Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1 Sicherung der Gesellschafter im Vertrag

2.4.1.1 Angemessener Ausgleich im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel Rz. 1595 Gemäß § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG analog muss ein Beherrschungsvertrag den außenstehenden Gesellschaftern einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil als angemessenen Ausgleich garantieren, wenn eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden ist und kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.2 Von § 114 AktG betroffene Verträge

Rz. 954 Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsorgans bedürfen Dienst- und Werkverträge mit Organmitgliedern über Tätigkeiten höherer Art (§ 114 Abs. 1 Satz 1 AktG). Dienstverträge, durch die mit Organmitgliedern ein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 622 BGB begründet werden soll, bedürfen nach der ausdrücklichen Regelung des § 114 Abs. 1 Satz 1 AktG nicht der Zustimmung des Aufs...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 114 AktG)

2.15.1 Einführung Rz. 953 § 114 AktG stellt besondere Anforderungen an Verträge zwischen Gesellschaft und Aufsichtsrat. Danach sind Verträge über Tätigkeiten höherer Art einem Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats unterworfen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch für das fakultative Aufsichtsorgan vorsehen, dass § 114 AktG keine Anwendung findet, § 52 Abs. 1 GmbHG; haben d...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 1.1 Vereinbarung

Der normale Weg zur Begründung eines Eigentumsvorbehalts ist eine spezielle Vereinbarung im Kaufvertrag. Eine mögliche Formulierung lautet: "Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers." Die Vereinbarung kann schriftlich, im Normalfall aber auch mündlich (nicht bei Teilzahlungsgeschäften zwischen Unt...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 4.3 Maßgeblichkeit der getroffenen Vereinbarungen

Rz. 1052 Sowohl beim Satzungsbeirat als auch beim Vertragsbeirat richten sich im Übrigen die Begründung und der Inhalt der Mitgliedschaft sowie die innere Ordnung des beratenden Beirats und seiner Vergütung nach den konkret getroffenen Vereinbarungen; für deren Wirksamkeit und Auslegung gelten die einschlägigen Vorschriften des BGB.mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.3 Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 531 Stimmbindungsvereinbarungen, Konsortial- oder Poolverträge sind Verträge, in denen sich Gesellschafter gegenüber Mitgesellschaftern oder Dritten schuldrechtlich verpflichten, das Stimmrecht aus ihren Geschäftsanteilen in bestimmter Weise auszuüben. Wie das Stimmrecht auszuüben ist, kann entweder schon in der Stimmbindungsvereinbarung selbst oder auf andere Weise nach...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.3 Recht zum Besitz des Verkäufers

Der Vorbehaltskäufer hat aus dem Kaufvertrag ein Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. Damit ist der Herausgabeanspruch, den ein Eigentümer gemäß § 985 BGB an sich gegen den Besitzer seiner Sachen hat, blockiert (§ 986 BGB). Aus § 449 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass der Käufer das Besitzrecht nur dann verliert, wenn der Verkäufer wirksam vom Vertrag zurücktritt. Der Verkäufer kan...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.4 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Rz. 958 Um zu vermeiden, dass für Umgehungen der §§ 113, 114 AktG "Tür und Tor" geöffnet werden[1], also vom Aufsichtsorgan vergütungspflichtige Verträge bewilligt werden, die Leistungen betreffen, die das Organmitglied als Mandatsträger schuldet, stellt der BGH hohe Anforderungen an den Inhalt und die Transparenz des zwischen der Gesellschaft und einem Organmitglied abgesch...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1.1 Angemessener Ausgleich im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel

Rz. 1595 Gemäß § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG analog muss ein Beherrschungsvertrag den außenstehenden Gesellschaftern einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil als angemessenen Ausgleich garantieren, wenn eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden ist und kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst wird. Rz. 1596 Als Ausgleich kann entsprechend § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG ein be...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.5 Zustimmung des Aufsichtsrats

Rz. 960 Beim Abschluss von Verträgen, auf die § 114 AktG Anwendung findet, bleibt es seitens der GmbH bei der Vertretung durch den/die Geschäftsführer.[1] Diese Verträge sind jedoch nur dann wirksam, wenn das Aufsichtsorgan seine Zustimmung erteilt hat. Diese Zustimmung kann nur in Form einer vor dem Vertragsschluss erteilten Einwilligung, nicht jedoch in Form einer nachträg...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.3 Leistungserbringerrecht und Vergütung (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen nach §§ 47 bis 51 die für die gesetzlichen Krankenkassen nach Kap. 4 SGB V (§§ 69 ff. SGB V) geltenden Regelungen mit Ausnahme des 3. Titels Abschn. 2 (§§ 82 bis 87e SGB V) anzuwenden. Dies gilt im Übrigen auch für die Fälle des Einsatzes eines Nothelfers i. S. v. § 25 (vgl. BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 8 SO 9/...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.2 Rücktrittsrecht des Verkäufers

Im Unterschied zur früheren Rechtslage gibt der Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer kein vereinfachtes Rücktrittsrecht vom Vertrag bei Zahlungsverzögerungen des Käufers. Es gilt nur eine Besonderheit: Der Rücktritt ist auch noch nach Verjährung der Kaufpreisforderung möglich (§ 216 Abs. 2 Satz 2 BGB). Ansonsten muss sich der Vorbehaltsverkäufer nach den allgemeinen Regeln richt...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 6 Katalog zustimmungspflichtiger Maßnahmen

Gesellschafterbeschluss der … GmbH Herr … , die … GmbH und die … GmbH & Co. KG sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen … GmbH (im Folgenden: "Gesellschaft"). Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der … GmbH ab und besc...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.3 Anmeldung und Eintragung

Rz. 1571 Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG analog hat die Geschäftsführung der abhängigen Gesellschaft den Vertragsschluss entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG unter Beifügung sowohl des Zustimmungsbeschlusses als auch des Unternehmensvertrages zur Eintragung anzumelden.[1] Der Anmeldung ist analog § 294 Abs. 1 Satz 1 AktG der Zustimmungsbeschluss der herrschenden Gesellschaft...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.3 Beendigung eines Unternehmensvertrages

Rz. 1579 Ein Unternehmensvertrag kann aufgrund der für die AG gesetzlich geregelten und auf die GmbH entsprechend anwendbaren Beendigungstatbestände – der Aufhebung (§ 296 AktG) oder der Kündigung (§ 297 AktG) – oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Zeitablaufs bei befristeten Verträgen oder weil die Vertragsparteien verschmolzen werden, beendet werden. Zwar wird ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.6 Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung des Aufsichtsorgans

Rz. 961 Verträge, auf die die §§ 52 Abs. 1 GmbHG, 114 AktG Anwendung finden, sind unwirksam, wenn ihnen das Aufsichtsorgan oder die Gesellschafterversammlung nicht zugestimmt hat. Vergütungen, die ein Organmitglied aufgrund derartiger (unwirksamer) Verträge erhalten hat, hat das Organmitglied der Gesellschaft zurückzuerstatten; diesem Rückforderungsanspruch kann das Organmit...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.1 Vertragsschluss

Rz. 1560 Für die Verhandlungen und die erforderlichen Willenserklärungen ist die Geschäftsführung der GmbH gem. § 35 GmbHG zuständig. Erforderlich ist außerdem ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter. Rz. 1561 Der Unternehmensvertrag selbst bedarf gem. § 293 Abs. 3 AktG analog der Schriftform. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der Vertrag nichtig (§ 125 BGB). ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.3 Betroffener Personenkreis

Rz. 956 Der Zustimmung des Aufsichtsorgans bedürfen solche inhaltlich unter § 114 AktG fallende Verträge, die mit dem Organmitglied selbst oder mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, an dem ein Organmitglied beteiligt ist. Rz. 957 Im letzteren Fall kommt es auf den Umfang der Beteiligung des Organmitglieds an dem Unternehmen, mit dem die GmbH den Vertrag abschließt oder ab...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.15.1 Einführung

Rz. 953 § 114 AktG stellt besondere Anforderungen an Verträge zwischen Gesellschaft und Aufsichtsrat. Danach sind Verträge über Tätigkeiten höherer Art einem Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats unterworfen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch für das fakultative Aufsichtsorgan vorsehen, dass § 114 AktG keine Anwendung findet, § 52 Abs. 1 GmbHG; haben die Gesellschafter...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 4.3.7 Exkurs: Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 1420 Der Abschlussprüfer haftet gegenüber der GmbH oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen auf Ersatz eines vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schadens (§ 323 Abs. 1 Satz 3 HGB).[1] In Betracht kommt dies insb. bei einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den Abschlussprüfer, die das Gesetz explizit erwähnt (§ 323 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB). Möglich ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.9 Körperschaftsteuerliche Organschaft

Rz. 1903 Zur Begründung einer (körperschaft-) steuerrechtlich wirksamen Organschaft ist neben der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft (OG) in den Organträger (OT) ein Gewinnabführungsvertrag (GAV oder EAV = Ergebnisabführungsvertrag i. S. d. § 291 AktG analog) erforderlich. Die Organschaft berücksichtigt die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, Gesellschaften al...mehr

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II Gründung - Muster / 2.3 Einbringungsvertrag

Einbringungsvertrag zwischen 1. der … GmbH – im Folgenden auch: “Gesellschaft” – 2. … 3. … – im Folgenden zusammen auch als "einbringende Gesellschafter" bezeichnet – unter Beteiligung von 4. … – im Folgenden auch als "Mitgesellschafter" bezeichnet – Vorbemerkung Die einbringenden Gesellschaftern sowie der Mitgesellschafter haben durch notarielle Urkunde des beurkundenden Notars vom ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.4 Überschreiten und Missbrauch der Vertretungsbefugnis

Rz. 729 Nach § 37 Abs. 2 GmbHG kann der Umfang der Vertretungsmacht nach außen nicht beschränkt werden. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund von Art. 9 Abs. 1 und 2 der "Richtlinie (EU) 2017/1132 v. 14.6.2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts" (GesRL) bzw. der durch die GesRL abgelösten Vorgängerrichtlinie (Richtlinie (EU) 2009/101/EG v. 16.9.2009 – "Publizitä...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.2.2 GmbH als Obergesellschaft

Rz. 1566 Ist die GmbH herrschendes Unternehmen, so ergeben sich aus einem Unternehmensvertrag üblicherweise keine Inhalte satzungsändernden Charakters, so dass §§ 53ff. GmbHG nicht zur Anwendung kommen.[1] Allerdings ergibt sich das Bedürfnis nach einem entsprechenden Zustimmungsbeschluss in diesem Fall aus einer analogen Anwendung des § 293 Abs. 2 AktG, denn § 293 Abs. 2 Ak...mehr

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II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4 Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 54 Abs. 1 GmbHG, § 294 AktG analog

Amtsgericht – Handelsregister –… B-GmbH, … (HRB …) Als Geschäftsführer der B-GmbH überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom … zwischen der B-GmbH als Organgesellschaft und der A-GmbH als Organträger vom …; eine elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift des Beschlusses der Gesellschafterversa...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.14 Vergütung

Rz. 948 Den Mitgliedern des Aufsichtsorgans "kann" für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie wird dann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Vergütung sollte der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4 Beherrschungsvertrag

Rz. 1588 Gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG analog unterstellt eine GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft bei einem Beherrschungsvertrag einem anderen Unternehmen. Aufgrund des Vertrages ist die Obergesellschaft gem. § 308 Abs. 1 Satz 1 AktG analog berechtigt, der Geschäftsführung der Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen (Weisungsrec...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1.2 Angemessene Abfindung im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel

Rz. 1599 Ist eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden und wird kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst, gilt außerdem: Gem. § 305 Abs. 1 AktG analog muss der Beherrschungsvertrag die Verpflichtung des Vertragspartners enthalten, auf Verlangen des außenstehenden Gesellschafters dessen Geschäftsanteile gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu erwer...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.1 Abführung überschüssiger Liquidität an den Cash Pool-Leader (Upstream Loan)

Rz. 1156 Führt die GmbH im Rahmen des Cash Pooling überschüssige Liquidität an den Cash Pool-Leader ab, so berührt diese Gewährung eines Darlehens an die Mutter- oder Schwestergesellschaft (Upstream-Loan) die Kapitalerhaltungsregeln. Rz. 1157 Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG stellt die Gewährung eines Upstream-Loans keinen Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. ...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.3 Sonderproblem: Barkapitalerhöhung im Cash Pool

Rz. 1173 Eine besondere Problematik stellt sich, wenn es bei einer in ein Cash Pooling-System eingebundenen Tochter-GmbH zur Barkapitalerhöhung kommt.[1] Sobald die aufgrund der Kapitalerhöhung zu leistende Einlage auf das Konto der Tochter-GmbH überwiesen wird, fließt sie im Rahmen des Cash Pooling unverzüglich an die Muttergesellschaft (oder eine Schwestergesellschaft)[2] ...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.2.1 GmbH als Untergesellschaft

Rz. 1564 Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag ist ein gesellschaftsrechtlicher Organisationsvertrag, durch den der rechtliche Status der beherrschten Gesellschaft satzungsähnlich geändert wird. Insbesondere erhält die herrschende Gesellschaft eine Weisungskompetenz gegenüber der abhängigen GmbH, der Gesellschaftszweck orientiert sich ab diesem Zeitpunkt am Kon...mehr

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VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3.2 Inhalt der Einberufung

Rz. 423 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Gesellschaft; Zeit der Gesellschafterversammlung: Tag und Uhrzeit des Beginns; Ort der Gesellschafterversammlung: Anschrift (ggf. Bezeichnung) des Versammlungsraums und Tagesordnung.[1] Beispiel für eine Einberufung: Muster IV, 1. Rz. 424 Die Punkte, über die Beschluss gefasst ...mehr

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II Gründung - Muster / 1.2 Satzung einer GmbH mit einem Gesellschafter

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.1 Übertragung auf die Gesellschafter und andere Stellen

Rz. 704 Kernbereiche müssen unangetastet bleiben Die Geschäftsführungsbefugnis liegt nicht zwingend bei den Geschäftsführern, sie kann, anders als die Vertretungsbefugnis,[1] auf andere Stellen übertragen werden, sofern die Kernbereiche der eigentlichen Geschäftsführertätigkeit, insbesondere gesetzlich normierte Pflichten bezüglich des Handelsregisters sowie sonstige Pflicht...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.2.3 Patronatserklärungen

Rz. 1332 Der Finanzierung mit Fremdkapital zuzurechnen können auch Patronatserklärungen sein, bei welchen der Patron (in der Regel die Muttergesellschaft oder eine andere finanziell entsprechend leistungsfähige Gesellschaft) gewisse Zusagen bezüglich der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit des Tochterunternehmens abgibt. Je nach Ausgestaltung werden die vom Patron gewährten Mit...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.4 Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Rz. 799 Vorstandsmitglieder einer AG sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III von der Sozialversicherungspflicht befreit. Für Geschäftsführer einer GmbH existiert keine vergleichbare Regelung. Geschäftsführungsmitglieder von Gesellschaften mbH sind somit - trotz ihrer fehlenden Arbeitnehmereigenschaft - dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie die Voraussetzungen von § 7 Abs. ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.4.2 Nachorganschaftliche Loyalitätspflichten ehemaliger Geschäftsführer

Rz. 838 Auch nach Beendigung seiner Organstellung darf ein ehemaliges Geschäftsführungsmitglied Geschäftschancen, die der Gesellschaft gebühren, nicht zum Schaden der Gesellschaft für sich oder einen Dritten nutzen.[1] Dies gilt für solche Geschäftschancen, bei denen eine der in Rn. 833 f. dargestellten Voraussetzungen bei Beendigung der Organstellung vorliegen.mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 4.2.3.2 Vertragsbeiräte

Rz. 1050 Während die Zuweisung weiterer Aufgaben an den Satzungsbeirat nach allg. M. unproblematisch möglich ist, wird in der Literatur vielfach die Meinung vertreten, ohne Ermächtigungsnorm im Gesellschaftsvertrag könne einem Vertragsbeirat nur eine beratende und repräsentative Funktion zukommen.[1] Insoweit ist zwar, dass der (schuldrechtliche) Vertragsbeirat kein Organ de...mehr