Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Überführung von WG aus einem Betrieb mit Durchschnittssatzgewinnermittlung in einen daneben bestehenden anderen Betrieb des StPfl

Rn. 345 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Überführt ein LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung WG in einen daneben vorhandenen anderen Betrieb desselben StPfl – insbesondere Eigenerzeugnisse –, sind die überführten WG grundsätzlich mit dem Buchwert (= HK bzw Selbstkosten) gemäß § 6 Abs 5 S 1 EStG anzusetzen. Unterhält ein StPfl mehrere Betriebe mit unterschiedlichen Gewinneinkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entsprechende Anwendung.

Rn 10 Wird eine Ehesache rechtshängig, während bei einem anderen Gericht erstinstanzlich eine Familiensache anhängig ist betr Kindschaft (§ 153 FamFG), Ehewohnung oder Haushalt (§ 202 FamFG), Unterhalt (§ 233 FamFG), Güterrecht (§ 263 FamFG) oder sonstige Familiensache (§ 202 FamFG), müssen diese an das Gericht der Ehesache abgegeben werden. § 281 II und III gelten entspr. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen (BGHZ 162, 234, 245). Insolvenzforderungen könnnen im Insolvenzverfahren nicht mehr vollstreckt werden, § 89 I InsO. Es ist auch nicht danach zu differenzieren, ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellt ist (BAG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eilverfahren.

Rn 6 In Eilverfahren wie dem auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist die Anhörung des Gegners im PKH-Prüfungsverfahren unzweckmäßig, wenn besondere Eile geboten ist oder die Anhörung den Prozesszweck vereiteln würde, weil es auf ein Überraschungsmoment ankommt. Das ist insb in Verfahren der Zwangsvollstreckung der Fall, also bei der Forderungspfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). (2) Folgesachen sindmehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von m...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Rumänien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. 297 und 298 Steuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (definiert i. d. R. als Fahrzeuge mit weniger als zehn Si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung

Rn. 74 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG wird von den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung verdrängt; Musil in H/H/R, § 33a EStG Rz 13 (Juli 2022). Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen, BFH vom 28.11.1988, GrS 1/87, BStBl II 1989, 164 oder im VZ der Trennung der Eheleute, BFH vom 31.05.1989, III R 166/86, BStBl II 1989, 658...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung

Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag für Krankenvers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In der Hauptsache ergangene Endentscheidung.

Rn 15 Die Vorschrift des § 238 setzt eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung voraus. Der Abänderung nach § 238 unterliegen auf künftig fällig werdende Unterhaltsleistungen gerichtete Endentscheidungen iSv § 38 I 1, also solche Entscheidungen, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilw erledigen. Hierunter fallen auch Anerkenntnis- (BGH MDR 07, 1374) und Versäumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Zweck.

Rn 1 Die in der Vorschrift abschließend genannten Urteile müssen für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, damit die Vollstreckung aus ihnen stattfinden kann (§ 704). Denn sie werden mit ihrer Verkündung nicht formell rechtskräftig. Im Gegensatz zu den Urteilen des § 709 erfolgt die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit in den Fallgestaltungen des § 708 ohne Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Abänderbarkeit.

Rn 11 Ein zwischen den Parteien vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit findet seine Grenze dort, wo dieser einem unzulässigen Unterhaltsverzicht für die Zukunft gleichkäme (Hamm FamRZ 01, 1023). Ansonsten ist ein Ausschluss zum Nachteil des Unterhaltsschuldners grds möglich (Saarbr FuR 04, 245), es sei denn, der eigene Unterhalt des Verpflichteten ist nicht mehr gesicher...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überwiegende Belange des Gläubigers (Abs 1 S 3).

Rn 47 Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, wie ihm überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen, Abs 1 S 3. Die gesetzliche Formulierung stimmt mit der bisherigen Regelung in § 850i I 4 überein. Im Ergebnis wird es aber zu gewissen Verschiebungen kommen. Da der Pfändungsschutz des Schuldners prinzipiell auf höherem Niveau angelegt ist, besteht nunmehr ein...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 3 Der Praxistipp

Abänderung getroffener Entscheidungen Ändern sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers nach § 850g ZPO den Pfändungsbeschluss entsprechend zu ändern. Antragsberechtigt ist auch ein Dritter, dem der Schuldner kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Beträgen (§ 33a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der durch das Amtshilferichtlinie-UmsetzungsG (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 mWv 30.06.2013 hinzugefügten Regelung sind nicht auf Euro lautende Beträge entsprechend dem für Ende September des Jahres vor dem VZ von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen (für den Monat September 2022 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen für unterhaltsberechtigte Personen geleistete Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung abzugsfähig sind, sofern kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG besteht. § 33a Abs 2 EStG beinhaltet die Bestimmungen über die Abgeltung des Sonderbedarfs eines ...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / 7

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anderweitige Regelung.

Rn 3 Gem I 1, 2. Var, S 2 tritt eine nicht befristete EA ebenso wie eine solche, deren Befristung noch nicht abgelaufen ist, m Wirksamwerden (fG-Familiensache; §§ 40 f) einer anderweitigen Regelung bzw im Falle einer anderweitigen Regelung durch eine Endentscheidung in Familienstreitsachen (§ 112) m deren Rechtskraft, soweit die Wirksamkeit nicht dieser nachfolgt, außer Kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Schadensersatzpflicht (Abs 5 S 2).

Rn 15 Das Außerkrafttreten nach Abs 5 S 1 hat gem Abs 5 S 2 zur Folge, dass derjenige, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen hat, der ihm durch die bereits erbrachten Unterhaltsleistungen entstanden ist. Die Vorschrift ist §§ 717 II, 945 nachgebildet und war inhaltlich in § 641g ZPO aF enthalten. Ein Verschulden des Kindes oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4).

Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes insb durch Bezug von staa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH vom 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH vom 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH vom 20.11....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 5 Privilegierte Pfändungsgläubiger gehören zum identischen Personenkreis, für den der Pfändungsfreibetrag des Schuldners nach § 850c I 2 erhöht wird (vgl § 850c Rn 12). Insoweit stellt § 850d eine Konkordanz der Schutzwirkungen her. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Verwandten in gerader Linie, § 1601 BGB, wie Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern, seinem Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung begründet § 851b einen speziellen antragsabhängigen Pfändungsschutz, soweit der Schuldner diese Einnahmen zur Erhaltung der Miet- und Pachtsache benötigt. Damit verfolgt die Regelung einen doppelten Zweck. Sie schützt die wirtschaftliche Grundlage, auf der vom Schuldner Einnahmen erzielt werden können (MüKoZPO/Smid § 851b Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt der Bescheinigung.

Rn 27 Zu unterscheiden ist zwischen dem unbedingten Muss-Inhalt und dem bedingten, weil kenntnisabhängigen Muss-Inhalt. Zum unbedingten Muss-Inhalt der Bescheinigung gehören nach § 903 III 2 drei Angaben. Die Bescheinigung muss nach Nr 1 die Höhe der Leistung enthalten, gem Nr 2 aufführen, in welcher Höhe die Leistung zu welcher den in § 902 S 1 Nr 1 lit b und lit c sowie Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Negative Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags; kein vorrangiger Sonderausgaben-Abzug durch den unterhaltsverpflichteten StPfl (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags hat gemäß § 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG zur weiteren Voraussetzung, dass die Beiträge nicht bereits beim StPfl als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Vorrangig auf Seiten des unterhaltsverpflichteten StPfl ist somit der Sonderausgaben-Abzug; eine Doppelbegünstigung ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammenhang der Teilentscheidungen.

Rn 7 Das Gesetz erfordert einen Zusammenhang zwischen der Teilentscheidung des OLG, die auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben wird und der weiteren Teilentscheidung, die gem § 147 aufgehoben werden soll. Ausreichend ist ein tatsächlicher Zusammenhang; ein rechtlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich (J/H/AMarkwardt § 147 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 147 Rz 6 mwN). Ein solcher ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Frankreich berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. die folgenden Aufwendungen: Unterbringung von Angestellten (incl. Hotelkosten), Geschenke, ausgenommen von geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von PKW und Motorrädern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Polen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 86a und Art. 88 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kosten für Bewirtung, Hotelübernachtungen, 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO aF; es wird einem Kind in beschränktem Umfang ermöglicht, bereits vor Feststellung der Vaterschaft einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt zu stellen. Das Verfahren ist nicht mehr zwingend Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern ein selbstständiges Verfahren, das von dem Abstamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Rn 4 Es kommt nur auf das Einkommen der bedürftigen Partei an, nicht auf das Familieneinkommen. Das Einkommen des anderen Ehegatten spielt nur iRd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mögliche Verfahrensanträge.

Rn 16 Im Verbundverfahren kann nicht nur ein Leistungsantrag auf Zahlung von Unterhalt gestellt werden; grds zulässig sind auch Abänderungsverfahren gem §§ 238, 239 (mit Wirkung für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung; vgl BGH FamRZ 23, 1222; 96, 543), (negative) Feststellungsanträge oder vollstreckungsrechtliche Verfahren, soweit nicht das Vollstreckungsgericht zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 4 Erfasst sind zum einen Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen. Die Vorschrift erfasst gleichermaßen Unterhaltssachen betreffend minderjährige und volljährige Kinder (ausdr zB Sternal/Weber § 232 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 232 Rz 5; MüKoFamFG/Pasche § 232 Rz 4). Maßgebend ist, dass es sich um Unterhaltsansprüche des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut kann aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger leisten, bis der Schuldner dem Kreditinstitut nachweist, dass es sich um Guthaben handelt, das nach § 902 nicht von der Pfändung erfasst wird. 2Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage einer Bescheinigungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / a. Der Grundgedanke

Der Angang des Entwurfs ist zunächst einfach. Das Pflichtteilsrecht wird insgesamt gestrichen. Gestrichen wird außerdem in § 1615 BGB, dass die Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Verpflichteten erlöschen. Konsequenz ist, dass der Erbe, der gem. § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, nun auch den Unterhaltsgläubigern haftet. Die fortbestehenden Unterhaltsansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 20 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Als Basisbedarf ist zunächst der Regelsatz nach § 28 SGB XII von derzeit EUR 502,– anzusetzen (vgl Rn 13). Zu diesem Grundbetrag sind die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung gem § 29 SGB XII hinzuzurechnen (vgl Rn 15 f). Anzusetzen sind a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Umstände.

Rn 46 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mündliche Verhandlung.

Rn 11 Für das weitere Verfahren sind die zu § 246 ausgeführten Grundsätze entspr anzuwenden, denn § 246 enthält die grundlegenden Regelungen für einstweilige Anordnungen, die die Zahlung von Unterhalt zum Inhalt haben. Eine mündliche Verhandlung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 247 ist nach Maßgabe des § 246 II erforderlich, sofern nicht beso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 260 FamFG – Bestimmung des Amtsgerichts.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und kostengünstigeren Erledigung dient. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen.

Rn 1 Der 4. Abschn regelt den einstw Rechtsschutz sowohl in fG-Familiensachen als auch – mangels Erwähnung der §§ 49 ff in § 113 I 1 – in Ehe- u Familienstreitsachen. Für Letztere folgt dies zusätzlich aus § 119 I 1. Wie im einstw Rechtsschutz nach der ZPO ist das EA-Verfahren in Familiensachen ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren (BTDrs 16/6308, 226...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Irland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 60 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Speisen, Getränke und Unterkunftskosten, außer bei besonders definierten Konferenzveranstaltungen, eingeschlossen sind Kosten für ent...mehr