Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 68 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb

Leitsatz 1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen str...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe der Säumniszuschläge ab 2019 verfassungsrechtlich bedenklich

Leitsatz Die Höhe der Säumniszuschläge ist seit 2019 vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich bedenklich. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die im Jahr 2019 ein Grundstück erwarb. Die für den Erwerb fällige Grunderwerbsteuer zahlte die Antragstellerin verspätet, sodass das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzte. Gegen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.6 Entscheidung über die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 6)

Rz. 36 Unvollständige Antragsunterlagen sind durch den Hersteller zu ergänzen (Satz 1). Dazu hat der GKV-Spitzenverband eine angemessene Frist von längstens 6 Monaten zu setzen. Kürzere Fristen sind möglich. Rz. 37 Wenn die Frist nicht eingehalten wird, ist der Antrag ohne Ermessensspielraum abzulehnen (Satz 2). Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Ggf. ist bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.10 Streichung aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 10)

Rz. 45 Der GKV-Spitzenverband kann vom Hersteller erforderliche Unterlagen anfordern, um das Hilfsmittelverzeichnis fortzuschreiben (Satz 1). Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, die sich aus der Verfahrensordnung ergibt. Rz. 46 Legt der Hersteller die angeforderten Unterlagen nicht fristgemäß vor, verliert die Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis ihre ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.3 Verfahren der Aufnahme eines Hilfsmittels (Abs. 3)

Rz. 18 Für die Aufnahme eines Hilfsmittels ist ein Antrag des Herstellers erforderlich (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband wird nicht von Amts wegen tätig. Hersteller ist derjenige, der die Verantwortung für die Entwicklung und Herstellung eines Medizinproduktes trägt und dieses auf der ersten Handelsstufe Dritten überlässt, was schon durch den Verkauf an einen Zwischenhändler ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.9 Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 9)

Rz. 43 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fortzuschreiben (Satz 1). Die allgemeine Fortschreibungspflicht gilt immer, wenn es aus gegebenem Anlass Fortschreibungsbedarf gibt. Alle Beteiligten haben somit jeweils aktuelle Informationen über Hilfsmittel im Bestand oder über neu zugelassene Hilfsmittel. Rz. 43a Bis zum 31.12.2018 sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.11 Bewertungsausschüsse

Rz. 41 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.6 Durchführung des Ausgleichs (Abs. 6)

Rz. 31 Der Risikostrukturausgleich und der Zahlungsverkehr werden vom BAS durchgeführt (Satz 1; § 16 Abs. 1 RSAV). Dazu wird die Höhe der Zuweisungen ermittelt und den Krankenkassen zugewiesen. Ein entsprechender Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Klage angefochten werden kann. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (Rz. 43). Rz. 32 Das BAS gibt neben de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 2.4 Verfahren (Abs. 4)

Rz. 9 Das BAS verwaltet die Zusatzbeiträge und führt den Einkommensausgleich durch. Der Einkommensausgleich wird in die bestehenden Strukturen des Gesundheitsfonds integriert. Dazu werden die Beträge nach Abs. 2 ermittelt und den Krankenkassen mit Zusatzbeitrag zugewiesen. Rz. 10 Die dem BAS entstehenden Ausgaben werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt (§ 271 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.6 Rechtsbehelfe (Satz 7)

Rz. 43 Die Bekanntmachungen und Bescheide des BAS sind Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen; BSG, Urteil v. 25.10.2016, B 1 KR 11/16 R), gegen die Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Entsprechende Entscheidungen können mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden (BSG, Urteil v. 24.1.2003, B 12 KR 19/01 R), die keine aufschiebende Wirkung hat. Ein Vorverfahren i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / 4 Verfahren

Die Inobhutnahme ist ein Verwaltungsakt und wird nur wirksam, wenn dieser dem Personensorgeberechtigten bekannt gegeben wird.[1] Zu seiner Rechtmäßigkeit bedarf der Verwaltungsakt der Anhörung, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Der Tenor des Bescheids muss inhaltlich bestimmt sein. Muss der Verwaltungsakt vollstreckt werden, weil die Eltern das Kind nicht herausgeben, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Das Behindert... / III. Anspruchsüberleitung

Der Sozialleistungsträger kann auf das Vermögen des Hilfeempfängers zugreifen, sofern an diesen zuvor staatliche Leistungen geflossen sind. Kommt der Hilfeempfänger über einen Erwerb von Todes wegen zu verwertbarem Einkommen oder Vermögen, kann der Sozialleistungsträger Ansprüche des Hilfeempfängers auf sich überleiten, § 93 SGB XII. Die Vorschrift dient der Verwirklichung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / 3 Form der Unterbringung

Das Jugendamt bringt das Kind oder den Jugendlichen bei einer geeigneten Person (Bereitschaftspflegefamilie) oder in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform (Jugendschutzstelle, Bereitschaftsheim) unter. Eine geschlossene Unterbringung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und kommt nur dann in Betracht, wenn sie erforderlich ist, um Gefahren für Leib und Leben d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / 7 Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe

Der Vorrang des freien Trägers nach § 4 Abs. 2 SGB VIII erfasst auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. § 76 SGB VIII erlaubt die Beteiligung freier Träger.[1] Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Aufgabe der Inobhutnahme einem Träger der freien Jugendhilfe zur Ausführung übertragen oder ihn daran beteiligen.[2] Der freie Träger kann aber keinen Eingriff durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 5 Rechtsschutz gegen die Heranziehung

Leistungsbescheid und Überleitungsanzeige sind Verwaltungsakte. Gegen Verwaltungsakte ist Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage möglich.[1] Diese Rechtsbehelfe haben bei der Überleitungsanzeige keine aufschiebende Wirkung[2], weil § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 95 Abs. 4 SGB VIII dies so bestimmt. Strittig ist dagegen, ob die aufschiebende Wirkung eines Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Ersetzungshindernisse (Abs. 1 Satz 2)

Rn 22 Die Gründe, die eine Zustimmungsersetzung ausschließen, sind in § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u. 2, Abs. 3 abschließend geregelt. Da es sich um Ausnahmetatbestände handelt, ist eine enge Auslegung geboten. Die Zustimmungsersetzung darf nicht vom Vorliegen anderer Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[53] § 309 Abs. 1 Satz 2 schützt die Gläubiger, die ihre Zustimmung zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Normenkontrollantrag: Gesam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Überprüfung der Satzung einer Gemeinde. Dies ist auf 3 Wegen möglich. Ein Weg ist ein Antrag zur Entscheidung über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt (abstraktes Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Den Antrag kann jede natürliche oder jur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Alle in §§ 90 oder 91 SGB VIII nicht genannten Leistungen sind kostenfrei. Wer heranzuziehen ist, ergibt sich aus § 92 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störungsabwehr: Übergangszeit? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Problemen des Nachbargesetzes in Baden-Württemberg, die hier nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Frage, welchen Einfluss das Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf bereits laufende Störungsbeseitigungsprozesse hatte. Bis Ende November 2020 war es nämlich kein Problem, dass ein Wohnungseigentümer gegen Dritte (auch) wegen einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt

Zusammenfassung Begriff Als Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles im Rahmen des öffentlichen Rechts trifft und nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Die Finanzbehörden werden im Besteuerungsverfahren hoheitlich tätig. Insoweit erlassensie ebenfalls Verwaltungsakte. Im Verhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 2. Form des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.[1] Grundsätzlich ergehen Verwaltungsakte schriftlich oder elektronisch. Eine Stundung beispielsweise kann auch mündlich ausgesprochen oder abgelehnt werden. In der Praxis werden Stundungsbescheide oder Ablehnungen von Stundungsanträgen jedoch aus Beweisgründen grundsätzlich sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 1. Begriff des Verwaltungsakts

Das Gesetz definiert den Verwaltungsakt als jede Verfügung oder Entscheidung, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung im Bereich des öffentlichen Rechts trifft.[1] Im Besteuerungsverfahren sind das insbesondere Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Stundungsbescheide, Aussetzungsbescheide, Prüfungsanordnungen usw....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 4. Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt entfaltet seine Wirksamkeit erst mit der Bekanntgabe und zwar gegenüber der Person, für die er bestimmt ist und zum Zeitpunkt, in dem er bekanntgegeben wurde. Er wird mit dem bekanntgegebenen Inhalt wirksam.[1] Die Wirksamkeit bedeutet, dass der Verwaltungsakt sowohl für den Betroffenen als auch für die erlassende Finanzbehörde verbindlich ist. Mit seiner B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 4.1 Empfänger der Bekanntgabe

Ein Verwaltungsakt muss demjenigen bekanntgegeben werden, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird.[1] Dies ist normalerweise der betroffene Steuerbürger. Der Verwaltungsakt kann jedoch auch gegenüber einem Bevollmächtigten (Empfangsbevollmächtigten) oder dem Rechtsnachfolger des Steuerbürgers, z. B. dem oder den Erben bekanntgegeben werden. Sofern notwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / Zusammenfassung

Begriff Als Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles im Rahmen des öffentlichen Rechts trifft und nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Die Finanzbehörden werden im Besteuerungsverfahren hoheitlich tätig. Insoweit erlassensie ebenfalls Verwaltungsakte. Im Verhältnis Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 4.2 Art und Zeitpunkt der Bekanntgabe

Schriftliche Verwaltungsakte werden normalerweise mittels einfacher Post oder elektronisch übermittelt. Bei schriftlicher Übermittlung kann sich die Finanzverwaltung auch privater Zustellunternehmen bedienen. Bei der Zusendung im Inland gilt der Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.[1] Diese Bekanntgabe-Fiktion gilt nur für die Fälle, in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Nicht begünstigender Verwaltungsakt

Rz. 18 Nicht begünstigend ist ein Verwaltungsakt, der weder ein Recht noch einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt (vgl. Abs. 2). Er wirkt daher entweder belastend oder ist deklaratorisch (wie eine Anrechnungsverfügung). Von § 130 Abs. 1 AO sind dabei alle nicht begünstigenden Verwaltungsakte erfasst. Begünstigende Verwaltungsakte sind unter den besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Entstehen des Verwaltungsakts

Rz. 2 Die erste Stufe der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts besteht in den Regelungen, die zur Entstehung des Verwaltungsakts führen. Dies ist in § 124 AO nicht ausdrücklich geregelt, vielmehr setzt § 124 AO die Entstehung des Verwaltungsakts voraus. Aus § 124 AO kann man aber schließen, dass der Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe entsteht.[1] "Entstehen" bedeutet, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Wirksamkeitsdauer des Verwaltungsakts

Rz. 32 Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts endet mit seiner Rücknahme[1], seinem Widerruf[2], seiner Aufhebung oder Änderung[3] sowie durch anderweitige Aufhebung.[4] Bei Aufhebung oder Änderung endet die Wirkung nur desjenigen Verwaltungsakts, der aufgehoben oder geändert wird. Sind zwei Verwaltungsakte miteinander verbunden (z. B. Steuerfestsetzung und Verspätungszuschlag)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Nichtige Verwaltungsakte

Rz. 36 Die Gründe für die Nichtigkeit von Verwaltungsakten regelt § 125 AO. Der nichtige Verwaltungsakt ist materiell-rechtlich nicht existent, kann daher auch keine Wirkungen entfalten. Seine Umdeutung nach § 128 AO ist jedoch zulässig.[1] Der nichtige Verwaltungsakt ist unbeachtlich, ohne dass es einer Anfechtung bedarf; er entfaltet weder formelle noch materielle Wirksamk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Rücknahme des Verwaltungsakts

Rz. 24 Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann ohne weitere Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) oder mit Wirkung auch für die Vergangenheit (ex tunc) zurückgenommen werden. Eine Rücknahme mit Wirkung ex nunc ist nur bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung[1] möglich, nicht bei einmaligen Verwaltungsakten.[2] Die Behörde kann den Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung

Rz. 10 S. 2 ermöglicht es, einen von dem Belasteten angefochtenen Verwaltungsakt mit Drittwirkung ohne die Einschränkungen, die für begünstigende Verwaltungsakte nach §§ 130, 131 AO bestehen, zurückzunehmen oder zu widerrufen. Diese Regelung ist gerechtfertigt, da der durch den Verwaltungsakt Begünstigte wegen der Belastung des Dritten und dessen Anfechtungsmöglichkeit nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Inhalt des Verwaltungsakts

2.3.1 Geltung der Erklärungstheorie Rz. 23 Von der Frage des Zeitpunkts der (inneren und äußeren) Wirksamkeit zu unterscheiden ist die Frage, mit welchem Inhalt der Verwaltungsakt innere Wirksamkeit erlangt. Hierzu bestimmt Abs. 1 S. 2, dass der Verwaltungsakt mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam wird. Wirksam wird der Verwaltungsakt nicht mit dem Inhalt, den die Behörde i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Rz. 1 Diese Vorschrift entspricht § 47 VwVfG, § 43 SGB X. Der UZK enthält keine entsprechende Regelung, sodass § 128 AO nicht überlagert wird, sondern auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben anwendbar ist. Die Vorschrift dient, ebenso wie §§ 126 und 127 AO, dazu, nur formelle Aufhebungen von Verwaltungsakten zu verhindern. Es soll vermieden werden, dass ein Verwaltungsakt wegen eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung eines durch eine bestandskräftige Rechtsbehelfsentscheidung bestätigten oder geänderten Verwaltungsakts

Rz. 4 Die Frage, ob ein durch eine bestandskräftige Einspruchsentscheidung bestätigter oder geänderter Verwaltungsakt wiederum geändert (zurückgenommen, aufgehoben, widerrufen) werden kann, ist nicht vollständig geregelt. Lediglich § 172 Abs. 1 AO a. E. enthält für Steuerbescheide die Regelung, dass die Änderungsvorschriften grundsätzlich auch auf einen durch Einspruchsentsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Wirksamkeit des Verwaltungsakts

2.1 Entstehen des Verwaltungsakts Rz. 2 Die erste Stufe der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts besteht in den Regelungen, die zur Entstehung des Verwaltungsakts führen. Dies ist in § 124 AO nicht ausdrücklich geregelt, vielmehr setzt § 124 AO die Entstehung des Verwaltungsakts voraus. Aus § 124 AO kann man aber schließen, dass der Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe entsteht.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung eines streitbefangenen Verwaltungsakts

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt kann auch dann noch zurückgenommen[1], widerrufen[2], aufgehoben oder geändert[3] werden, wenn gegen ihn ein Rechtsbehelf (Einspruch) eingelegt worden ist oder ein finanzgerichtliches Verfahren (einschließlich des Revisionsverfahrens) schwebt. Wird durch die Rücknahme, den Widerruf, die Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts dem Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Widerruf eines rechtmäßigen belastenden Verwaltungsakts, Abs. 1

Rz. 3 Rechtmäßige belastende Verwaltungsakte können nach pflichtgemäßem Ermessen der Finanzbehörde jederzeit widerrufen werden, ohne dass Einschränkungen in der Widerrufbarkeit bestehen. Der Widerruf kann bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der Rechtslage erfolgen; der belastende Verwaltungsakt kann, auch ohne dass eine solche Änderung eingetreten ist, widerrufe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Äußere und innere Wirksamkeit

Rz. 13 Wirksamkeit des Verwaltungsakts bedeutet, dass er von dem Zeitpunkt seiner Wirksamkeit (dem Wirksamwerden) an für das Verhältnis zwischen Finanzbehörde und Stpfl. maßgebend ist. Dabei ist zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit zu unterscheiden. Äußere (formelle) Wirksamkeit bedeutet, dass der Verwaltungsakt Wirksamkeit gegenüber dem jeweiligen Adressaten entfaltet. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts, Abs. 1

2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materielle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, Abs. 2

3.1 Allgemeines Rz. 33 Die Rücknehmbarkeit eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist eingeschränkt; der Grundsatz des Vertrauensschutzes erhält Vorrang vor der materiellen Richtigkeit des Verwaltungsakts. Begünstigend ist ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt; zur Definition vgl. Rz. 18. Erfasst werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts

3.1 Tatbestände des Abs. 2 Rz. 6 Der Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts ist nur aus den in Abs. 2 aufgeführten Gründen möglich. Die Aufzählung der Widerrufsgründe in Abs. 2 ist daher abschließend. Rz. 7 Nach Nr. 1 ist der Widerruf zulässig, wenn er im Gesetz[1] oder rechtmäßig im Verwaltungsakt[2] vorbehalten worden ist. Ein Vorbehalt der Nachprüfung ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3.2 Bestimmung des Inhalts durch Auslegung

Rz. 24 Der Inhalt des Verwaltungsakts ist, soweit erforderlich, durch Auslegung zu ermitteln. Auslegungsmaßstäbe sind dabei §§ 133, 157 BGB, die als allgemeine Rechtsgedanken für die Auslegung von (privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen) Willenserklärungen entsprechend heranzuziehen sind.[1] Maßgebend ist danach der objektive Empfängerhorizont. Allerdings ist im Zweife...mehr