Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflichtgrenze

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Familienzuschlägen

Familienzuschläge (Sozialzuschläge) sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören z. B. Kinderzuschläge oder familienbedingte erhöhte Ortszuschläge im öffentlichen Dienst. Die Familienzuschläge sind ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Prüfung der Frage, ob die Jahresarbe...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts sind neben den laufenden Einnahmen auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags) mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Dazu zählen beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 15 Gem § 20 I 2 sind von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten abzuziehen. Noch vor den Sozialversicherungsbeiträgen ist ein bei der Scheidung erfolgter öffentlich-rechtlicher Teilausgleich abzuziehen (...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.6 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG ist mit Wirkung zum 1.1.2003 mit Abs. 6 die JAEG eigenständig gesetzlich und abweichend von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt worden. Die JAEG als Versicherungspflichtgrenze war dabei erheblich heraufgesetzt worden (2003 auf 45.900,00 EUR, 2004 auf 46.350,00 EUR). Der Grund für die deutliche Anhebung...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat Krankenversicherte (Abs. 7)

Rz. 81 Der mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 angefügte Abs. 7 Satz 1 enthält aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für am 31.12.2002 privat krankenversicherte Beschäftigte (BT-Drs. 15/28 S. 14) eine gegenüber Abs. 6 niedrigere JAEG, die nach § 223 Abs. 3 zugleich auch die Beitragsbemessungsgrenze bildet. Diese knüpfte an das Niveau der bisherig...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.8 Dynamisierung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 8 – aufgehoben)

Rz. 87 Sowohl die JAEG des Abs. 6 Satz 1 als auch des Abs. 7 waren nach Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 dynamisiert und wurden ab 1.1.2004 jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt zum 1.1. eines jeden Jahres. Der Abs. 8 legte dabei die Ausgangswerte für die Bestimmung der JAEG für das Kalenderjahr 2004 fest. Für die Folgejahre erfolgt die Be...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.1 Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Nr. 1)

Rz. 11 Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, die nur wegen und bei Erhöhung einer der beiden Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 Satz 2 bzw. Abs. 7 eintritt, setzt lediglich voraus, dass vorher Versicherungsfreiheit wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes bestand. Wie lange diese Versicherungsfreiheit schon bestand, ist für das Befreiun...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche an sich die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 als Beschäftigte erfüllen, die jedoch von dieser Versicherungspflicht kraft Gesetzes ausgenommen werden. Hintergrund für diese Regelungen war bisher, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein Schutzbedürfnis für eine Einbeziehung dies...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-j...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.2 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 Satz 1 und 2 regeln Ausnahmen von den vorstehenden Grundsätzen des Beginns von Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG bei Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgeltes bei bestehender Krankenversicherungspflicht. Kommt es während eines laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu einem Überschreiten der JAEG, endet die Versicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1 Versicherungsfreiheit wegen der Höhe des Arbeitsentgelts (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenversicherungsfreiheit wegen der Höhe des Jahresarbeitsentgelts (JAEG) gehört seit den Anfängen der Krankenversicherung zu den Ausschlusstatbeständen für die Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter. Bis zum 31.12.1988 galt diese Versicherungsfreiheit jedoch nur für Angestellte. Erst das Gesundheitsreformgesetz bezog mit Wirkung zum 1.1.1989 auch Arbeite...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.5 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 5 – aufgehoben)

Rz. 76 Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Krankenversicherungsträger (früher: Bundesknappschaft), nach der abweichend von Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Pflegeversicherungspflicht bei Überschreiten der JAEG des Abs. 6 bei Beschäftigten im...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.4 Herabsetzung der Arbeitszeit wegen Pflegezeit oder Familienpflegezeit (Nr. 2a)

Rz. 27a Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 ist mit Wirkung zum 1.7.2008 das Befreiungsrecht nach Nr. 2a wegen Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit eingefügt worden. Auch hier ist letztlich nicht die Reduzierung der Arbeitszeit der Grund für das Befreiungsrecht, sondern die damit typischerweise verbundene Reduzierung des Arbe...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.5 Herabsetzung der Arbeitszeit (Nr. 3)

Rz. 28 Das Befreiungsrecht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, das auf §§ 173 f. RVO zurückgeht, besteht für Personen, die zuvor wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes krankenversicherungsfrei waren und durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Arbeitsentgeltes krankenversicherungspflichtig werden. Die Regelung beruht auf dem Gedanken der Beibehaltung d...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.3 Nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Nr. 2)

Rz. 22 Dieses Befreiungsrecht, das auf § 173e Abs. 1 RVO zurückgeht, war ursprünglich (BT-Drs. 10/3792 S. 22) mit der "relativ kurzen Zeit des Erziehungsurlaubs", in der auch keine Erwerbstätigkeit zulässig war, zur Ermöglichung der Aufrechterhaltung des privaten Krankenversicherungsschutzes begründet worden, wurde jedoch trotz der Ausdehnung des Erziehungsurlaubs bzw. jetzt...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12.3 Frist nach Aufnahme versicherungsfreier Beschäftigung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 110 Das Beitrittsrecht bei erstmaliger Aufnahme einer nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigung im Inland ist seit dem 1.1.2011 wieder innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen, d. h. schriftlich gegenüber einer wählbaren Krankenkasse zu erklären (§ 188 Abs. 3), nachdem die Regelung in der Zeit vom 1.4.2007 bis 31.12.2010 wegen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.10 Sonstige Befreiungsrechte

Rz. 50 § 8 enthält nur die Befreiungsrechte von Personen, die der Versicherungspflicht nach diesem Buch unterliegen. Weitere Befreiungsrechte werden oftmals im Zusammenhang mit gesetzlichen Neuregelungen als zumeist befristete Übergangsregelungen gewährt (z. B. Art. 56 Abs. 4 GRG, Art. 57 GRG, § 63 Abs. 2 KVLG '89, § 421a SGB III). Im Zusammenhang mit der Neuregelung der ger...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.3 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 19 Eigenständige Regelungen für Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bestehen nicht. Die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung wegen Geringfügigkeit folgt vielmehr aus den Regelungen der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV, nach dessen Abs. 2 Satz 2 Geringfügigkeit nicht mehr besteht, wenn die Voraussetzung der Entgelt- oder Zeitgeringfügigk...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.17 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 3, 4)

Rz. 310 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Vorruhestandsgeld war im Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) v. 13.4.1984 (BGBl. I S. 601) durch die Einfügung des § 165 Abs. 2 Satz 2 RVO eingeführt worden und ist mit den Abs. 3, 4 unverändert übernommen worden. Rz. 311 Das Vorruhestandsgeld ist seiner Definition nach eine Leistung des Arbeitgebers an den a...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.1 Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 53 Der Befreiungsantrag als materielle Voraussetzung für eine Befreiung ist nunmehr einheitlich für alle Befreiungsrechte mit einer Frist von 3 Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht zu stellen. Da der Beginn der Versicherungspflicht mit der Erfüllung des Tatbestandes nach § 5 und damit mit dem Beginn der Mitgliedschaft eintritt, ist der Beginn der Mitglieds...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht.[1] Bei der Neueinstellung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung (Meldegrund "10") das Statuskennzeichen "2" angeben. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / Zusammenfassung

Überblick Das "regelmäßige Arbeitsentgelt" ist insbesondere für den Eintritt von Versicherungsfreiheit relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind z. B. Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist auch maßgebend bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung ein M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 sind beim Bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb desselben Zeitraums die beteiligten Arbeitgeber anteilmäßig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer übt 2 Beschäftigungen aus, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, unter den Voraussetzungen des § 58 von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der in der Höhe begrenzt ist auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil nach § 58 zu zahlen wäre. Grundsätzlich haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.6 Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber

Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – versicherungsfrei sind, haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.[1] Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei, soweit er auf den jeweils maximal bezuschussungsfähigen Betrag begrenzt ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2 Vorversicherungszeit

Versicherte müssen für eine Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nachweisen, soweit sie aus der Krankenversicherungspflicht bei Ende einer Beschäftigung oder Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel oder Familienversicherung ausscheiden. Durch die obligatorische Anschlussversicherung wird nach der Beendigung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.4.1 Beitragszuschuss für freiwillige Mitglieder

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für den ersten Zeitmonat ist weiterhin der bisherige Beitrag zu entrichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.3 Arbeitnehmer aus Abkommensstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen Abkommensstaat, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden. Besondere Voraussetzungen Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und der ausländische Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.1 Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland

Ausländische Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland üben i. d. R. eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus und sind im Rahmen der Blue-Card-Regelung in Deutschland versichert. Sollte es sich um die erste Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handeln, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die freiwillige Krankenversicheru...mehr