Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 4 Ausschlüsse / 2. Psychische Reaktion aufgrund organischer Schädigung

Rz. 245 Der Ausschluss greift nicht ein, wenn die psychische Reaktion auf organischen Schädigungen (z.B. Schädigungen des zentralen Nervensystems) beruht, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch die VP abhängt.[308] Rz. 246 Beispiel Tinnitus Ein Polizeibeamter erleidet ein Knalltrauma und hat seit...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / IV. Wundinfektion nach § 2 (2) b, (3) c AUB 61

Rz. 198 Kommt es nach einer Verletzung als Folge eines unter den Versicherungsschutz fallenden Unfalles nach § 2 (1) AUB 61 zu einer Infektion, so handelt es sich um eine Wundinfektion.[276] Auf die in AUB 61 vorgenommene Unterscheidung von Wundinfektion und Infektionskrankheiten wird seit den AUB 88 verzichtet, weil eine unterschiedliche Regelung – mangels eindeutiger mediz...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / V. Überraschungsklausel

Rz. 102 Seit den AUB 08/99 enthält der Risikoausschluss eine Überraschungsklausel, wonach Versicherungsschutz wieder besteht, wenn die VP auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem s...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / D. Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ)

Rz. 131 Die Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ) wird teilweise auch Kinderrente genannt, da die Leistungen in einer monatlichen Rentenzahlung bestehen. Die KIZ wird als Besondere Bedingung oder (ergänzt) als selbstständiges Bedingungswerk angeboten.[130] Rz. 132 Muster 17: Musterbedingung Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ) (fett gesetzte Passagen si...mehr

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Anhang / VI. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 61)

Rz. 6 A. Versicherte Gefahr § 1 – Gegenstand der Versicherung Der Versicherer gewährt entsprechend den versicherten Leistungen Versicherungsschutz gegen die Folgen der dem Versicherten während der Vertragsdauer zustoßenden Unfälle. § 2 – Unfallbegriff und Grenzfälle (1) Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis...mehr

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§ 3 Unfall / II. Beschädigung oder Versagen von Körperersatzteilen

Rz. 46 Ob die Schädigung eines künstlichen Körperteils eine Gesundheitsschädigung darstellt, hängt von der rechtlichen Bewertung der Körperersatzteile ab. Unstrittig gelten hierbei jederzeit vom Körper trennbare Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Zahnprothesen und abnehmbare Prothesen von Armen und Beinen weiter als Sachen. Eine Beschädigung dieser Gegenstände s...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / V. Besondere Vereinbarungen

Rz. 229 Muster 25: Musterbedingung Vergiftungen bei Kindern (Gift 1) In Abänderung von Ziff. 5.2. AUB 99 sind Vergiftungen bei Kindern bis 14 Jahren infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert. Rz. 230 Muster 26: Musterbedingung versehentlicher Einnahme schädlicher Stoffe (Gift 2) In Abänderung von Ziff. 5.2. AUB 99 fallen unter den Versicher...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / II. Begriff "Strahlen"

Rz. 165 Aufgegeben wurde die in § 2 (3) c AUB 61 vorgenommene kasuistische Aufzählung bestimmter Strahlenarten. Die dort genannten Strahlenarten fallen auch unter den Begriff "Strahlen" nach Ziff. 5.2.2 AUB 08/99, § 2 II (1) AUB 94/88.[234] In Abgrenzung zu Ziff. 5.1.6. AUB 08/99, § 2 I (6) AUB 94/88 ("Kernenergie", vgl. Rn 144 ff.) sind atomare Strahlen nicht erfasst. Rz. 1...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / P. Krampfadern und Unterschenkelgeschwüre

Rz. 285 § 3 (5) AUB 61 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind nach § 3 (5) AUB 61 Krampfadern und Unterschenkelgeschwüre, die durch einen Unfall herbeigeführt oder verschlimmert worden sind. Der Ausschluss trägt der medizinisch schwierig zu entscheidenden Frage Rechnung, ob eine Krampfader oder ein Unterschenkelgeschwür unfallbedingter oder krankhafter Natur ist. Meist ...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / II. Ausschnittdeckung

Rz. 74 Die örtliche und zeitliche Geltung kann durch spezielle Vereinbarung beschränkt werden. Da hier nur ein Teil des Lebensrisikos bzw. nur ein bestimmter Lebensbereich abgesichert wird, spricht man von einer Ausschnittsdeckung. Typische Beispiele sind Verträge von Vereinen, bei denen der Versicherungsschutz nur bei Veranstaltungen des Vereins gilt. Bei Firmen ist der Ver...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / IV. Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle

Rz. 50 Die AUB schließen auch Unfälle infolge von Schlaganfällen, epileptischen Anfällen und solchen Krampfanfällen, die den ganzen Körper der VP ergreifen, vom Versicherungsschutz aus. Hiermit werden Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen, die über das normale Unfallrisiko hinausgehen, da die VP in den genannten Zuständen regelmäßig nicht in der Lage ist, eine Gefahren...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die VP den Unfall als Privatmann, Geschäftsmann oder Soldat erleidet. Für solche VP, die im Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz Dienst leisten, gilt vorrangig Ziff. 10.4 AUB 08/99, § 4 IV AUB 94/88 und § 4 (5) AUB 61, wonach der Versicherungsschutz solange ruht, bis dem VR eine Anzeige des VN über die Beendigung des Dienstes zugeg...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / 1. Zahnschäden

Rz. 303 In der Praxis sind Zahnschäden ein nicht einheitlich gelöstes Problem. Daher bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungsvarianten. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des AG Aachen.[221] Danach zählen bei geöffnetem Mund sichtbare Frontzähne zur "Körperoberfläche". Backenzähne fallen nicht unter den Versicherungsschutz. In Anlehnung an diese Entscheidung wird ...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / a) Fahrtveranstaltung

Rz. 133 Unter Fahrtveranstaltung im Sinne des Ausschlusses ist ein vorher geplantes Unternehmen zu verstehen, welches zum Ziel hat, die Leistungsfähigkeit des Fahrers oder Fahrzeuges festzustellen.[197] Wenn bei der Veranstaltung nicht eigentlich ein Rennen bezweckt ist, sondern nur die Geschicklichkeit oder Kraftfahrzeugbeherrschung demonstriert werden soll, greift der Auss...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / II. Retterschutz

Rz. 412 Muster 100: Musterbedingung Retterschutz Versicherungsschutz besteht für Lebensretter während der Bemühungen zur Rettung einer VP. Im Todesfall 5.000 EUR und im Invaliditätsfall 25.000 EUR. Der Versicherungsschutz gilt nur insoweit, als dass der Lebensretter keine anderweitig versicherte Person im Rahmen dieses Vertrages ist. Rz. 413 Der Versicherungsschutz erstreckt ...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / VIII. Probleme der praktischen Anwendung des Kriegsausschlusses

Rz. 112 Zweck des Ausschlusstatbestandes ist es, das mit einer Kriegssituation verbundene erhöhte und unkalkulierbare Schadenrisiko vom Versicherungsschutz auszuschließen, da der VR diesem Risiko nicht ohne weiteres mittels vertretbarer kaufmännischer Prämienkalkulation begegnen kann.[184] Geprägt von den Bildern des 2. Weltkriegs und des Vietnamkrieges war die Ausübung von m...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Straftatausschluss und Alkoholklausel

Rz. 82 Muster 6: Musterbedingung Alkoholklausel "Ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht bei Gesundheitsschädigungen durch Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Trunkenheit verursacht sind, beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt". Rz. 83 Problematisch ist im Zusammenhang mit dem Straftatausschluss da...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / I. Allgemeines

Rz. 223 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind nach Ziff. 5.2.5 AUB 08/99, § 2 II (4) AUB 94/88 Vergiftungen infolge Einnahme, nach § 2 (3) c) AUB 61 infolge Einführung fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Der Ausschluss wurde aufgenommen, um die Fälle von erlittenen Lebensmittelvergiftungen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Insbesondere bei Auslandsreisen ...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. "Alkoholklausel"

Rz. 55 Muster 1: Musterbedingung Alkoholklausel (Bewusstsein 1) Ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht bei Gesundheitsschädigungen durch Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Trunkenheit oder Einnahme von Medikamenten verursacht sind, beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt. Rz. 56 Zu beachten ist die...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 5. Besonderer Schutz bei Tierstichen/-bissen

Rz. 214 Muster 22: Musterbedingung Zeckenbiss (Infektion 5) (…) Die äußere Hautschicht wird z.B. durch einen Zeckenbiss durchtrennt. Die durch Zeckenbiss verursachten Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis) fallen somit ausdrücklich unter den Versicherungsschutz. Rz. 215 Mit der Musterbedingung Infektion 5 sind die Folgen von (richtigerweise zu ...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / 3. Militäreinsatz

Rz. 91 Der Versicherungsschutz und auch die Pflicht zur Prämienzahlung werden unterbrochen, wenn die VP Kriegsdienst leistet. Nach Beendigung des Kriegsdienstes leben Versicherungsschutz und Prämienanspruch wieder auf. Das Ruhen des Versicherungsschutzes umfasst, anders als beim Kriegsausschluss (dort auch zum Kriegsbegriff vgl. § 4 Rn 94 ff.), alle Lebenssituationen innerha...mehr

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zfs 10/2011, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen:

[8]“ … Die Ansicht des BG, § 12 I Nr. 1 und § 12 III AVB-A seien nach § 305c Abs. 1 BGB als überraschende Klauseln wegen der Gleichstellung von Scheinsozien mit Sozien unter der Überschrift “Sozien’ nicht Vertragsbestandteil geworden, hilfsweise seien sie nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB unwirksam, ist rechtsfehlerhaft. [9] 1. Die Anwendung der Klauseln scheitert entgege...mehr

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / c) Ausschlüsse

Rz. 353 Nach § 8 (2) AUB 61 sind vom Versicherungsschutz die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Damit scheidet eine Kostenübernahme für Nahrungs- und Genussmittel selbst dann aus, wenn diese auf...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / I. Allgemeines

Rz. 267 Bauch- und Unterleibsbrüche (sog. Hernien, vgl. § 6 Rn 69) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Ziff. 5.2.7 AUB 08/99, § 2 III (1) AUB 94/88, § 10 (3) AUB 61. Der Grund liegt darin, dass sie zumeist auf einer anlagebedingten (angeborenen) oder krankheitsbedingten Bindegewebsschwäche beruhen[343] und genetische Dispositionen bzw. Erkrankungen in den AUB ausges...mehr

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§ 9 Obliegenheiten von Vers... / 2. Relevanz

Rz. 54 Verletzt der VN nach Eintritt eines Unfalles eine von ihm zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich, bleibt der Versicherungsschutz nur dann bestehen, wenn die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Leistungsfalls noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat. Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung entfällt der Versicherungsschutz, es sei denn, den VN...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Rein psychisch vermittelte Gesundheitsschäden

Rz. 241 Für rein psychisch vermittelte Gesundheitsschäden ohne Mitursächlichkeit körperlicher Traumata besteht kein Versicherungsschutz.[306] Rz. 242 Beispiel Psychisch vermittelter Gesundheitsschaden 1 Der VN erleidet nach Erhalt einer Nachricht über den Tod eines Angehörigen einen Schock. Der Schock löst eine Gehirnblutung aus, die zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / I. Sinn und Zweck

Rz. 145 Mit dem Ausschluss sollen die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Der Ausschluss wurde nicht zuletzt unter dem Eindruck des Unglücks von Tschernobyl in den AUB 88 neu eingeführt und hat nach Fukushima erneut besondere Aktualität. Spätere Bedingungswerke haben den Ausschluss unverändert übernommen. Bereits nach § 2 ...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Erweiterung für einzelne Infektionen

Rz. 206 Muster 18: Musterbedingung Infektionen (Infektion 1) Es fallen auch folgende Infektionskrankheiten unter den Versicherungsschutz, bei denen die Krankheitserreger ebenfalls durch eine Durchtrennung der äußeren Hautschicht in den Körper gelangen:mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 3. Geänderter Nachweis des Infektionswegs

Rz. 210 Muster 20: Musterbedingung Infektionsweg (Infektion 3) Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund ode...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 3. Insektenstich, -biss

Rz. 192 Nach Ziff. 5.2.4.1, 1. Alt. AUB 08/99 sind Infektionen, die durch Insektenstiche und -bisse (z.B. Mückenstich) verursacht wurden, nunmehr ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zecken fallen als Spinnentiere zwar nicht unter Ziff. 5.2.4.1, 1. Alt. AUB 08/99, ihr Stich führt aber nur zu einer geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzung und ist daher n...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / I. Zweck und Systematik

Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Ziff. 5.2.2 AUB 08/99, § 2 II (1) AUB 94/88. Die Klausel verfolgt den Zweck, nicht überschaubare Risiken vom Versicherungsschutz auszunehmen. Das unkalkulierbare Risiko ergab sich insbesondere aus einer erweiterten Auslegung des Begriffs "Plötzlichkeit" (zur Plötzlichkeit § 3 Rn 4 ff.) durch ...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / VI. Wiedereinschluss

Rz. 185 Der Versicherungsschutz entfällt gemäß Ziff. 5.2.3 AUB 08/99, § 2 II (2) AUB 94/88 und § 3 (3) S. 1 AUB 61 dann nicht, wenn die Heilmaßnahmen und Eingriffe durch ein unter den Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren. Andernfalls ergäbe sich in diesen Fällen auch ein Wertungswiderspruch, da die VP bereits nach Ziff. 7.1 AUB 08/99, § 9 I AUB 94/88 und § 15 II...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / bb) Andere Verkehrsteilnehmer

Rz. 36 Bei Radfahrern nimmt die Rechtsprechung eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung (absolute Fahruntüchtigkeit) ab Erreichen einer BAK von 1,6 Promille unwiderleglich an.[71] Bei unterhalb dieses Wertes liegender BAK müssen Ausfallerscheinungen hinzutreten, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung schließen lassen, oder Fahrfehler festgestellt sein, die typische...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 4. Exkurs: HIV

Rz. 197 HIV wird regelmäßig durch geringfügige Schleimhautverletzungen übertragen und ist damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings sind auch Übertragungswege durch Unfallverletzungen denkbar, die nicht in geringfügigen Haut- bzw. Schleimhautverletzungen bestehen. In diesen Fällen ist Versicherungsschutz gegeben. Beispiel HIV-Infektion als Unfallverletzung Zwei...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 4. Infektionsklausel für bestimmte Berufsgruppen

Rz. 212 Muster 21: Musterbedingung Einschluss von Infektionen für Heilberufe (Infektion 4) Ergänzend zu Ziffer 5.2.4 AUB 2008 wird der Versicherungsschutz auf Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert.mehr

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§ 4 Ausschlüsse / V. Ausweitung von Ausschlussklauseln, neue Ausschlüsse

Rz. 12 Ebenso wie der Verzicht auf einen Ausschluss, kann auch eine Erweiterung oder Neugestaltung von Ausschlüssen in Betracht kommen. Dies ist grundsätzlich zulässig und wirksam. So waren bei früheren Unfallversicherungsbedingungen zahlreiche Einzelfälle als Ausschlüsse aufgezählt.[13] Zu beachten ist, dass der zugesagte Versicherungsschutz nicht ausgehöhlt wird und der VN...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / V. Die Regelung der §§ 2 (3) b, 10 (5) AUB 61

Rz. 257 Die Neuregelung des Ausschlusses in den AUB 61 durch die AUB 88 war notwendig geworden, weil der Zweck des Ausschlusses[340] aufgrund der Rechtsprechungspraxis nicht erreicht wurde. Die Rechtsprechung vertrat den Standpunkt, dass eine Erkrankung infolge psychischer Einwirkung nur dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei, wenn die psychische Einwirkung das erste...mehr

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§ 11 Beweisfragen / III. Wahlfeststellung

Rz. 8 In der Praxis sind vor allem bei Ausschlusstatbeständen teilweise mehrere Geschehensabläufe denkbar, wobei sich z.B. wegen des Todes der VP der genaue Sachverhalt nicht aufklären lässt. Grundsätzlich bleibt die beweisbelastete Partei beweispflichtig, wenn ein Unfallereignis oder ein Ausschlussgrund zwar möglich ist, andere Geschehensabläufe aber ebenso wahrscheinlich i...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / I. Sinn und Zweck des Ausschlusses

Rz. 118 Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für Luftfahrzeugführer, sonstige Besatzungsmitglieder oder Personen, die in der Luft ihre berufliche Tätigkeit ausüben. Der Fluggast genießt dagegen grundsätzlich Versicherungsschutz. Die Ausschlusstatbestände der Ziff. 5.1.4 AUB 08/99, § 2 I (4) AUB 94/88, § 4 (3) a) AUB 61 beschreiben Gefahrumstände, die erhebl...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / IV. Besondere Bedingungen

Rz. 172 Muster 15: Musterbedingung Röntgen- und Laserstrahlen 1 (Strahlen 1) Abweichend von Ziffer 5.2.2 AUB 99 sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- oder Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten. R...mehr

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§ 9 Obliegenheiten von Vers... / b) Besondere Vereinbarung

Rz. 21 Muster 1: Musterbedingung Änderung des Berufs Ergeben sich im Rahmen der versicherten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefahren, für die laut Tarif ein höherer Beitrag zu zahlen wäre, so gilt die Einschränkung nicht, wenn die Sondergefahr vorübergehender bzw. kurzfristiger Natur – also kein Dauerzustand – ist. Die Einschränkung gilt gleichfalls nicht, wenn die gefahrerhö...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 4. Allgemeine Einschränkung des Ausschlusstatbestandes

Rz. 61 Muster 4: Musterbedingung Einschränkung der Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (Bewusstsein 4) Mitversichert sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder durch Trunkenheit; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,0 Promille liegt. Eingeschlossen sind auch durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursa...mehr

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§ 3 Unfall / 1. Kraftanstrengung

Rz. 59 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf erhöhte Kraftanstrengungen, also einen erhöhten Einsatz der Muskelkraft.[147] Normale Handlungen des täglichen Lebens, die zwar einen gewissen Muskeleinsatz, aber nach der allgemeinen Lebensauffassung für einen normalen gesunden gleichaltrigen Durchschnittsmenschen keinen bemerkenswerten Krafteinsatz erfordern, bleiben vo...mehr

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§ 3 Unfall / 5. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

Rz. 64 Liegt eine erhöhte Kraftanstrengung vor, die eine der versicherten Gesundheitsschädigungen adäquat kausal hervorgerufen hat, dann ist stets die Frage der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (vgl. § 7) an der Entstehung der Verletzung zu berücksichtigen. Da gerade Muskeln, Sehnen und Bänder einem stetigen Verschleiß unterliegen, sind die Problemkreise der erhöhten...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / IV. Sonderbedingung

Rz. 127 Muster 12: Musterbedingung Fluggeräte Ziffer 5.1.4 AUB 08 ist gestrichen. Unfälle, die der Versicherte bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) erleidet, fallen unter den Versicherungsschutz. Die Benutzung von Raumfahrzeugen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Rz. 128 Zu beachten ist, dass alle ausgeschlossenen Luftfahrt-Unfälle durch eine besondere Ve...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 3. Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Minderjährigen

Rz. 89 Muster 8: Musterbedingung Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat 2) Abweichend von Ziff. 5.1.2 AUB ist bei Personen unter 18 Jahren sowie Entmündigten auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn die VP ein Personenkraftfahrzeug lenkt oder fährt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein (§ 21 StVG). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass keine weit...mehr

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§ 4 Ausschlüsse / 1. Luftfahrzeug

Rz. 119 Zu den Luftfahrzeugen gehören alle Flugvorrichtungen, die (als Ganzes) für die Benutzung des Luftraums bestimmt sind und der Eigenschaft der Luft bedürfen, um sich in ihr zu halten.[187] Es kommt nicht darauf an, ob die Flugvorrichtung lenkbar oder motorisiert ist und auch nicht, ob sie der sportlichen Betätigung oder der zielgerichteten Beförderung dient. Daher sind...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / II. Summenversicherung

Rz. 29 Die versicherten Summen sind frei vereinbar, ein Bereicherungsverbot gilt nicht.[25] Es ist daher auch grundsätzlich möglich, dass für eine Person mehrere Verträge bestehen, etwa neben den vom VN "privat" abgeschlossenen Verträgen auch noch unfallversicherungsrechtliche Verträge über den Arbeitgeber oder Vereine, sowie Schutzbriefe für Autofahrer und Kreditkartenbenut...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / 1. Erstprämie

Rz. 77 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist als Geldleistung eine Schickschuld. Ist eine Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie, Ziff. 11.2.1 AUB 08. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt...mehr

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zfs 10/2011, Ausschluss der... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. auf Versicherungsleistungen aus einem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag in Anspruch. Sie war von August 2000 bis Juli 2005 als angestellte Rechtsanwältin in einer Sozietät tätig, trat nach außen auf dem Briefpapier und in Anzeigen aber als Gesellschafterin auf. Sie wurde von einem ehemaligen Mandanten der Sozietät auf Schadensersatz i.H.v. 111.044...mehr