Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.3 Unterbilanzhaftung nach Handelsregistereintragung

Mit der Handelsregistereintragung erlischt die Verlustdeckungshaftung der Gründer gegenüber der GmbH, die diese ja unbeschränkt persönlich verpflichtete. An die Stelle der Verlustdeckungshaftung tritt die sog. Unterbilanzhaftung, die ebenfalls vom BGH entwickelt worden ist.[9] Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenz- oder Vorbelastungshaftung bezeichnet. Sie besagt Fo...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5. Stammkapital/Stammeinlagen

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, was bedeutet, dass sie ein festgefügtes Kapital aufweisen muss und sich die Machtverhältnisse nach der Kapitalmehrheit bestimmen. 5.1 Mindeststammkapital Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR. Darüber hinaus gibt es keinerlei allgemein geltende Vorschriften über eine Mindestkapitalausstattung etwa in Abhängigkeit zu dem beab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / Zusammenfassung

Begriff Ist der Gesellschafter einer GmbH zugleich zum Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um einen sog. Gesellschafter-Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter. Anders als der sog. Fremd-Geschäftsführer, der nicht am Kapital der GmbH beteiligt ist, gelten für den Gesellschafter-Geschäftsführer rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bes...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.3 Erforderlichkeit

Rz. 32 Zusätzliches Kriterium ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung aus den im Gesetz genannten Gründen. Sie muss der Erfüllung einer konkreten von der Behörde zu erledigenden Aufgabe dienen.[1] Dadurch wird sichergestellt, dass der Verantwortliche ein vorgegebenes Ziel nicht nur zum Anlass nimmt, überschießend personenbezogene Daten zu verarbeiten.[2] Dabei ist die Erfor...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[6] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.1 Hintergrund

Eine GmbH hat als notwendige Organe lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Es kann in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehen, die Kontrollfunktion oder auch eine Beratungsaufgabe ggf. auch weitere Kompetenzen, wie etwa die Bestellung und Abberufung von Geschäf...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung

Da die Gesellschafter einer GmbH im Grundsatz nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften, nehmen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung besonders ernst: Wenn schon der Gesellschafter nicht persönlich haftet, muss wenigstens sichergestellt sein, dass das versprochene Stammkapital in volle...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4 Verwaltungsrechte

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der einzelne Gesellschafter nicht unmittelbar auf die Geschäftspolitik Einfluss nehmen darf. Er hat seine Interessen und Wünsche vielmehr in die Gesellschafterversammlung einzubringen, die dann durch Beschlussfassung ihrerseits in das Geschäftsgeschehen eingreift bzw. dieses bestimmen kann. Das wichtigste Verwaltungsrecht ist da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Klimawandelanpassung: Handl... / 4.1 Das Konzept des "Return on Resilience Investment (RORI)"

Der RORI ist eine Kennzahl, die den finanziellen Nutzen von Investitionen in Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel quantifiziert. Die Kennzahl berücksichtigt sowohl den direkten als auch den indirekten Nutzen solcher Investitionen. Der RORI zeigt auf, wie viel Kapital durch die Vermeidung von Schäden und die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten erhalten oder gewonnen wird...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

Leitsatz Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, j...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Zuführungen zum Vermögen

1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO) Tz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes weg...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 22 Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen erfolgt auch im SGB XII nach dem Zufluss.[17] Danach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfs...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Freie Rücklage (Zuführung zum Vermögen) i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Es kann höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage und somit dem Vermögen zugeführt werden. Zu den sonstigen (zeitnah) zu verwendenden Mitteln i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens

13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen G...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / w) Wirtschaftliche Verhältnisse/Vermögen/Pfändungen

Rz. 112 Die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist mangels eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers regelmäßig unzulässig. Je nach dem Ausmaß der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Verantwortung und dem erforderlichen Vertrauen, z.B. bei leitenden Angestellten, mag im Einzelfall etwas anderes gelten.[265] Die Frage nach Lohnpfändungen im bisherigen Arbeitsverhältnis i...mehr

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ZErb 12/2024, Freibetrag be... / Leitsatz

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Wertverzehr des überlassenen Vermögens

Tz. 1319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wertverzehr der verpachteten WG drückt sich in der AfA aus; idR ist hierbei von der linearen AfA auszugehen. Eine degressive AfA kann uE nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (auch stlich ist eine degressive AfA nur für vor 2011 angeschaffte oder hergestellte bewegliche WG zulässig; s § 7 Abs 2 EStG). Denkbar wäre dies zB bei eine...mehr

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ZErb 12/2024, Freibetrag be... / 1 Tatbestand, Gründe

Die Entscheidung sowie die Anm. von Uricher wurden veröffentlicht in ZErb 10/2024, 378.mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 4. Sonstiges Vermögen

Rz. 40 Nicht nach dem Ertragswert zu berechnen sind Baugrundstücke, die ohne Gefährdung der Betriebsgrundlage herausgelöst werden können.[64] Rz. 41 Nach § 33 Abs. 3 BewG gehören nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen Zahlungsmittel, Geldforderungen u.Ä., Geldschulden, Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln, Tierbestände, die nicht oder nicht mehr, weil zum Verkauf best...mehr

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ZErb 12/2024, Freibetrag be... / 2 Anmerkung

Familienstiftung – Besteuerung nach dem "entferntest Berechtigten" rechtswidrig? Zu Lebzeiten eine "Familienstiftung" zu errichten und Geld- oder Sachvermögen auf sie zu übertragen, ist eine sinnvolle Variante für den Inhaber eines Vermögens, der Angehörige und Nachkommen von vornherein so absichern will, dass das Stiftungsgut von seinen persönlichen Risiken nicht betroffen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1545 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, die auf eine als vGA zu beurteilende Verpflichtung zurückzuführen sind (zB Bildung einer Tantieme- oder Pensionsrückstellung, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag ausgezahlt wird), erfolgte bis zum stlichen Übertragungsstichtag lediglich eine Einkommenskorrektur als vGA iSd § 8 Abs 3 S ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Umwandlungsformen nach dem UmwG

Rz. 1084 § 1 Abs. 1 UmwG bestimmt die vier Grundformen der Unternehmensumwandlung: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Im Rahmen der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) übertragen ein oder mehrere Rechtsträger das gesamte Vermögen auf einen anderen schon bestehenden (Verschmelzung zur Aufnahme) oder neu zu gründenden Rechtsträger (Verschmelzung zur Neugrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Sonderprobleme / II. Beispielhafte analoge Anwendung bei einer Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 31 Beim Ausscheiden des einzigen Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG und wenn sich daraus die Gesamtrechtsnachfolge nach der einzigen Komplementärin richtet, ist ein Sonderinsolvenzverfahren analog §§ 315 ff. InsO statthaft. Die Rechtsträgerin der Vermögensmasse der erloschenen KG ist hierbei die Komplementärin.[40] Rz. 32 Dies gilt auch beim Ausscheiden des einzigen K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO)

Tz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Familienpool

Rz. 162 Für den so genannten Familienpool gibt es keine feste Definition. Einvernehmlich wird darunter grob eine Zusammenfassung von Vermögen zugunsten von Familienmitgliedern verstanden, regelmäßig in einer Gesellschaft.[139] Die wesentlichen Ziele des Familienpools sind der möglichst weitgehende Ausschluss der Verteilung von Vermögen bei einem Erbfall unter Vermeidung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr