesen Fall nicht getroffen. Von daher wird man die Vorschrift dahin verstehen müssen, dass dasjenige Gericht zuständig ist, welches im Anordnungsverfahren eine Endentscheidung –...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Isolierte Anordnung

Für die örtliche Zuständigkeit für eine isolierte einstweilige Anordnung gelten die allgemeinen Regeln. In Ehesachen und Familienstreitsachen ist für die Zuständigkeit der Hauptsache nach § 113 Abs. 1 FamFG die Regelung in § 2 FamFG nicht anwendbar, es gelten die § 1 ff. ZPO. Im Falle des Wahlgerichtsstandes, insbesondere in Unterhaltssachen nach § 232 Abs. 3 FamFG, kann der...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Darlehensangebot

Der Unterhaltsschuldner hat die Möglichkeit, bei Hauptsachetiteln wie bei einstweiliger Anordnung dem Gläubiger den bisher bezahlten, von ihm zukünftig als überzahlt angesehenen (Teil-) Betrag als zins- und tilgungsfreies Darlehen anzubieten,[180] und zwar i.V.m. der Erklärung, bei Abweisung seines Abänderungsbegehrens auf eine Rückzahlung dieses Darlehens zu verzichten. Der...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Zuständigkeit (§ 50 FamFG)

Nach früherer Rechtslage (s.o. unter I. 1) war die einstweilige Anordnung Teil des Hauptsacheverfahrens, die Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung war nicht geregelt mit der Folge, dass das Hauptsachegericht zwangsläufig zuständig war; hauptsache-unabhängige ("isolierte") einstweilige Anordnungen waren gesetzlich nicht vorgesehen. Bei der Neugestaltung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Selbstlosigkeit im stlichen Sinne muss in der Satzung der Stiftung festgeschrieben sein. Hierunter ist nicht nur das sog Admassierungsverbot (im stlichen Sinne insbes das Verfolgen eigenwirtsch Zwecke) zu fassen (hierzu s Tz 4), sondern darüber hinausgehend auch das Erfordernis, dass insbes keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder unve...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (2) Auskunft

Von der in Unterhaltssachen bestehenden Möglichkeit der Auskunftseinholung gemäß §§ 235, 236 FamFG [96] kann (§ 235 Abs. 1 FamFG) das Gericht Gebrauch machen und muss dies tun (Abs. 2), wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens einer materiell-rechtlichen Auskunftspflicht entgegen einer Aufforderung innerhalb angemessener Frist ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Tz. 49 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss so formuliert sein, dass die Stiftung ausschl st-begünstigte Zwecke fördert. Ein Nebeneinander von mehreren st-begünstigten Zwecken ist zulässig. Das Vorhandensein eines nichtbegünstigten Zweckes schließt die StBefreiung vollständig aus. Wird also bei einer Familienstiftung beispielsweise der Unterhalt der Abköm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr