Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / 2. Antrag auf Förderung

Rz. 39 Die Gewährung des Darlehens durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Der Antrag muss, wenn er auf den Zeitpunkt des Beginns der Familienpflegezeit zurückwirken soll, innerhalb von drei Monaten nach deren Beginn gestellt werden; anderenfalls wirkt er erst vom Beginn des Monats der Antragstellung, § 8 A...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / III. sonstiger Normkontext

Rz. 18 Der Anspruch nach § 9 TzBfG ist zwingend. Er kann weder durch individualvertragliche Vereinbarung noch durch Kollektivarbeitsrecht, insbesondere auch nicht durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, § 22 TzBfG.[13] Rz. 19 § 9 TzBfG überlagert eventuelle Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG . Ergibt sich aus diesen, dass eine andere Bevorzugung stattzufinden hätte, so is...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 4. hinzurechnungspflichtige Entgeltbestandteile

Rz. 18 Andererseits können einmalige Einnahmen auch dann zur Überschreitung der monatlichen 450-EUR-Grenze führen, wenn sie gar nicht in dem entsprechenden Kalendermonat zur Auszahlung gelangen. Das betrifft insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgelder oder auch Bonus- oder Prämienzahlungen, deren Gewährung mit hinreichender ­Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten i...mehr

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 81 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG gewährte Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet, nämlich auf die Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer angebotenen Änderung der Arbeitsbedingungen. Rz. 82 Da eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich ist und da die gerichtliche Entscheidung lediglich...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei ­verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung wenden die Drei-Monats-Grenze nur dann an, wenn der Betroffene die in Rede stehende Beschäftigung an (mindestens) fün...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 69 Während der Elternzeit ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich möglich, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzutreten. Die Begründung eines solchen Arbeitsverhältnisses bedarf jedoch gem. § 15 Abs. 4 S. 3 BEEG der Zustimmung des Arbeitgebers. Rz. 70 Der Arbeitgeber kann gem. § 15 Abs. 4 S. 4 BEEG die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen a...mehr

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§ 29 "Midi-Jobs" und Überga... / II. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 13 Ein Arbeitsverhältnis wird ohne weitere im Übergangsbereich abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt aus einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig 1.300 EUR im Monat nicht übersteigt, § 20 Abs. 2 Hs. 1 SGB IV n.F. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt muss also zwischen 450,01 EUR und 1.300 EUR liegen. Einer gesonderten Vereinb...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Rechtsschutz bei Befristung

Rz. 99 Möchte der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages gem. der Bestimmungen des TzBfG rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, § 17 S. 1 TzBfG...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 30 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, so dass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit ...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer ­haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Ent­geltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die ­maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Mon...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Erörterung

Rz. 116 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Daneben hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Der Umstand, dass die Erörterungspflicht an die Verringerung der Arbeitszeit anknüpft und danach auch einv...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 4. Abruf der Arbeit

Rz. 35 Gem. § 12 Abs. 3 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Vor­aus mitteilt. Diese Frist ist gesetzlich zwingend. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die die Frist verkürzt, ist nach §§ 12 TzBfG, 134 BGB nichtig. § 12 Abs. 3 TzBfG spricht lediglich von "Tagen"....mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / III. lohnsteuerliche Verfahrensfragen

Rz. 105 Wählt der Arbeitgeber eine der Pauschalierungsoptionen zur Lohnsteuer, so wird er im Regelfall deren alleiniger Schuldner, § 40a Abs. 5 i.V.m. § 40 Abs. 3 EStG. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist aber möglich, wie sich im Umkehrschluss daraus ergibt. Rz. 106 Aus § 40 Abs. 3 EStG folgt auch, dass die pauschale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers u...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / C. Vertragliche Nebentätigkeitsverbote

Rz. 4 Ein durch den Arbeitgeber einseitig erklärtes absolutes Nebentätigkeitsverbot ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig. Rz. 5 Vertragliche Vereinbarungen wie: Zitat "Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet." Unterliegen der vertraglichen Inhaltskontrolle.[1] Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot ist unwirksam.[2] Ungeachtet der Frage de...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / A. Der Teilzeitanspruch im Öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Der frühere BAT ist mit dem 30.9.2005 im Anwendungsbereich des TVöD und mit dem 31.10.2006 für die dem Geltungsbereich des TV-L unterfallenden Ar...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / III. Steuerrechtliche Beratung

Rz. 125 Gerade der Rechtsanwalt eines Arbeitgebers sollte darauf hinweisen, dass § 40a Abs. 2 EStG mit der Erhebung der Pauschsteuer i.H.v. 2 % nur eine Kann-Vorschrift enthält. Abgesehen davon, dass die Option in manchen Fällen gar nicht besteht, sondern allenfalls mit 5 % oder 20 %, bei Zeitgeringfügigkeit mit 25 % pauschaliert werden kann (dazu oben Rdn 99 ff. und Rdn 102...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / II. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 15 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[22] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / I. Erhebung der Lohnsteuer

Rz. 31 Nach § 38 Abs. 1 EStG wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein einkommensteuerlicher Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Hierzu ist jeder inländische Arbeitgeber verpflichtet. Inländische Arbeitgeber in diesem Sinne ist nach § 3...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 5. Prognose zur Ermittlung des relevanten Arbeitseinkommens

Rz. 21 Ob die 450-EUR-Grenze eingehalten wird oder nicht, ist aufgrund einer Prognose zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit abzuschätzen.[11] Verändern sich die Umstände, so ist die Schätzung jederzeit neu durchzuführen. Rz. 22 Ergibt die Prognose, dass die Arbeitszeit – und damit auch das Arbeitsentgelt – unvorhersehbar schwanken werden, dass im Kalenderjahr aber insgesamt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinbarungen zwischen Ehegatten

1. Allgemeines Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Andere Rechtsverhältnisse

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuerliche Folgen insb aus der Nutzungsüberlassung von WG oder Kapital können grundsätzlich nur gezogen werden, wenn die Ehegatten hierüber ernstlich gewollte, klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen und tatsächlich durchgeführt haben. Der Miet-, Pacht-, Darlehensvertrag oä Vertrag muss zudem einem Fremdvergleich standhalten und nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 18 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die unterschiedliche Besteuerung Gebietsansässiger und Gebietsfremder, auch im Hinblick auf eine familiengerechte Besteuerung, ist Gegenstand langjähriger Diskussion und war Anlass verschiedener Gesetzesinitiativen. Zum Einfluss der Rspr des EuGH im Einzelnen s § 1 Rn 46, 47 (Teller). Grundlegend für den Anwendungsbereich des Splittingverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Anschluss an BVerfG BStBl I 1962, 492; 1962, 506 erkennt der BFH Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten in st Rspr steuerlich an, wenn vor Beginn des Leistungsaustauschs klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen worden sind und der tatsächliche Vollzug dem Vereinbarten entspricht. Des Weiteren sind Vertragsgestaltung und -durchführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familien-Personengesellschaft

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (Bitz). Ist wegen Unangemessenheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschaftsverhältnisse

a) Familien-Personengesellschaft Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Innengesellschaft u verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 12 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach dem GrS BFH BStBl II 1984, 751 kann einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG neben einem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis auch ein wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis (Innengesellschaft) – wie zB eine Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder eine durch schlüssiges Verhalten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Begründung u Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wird durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten eine Mitunternehmerschaft begründet, so ist die Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens nach Maßgabe des § 24 UmwStG durchzuführen. Die möglichen steuerlichen Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft hat Thoma, DStR 1980, 279 anhand von Bsp erläutert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betrieb o Gesellschaftsanteil im Sondergut o Vorbehaltsgut

Rn. 29 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gehört ein Betrieb zum Vorbehaltsgut oder die Beteiligung einer PersGes zum Sondergut eines Ehegatten, so wird dadurch die Sphäre der Einkunftserzielung des anderen Ehegatten nicht berührt. Unbeachtlich ist, dass die Gewinne/Gewinnanteile güterrechtlich unmittelbar ins Gesamtgut fallen, BFH BStBl II 1975, 166; 1977, 201 mwN. Dagegen hat BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 32 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind allein dem Ehegatten zuzurechnen, der aufgrund seiner persönlichen Arbeitsleistung den Arbeitslohn bezieht, ggf auch als Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 19 Abs 1 Nr 2 EStG). Die unmittelbare Zurechnung der Einkünfte zum Gesamtgut vollzieht sich allein auf vermögensrechtlichem Gebie...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die geänderten Ausführungen sind in der Praxis insbesondere für GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse. Gutschrift auf einem Wertguthaben Der BFH hat ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.1 Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 190 Nutzungsrechte, und zwar sowohl dingliche als auch obligatorische, sind grundsätzlich Wirtschaftsgüter[1], und zwar immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Bilanzierbarkeit hängt davon ab, ob ihnen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich entweder um selbst geschaffene Nutzungsrechte, die dem Bilanzierungsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.4 Zurechnung bei Mietkauf

Rz. 276 Mietkauf ist eine Vereinbarung, bei der ein Mietverhältnis mit einem Kaufvertrag verbunden ist, z. B. in der Form, dass der Mieter nach dem Ablauf der Mietvertragszeit eine Option auf Kauf der Mietsache hat. Mietkaufverträge ähneln Leasingverträgen (vgl. Rz. 261ff.). Ein Mietkaufvertrag kann so ausgestaltet sein, dass der Mieter von Anfang an wirtschaftliches Eigentum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 10 Fazit: Anforderungen an Outsourcing-Prozesse

Aus den eingangs aufgezeigten Chancen und Risiken ergeben sich die nachfolgend dargestellten rechtlichen Anforderungen an Outsourcingprozesse in Steuerberatungskanzleien, damit sie erfolgreich und ohne rechtliche Risiken gestaltet werden können: Vertragliche Festlegungen sind für den Steuerberater und seinen Outsourcingpartner zwingend. So sind die einzelnen Service Levels (g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.2 Zurechnung der Leasinggegenstände

Rz. 261 Die wesentliche steuerliche Frage beim Leasing liegt darin, ob der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Grundsätzlich sind Gegenstände dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, beim Leasing also dem Leasinggeber. Eine steuerliche Zurechnung beim Leasingnehmer kann sich nur ergeben, wenn dieser nach den Umständen des Leasi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 7 Haftung des Steuerberaters bei Fehlern

"Viele Köche verderben den Brei" – dieses Sprichwort ist allgemein bekannt und könnte somit auch gut auf Outsourcing angewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Steuerberater gut beraten auch für den schlimmsten Fall der Haftungsinanspruchnahme Vorsorge zu treffen. Ein Knackpunkt beim Outsourcing ist die Haftung für Fehler. Denn Auslagerung von einzelnen Dienstleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.2 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 113 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht) sind materielle Wirtschaftsgüter und werden wie Grundstücke bzw. Grundstücke und Gebäude behandelt. Besonderheiten bestehen bei dem Erbbaurecht. Es wird als Nutzungsrecht, und damit wie ein Miet- und Pachtverhältnis, behandelt.[1] Wird es gegen laufenden Erbbauzins bestellt, werden diese nicht k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 2 Chancen und Risiken von Outsourcing

Steuerberater können bestimmte Geschäftsfelder ihres Dienstleistungsangebots auf Externe auslagern, um einen Zusatznutzen für ihre Mandantschaft zu erzielen oder aber die internen Kosten in der Steuerkanzlei zu senken. Diese Chancen können sich vielfältig gestalten. Exemplarisch werden nachfolgend positive Aspekte des Outsourcings in der Steuerkanzlei herausgearbeitet. Der St...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.2 Outsourcing und Berufsrecht

Die ähnlich aufgebauten Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Patentanwaltsordnung (PAO), des Steuerberatungsgesetzes(StBerG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ermöglichen jetzt das Outsourcing. Die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Patentanwältinnen und Patentanwälte bereits auf Ebene des Satzungsrechts best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen aus der Stundung eines Pflichtteilsverzichtsanspruchs

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss mit ihren Eltern, die sich gegenseitig als Alleiner...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 4 Outsourcing und Datenschutzrecht

Nach und nach spricht sich durch die öffentliche Berichterstattung auch bei Steuerberatern und Rechtsanwälten herum, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Kraft entfaltet hat. Mit Inkrafttreten wird das europäische Datenschutzrecht für alle Unternehmen in der Europäischen Union verbindlich; und damit auch für Steuerberaterkanz...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 1 Was ist Outsourcing

Das Outsourcing beziehungsweise die Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben aber auch Unternehmensstrukturen an externe Dienstleister. Ein klassisches praktisches Beispiel von Outsourcing ist der Einsatz eines Telefonsekretariats anstatt einer eigenen Sekretärin. Damit ist Outsourcing eine spezielle Form des Fremdbezugs einer bisher intern ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr