Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Einseitige Freistellung oder Freistellungsvereinbarung

Rz. 252 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im bestehenden – auch ggf. bereits gekündigten – Arbeitsverhältnis wird aus den §§ 611, 613 i.V.m. § 242 BGB hergeleitet. Er beruht auf der arbeitsvertraglichen Förderungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der ­verfassungsrechtlichen Wertentscheidun...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VIII. Die Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts

Rz. 373 Das Arbeitsentgelt wird in einer finanziellen Zwangslage des Arbeitgebers häufig vorfinanziert, um die Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten. In der Praxis treten vor allem zwei Arten der Vorfinanzierung auf:mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / VII. Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers

Rz. 36 Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers,[31] soweit deren Feststellung durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für zulässig erachtet wurde, ist weggefallen.[32] Dies ist weder verfassungsrechtlich [33] noch unionsrechtlich [34] zu beanstanden. Rz. 37 Aufgrund des von der Rechtsprechung hergestellten untrennbaren Zusammenhangs zwischen...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Anrechnung anderweitigen Verdienstes/Wettbewerbsverbot

Rz. 275 Ist der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung einseitig freigestellt worden, muss er sich dasjenige nach § 615 S. 1 und S. 2 BGB, § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens zumutbarer Arbeitsleistung erspart oder was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[2...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Fortsetzungsanspruch gegen den Betriebserwerber

Rz. 565 Erfolgt ein Betriebsübergang nach Ausspruch der Kündigung, wird dadurch zwar die Rechtfertigung der Kündigung nicht mehr berührt, aber auch in diesem Falle ist ggf. ein Anspruch der nicht übernommenen Arbeitnehmer auf Weiterbeschäftigung durch den Betriebserwerber zu unveränderten Bedingungen gegeben.[575] Rz. 566 Ergibt sich zwischen Zugang der Kündigung und Ablauf d...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Beispielsfälle

Rz. 475 Um aufzuzeigen, in welcher Weise die Praxis solche Vereinbarungen gestalten könnte, sei beispielhaft auf Punkteschemata verwiesen, die bereits vor dem 1.10.1996 vereinbart wurden und einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben.[486] Rz. 476 Beispiel 1 Alter:mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Übergang aller Betriebe eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen

Rz. 1035 Ob dies auch für den Gesamtbetriebsrat gilt, wenn sämtliche Betriebe eines Unternehmens unverändert auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, das bisher nicht über eigene Betriebe verfügt, ist bislang vom BAG nicht entschieden worden. Allerdings deutet das BAG im Beschl. v. 5.6.2002 zu einer solchen Sachverhaltskonstellation an (Ziffer II.2. der Entscheidung), ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Masseverbindlichkeiten/Insolvenzmasse/pfändbares Einkommen

Rz. 327 Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter für unwirksam erklärt, wirkt nur für die Zukunft (ex nunc) und nicht auf den Zeitpunkt der Freigabe zurück (ex tunc).[231] Handelt es sich bei einer – noch nicht durch Vorschusszahlungen erfüllten – vertragszahnärztlichen Honorarforderung um Neuerwerb...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / III. Entlassungsbegriff und Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 1101 Ähnlich wie bei der Sozialplanpflicht gem. §§ 111, 112, 112a BetrVG [1092] stellt sich die Frage, ob als "Entlassungen" i.S.v. §§ 17, 18 KSchG nicht nur arbeitgeberseitige Kündigungen, sondern auch vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge und möglicherweise auch vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen (§ 17 Abs. 1 S. 2 KSchG) zu berücksichtigen sind. Dann ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Abschlussvoraussetzungen

Rz. 203 Der Sozialplan nach § 112 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung des Arbeitgebers und des Betriebsrats über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Sie wird nach den Regeln der §§ 145 ff. BGB abgeschlossen[184] oder beruht – ersatzweise – auf einem Beschluss der Einigungsstelle. Rz. ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 688 Für die Annahme eines gemeinsamen Betriebes fordert die Rechtsprechung einen sog. einheitlichen Leitungsapparat, der sich auf den Bereich der personellen und sozialen Angelegenheiten bezieht und die für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel lenkt.[662] Rz. 689 Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Kündigungsfristen und Beseitigung von Kündigungseinschränkungen

Rz. 307 § 113 Abs. 1 InsO verweist nicht mehr – wie dies früher in der KO der Fall war – auf die "gesetzlichen" Kündigungsfristen, sondern trifft eine eigene Regelung, nach der die Kündigungsfrist allgemein auf drei Monate zum Monatsende festgesetzt wird, falls keine kürzere Frist maßgeblich ist.[317] Das gilt nicht nur für verlängerte vertragliche oder gesetzliche Kündigung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / e) Teil-Namensliste

Rz. 510 Der 2. Senat des BAG hat sich mit der Frage, ob die mit § 1 Abs. 5 KSchG zugunsten des Arbeitgebers eingeführten prozessualen Erleichterungen auch dann ihre Berechtigung haben, wenn es neben den auf der Namensliste genannten Mitarbeitern auch noch weitere Arbeitnehmer gibt (sog. Teil-Namensliste), denen gekündigt werden soll, noch nicht abschließend befasst. Die Ents...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 5. Insolvenzfestigkeit der Rückdeckungsversicherung zur Unterstützungskasse

Rz. 98 Im Urt. v. 29.9.2010[88] hatte sich das BAG mit einem Fall zu befassen, in dem ein Insolvenzverwalter die Freigabe einer Rückdeckungsversicherung von einer Gruppen-Unterstützungskasse begehrte. Das BAG hat entschieden, dass man bei einem externen Durchführungsweg wie der rückgedeckten Unterstützungskasse zwischen dem Rechtsverhältnis des Arbeitgebers zu seinem Arbeitn...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 4. Kürzung/Ausschluss der Abfindung bei Ablehnung zumutbarer Beschäftigungsangebote

Rz. 256 Ebenso können die Betriebsparteien in Sozialplänen bei Abfindungen differenzieren zwischen Arbeitnehmern, denen kein zumutbares Angebot einer Weiterbeschäftigung gemacht wird und denjenigen, die ein solches Angebot ablehnen.[231] Zwar erfolgt dadurch eine Gruppenbildung. Diese ist aber ausgehend von dem mit einem Sozialplan verfolgten Zweck sachlich gerechtfertigt. R...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Familienangehörige

Rz. 147 Familienangehörige (Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte). Familienangehörige können in den verschiedensten Formen zur Erzielung von Einkünften zusammenarbeiten; z.B. Rz. 148 Ob ein Beschäftigungsverhältnis oder andere Formen der Tätigkeit vorliegt, ri...mehr

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Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Leitsatz 1. Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. 2. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters ni...mehr

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Steuerbegünstigtes Vermögen einer Kapitalgesellschaft aufgrund Poolvereinbarung

Leitsatz 1. Die für eine Poolvereinbarung i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 2009 erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben. 2...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Rückerwerb

Leitsatz 1. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG ist auch auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG anwendbar. 2. Das gilt auch dann, wenn zwar der Ersterwerb, nicht aber der Rückerwerb steuerbar ist. 3. Ist zwar der Rückerwerb, nicht aber der Ersterwerb steuerbar, so kann § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nur anwendbar sein, wenn zum Zeitpunkt des Ersterwerbs das Grundstück dem damalig...mehr

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Brexit - Auswirkungen auf Lieferanten-Kundenbeziehungen?

Zusammenfassung Was zu erwarten war, hat sich mittlerweile bestätigt: Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK ist vom britischen Parlament abgelehnt worden. Nun droht der "harte Brexit" – und damit einschneidende Folgen für Lieferanten aus der EU, die Kunden im UK beliefern. Wahl des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts Der Gerichtsstand bestimmt, welches Gericht...mehr

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Was gilt, wenn durch Gesellschafterbeschluss dauerhaft von der Satzung abgewichen wird?

Zusammenfassung Ein Gesellschafterbeschluss, durch den dauerhaft von der GmbH-Satzung abgewichen wird, unterliegt bei seiner Anmeldung zum Handelsregister erhöhten formalen Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere, dass der notariell beurkundete Beschluss in die Satzungsurkunde aufgenommen wird. Hintergrund Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG war die Zurückweisung eines Ant...mehr

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Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementär-GmbH

Zusammenfassung Ist bei einer GmbH & Co. KG die KG einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft), wird die KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Hintergrund Die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG hatte ...mehr

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Jansen, SGB IV § 105 Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine wichtige Informationsquelle zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 104 soll ein beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen für die Sozialversicherungsträger errichtetes barrierefreies Informationsportal sein, das insbesondere für Arbeitgeber die notwendigen Basisinformationen zu den verschiedenen Meldeverfahren in der sozialen Sicherung sowie die Verknüpfu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Zur Zusammenarbeit vgl. allgemein § 86 SGB X. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. "Eng" ist das Gegenstück zu "lose" und deutet auf eine dichte Vernetzung der Aktivitäten hin, durch die die Agent...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung se...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben bei den Verträgen: Vertretung

Rz. 234 Ebenso wie Eltern bei der Willensbildung in der Erbengemeinschaft mehrere Kinder vertreten können (siehe Rdn 224 ff.), ebenso können sie für diese auch rechtsgeschäftlich handeln und brauchen dafür grundsätzlich keinen Ergänzungspfleger, wenn sie diese Rechtsgeschäfte mit Außenstehenden tätigen. Es handelt sich bei ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen um gleichgeri...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung sein, damit der Dritte die Begünstigung unentziehbar er...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 43 Die freie Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses durch die Miterbengemeinschaft

Rz. 314 Die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft ausschließlich nach den Regeln des Gesetzes (siehe Rdn 300 ff.) erfolgt recht selten – schon weil man die Versteigerung von Grundstücken oder den Pfandverkauf von beweglichen Sachen scheut. Die Erbteilung nach den gesetzlichen Regeln kommt allerdings häufiger vor, wenn es nur gilt, nach den gesetzlichen Regeln einzeln...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 46 Die sachliche Teilauseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 342 Es sind eher seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass auf einmal vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart würde, erfolgt häufig eine sachliche (treffender: gegenständliche) Teilauseinandersetzung. Nach der Begleichung einiger Schulden verkauft man zuerst einmal das ...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 39 Der Auseinandersetzungsvertrag zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 292 Häufig erfolgt die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht auf der Grundlage eines (bloßen) Planes des Testamentsvollstreckers, wie dies § 2204 Abs. 2 BGB vorsieht, sondern durch förmlichen Vertrag des Testamentsvollstreckers mit den Erben. Die bloße Zustimmung zu einem vom Testamentsvollstrecker vorgelegten Entwurf eines Auseinandersetzungsplanes ist noch nicht als ...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 5 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB). Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I S. 1429) können nur noch unbeschränkt Geschäftsfähige Erbverträge abschließen (§ 2275 BGB n.F.).[1] Die folgenden Ausführungen gelten also nur noch für Erbve...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 37 Abweichen von den gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 280 Wenn der Erblasser hinsichtlich der Auseinandersetzung des Nachlasses keine Anordnungen getroffen hat, insbesondere diese nicht gemäß § 2048 S. 2 BGB in das "pflichtgemäße Ermessen des Testamentsvollstreckers" gestellt hat, so muss der Testamentsvollstrecker nach dem Gesetz verfahren: § 2204 Abs. 1 BGB verweist auf §§ 2042 ff. BGB; § 2042 Abs. 2 BGB verweist wiederum...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 48 (Teil-)Nachlassauseinandersetzung durch Übertragung von Erbanteilen

Rz. 355 Die Übertragung von Erbanteilen kann auch die Nachlassauseinandersetzung – oder zumindest die teilweise Nachlassauseinandersetzung – bezwecken, wenn die Erbanteile auf einen oder mehrere Miterben übertragen werden. Nach diesseitiger Ansicht ist keine Nachlassauseinandersetzung anzunehmen, wenn ein Außenstehender alle Erbteile aufkauft. Wenn sich alle Anteile in der H...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Verzicht des Minderjährigen auf sein gesetzliches Erbrecht

Rz. 358 Ist der Minderjährige geschäftsunfähig, so kann nur sein gesetzlicher Vertreter den Erbverzichtsvertrag abschließen (§ 105 BGB). Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (§ 2347 Abs. 1 S. 1 BGB). Der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige kann auf sein gesetzliches Erbrecht durch seinen gesetzlichen Vertreter verzichten oder mit dessen Zustimmung auch...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 42 Erbteilung gemäß Teilungsanordnungen des Erblassers

Rz. 309 Gemäß § 2048 BGB kann der Erblasser Regelungen darüber aufstellen, wie die Auseinandersetzung des Nachlasses zu erfolgen hat. Über diese Anordnungen können sich die Miterben nur hinwegsetzen, wenn sie sich einig sind. Anderenfalls kann jeder Miterbe von den anderen die Durchführung der Anordnungen verlangen. Selten erfassen die Teilungsanordnungen den gesamten Nachla...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Allgemeines zur Abschichtung

Rz. 325 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: A, B, C und D. D soll aus der Erbengemeinschaft gegen eine Geldzahlung ausscheiden. Im Nachlass befindet sich ein Grundstück. Es gibt zunächst ein Grundgeschäft zwischen dem ausscheidungswilligen Miterben D einerseits und den verbleibenden Miterben andererseits. Der Erstgenannte verspricht, mit der Zahlung abgeschichtet zu sein,...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 41 Auseinandersetzung durch die Miterben nach der gesetzlichen (Notfall-)Regelung

Rz. 300 Da sich die Miterben zuweilen nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, bietet das Gesetz für diesen Fall eine Notlösung an: Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt. Soweit dies nicht möglich ist, weil sich ein Gegenstand nicht in gleichartige Anteile teilen lässt, greifen §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB ein...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 47 Der Aufschub der (vollständigen oder teilweisen) Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 352 Nicht selten vereinbaren die Miterben – durch formlos möglichen Vertrag[53] – die Erbengemeinschaft auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht auseinanderzusetzen (§§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 und 3, 750 BGB). Die Vereinbarung muss einstimmig erfolgen, weil der Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB aufgeschoben wird und es sich um keine Verwaltungsmaßnahme ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 51 Die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige als Erblasser den Verzicht entgegennahm

Rz. 369 Beispiel Der Onkel O des 14-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 Abs. 2 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten (siehe Rdn 362). Nunmehr wird der Verzichtsvertrag noch bei Minderjährigkeit ...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Abschluss des Erbvertrags

Rz. 21 Für den Vertragsgegner des Erblassers gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 104 ff. BGB): der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige kann den Erbvertrag selbst abschließen oder sich von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen; der geschäftsunfähige Vertragsgegner muss durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten werden. § 2274 BGB, wonach der Erblasser ein...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 50 Der Minderjährige als Erblasser des Verzichtsvertrags

Rz. 362 Als Erblasser kann der geschäftsunfähige Minderjährige, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, einen Verzicht auf das Erbrecht, z.B. nach seinem Onkel, entgegennehmen (§ 2347 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine Genehmigung des Familiengerichts ist erforderlich (§ 2347 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB). Als Erblasser kann ein geschäftsbeschränkter Minderjähriger einen Ver...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verpflichtung des Minderjährigen zur Leistung des Erbverzichts

Rz. 360 Dem Erbverzichtsvertrag liegt nach heutiger Auffassung regelmäßig ein Verpflichtungsvertrag zugrunde. Sehr häufig ist es ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung des Erbverzichts, der andere Teil zur Leistung einer Abfindung für den Verzicht auf das Erbrecht verpflichtet. Oftmals wird freilich gar kein besonderer Verpflichtungsvertrag abgeschl...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 52 Die Aufhebung des Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige verzichtet hat

Rz. 375 Ist der Minderjährige derjenige, der im Erbverzichtsvertrag auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, z.B. nach seinem Onkel, dem kinderlosen Bruder des Vaters, so schließt sein Vater in seinem Namen den Aufhebungsvertrag, wenn der Minderjährige noch geschäftsunfähig ist. Dies verschafft dem (noch) Minderjährigen wieder sein gesetzliches Erbrecht. § 2351 BGB ver...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / C. Der Minderjährige scheidet durch Abschichtungsvertrag aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 333 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Beide Kinder sollen aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, sie sollen abgeschichtet werden. Sie sollen dafür Bargeld aus dem Nachlass erhalten. Beide Kinder erklären, dass sie am Tag der Gutschrift der ihnen zustehenden Beträge aus der Erbengemeinschaft ausscheid...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 36 Testamentsvollstreckung und Nachlassauseinandersetzung nach der gesetzlichen (Notfall-)Regelung

Rz. 275 Der Testamentsvollstrecker verfährt bei der Nachlassauseinandersetzung dann nach der gesetzlichen Regelung, wenn er der Bestand des Nachlasses – nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten – auf die Miterben entsprechend ihren Erbquoten verteilt, wobei vorausgesetzt wird, dass der Nachlass unter Berücksichtigung vorhandener Ausgleichungspflichten teilbar ist (§ 2047 BGB)....mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Minderjährige verbleibt, ein anderer Miterbe scheidet aufgrund Abschichtungsvertrags aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 328 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Der Onkel der Kinder soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, er soll abgeschichtet werden. Er soll dafür ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten. Für das Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft wird der Tag der Berichtigung des Grundbuchs durch seine Löschung ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Eintritt in eine Personengesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrags nebst Verfügung von Todes wegen

Rz. 191 Beim Tod eines Gesellschafters einer OHG wird gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB die Gesellschaft nicht aufgelöst. Eine GbR wird beim Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Gesellschaft mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Rdn 184). Der Gesellschaftsvertrag der OHG kann auch ...mehr