Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 5 Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1615l BGB

A. Anwendungsbereich des § 1615l BGB Rz. 1 Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Abgesehen von Unterhaltspflichten aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes bestehen keine Unterhaltsansprüche der Kinder des einen Partners gegen den anderen Partner oder der Partner untereinander.[1] Die Partner können jedoch vertragliche Unte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 1264 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeitmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Praxisrelevante Risiken bei Abänderung von gerichtlich tituliertem Unterhalt für die Zukunft

Rz. 246 Auch wenn der titulierte Unterhalt nur für die Zukunft abgeändert werden soll, sind jedoch vor der Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG die Risiken des Unterhaltsberechtigten zu bedenken, die sichmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / B. Unterhalt im Scheidungsverbund

I. Grundlagen des Verbunds Rz. 192 Mit Eintritt des Verbunds einer Folgesache mit dem Scheidungsantrag ist nach § 137 Abs. 1 FamFG über alle verbundenen Verfahren gleichzeitig und zusammen mit der Scheidung zu verhandeln und, sofern der Scheidungsantrag begründet ist, zu entscheiden (sog. Verhandlungs- und Entscheidungsverbund). Diese Bestimmung schließt es aber nicht aus, da...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens

Rz. 1313 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen nur geringen Einkommensmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Fallbeispiel Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Rz. 1263 Sachverhalt F und M sind seit drei Jahren geschieden. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hatte bisher wegen der Kinderbetreuung keine Arbeitstätigkeit aufgenommen; seit einem Jahr hat sie sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht, jedoch wegen der Arbeitsmarktlage und ihrer mangelnden beruflichen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 303 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[326] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[327] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 1026 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 1027 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtsla...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Unterhalt für die Vergangenheit, die Zukunft und Überzahlungen

Rz. 575 Anders als beim Nachscheidungsunterhalt gelten durch die gesetzliche Verweisung beim Trennungsunterhalt die Regeln des Verwandtenunterhalts. Für die Vergangenheit kann daher gem. § 1361 Abs. 4 s. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1613 BGB nur unter den folgenden Voraussetzungen verlangt werden:mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhalt als Folgesache

Rz. 159 Dasselbe gilt in der Folgesache Kindesunterhalt, wenn die Volljährigkeit während des Scheidungsverfahrens eintritt. Das Verfahren ist nach § 140 Abs. 1 FamFG abzutrennen und als isolierte Familiensache (nunmehr durch das volljährige Kind) selbst fortzuführen.[207]mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 3. Selbstbehalt

Rz. 52 Der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt derzeit abhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht, 1.510 EUR bzw. 1.385 EUR.[82]mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / C. Erwerbslosenunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB

I. Erwerbslosigkeit wegen Schwangerschaft oder Krankheit, § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB Rz. 10 Kann die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater über den Zeitraum des § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB hinaus verpflichtet, Unterhalt zu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB

1. Normzweck des § 1573 BGB Rz. 1235 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. D...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / IV. Verwirkung und Erlöschen des Anspruchs

1. §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1611 BGB Rz. 54 Verwirkung kann unter den Voraussetzungen nach § 1611 BGB eintreten. Dagegen kommt eine Anwendung der Vorschriften für Eheleute nicht in Betracht. Insbesondere ist § 1579 BGB nicht anwendbar, weil hier § 1611 BGB eine spezielle Regelung mit einem strengeren Maßstab enthält. Das Zusammenleben mit einem (neuen) Partner kann daher weder in...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / E. Verfahrensrechtliche Probleme

I. Vertretung durch das Jugendamt Rz. 69 Die Vertretungsmacht des Jugendamts erstreckt sich nicht auf Ansprüche der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB. Der Hinweis des ausdrücklich als Beistand eines Kindes tätigen Jugendamts an den hinsichtlich des Kindesunterhaltes auf Auskunft in Anspruch genommenen Vater am Ende des Aufforderungsschreibens, auch die Kindesmutter wolle n...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB

1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen Rz. 1164 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nich...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / B. Geburtsbedingte Ansprüche der Mutter, § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB

I. Unterhalt aus Anlass der Geburt gem. § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 7 Der Vater hat nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB der unverheirateten Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltsanspruch stellt sicher, dass die Mutter in der angegebenen Zeit keinem Erwerb nachgehen muss; maßgeblich für die Berechnung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IX. Unterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB

1. Normzweck Rz. 1390 Nach § 1576 BGB kann soweit und solange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie von ihm aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Bil...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / D. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen, § 1615l Abs. 3 BGB

I. Der Unterhaltsbedarf Rz. 28 Die Lebensstellung des das Kind betreuenden Elternteils bestimmt nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB den Bedarf.[43] Das Maß des dem betreuenden Elternteil zu gewährenden Unterhalts richtet sich bislang nach dessen Lebensstellung vor der Geburt des Kindes. Denn nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sind auf den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 2172 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvolls...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Unterhalt wegen Krankheit, § 1572 BGB

1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen Rz. 1196 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [1234] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepa...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VII. Verzichtserklärung

Rz. 68 Der Anspruch auf Unterhalt nach § 1615l BGB scheitert nicht deshalb, weil der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsverzicht erklärt hat. Derartige Vereinbarungen werden im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor Geburt eines Kindes immer wieder abgegeben. Nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1614 Abs. 1 BGB besteht hinsichtlich eines solchen Unterhaltsverzichts jedoch k...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit

Rz. 1231 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Krankheitmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verzicht auf rückständigen Unterhalt

Rz. 599 Der Verzicht auf (Kindes-)Unterhaltsrückstände im Wege des Erlassvertrages nach § 397 ist möglich. Der Erlassvertrag kann konkludent zustande kommen, soweit und sofern beim Unterhaltsgläubiger ein rechtsgeschäftlicher Aufgabewille vorhanden ist. Alleine der Umstand, dass der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht verlangt worden ist, spricht nicht für das Vorha...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Rückständiger Unterhalt für das minderjährige Kind

Rz. 535 Die Eltern des Kindes streiten um Unterhalt für dieses, während der Auseinandersetzung wird das Kind volljährig. Für die Zeit bis Eintritt der Volljährigkeit des Kindes steht dem betreuenden Elternteil gegen den nicht Barunterhalt leistenden Elternteil für die Vergangenheit, also die Zeit während noch bestehender Minderjährigkeit des Kindes der familienrechtliche Aus...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt volljähriger Kinder

Rz. 196 Für den Fall von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder aus einer früheren Ehe muss dem Verpflichteten der angemessene Eigenbedarf verbleiben. Der Familienunterhaltsanspruch des jetzigen Ehegatten ist zunächst unter Vorwegabzug des Unterhalts des volljährigen Kindes zu berechnen, da diese Unterhaltspflicht die jetzigen ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und in...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / A. Anwendungsbereich des § 1615l BGB

Rz. 1 Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Abgesehen von Unterhaltspflichten aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes bestehen keine Unterhaltsansprüche der Kinder des einen Partners gegen den anderen Partner oder der Partner untereinander.[1] Die Partner können jedoch vertragliche Unterhaltsregelungen für die Dauer des Z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 361 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung.[382] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 45 Erforderlich ist, dass der Unterhaltsschuldner ausreichend leistungsfähig ist, um Unterhalt nach § 1615l BGB zu entrichten (vgl. §§ 1615l Abs. 3 i.V.m. 1603 BGB).[75] Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Vaters für Unterhalt nach § 1615l BGB ist der Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind mit dem Zahlbetrag vom verfügbaren Einkommen abzuziehen, was sich aus §...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt minderjähriger Kinder

Rz. 178 Eine Konkurrenzsituation zwischen Familienunterhalt und Kindesunterhalt ist nur dann vorhanden, wenn das Kind außerhalb des ansonsten gemeinsamen Haushaltes lebt. Ist dies nicht der Fall, müssen alle Familienmitglieder mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auskommen. Reichen die Mittel für die Familie nicht aus, muss auch der einvernehmlich den Haushalt führende Eh...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VI. Unterhaltsanspruch des Vaters, § 1615l Abs. 4 BGB

Rz. 65 Betreuungsunterhalt entsprechend § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB kann der Vater beanspruchen, wenn er das Kind betreut. Entscheidend dafür, ob eine Betreuung gegeben ist, ist insoweit die tatsächliche Handhabung.[95] Rz. 66 Nicht entscheidend ist dagegen die Sorgerechtsregelung. Der Unterhaltsanspruch des Vaters ist beschränkt auf den laufenden Unterhalt, da § 1615l Abs. 4 nur ...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Erwerbslosigkeit wegen Schwangerschaft oder Krankheit, § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 10 Kann die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater über den Zeitraum des § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB hinaus verpflichtet, Unterhalt zu gewähren. Mitursächlichkeit zwischen unterbliebener Erwerbstätigkeit und den Folg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Umfang des Angebots zur Leistung von Unterhalt

Rz. 574 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen unterschiedlichen Leistungen anbieten.[750] Sie muss daher grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Kindes umfassen, insb. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Geldleistungen für zweckgebundene Ausgaben.[751] Ein allgemei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / II. Überblick über die Unterschiede zum Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind

Rz. 657 Grundsätzlich ist die Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen die gleiche bzw. die gleichen. Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes sind identisch. Die unveränderte Fortdauer des die Unterhaltspflicht begründenden Verwandtschaftsverhältnisses über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus ist Wesensteil des Verwandte...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 23 Auch elternbezogene Gründe können – wie bereits dargestellt – eine Verlängerung zulassen. Eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen ist. Eine solche kann sich ergeben, wenn der betreuende Elternteil neben der Erwerbstätigkeit in einem besondere...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 266 Nach § 1360a Abs. 3 BGB sind die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 BGB entsprechend anwendbar. Dies bedeutet: (1) Nach § 1613 Abs. 1 BGB kann Familienunterhalt für die Vergangenheit nur ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden. Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / V. Befristung des Anspruchs auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes

Rz. 75 Die anwaltliche Vertretung des Unterhaltsschuldners wird im Verfahren darauf hinwirken, dass der Unterhalt auf drei Jahre befristet wird. Dies durchzusetzen ist allerdings problematisch. Argumentieren lässt sich aber damit, dass der Wortlaut des § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB nicht den Schluss zu lässt, dass die Fortdauer des Anspruchs nach drei Jahren die Regel ist. Die Bill...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen, § 1615l Abs. 3 Satz 4 BGB

Rz. 53 Der Unterhaltsanspruch des nicht verheirateten Elternteils wegen der Betreuung eines Kindes erlischt nicht mit dem Tod des Kindesvaters. Vielmehr haften an seiner Stelle seine Erben.[83]mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 7. Unterhalt und Ausland

Rz. 638 Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wird an dieser Stelle das Sonderproblem der Auslandsberührung im Unterhaltsrechtsverhältnis behandelt. Es muss danach differenziert werden, ob der Unterhaltsgläubiger oder der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Leben beide Beteiligte im Ausland, wird sich das Problem des Unterhalts dem deu...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Auswirkungen der Bezifferung des Unterhaltes nach einem Auskunftsverlangen

Rz. 214 Probleme können sich in der Praxis dann ergeben, wenn der Unterhaltsberechtigte nach einem Auskunftsverlangen seinen Anspruch beziffert, dann aber später einen noch höheren Unterhaltsanspruch rückwirkend verlangt. Rz. 215 Beispiel Der Anwalt der Ehefrau fordert den Ehemann mit Schreiben vom 15.1.2022 – zugegangen am 18.1.2022 – zur Auskunft auf, da er Ehegattenunterha...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Betreuung eines Kindes

Rz. 11 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 bis 5 BGB setzt die Betreuung eines Kindes voraus. Der BGH[17] arbeitet die Zielsetzung der Vorschrift wie folgt heraus: Zitat "Damit steht im Einklang, dass allein das Zusammenleben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft vor der Eheschließung keine rechtlich gesicherte Position begründet. Ein Unterhaltsanspruch gem. § 1615l ...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Der Unterhaltsbedarf

Rz. 28 Die Lebensstellung des das Kind betreuenden Elternteils bestimmt nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB den Bedarf.[43] Das Maß des dem betreuenden Elternteil zu gewährenden Unterhalts richtet sich bislang nach dessen Lebensstellung vor der Geburt des Kindes. Denn nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sind auf den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bzw. des nicht v...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / a) Kindbezogene Gründe

Rz. 19 Eine Verlängerung des Unterhalts ist möglich, wenn sog. kindbezogene Gründe vorliegen. Damit ist insbesondere gemeint, dass eine besondere Betreuungssituation etwa bedingt durch Krankheit des Kindes, Entwicklungsstörungen oder Erziehungsschwierigkeiten eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils nicht zulassen. Für eine Verlängerung des Basisunterhalts ab Vollend...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Verlängerung aus Billigkeitsgründen

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils kann sich über den Zeitraum von drei Jahren seit der Geburt des Kindes hinaus verlängern, soweit und solange dies der Billigkeit entspricht.[19] Grundsätzlich ist allerdings aufgrund des Wortlauts der Vorschrift zunächst einmal festzustellen, dass nach Ablauf von drei Jahren seit der Geburt des Kindes eine Erwerbsoblie...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Rückforderung überzahlten Unterhaltes

Rz. 232 Die Möglichkeit,[445] einen titulierten Unterhalt ggf. rückwirkend herabzusetzen, führt nicht automatisch dazu, dass bereits geleisteter Unterhalt zurückgezahlt wird. Zu unterscheiden ist folglich zwischen der Möglichkeit, den bereits titulierten Unterhalt rückwirkend herabzusetzen und der Möglichkeit, entsprechenden überzahlten Unterhalt zurückzufordern. Rz. 233 Ein s...mehr