Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6.2 Besondere Prozessstandschaft für Gewerkschaften und NGOs

Rz. 71 Mit § 11 LkSG wurde eine Norm in das LkSG integriert, deren praktischer Nutzen sich auf den ersten Blick nicht erschließt, die aber vermutlich geeignet sein wird, substanzielle Prozess- und Reputationsrisiken für deutsche Unternehmen zu begründen. In § 11 Abs. 1 LkSG wurde bestimmt, dass derjenige, der geltend macht, in einer überragend wichtigen geschützten Rechtspos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 5 Einzelrichterentscheidungen nach § 5 Abs. 4 FGO

Rz. 16 § 5 Abs. 4 FGO sieht die Möglichkeit vor, ein Übergewicht der ehrenamtlichen Richter gegenüber dem Berufsrichter zu schaffen. Zurzeit hat allerdings kein Bundesland von der Ermächtigung des § 5 Abs. 4 FGO Gebrauch gemacht.[1]mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 3 Folgen eines Verstoßes gegen Verrechnungspreisgrundsätze und Dokumentationspflichten

Nach § 162 Abs. 3 AO wird widerlegbar vermutet, dass ein Steuerpflichtiger inländische Einkünfte verkürzt, wenn er eine Dokumentation i. S. von § 90 Abs. 3 AO nicht vorlegt oder diese Dokumentation im Wesentlichen nicht verwertbar ist. Zudem wird nach § 162 Abs. 3 Satz 2 AO der Finanzverwaltung die Ermächtigung eingeräumt, bei einer Schätzung innerhalb einer Bandbreite den f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 2 Ausweispflicht (Satz 1)

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des S. 1 gilt die Ausweispflicht nur für Prüfer. Darunter sind die von der zuständigen Finanzbehörde mit der Durchführung der Außenprüfung betrauten und dem Stpfl. gem. § 197 Abs. 1 S. 1 AO benannten Amtsträger zu verstehen.[1] Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist die Ausweispflicht aber auch auf alle anderen Amtsträger zu beziehen, die an der A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 4 Ohne Authentizität bleibt Nachhaltigkeit Greenwashing

Ein nachhaltiges Unternehmen zu werden, gelingt nicht über Nacht. Es ist ein langer Weg, denn es müssen auch im Unternehmen für alle Beteiligten die Voraussetzungen geschaffen werden, um dieses Ziel zu erreichen: Mitarbeiteere müssen das Ziel mittragen, um es umsetzen zu können. Sie müssen befähigt werden, nachhaltig zu agieren und für nachhaltiges Handeln Verantwortung zu ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pergola (WEMoG)

Zusammenfassung Bei der Errichtung einer Pergola auf einer Dachterrasse oder im Bereich eines Sondernutzungsrechts, etwa an einer Garten- oder Terrassenfläche, handelt es sich um eine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG. Zur entsprechenden Gestattungsbeschlussfassung genügt grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss. Ein solcher ist auch zwingende Voraussetzung zur Legit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Inhalt der Ermächtigung

Rz. 12 § 146a Abs. 3 S. 1 AO beinhaltet eine Verordnungsermächtigung für das Bundesfinanzministerium. Dieses wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats und im Einvernehmen mit dem Innenministerium sowie dem Wirtschaftsministerium Folgendes zu bestimmen: Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherungseinrichtu...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Bewilligung als Verwaltungsakt

Rz. 4 Soweit die Bewilligung der Erleichterung im Einzelfall erfolgt, handelt die Behörde durch einen begünstigenden Verwaltungsakt.[1] Soll die Bewilligung für eine bestimmte Fallgruppe ausgesprochen werden, so muss eine Allgemeinverfügung i. S. v. § 118 S. 2 AO ergehen. Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob stets die an eine Allgemeinverfügung zu stellenden Anforderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Bestehen einer gesetzlichen Pflicht

Rz. 3 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht muss sich aus einem Gesetz ergeben, d. h. nach § 4 AO aus einer Rechtsnorm.[1] Hierbei muss es sich um solche Rechtsnormen handeln, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben. Dies kann ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne sein, sodass auch Verordnungen die jeweilige Pflicht begründen können. Unerheblich ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.2 Schutz von Wohn- und Geschäftsräumen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen Wohnräume gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Von § 99 Abs. 1 S. 3 AO werden nur Privaträume (Wohnungen i. e. S.) erfasst. Dazu gehört auch der Garten eines Einfamilienhauses.[1] Dagegen schützt Art. 13 Abs. 1 GG nach mittlerwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.2 Absonderung in Verbindung mit § 32 IfSG

Rz. 6 Von § 59 Abs. 1 IfSG werden auch Absonderungen nach § 30 IfSG in Verbindung mit § 32 IfSG erfasst. § 32 Satz 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, eine Absonderung zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten auch durch Rechtsverordnung anzuordnen. Nach § 32 Satz 2 IfSG kann diese Ermächtigung von der Landesregierung auch auf andere Stellen (z. B. auf ...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Vorlage der Vollmacht

aa) Prozess Rz. 967 Anwaltsvollmachten müssen prozessual im Original oder in der korrekten elektronischen Form eingereicht werden.[1051] Für den Nachweis reicht die Vorlage einer bloßen Kopie des Originaldokuments nicht aus; es muss entweder das Original vorgelegt werden (§ 80 S. 1 ZPO) oder ein elektronisches Dokument (§ 130a ZPO). Rz. 968 Zur Bevollmächtigung siehe u.a. §§ 8...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechti...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Vollmacht

a) Erteilung der Vollmacht Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Vertragsparteien; Vollmacht

1. Schadenersatzpflichtiger ("Schädiger") a) Haftpflichtversicherung aa) Vollmacht Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.10 Inkasso-Abtretung, Einziehungsermächtigung, Vollmacht

Eine Inkasso-Abtretung liegt vor, wenn die Abtretung von Arbeitseinkommen zum Zwecke seiner Einziehung beim – in diesem Fall meist zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen – Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitnehmers erfolgt. Im Außenverhältnis handelt es sich um eine Vollabtretung mit Gläubigerwechsel. Wie bei der Sicherungsabtretung[1] hat der Berechtigte im Innenverhältnis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 5 Verjährung / 2. Vertretung

Rz. 840 Die Zustellung an früher einmal beauftragte Anwälte reicht nicht aus, da das Mandat mit der Erledigung des ursprünglichen Prozessverfahrens erlischt.[858] Rz. 841 Die Vertretungsmacht des Haftpflichtversicherers umfasst nicht immer alle als schadenersatzpflichtige Personen in Betracht zu ziehenden Parteien.[859] Gerade bei Mitversicherung ist die Vollmacht zu prüfen.[...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Prozess

Rz. 967 Anwaltsvollmachten müssen prozessual im Original oder in der korrekten elektronischen Form eingereicht werden.[1051] Für den Nachweis reicht die Vorlage einer bloßen Kopie des Originaldokuments nicht aus; es muss entweder das Original vorgelegt werden (§ 80 S. 1 ZPO) oder ein elektronisches Dokument (§ 130a ZPO). Rz. 968 Zur Bevollmächtigung siehe u.a. §§ 80 ff., 703,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Vorsorgevollmacht

Rz. 722 An der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§ 1814 Abs. 3 S. 2 BGB [§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.]). Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen.[777] Die im Zeitpunkt einer noch v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Außergerichtliche Regulierung

Rz. 969 Außergerichtlich reicht die bloße "Versicherung einer Bevollmächtigung" nicht aus (siehe Rdn 956). Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Geldempfangsbevollmächtigung. Rz. 970 Dem Anspruchsgegner ist auch bei außergerichtlicher Regulierung die ordnungsgemäße Bevollmächtigung darzutun. Ohne diesen Nachweis fehlt es u.a. an verzugsbegründenden Tatbeständen. Rz. 971 Aspe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Angeklagten ein Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gem. §§ 185, 194 StGB. In diesem erließ das AG am 10.6.2022 einen Strafbefehl gegen den Angeklagten. Dagegen hat der Angeklagte durch Schriftsatz seines Wahlverteidigers Einspruch eingelegt. Der daraufhin auf den 11.5.2023 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde nach einer ...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Kenntnis des Vertreters

Rz. 455 Hinweis Siehe zu Drittleistungsträgern auch Rdn 497 ff. Rz. 456 § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertretersmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 622 Hinweis Siehe auch Rdn 457 ff., 820 ff. Rz. 623 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätzemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 564 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[669] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / hh) Außergerichtlicher Bereich

(1) Gerichtliche Genehmigungspflicht Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Genehmigungsverfahren

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4)2. Schadenrechtsänderungsgesetz

(a) Betriebshaftung gegenüber Insassen (aa) Unfall bis 31.7.2002 Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Schadenersatzpflichtiger ("Schädiger")

a) Haftpflichtversicherung aa) Vollmacht Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

aa) Volljährigkeit Rz. 673 § 2 BGB – Eintritt der Volljährigkeit Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Rz. 674 Art. 1 Konvention über die Rechte des Kindes – Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Versicherer

(1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruchmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 813 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses gilt aber nur ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensweise des Bezirksrevisors Manche Entscheidungen führen bei mir zum Kopfschütteln. So auch das dem Beschluss des LG Mühlhausen vorangegangene Verhalten des Bezirksrevisors. Man fragt sich, warum eigentlich in einer solchen Sache der Bezirksrevisor Rechtsmittel einlegt, obwohl die Sach- und Rechtslage eigentlich so klar ist, dass auch ein Bezirksrevisor erkennen so...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Korrespondenz

aa) Anspruchsteller Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch de...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Ehegatten

aa) Allgemeines Rz. 813 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung

aa) Rechtlicher Rahmen Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zugewinngemeinschaft

Rz. 815 Beim gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig (§ 1364 BGB; Ausnahme: § 1365 BGB). Rz. 816 Einer Zustimmung des anderen (nicht verletzten) Ehegatten zum Abfindungsvergleich bedarf es nicht.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Fehlende Bestellung von Pflegschaft/Betreuung

Rz. 742 Der Umstand, dass für einen erwachsenen Verletzten keine Pflegschaft oder Betreuung bestellt ist, bedeutet nicht zugleich, dass der Verletzte auch uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Gerade bei schwer schädel-hirn-traumatisierten Personen ist die Möglichkeit fehlender Geschäftsfähigkeit bei der Regulierung, vor allem aber bei Abschluss des Vergleiches, zu bedenken (a...mehr