Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2

Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf sich also nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG (Rz. 17) handeln. Auftrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Höhe der Steuerermäßigung nach Abs. 1

Rz. 33 Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. Abs. 1 sind, beträgt die Steuerermäßigung 20 % der gesamten Aufwendungen (einschließlich Sozialabgaben) des Stpfl., höchstens aber 510 EUR. Die Steuerermäßigung wird von der tariflichen ESt nach Abzug der übrigen Steuerermäßigungen (§§ 34c ff. EStG) abgezogen (Rz. 1). D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.1 Berechnungsschema für den Unterhalt nach § 33a EStG

Das folgende Berechnungsschema soll die grundsätzlichen Schritte zur Berechnung des steuerlich abziehbaren Unterhalts darstellen. Dieses Schema findet auf alle Unterhaltsfälle Anwendung. Die Beispielszahlen sind auf einen ganzjährigen Inlandsunterhalt abgestellt und müssen im Schema durch die tatsächlichen Zahlen ersetzt werden.mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2 Berechnungsbeispiele zum Unterhalt im Inland

Bei der Berechnung des abziehbaren Unterhalts ist grundsätzlich vom höchstmöglichen Unterhaltsbetrag auszugehen. Erst wenn der höchstmögliche Unterhaltsbetrag errechnet wurde, sind die schädlichen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person in Abzug zu bringen. Danach ist der verbleibende Abzugsbetrag mit dem tatsächlich geleisteten Unterhalt zu vergleichen. Die niedrigere...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.3 Nicht ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an arbeitslosen Sohn Der 26-jährige Kurt ist Maler. Bis zum 31.7.2024 erhielt er einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 7.500 EUR. Er hat kein eigenes Vermögen. Seit 1.8.2024 ist er arbeitslos. Für die Zeit vom 1.8. bis 31.12.2024 beträgt sein Arbeitslosengeld 2.480 EUR. Seit August unterstützen ihn seine Eltern finanziell. Er wohnt noch bei sei...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.3 Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte

§ 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass die Aufwendungen für eine dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte Person entstehen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten [1] sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw. Enkel)[2], nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte). Zivilre...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9 Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge, von Ausbildungsbeihilfen und Sachbezügen

1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 11.784 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.1 Typische Unterhaltsaufwendungen

Abziehbar sind die üblichen für den laufenden Unterhalt bestimmten Leistungen sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Dazu können auch gelegentliche oder nur einmalige Leistungen gehören. Diese dürfen aber regelmäßig nicht als Unterhaltsleistungen für Vormonate und auch nicht zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für das Folgejahr bestimmt sein.[1] Der Begriff Unterhalt i. ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.5 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz

Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG haben, können – unabhängig von einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung – nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG berücksichtigt werden.[1] Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben hat und sämtliche Kosten zur...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7 Abziehbare Unterhaltsaufwendungen/Abzugsbeschränkung durch die Opfergrenze und Aufteilung des verfügbaren Nettoeinkommens (bei sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaften)

Grundsätzlich können Unterhaltsaufwendungen für andere als gem. § 1609 BGB vorrangig unterhaltsberechtigte Personen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen n...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.10 Mehrere Unterhaltszahler und -empfänger

Die Unterhaltsleistungen mehrerer Zahler an einen Empfänger dürfen insgesamt nur bis zu 11.784 EUR zuzüglich Erhöhungsbetrag jährlich (Höchstbetrag) abgezogen werden. Bei jedem Geber ist der Teil der Aufwendungen abziehbar, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen bzw. am Unterhaltshöchstbetrag entspricht.[1] Für diese Aufteilung des Höchstbetrags kommen ab...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an Personen im Inland

Zusammenfassung Überblick Unterhaltsleistungen können im Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 11.784 EUR geltend gemacht werden. Der Unterhaltshöchstbetrag erhöht sich um die für die unterhaltene Person aufgewendeten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG beim Unterhaltsleistenden anzusetzen sind (Erhöhungsbet...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.5 Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Dem Nettoeinkommen[1] der jeweiligen Elternteile der Haushaltsgemeinschaft ist, wie oben bereits dargelegt, das anteilige Kindergeld hinzuzurechnen. Im nächsten Rechenschritt werden die Nettoeinkommen addiert, und dann das gemeinsame Nettoeinkommen gemindert um den Mindestunterhalt für das Kind oder die Kinder. Der verbleibende Betrag ist das verfügbare Nettoeinkommen des Haus...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.4 Mindestunterhaltsbedarf von Kindern

Mit seinem Urteil v. 17.12.2009 entschied der BFH[1], dass bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern der Kindesunterhalt bei der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens zu berücksichtigen ist. Das BMF[2] hat diesbezüglich Stellung genommen. Danach sind 3 Fallvarianten zum Kindschaftsverhältnis möglich, die jeweils unterschiedlich zu behandeln sind: a) Gemeinsames Kindmehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2024 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1 Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen ist, dass für die unterhaltene Person kein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag) oder Kindergeld besteht und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Vermögen bis zu 15.500 EUR unschädlich.[2] Auch das ange...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG mindern nicht die anrechenbaren Einkünfte und Bezüge der unterhaltsberechtigten Person. Diese werden vielmehr als Erhöhungsbetrag dem Höchstbetrag hinzugerechnet, soweit sie beim Unterhaltsleistenden nicht vorrangig als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.[1] Für die Berücksichtigung als ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.8 Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h., er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Die Finanzverwaltung betrachtet ein eigenes Vermögen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 EUR als unschädlich.[1] Maßgeblich ist das Nettovermögen, d. h. der Wert der aktiven Vermögensgegenstände, vermindert um di...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.3 Anrechnung von Sachbezügen

Sachbezüge sind Einnahmen i. S. d. § 8 EStG. Diese sind im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen insbesondere für freie Verpflegung und Unterkunft anzusetzen. Sie sind immer in Ansatz zu bringen, wenn eine unterhaltene Person auch vergleichbare Leistungen erhält und diese nicht bereits vom Dienstherrn oder Arbeitgeber als steuerpflichtige Einnahmen i. S. d. § 19 EStG dem Loh...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / Zusammenfassung

Überblick Unterhaltsleistungen können im Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 11.784 EUR geltend gemacht werden. Der Unterhaltshöchstbetrag erhöht sich um die für die unterhaltene Person aufgewendeten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG beim Unterhaltsleistenden anzusetzen sind (Erhöhungsbetrag). Dies gilt ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.2 Anrechnung von Ausbildungshilfen

Zu den ohne Anrechnungsfreibetrag anzurechnenden Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln und Zuschüssen von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, gehören z. B. die als Zuschüsse gewährten Leistungen nach dem BAföG, steuerfreie Stipendien sowie nach dem SGB gewährte Beihilfen und Ausbildungsgeld, auch das Wohngeld, soweit der Auszubildende Adressat ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.3 Keine Opfergrenze, aber verfügbares Nettoeinkommen als Obergrenze

Bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) ist die Opfergrenze nicht anzuwenden.[1] Wenn zusammenlebende Partner eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und daher gemeinsam wirtschaften, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem verdienenden und dem bedü...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 11.784 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.2 Zeitanteilige Ermäßigung der Höchstbeträge

Die Finanzämter prüfen, für welche Monate Unterhalt geleistet wird. Denn der Unterhaltshöchstbetrag ist zeitanteilig für die Monate, in denen keine Unterhaltsleistungen geleistet wurden bzw. die weiteren Voraussetzungen nach § 33a Abs. 1 EStG nicht erfüllt waren, zu kürzen. Für jeden vollen Monat ermäßigt sich der Höchstbetrag um 1/12.[1] Auch unregelmäßigere, gelegentliche o...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.7 Zusammenfassendes Beispiel

Praxis-Beispiel Auslandsunterhalt – Zusammenfassendes Beispiel Ein unbeschränkt steuerpflichtiger serbischer Arbeitnehmer unterhält seine im Heimatland lebenden Angehörigen. Serbien gehört zur Ländergruppe 3. Die Ehefrau wohnt mit dem minderjährigen Kind und der Schwiegermutter im Ort A (gemeinsamer Haushalt), der Vater und die Mutter im Ort B. Die eigenen Einkünfte und Bezüg...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3 Nachweis der Zahlung

Für die steuerrechtliche Anerkennung der Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellen Finanzverwaltung[1] und Finanzgerichte unter Hinweis auf die erhöhte Beweisvorsorge- und Beweisbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung[2] strenge Anforderungen an den Nachweis der Zahlungen sowie an die Bedürftigkeit der Unterhaltsempfänger...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.4 Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind folgende Angaben des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person erforderlich: das Verwandtschaftsverhältnis der unterhaltenen Person zum Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten, Name, Geburtsdatum und -ort, beruf...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.1 Unterhaltsleistungen nach Ländergruppen

Um Feststellungen im Einzelfall über die Verhältnisse im jeweiligen Wohnsitzstaat der Unterhaltsempfänger zu erübrigen, hat die Finanzverwaltung typisierende Vereinfachungsregelungen getroffen. Die Höchstbeträge bei Unterhaltszahlungen für Unterhaltsempfänger im Ausland wurden nun zum 1.1.2024 geändert und sind im BMF-Schreiben v. 18.12.2023 enthalten.[1] Die Ländergruppeneint...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1 Unterhaltsleistungen ins Ausland

Für den Unterhalt von Personen im Ausland ist das BMF-Schreiben v. 6.4.2022[1] anzuwenden. Darin wird auf die erhöhte Sachaufklärungspflicht i. S. d. § 90 Abs. 2 AO verwiesen und dem Steuerpflichtigen eine Pflicht zur Beweisvorsorge auferlegt. 1.1 Unterhaltsleistungen nach Ländergruppen Um Feststellungen im Einzelfall über die Verhältnisse im jeweiligen Wohnsitzstaat der Unterh...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2 Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats (183-Tage-Regelung)

Eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gilt dann, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen folgende ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1 Anwendungsbereich

Aufwendungen für die Haushaltsführung, wie Wohnung und Verpflegung, sind grundsätzlich Kosten der Lebensführung und unterliegen damit dem Abzugsverbot des § 12 EStG. Dies gilt nicht für die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.[1] Hauptanwendungsfälle der doppelten Haushaltsführung sind...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Die Voraussetzungen im Überblick

Die doppelte Haushaltsführung liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (2. Haushalt). Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Hausstand unterhalten und außerhalb dieses Orts seiner Beschäftigung an einer ersten Tätigkeitsstätte (= Auswärtsbeschäftigung) vo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hält für Sachverhalte, bei denen aufgrund einer Auswärtsbeschäftigung der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung unterhält, die steuerlichen Vergünstigungen der doppelten Haushaltsführung bereit. Der Arbeitnehmer kann die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, als Werbungsko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von nicht eheli... / 1.7 Unterhaltsleistungen für den Partner

Nach dem Gesetz können Unterhaltsleistungen[1] nur bei 2 Fallgruppen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden: Der Empfänger ist gegenüber dem Zahlenden gesetzlich unterhaltsberechtigt oder dem Empfänger werden wegen der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel" (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) gekürzt.[2] Diese Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / a) Unterhaltszahlungen

Abgrenzung: Unterhaltszahlungen sind schon nicht objektiv unentgeltlich und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Fehlt es dagegen an einer gesetzlichen Unterhaltspflicht für Zahlungen, sind sie nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, aber ggf. nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG steuerfrei. Berater...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Arbeitnehmer zur Ausübung oder Erledigung seiner Arbeiten einsetzt. Der Begriff "Arbeitsmittel" ist weit auszulegen und begrenzt sich nicht nur auf Maschinen, Werkzeuge, Geschäftsunterlagen und typische Arbeitskleidung. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch der ausschließlich dienstlich genutzte Pkw, Laptops, Diensttelefone usw. Ste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / 3. Sind Unterhaltszahlungen generell von der Schenkungsteuer befreit?

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG bleiben steuerfrei Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten. Die Steuerbefreiung gilt somit nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur für Zuwendungen unter Lebenden. a) Unterhaltszahlungen Abgrenzung: Unterhaltszahlungen sind schon nicht objektiv unentgeltlich und erfüllen damit ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr