Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mögliches gerichtliches Verfahren

Rz. 21 Beispiel 1: Der Anwalt fordert den Schuldner auf, die Miete oder den Kaufpreis oder Schadensersatz an den Gläubiger zu zahlen. Zahlt dieser nicht, kann er auf Leistung verklagt werden. Es kommt dabei nur auf die objektive Möglichkeit eines Prozesses an. Sie besteht auch, wenn der Mandant den Anwalt anweist, auf keinen Fall zu klagen. Der Mandant könnte es sich jederze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem LSG als Berufungsgericht

Rz. 34 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach § 86b Abs. 1, Abs. 2 SGG vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem Landessozialgericht als Gericht der Hauptsache durchgeführt wird, nicht die für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem BVerwG als Revisionsgericht

Rz. 30 Zuständiges Gericht ist das BVerwG, wenn die Hauptsache in der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. Eine ausdrückliche Regelung fehlte, da Abs. 2 S. 2 nur von Berufungsverfahren sprach. Durch die Gesetzesänderung ist jetzt klargestellt, dass auch hier die für den ersten Rechtszug bestimmten Gebühren gelten, und zwar nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem LSG oder BSG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 37 Ist das BSG oder das LSG sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, da in diesem Fall das LSG nicht als Berufungsgericht, sondern als Gericht erster Instanz tätig wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung, auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung und auf Abänderung oder Aufhebung vor dem BFH

Rz. 38 Nach § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen oder die Aufhebung der Vollziehung, auch gegen Sicherheit, anordnen. Nach § 69 Abs. 5 S. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die hemmende Wirkung wiederherstellen. Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach § 69 Abs. 3 und 5 S. 3 FGO jederzeit ändern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 104 In verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es i.d.R. erforderlich, sich aus den Verwaltungsakten und Verwaltungsvorgängen Kopien oder Ausdrucke anzufertigen. Auch hier ist es dem Anwalt nicht zuzumuten, handschriftliche Aktenauszüge herzustellen. Insbesondere in umfangreichen Verwaltungsverfahren, in denen Gutachten eingeholt oder Zeugen vernommen worden sind oder der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 41 Nach VV 3204 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR) und nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Für die Terminsgebühr gilt die Anmerkung zu VV 3106 mit der Maßgabe entsprechend, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG haben. Ob dies so ist, richtet sich nach der objektiven Zugehörigkeit des Klagebegehrens.[10] Bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts ist entscheidend, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme gegründet hat: Ist dies eine solche des AsylG, liegt ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 24 Soweit wegen eines Gegenstandes, der erstinstanzlich dem BVerwG oder dem OVG (VGH) zugewiesen ist, eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 entstanden ist, z.B. durch eine Tätigkeit im Planfeststellungsverfahren,[9] wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht

Rz. 36 Zuständiges Gericht ist das BSG, wenn die Hauptsache in der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. Eine ausdrückliche Regelung besteht jetzt auch insoweit, da Abs. 2 S. 2 nicht mehr von "Berufungsverfahren", sondern von "Rechtsmittelverfahren" spricht. Damit sind auch Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht erfasst, sodass auch hier die für den e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Betragsrahmengebühren für Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 48 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so erhält er nach VV 3400 eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens aber 500 EUR. Rz. 49 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht

Rz. 29 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 2 und 3 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 VwGO vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem OVG oder VGH als Gericht der Hauptsache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 1)

Rz. 2 Nr. 1 ist im Zusammenhang mit der Regelung in § 17 Nr. 1a zu sehen. Nach § 17 Nr. 1a sindmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein besonderes gerichtliches oder behördliches Verfahren (Nr. 1 a.E.)

Rz. 19 Findet die vorbereitende Tätigkeit in einem besonderen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren statt, gehört diese Tätigkeit nicht zum "eigentlichen" Rechtszug bzw. Verfahren und ist daher als eigene Angelegenheit gesondert zu vergüten. Ergibt es etwa, dass für einen minderjährigen Beteiligten eines beabsichtigten Rechtszugs oder Verfahrens ein Ergänzungspfleger (§ ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigten Grundsätze. Na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3204 und VV 3205 betreffen ausschließlich Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 197a Abs. 1 S. 1, 1. Hs. SGG findet das GKG keine Anwendung, wenn in einem Rechtszug weder Kläger noch Beklagter zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören. Ausschlaggebend für die Anwendung des GKG ist mithin, ob eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung (Nr. 2)

Rz. 80 Für das Verfahren über den Arrest, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung ist wegen § 119 ZPO die Beantragung von PKH und deren Bewilligung erforderlich. Außerdem bedarf es für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach Abs. 5 S. 2 Nr. 2 einer ausdrücklichen Beiordnung für diese Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3102 ist eine Sonderregelung zu VV 3100. Während VV 3100 für alle Verfahren gilt, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten – auch für solche vor dem Sozialgericht, findet VV 3102 in Verfahren vor den Sozialgerichten Anwendung, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 entstehen. Rz. 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die allgemeine Gebührenstrukt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 3 (Vertretung) sind – von einigen Ausnahmen (siehe Rdn 2 f.) abgesehen – die Gebühren für außergerichtliche Vertretungen geregelt. Hierzu gehören grundsätzlich alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie solche Angelegenheiten, für die im gerichtlichen Verfahren das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Rz. 20 [Autor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 63 Nach VV 3100 erhält der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug eine 1,3 Verfahrensgebühr. Rz. 64 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 bis 2302 entstanden ist, wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wertgebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 71 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt im Berufungsverfahren eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3202 eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 72 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3201 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Eine vorzeitige Beendigung liegt nach der Anmerkung zu VV 3201 vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel einge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Nr. 1a)

Rz. 5 Nr. 1a enthält für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten zugleich mehrere Regelungen, die darüber hinaus in Zusammenhang mit Nr. 4 und § 16 Nr. 1 zu sehen sind. Rz. 6 Die erste Regelung der Nr. 1a betrifft die zeitliche Abfolge. Klargestellt wird,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beiordnung oder Bestellung als Sonderrechtsverhältnis

Rz. 5 Beiordnung und Bestellung sind rechtsgestaltende Verwaltungsakte. Durch sie werden öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse begründet zwischen dem Anwalt und der Körperschaft, welche die Beiordnung oder Bestellung vorgenommen hat. Diese Sonderrechtsbeziehung wird zwar einseitig geschaffen, ist aber vertragsähnlich konzipiert, entfaltet Schutzwirkungen zugunsten der Par...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Do...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.5 Entscheidung über den Besteuerungszeitraum

Rz. 63 Die Ermessensentscheidung über die Länge des Besteuerungszeitraums[1] ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der mit dem Steuerbescheid verbunden werden kann. Diese Entscheidung erwächst selbstständig in Bestandskraft.[2]mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Erteilung des Merkmals (Abs. 1)

Rz. 2 § 139a Abs. 1 S. 1 AO legt die zentrale Vergabe des Identifikationsmerkmals durch das BZSt fest, durch die sichergestellt wird, dass jeder Stpfl. nur eine Nummer erhält. Die Zuständigkeit für die Vergabe und Verwaltung des Identifikationsmerkmals wird dem BZSt durch § 5 Abs. 1 Nr. 22 FVG übertragen. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.6 Schiedsverfahren (Abs. 4)

Rz. 21 Im Falle, dass sich die Partner der Vereinbarung nach Abs. 1 oder 3, der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer, nicht auf den Erstattungsbetrag für das neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel einigen sollten, sieht Abs. 4 ein Schiedsverfahren vor. Das Schiedsverfahren stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 23 Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil [1] Grundsätze für den Schutz des von Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG umfassten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Danach ist der Einzelne befugt, grds. selbst über die Preisgabe und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.6 Zustimmung der zuständigen Landesbehörde

Rz. 30 Macht die Pflegeeinrichtung von der gesonderten Berechnung nach Abs. 3 Gebrauch, hat sie hierzu vorher die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (Abs. 3 Satz 3). Als solche zuständigen Behörden sind meist die überörtlichen Träger der Sozialhilfe bestimmt worden. Mit der behördlichen Zustimmung ist vorab die Überprüfung der Recht- und Gesetzmäßigkeit verbu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.3 Zustimmung, Einvernehmen des Finanzamts

Rz. 37 Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf ein nicht dem Kj. entsprechendes Wirtschaftsjahr ist die Mitwirkung des FA erforderlich. Das Gesetz verwendet hierfür, ohne dass ein sachlicher Grund ersichtlich ist, zwei verschiedene Begriffe. Will ein Stpfl. das Wirtschaftsjahr seines nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbebetriebs an das seines buchführenden land- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.1.3 Handlungsform

Rz. 9 Arbeitsgemeinschaften bedienen sich der Handlungsformen des Privatrechts. Öffentlich-rechtliches Handeln (z. B. durch Verwaltungsakt oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags) ist ausgeschlossen (Ausnahmen vgl. Rz. 7).mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe kann ausschließlich von der Aufsichtsbehörde der notleidenden Krankenkasse gestellt werden (Satz 1). Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) zuständig. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungs...mehr