Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Antrag des Berechtigten und seine Mitwirkungspflichten

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Berechtigte (> Rz 10 ff) muss das KiG bei der für ihn zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen (§ 67 Satz 1 EStG; vgl V 5.2 DA-KG [> Rz 9/3]). Zulässig ist auch ein elektronischer Antrag (V 5.1 Abs 2 DA-KG; BZSt vom 27.04.2021, BStBl 2021 I, 819). Anträge an eine Familienkasse der > Bundesagentur für Arbeit können auch bei einer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Kinder unter 18 Jahren (§ 32 Abs 3 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kinder iSv § 32 Abs 1 EStG (> Rz 40 ff) werden unabhängig von weiteren Voraussetzungen für jeden Kalendermonat berücksichtigt, in dem sie lebend geboren werden oder zu Beginn dieses Kalendermonats (1. Tag, 0 Uhr) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 32 Abs 3 EStG). Zum Monatsprinzip > Rz 47 ff. Das Steuerrecht folgt hier dem Zivi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz mehrerer inländischer Zweigniederlassungen

Rn. 14a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass eine von § 325a erfasste ausländische KapG mehrere inländische Zweigniederlassungen unterhält, sieht § 325 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die offenzulegenden Unterlagen der Hauptniederlassung (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 15ff.) nur von den verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 11ff.) einer dieser Zweigniederlassung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zwischenheimfahrten enthält § 8 Abs 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung: Die Nutzung des Kfz zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des maßgebenden Listenpreises (> Rz 25) für jeden Entfernungs-km zwischen dem Ort des eigenen Hausstands, idR die Familienwohnung, und dem Beschäftigungsort anzus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verfahren der Offenlegung

Rn. 27 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325a regelt nicht selbst das Verfahren der Offenlegung, sondern verweist diesbezüglich auf § 325. Dies entspricht den Regelungen der R 2017/1132 (zuvor: 11. EG-R), deren Art. 29 (Art. 1) Abs. 1 fordert, dass die Offenlegung "nach dem Recht des Mitgliedstaats der Zweigniederlassung" zu erfolgen hat. Damit sind die offenzulegenden Unterlagen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Offenlegung von Änderungen offengelegter Unterlagen

Rn. 40a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Art. 30a Abs. 2 der R 2017/1132 verpflichtet einen EU-Mitgliedstaat u. a. dazu, andere Mitgliedstaaten zu informieren, sofern eine KapG aus dem eigenen Staat, die Zweigniederlassungen in den anderen Mitgliedstaaten unterhält, Änderungen ihrer Unterlagen der RL eingereicht hat. Die Mitgliedstaaten, die solche Mitteilungen empfangen, müssen da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.5 Ablösung eines entgeltlich bestellten Nießbrauchs

Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlich bestellten Nießbrauchs können dann gestaltungsmissbräuchlich sein, wenn sie allein der Zuwendung von Geldmitteln für den Unterhalt und die Vermögensbildung minderjähriger Kinder dienen.[1]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger‐)Mutter

Leitsatz Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger‐)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt. Normenkette § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 3 EStG Sachverhalt Die miteinander verheirateten Kläger hatten mit nota...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 3. Querverbund-BgA (§ 4 Abs. 3 KStG)

Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA wie eine fiktive Körperschaft zu besteuern.[5] Wenn eine Stadt z.B. ein Stadtwerk (mit Gewinn) und einen ÖPNV (mit Verlust) betreibt, handelt es sich zunächst um zwei separate BgA. In diesem Fall müsste die Stadt den Gewinn aus dem Stadtwerk-BgA der Körperschaftsteuer unterwerfen und könnte die Verluste aus dem ÖPNV-BgA nicht zur Verlustv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei begünstigten Dauerverlusten (§ 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG)

Eine Eigengesellschaft wird grundsätzlich wie jede Kapitalgesellschaft besteuert. Daher führen Dauerverlustgeschäfte (z.B. Betrieb des ÖPNV durch eine städtische GmbH) grundsätzlich zu einer vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Aber auch hier begünstigt der Gesetzgeber die in § 8 Abs. 7 S. 2 KStG genannten Dauerverlustgeschäfte (z.B. ÖPNV = verkehrspolitische Zwecke). Bei Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 3. Spartentrennung bei Kapitalgesellschaften (§ 8 Abs. 9 KStG)

Wenn eine Kommune begünstigte Dauerverlustbetriebe (z.B. ÖPNV) und gewinnträchtige Betriebe (z.B. Energieversorgung) als BgA unterhält, regelt § 4 Abs. 6 S. 1 KStG, ob diese BgA zusammenfassbar sind (z.B. nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 3 KStG für Versorgungsunternehmen). Dies führt – wie unter I.3. beschrieben – zu einer Verlustverrechnung, sofern die BgA zusamme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei begünstigten Dauerverlusten (§ 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG)

Das Verhältnis der jPöR (Trägerkörperschaft) zu seinem BgA ist dem Verhältnis eines Anteilseigners zu seiner Kapitalgesellschaft vergleichbar[2]. Obwohl die Trägerkörperschaft und der BgA rechtlich identisch sind, können unter bestimmten Voraussetzungen (Fremdvergleichsgrundsatz) auch verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG erzeugt werden. Grundsätzlich füh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Anwendung der Spartenrechnung bei Organschaft (§ 15 S. 1 Nr. 4 und Nr. 5 KStG)

In Organschaftsfällen soll nach der gesetzlichen Grundidee die Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) nur auf Ebene des OT erfolgen. Auf Ebene der OG werden die Vorschriften des § 8 Abs. 7 KStG und § 8 Abs. 9 KStG nicht angewendet, so dass das Einkommen der OG ungekürzt (ohne Hinzurechnung einer vGA) und ohne Aufteilung des GdE der OG in Form einer Spartentrennung dem OT zugerechnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Mehrlingszuschlag (Abs. 4)

Rz. 7 Bei Mehrlingsgeburten wird der sich aus § 2 BEEG ergebende Betrag des Elterngelds um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind erhöht. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber nunmehr mit dem Klammerzusatz in Abs. 4 Satz 1 als Mehrlingszuschlag legal definiert hat, soll die bei Mehrlingsgeburten bestehenden besonderen Belastungen der Eltern ausgleichen.[1] Ausgehend von di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.6 Weitere Potenziale

Bestimmte Prozesse sind mit einem hohen Aufwand verbunden, weil viele Daten gesammelt, kontrolliert und eingepflegt werden müssen. Beispiele hierfür sind das Onboarding neuer Mitarbeiter, das Berichts- und Bescheinigungswesen, die Zeitwirtschaft oder auch der Versand der Entgeltabrechnungen an die Beschäftigten. All diese Abläufe sollten in regelmäßigen Abständen auf Effizie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug)

Rz. 24 Einen Betrug nach § 263 StGB begeht, wer mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Da schon vom Wortlaut eine Bereicherungsabsicht vorlieg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Streichung des Verzichtsverbotes, § 1614 BGB

Derzeit gilt über den Verweis in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB für den Betreuungsunterhaltsanspruch das Verzichtsverbot des § 1614 BGB. Auf zukünftigen Betreuungsunterhalt kann daher nicht wirksam verzichtet werden. Lediglich ein Verzicht auf rückständigen Unterhalt ist möglich. Das Verzichtsverbot dient dabei dem Schutz des Unterhaltsberechtigten, aber vor allem auch dem Schutz d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 4. Andere Unterhaltspflichten

Auch Unterhaltspflichten gegenüber anderen Berechtigten können die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen schmälern oder sogar ganz entfallen lassen. Erforderlich ist allerdings stets, dass der Unterhalt tatsächlich bezahlt wird.[71] Zu berücksichtigen ist aber nicht ohne weiteres der gezahlte Betrag. Ist dieser, etwa aufgrund eines alten Titels, überhöht, ist nur der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2023, Die Erzwingung einer Auskunft im Anschluss an die Pfändung von Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben

Wird Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben nach §§ 829, 835 ZPO i.V.m. § 850 ZPO oder § 833a ZPO gepfändet, folgt meist die ernüchternde Erkenntnis mit der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO, dass kein pfändbares Arbeitseinkommen vorhanden ist. Grund dafür sind regelmäßig über den Grundfreibetrag hinausgehende Freibeträge nach § 850c Abs. 2 ZPO durch die Berücksichtigung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Fiktives Einkommen

Die tragenden Grundsätze des Unterhaltsrechts, nach denen nur bei Bedürftigkeit Unterhalt geltend gemacht werden kann (§§ 1577, 1602 BGB) und bei Leistungsunfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird (§§ 1581, 1603 BGB), stellen nicht allein auf tatsächlich vorhandenes Einkommen ab. Hinterfragt werden müssen auch die Ursachen für die Leistungsunfähigkeit, was im Einzelfall daz...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Unterhaltsberechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Betreuungsleistungen berücksichtigt das geltende Kindesunterhaltsrecht bislang nur in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach gilt: Betreut ein Elternteil das minderjährige Kind, kommt er seiner Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt in der Regel allein durch die Betreuung nach. Bei einer Betreuung im Residenzmodell führt dies dazu, dass das Kind Barunterhalt in Form einer laufende...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Gleiche Unterhaltsbemessung bei vergleichbarer Lebenslage

Die wohl wichtigste Änderung dürfte die geplante Angleichung der Unterhaltsbemessung nach § 1615l BGB einerseits und § 1570 BGB andererseits in Fällen vergleichbarer Lebenslage sein. Derzeit erfolgt die Unterhaltsbemessung bei § 1615l BGB nach § 1610 BGB und bei § 1570 BGB nach § 1578 BGB. Der Bedarf nach § 1615l BGB bestimmt sich daher allein nach der Lebensstellung des Ber...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 2. Der Reformbedarf im Unterhaltsrecht

Der Gesetzgeber nimmt sich den Betreuungsunterhalt von nicht verheirateten Elternteilen vor. De lege lata ist der Unterhaltsanspruch des verheirateten Betreuenden und des nicht verheirateten Elternteils unterschiedlich ausgestaltet. Nicht verheiratete Elternteile können für die Zukunft keine vertraglichen Vereinbarungen über den Betreuungsunterhalt schließen, das Gesetz sieht...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 5. Schulden

Bestehende Verbindlichkeiten können die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen mindern. Doch können nicht alle Darlehensschulden unterhaltsrechtlich anerkannt werden, vielmehr sind die Interessen des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhalt ungekürzt zu erhalten, und diejenigen des Unterhaltspflichtigen an zeitnaher Rückführung der Verbindlichkeit und daher deren Ber...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 4. Überlegungen zur vorgeschlagenen Berechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber ein für die betroffenen Eltern besser vorhersehbares Berechnungsmodell etablieren möchte. Auch das Ziel, substantielle Betreuungsanteile stärker als bisher im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, ist zu befürworten. Leider fällt aber das vorgeschlagene Berechnungsmodell ausgesprochen kompliziert aus und ist daher eher nich...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / III. Vertretungsbefugnis der Eltern im symmetrischen Wechselmodell

Nach der derzeit geltenden Rechtslage können die Eltern bei bestehendem gemeinsamem Sorgerecht ihr Kind nicht zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell vertreten. Es muss entweder ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder einem Elternteil ist nach § 1628 BGB die Alleinentscheidungsbefugnis zu übertragen. Stets ist daher vor der Geltendmachung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 2. Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle

Für den Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Grenzen der Inanspruchnahme werden in der Praxis durch Selbstbehaltssätze konkretisiert, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte festgehalten sind und die abhängig vom jeweiligen Unterhaltsverhältnis variieren.[8] Da für den Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 6. Vererbbarkeit

Letztlich möchte das Eckpunktepapier die Regelungen zur Vererbbarkeit vereinheitlichen. Das Fortbestehen der Ansprüche als solche über den Tod des Pflichtigen hinaus regelt das Gesetz schon jetzt nicht unterschiedlich. Sowohl §§ 1615l Abs. 3 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB als auch § 1586 Abs. 2 BGB sehen ein Fortbestehen sowohl entstandener als auch zukünftiger Ansprüche vor, für die...mehr