Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rechtsquellen

Rz. 3 Die maßgebliche Wochenarbeitszeit ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, da dies der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG entspricht. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Arbeitszeit aus einem Tarifvertrag ergibt. Die tatsächliche Handhabung zwischen den Parteien ist dabei maßgeblich. Rz. 4 Hinweis Möchte der Rechtsanwalt feststellen, zu welcher üblichen Arb...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 251 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 252 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VII. Entgeltfortzahlungen an Feiertagen bei Arbeit auf Abruf

Rz. 20 Grundsätzlich steht die Feiertagsvergütung auch Arbeitnehmern zu, die mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten, insbesondere auch im Falle der Arbeit auf Abruf. Die Berechnung ergibt sich seit dem 1.1.2019 aus § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG: Es gelten für die Feiertagsvergütung die Grundsätze des § 12 Abs. 4 TzBfG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu unten ...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / III. Anzeige eines Reduzierungswunsches nach § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 3 Hinweis (Briefkopf Arbeitnehmer) Betr.: Verringerung der Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit einen Vertrag als _________________________ mit _________________________ Wochenstunden. Ab dem _________________________, hilfsweise ab dem _________________________, möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von bislang _________________________...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 1. Zeitpunkt und Umfang der Verringerung

Rz. 56 Zwar ist nach § 8 Abs. 2 TzBfG der Zeitpunkt der Verringerung nicht anzugeben. Um jedoch als Angebot auf Abänderung eines Vertrages hinreichend bestimmt zu sein und darüber hinaus die Kontrolle der Fristen zu ermöglichen, muss das Angebot des Arbeitnehmers den Zeitpunkt des Beginns der gewünschten Änderung angeben.[61] Ausreichend ist es jedoch, wenn der Anfangstermin...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 81 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 82 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 83 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Vereinbarung Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wir...mehr

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§ 5 Urlaub / 4. Arbeit auf Abruf

Rz. 26 Auch Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten oder Abrufarbeitnehmer haben wie ­andere Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG werden mit der Konkretisierung der Arbeitszeit zugleich die Arbeitsstunden bestimmt, die der Arbeitnehmer zu leisten hat. Eine festgelegte Zahl von Arbeitstagen existiert nicht, so dass die Berechnung...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / E. Arbeitszeitkonten

Rz. 47 Ein weit verbreitetes Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Bei dieser Gestaltung wird auf Seite der Arbeitszeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Arbeitsmenge vereinbart, die dann im Rahmen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes flexibel und nach Anfall der Arbeit abgeleistet wird. Ist eine tägliche Mindestar...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / IV. Anzeige eines befristeten Reduzierungswunsches nach § 9a Abs. 1 TzBfG

Rz. 4 Hinweis (Briefkopf Arbeitnehmer) Betr.: Verringerung der Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit einen Vertrag als _________________________ mit _________________________ Wochenstunden. Ab dem _________________________, hilfsweise ab dem _________________________, möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von bislang _________________________...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Brauchtumstage

Rz. 4 Je nach Bundesland gibt es Tage, die zwar nicht offiziell als Feiertage gezählt werden, die jedoch brauchtumsbedingt ganz oder teilweise arbeitsfrei sind. Ein Beispiel hierfür ist der Karnevalsdonnerstag ("Weiberdonnerstag") im Rheinland, sowie der Rosenmontag. Während im Rheinland der Karnevalsdonnerstag ab 12:00 Uhr und der Rosenmontag in aller Regel komplett arbeits...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Folgen der Fiktionen

Rz. 133 Ist die Fiktionswirkung eingetreten, so gestaltet dies die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien um. Konkret kommt ein Änderungsvertrag hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit/der Verteilung der Arbeitszeit zu Stande. Dies bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer nicht mehr auf Abgabe einer Willenserklärung klagen muss. Jedoch hat der Arbeitnehmer ein rechtliches Interess...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 60 Gem. § 15 BEEG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 oder 4 BEEG erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht sorgebere...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / B. Aktives Wahlrecht

Rz. 8 Gem. § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Somit sind auch Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte im vollen Umfang wahlberechtigt. Die Stimme eines Teilzeitbeschäftigten zählt nicht etwa entsprechend seiner Arbeitszeit weniger als die eines Vollzeitbeschäftigten. Es gilt im B...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / III. Unabdingbarkeit

Rz. 33 Zum Nachteil des Beschäftigten können die Parteien während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses von den Regelungen der §§ 28e, 28g SGB IV nicht wirksam abweichen, § 32 SGB I. Insbesondere sind Vereinbarungen nichtig, die dem Arbeitnehmer die volle Beitragslast aufbürden oder die Erstattungspflicht des Arbeitnehmers für Beitragsrückstände über das gesetzlich vorgeseh...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / V. Formalia

Rz. 25 Der Beschäftigte kann den Antrag nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L jederzeit und formlos stellen. Insbesondere ist auch keine Frist zu wahren. Auch die Antwort des Arbeitgebers und sogar die Vereinbarung über die Teilzeit sind formfrei möglich. Zu empfehlen ist aber selbstverständlich zumindest das textliche Festhalten der Vereinbarung.mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rahmenvereinbarung

Rz. 22 Zunächst muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit im ­Voraus festgelegt sein. Eine schriftliche Festlegung ist allerdings nicht erforderlich. Fehlt eine solche Festlegung, dann tritt die Vermutungsregeln des § 12 Abs. 1 TzBfG in Kraft, und es gilt eine Arbeitszeit von zwanzig Wochenstunden als vereinbart.[8] Leistet der Arbeitnehmer allerd...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Rechtsfolgen mangelnder Festlegung

Rz. 32 Haben die Arbeitsvertragsparteien eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, berührt das nicht die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf. Es gelten die zum Schutz des Arbeitnehmers gesetzlich fingierten Arbeitszeiten,[16] nämlich eine Arbeitszeit von (mindestens) zwanzig Stunden bezogen auf die Woche und (mindestens) dre...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 12 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt (deklaratorisch) klar, dass auch ein geringfügig entlohnter Beschäftigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigt ist. Nicht hieraus kann und soll geschlossen werden, dass kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht auch teilzeitbeschäftigt sein können. Dies ist lediglich im Gegensatz zu den geringfügig entlohnten Besch...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / I. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 51 Rechtsfolge der Ankündigung i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG (bzw. für die Pflegeteilzeit Rechtsfolge der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) ist die Berechtigung des Beschäftigten, der Arbeit für die Dauer der angekündigten Pflegezeit fernzubleiben. In dem Umfang, in dem der Beschäftigte die Freistellung in Anspruch nimmt, ruht das Arbeitsverhältnis. Weder ist der Besch...mehr

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§ 3 Entlohnung / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das Verbot der Gehaltsdifferenzierung wegen der vereinbarten Dauer der Arbeitszeit jenseits einer reinen Pro-rata-temporis-Betrachtung ergibt sich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG. Jenseits dieser Norm stellt eine ungleiche Entlohnung Teilzeitbeschäftigter häufig auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar und damit einen Verstoß gegen § 3 EntGTransp...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 1. Zeitpunkt der Geltendmachung

Rz. 47 Pflegeteilzeit – also die nur teilweise pflegebedingte Freistellung von der Arbeit – kann ausschließlich zu Beginn und zusammen mit der Ankündigung der Pflegezeit angekündigt werden. Das weicht erheblich vom Elternzeitrecht ab. Allerdings ist auch der zeitliche Gesamtrahmen der Pflegezeit mit nur sechs Monaten deutlich überschaubarer als potentiell bei der Elternzeit....mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 112 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 113 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) D...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _______________...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 1. Klageanträge

Rz. 203 Bei der durch den Arbeitnehmer zu erhebenden Klage handelt es sich um eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, mithin also um eine Leistungsklage.[212] Rz. 204 Der Klageantrag muss erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Arbeitszeitverringerung fordert. Er muss weiterhin erkennen lassen, von welcher vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf welch...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / b) nach dem Erwerbsverhalten, insb.: Rahmenvereinbarungen

Rz. 58 Soweit auf das Erwerbsverhalten des Beschäftigten abgestellt wird, setzt die Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung zunächst einmal voraus, dass die Beschäftigung für die ­jeweilige Person von nicht nur untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Berufsmäßigkeit wird mit anderen Worten angenommen, wenn die entsprechende Beschäftigung dem Lebensunterhalt überwiegend o...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Bindungswirkung

Rz. 96 Bei dem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit handelt es sich um ein Angebot i.S.d. BGB. Gem. § 145 BGB ist der Arbeitnehmer an sein Angebot (gleich Antrag) gebunden. Im Hinblick auf die vom Arbeitgeber zu treffenden Dispositionen und Prüfungen sowie das Verfahren nach § 8 TzBfG ist der Vorbehalt gem. § 145 Hs. 2 BGB, sich nicht an den Vertrag gebunden zu fühlen, un...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigter ist nach § 2 Abs. 1 TzBfG derjenige, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind bereits nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 TzBfG Arbeitnehmer. Arbeit­nehmer ist derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines ­anderen zur fremdbestimmt...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 8 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 9 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[12] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustellen...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer w...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / F. Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / II. Sperrfrist, § 8 Abs. 6 TzBfG

Rz. 102 Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung[98] hieran gebunden ist, § 145 BGB. Er ist deshalb daran gehindert, einen einmal geäußerten Verteilungswunsch zu ändern. Dem Arbeitnehmer verbleibt nur, erneut die Verringerung der A...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Brückenteilzeit

Rz. 74 Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG [78] Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[79] Mit dem neu eingefügten § 9a TzBfG wi...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / B. Mehrarbeit/Überarbeit

Rz. 14 Ein Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich die Anordnung von Überstunden. Teilzeitkräfte sind indes ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nicht verpflichtet, gegenüber der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Mehrarbeit zu leisten. Grund hierfür ist, dass die Teilzeitkraft durch den Vertragsschluss hinreichend zu verstehen gegeben hat, da...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. Mitbestimmung hinsichtlich der Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 111 Die rein vertragliche Vereinbarung einer längeren Arbeitszeit kann nicht mitbestimmungspflichtig sein. Das gilt auch dann, wenn sie auf § 9 TzBfG beruht. Es fehlt bereits an dem erforderlichen kollektiven Charakter. Die tatsächliche Erhöhung der Arbeitszeit kann aber mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG sein, jedenfalls dann, w...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 41 Die Vereinbarung und der Einsatz von Beschäftigten in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollzeitbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.[61] Das hat das BAG für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen.[62] Bez...mehr

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§ 22 Rentenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. Sie sichert das Risiko ab, wegen der allmählich meist nachlassenden Erwerbsfähigkeit im Alter einkommenslos zu sein. Dabei stellt die gesetzliche Regelaltersrente ohne Bewertung der konkreten Erwerbsfähigkeit des Einzelnen darauf ab, ein bestimmtes Lebensalter (das Rentenei...mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / 3. Rückzahlung des Darlehens

Rz. 44 Das Darlehen wird zinslos gewährt, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 45 Es ist in Raten zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt im Regelfall unmittelbar nach Beendigung der Pflegezeit oder Familienpflegezeit, nämlich in dem Monat, der auf das Ende der Förderung der Freistellung folgt, § 6 Abs. 2 S. 1 FPfZG. Hat der Beschäftigte nicht den Höchstzeitraum von 24 Monaten der Förd...mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / 4. Übergangsvorschriften

Rz. 48 Bis zum 31.12.2014 war die finanzielle Förderung der Familienpflegezeit abweichend geregelt. Seinerzeit wurden die Beschäftigten nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar durch Darlehen der öffentlichen Hand unterstützt: Sie konnten mit ihrem Arbeitgeber eine Aufstockung des – aufgrund der Teilzeittätigkeit verminderten – Arbeitsentgelts über Wertguthaben vereinbaren. ...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 31 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt vor­aus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern"...mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / I. Arbeitsrechtliche Folgen

Rz. 27 Unmittelbare Rechtsfolge der Vereinbarung nach § 2a Abs. 2 FPfZG ist die (befristete) Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten auf den vereinbarten Umfang, mindestens aber auf 15 Stunden je Woche.[13] Das Arbeitseinkommen des Beschäftigten verringert sich entsprechend. Rz. 28 Ebenso wie nach einem Antrag auf Pflegezeit genießt der Beschäftigte, der F...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / B. Altersteilzeitmodelle

Rz. 15 Im Rahmen der Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in das Altersteilzeitmodell wird in jedem Falle (bezogen auf die Gesamtzeit der Altersteilzeit) die Arbeitszeit verringert. Ausgestaltet werden kann dies auf zwei verschiedenen Wegen. Zum einen kann die Arbeitszeit wie bei herkömmlicher Teilzeit reduziert werden. Der Arbeitnehmer hat dann eine verringerte wöchentliche ...mehr