Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.5 Durchführung der Einsichtnahme

Der Verwalter sollte stets berücksichtigen, dass er zur Vorlage geordneter Unterlagen verpflichtet ist. Völlig ungeordnete Unterlagen hat er vor der Einsichtnahme zu ordnen, wobei das entsprechende System seinem Ermessen obliegt. Begehrt der Wohnungseigentümer Einsicht in bestimmte von ihm bezeichnete Unterlagen, genügt der Verwalter seiner Einsichtsverpflichtung nicht, wenn...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 4 Vertrag aushandeln

Das Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags gehört zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.[1] Damit die Wohnungseigentümer ihr Ermessen ausreichend ausüben können, muss ihnen der Entwurf des Verwaltervertrags im Vorfeld der Beschlussfassung bekannt sein. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass der Vertragsentwurf der beschlussfassenden Wohn...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.2 Herausgabeverweigerung

Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit aktivlegitimiert.[1] Das Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist ein wohnungseigen...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.2 Beschluss-Sammlung

§ 24 Abs. 7 Satz 8 WEG verleiht den Wohnungseigentümern das Recht zur Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung. Auch einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, steht das Recht zu, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.1.1 Umfang

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.[1] Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der auf Grundlage der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzen Nachschüsse bzw. Anpassungs...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3 Einsicht

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 war das Recht zur Einsichtnahme in (Verwaltungs-)Unterlagen lediglich in § 24 Abs. 6 Satz 3 WEG bezüglich der Versammlungsniederschriften und in § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG bezüglich der Beschluss-Sammlung geregelt. Ein Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer in die übrigen Verwaltungsunterlagen wurde aus den Bestimmungen der §§ 675, 666 BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.1 Grundsätze

Im Fall der Amtsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – hat der Verwalter sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben.[1] Er hat diejenigen Unterlagen herauszugeben, die er aufgrund eigener Verwaltertätigkeit erlangt hat[2], die aus der Geschäftsbesorgung resultieren[3] und die er von seinem Amtsvorgänger erhalten hat.[4] Zu übergeben sind stets die Originalunterlagen. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Begründung von Wohnungseige... / 2 Begründung durch Teilung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann gem. § 8 WEG durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile teilen, und zwar so, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist...mehr

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Begründung von Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Wohnungseigentum kann auf 2 Arten begründet werden: entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung. Andere Formen der Begründung gibt es nicht. Grundsätzlich kann Wohnungseigentum gemäß § 1 Abs. 4 WEG lediglich an einem Grundstück und nicht an mehreren rechtlich selbstständigen Grundstücken gebildet werden. Konsequenz: Soll sich das W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Gestattung durch das Finanzamt

Rz. 100 Das zuständige FA kann dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten. Die Gestattung des FA ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1], die Entscheidung wird nach § 118 S. 1 AO durch formlosen Verwaltungsakt getroffen. Die Gestattung erfolgt regelmäßig unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.[2] Rz. 101 Der Verwaltungsakt muss bek...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 10 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[12] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Str...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB, Unterbringung nach § 1831 BGB und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 50 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in ärztliche Maßnahmen, also Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Widerruf und Rechtsscheinwirkung der Vollmacht nach § 172 BGB

Rz. 304 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB besteht die Vertretungsmacht so lange fort, bis die Urkunde an den Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird; bis dahin darf der gutgläubige Geschäftspartner auf das Fortbestehen der Vollmacht vertrauen.[481] Das bedeutet, dass selbst wenn die Vollmacht wirksam widerrufen wurde, die einmalige Vorlage der Vollmachtsurkunde beim ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Vollmacht

Rz. 44 Darüber hinaus hat er das Recht, Schadenersatzansprüche (§§ 280 Abs. 1, 823 BGB) gegen den Bevollmächtigten anzumelden, die der Vollmacht zugrunde liegende causa zu kündigen, und letztlich als ultima ratio die Vollmacht zu widerrufen (§ 671 BGB). Rz. 45 Das stärkste Recht des Vollmachtsüberwachungsbetreuers ist die Möglichkeit, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.[92]...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

1. Gesetzliche Formvorschriften Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig se...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 12. Vollmacht und Grundbuchverfahren

Rz. 131 Die Frage, ob ein Grundbuch unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht umgeschrieben werden kann, wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[239] Rz. 132 Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Erblassers wird, stellt sich die Frage, ob eine trans- oder postmortale Vollmacht mit Eintritt des Erbfalls entsprechend dem Gedanken der Konfusion (Vereinig...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Praxisfall Widerruf postmortaler Vollmachten

Rz. 301 Praxisfall "Widerruf postmortaler Vollmachten" E setzt seine Frau F zur Alleinerbin ein, Tochter T erteilt er postmortale Kontovollmacht bei der B-Bank. Nach Versterben des E ruft F am 5.5. bei der B-Bank an und widerruft die zugunsten der T bestehende Kontovollmacht. Am 6.5. hebt die T den kompletten Guthabenbetrag ab und verreist unbekannt. Hat F Ansprüche gegen B? Lö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 98 Sofern Vollmacht für den späteren Testamentsvollstrecker [163] erteilt wird, kann die Kopplung von Testamentsvollstreckeramt und Generalvollmacht dazu verwendet werden, die Rechte des Testamentsvollstreckers auszuweiten.[164] So kann der Testamentsvollstrecker schon vor Amtsbeginn aufgrund einer erteilten Vollmacht über den Nachlass verfügen; nach Amtsbeginn kann die e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 10. Vollmacht und Erbausschlagung

Rz. 129 Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist höchstpersönlicher Natur[228] und nach § 1952 BGB zwar vererblich, aber nicht pfändbar,[229] nicht auf den Sozialhilfeträger überleitbar[230] und weder isoliert noch zusammen mit dem Nachlass oder einem Erbteil durch Rechtsgeschäft übertragbar.[231] Hieraus leitete das OLG Zweibrücken[232] ab, dass die Ausübung des Aussch...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Vollmacht und Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz

Rz. 106 Die Nachlassverwaltung und die Nachlassinsolvenz sind gemäß § 1975 BGB Mittel der Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass. Im Nachlassinsolvenzverfahren gelten die allgemeinen Grundsätze der Insolvenzordnung. § 117 Abs. 1 InsO normiert, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine vom Schuldner erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehören...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten

Rz. 88 Im Hinblick auf den besonderen Vertrauenscharakter einer Vorsorgevollmacht wird die Wahl des Bevollmächtigten meist auf einen nahen Angehörigen, bei Eheleuten insbesondere auch auf den Ehepartner[140] fallen. Die Praxis zeigt, dass sich gerade Eheleute oft wechselseitig bevollmächtigen. Dabei erfolgt die Bevollmächtigung des jeweils anderen oftmals nur im Hinblick auf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / G. Grenzen der Vollmachten

I. Grundsätzliches Rz. 326 Da der Bevollmächtigte nicht die Stellung eines gesetzlichen Vertreters erlangt, ist im Rechtsverkehr niemand verpflichtet, sich auf eine Bevollmächtigung einzulassen.[511] Es gelten die Prinzipien der Vertragsfreiheit. Gleichwohl lässt sich das Wirtschaftsleben weitgehend auf Geschäfte, die über Bevollmächtigte abgewickelt werden, ein.[512] Bei Bed...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Widerruf der Vollmacht

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelv...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / C. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vollmacht

I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten 1. Gesetzliche Formvorschriften Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Post- und transmortale Vollmacht

Rz. 89 Die post- und transmortale Vollmacht [141] ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände aus...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Grenzen von Vollmachten im persönlichen Bereich

Rz. 331 Wie auch sonst im Rechtsverkehr gilt bei Abschluss eines Arzt- und Behandlungsvertrages sowie bei anderen die Personensorge betreffenden Verträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da auch im Arztrecht grundsätzlich die Vertragsautonomie herrscht, kann der Arzt – abgesehen von Notfällen – eine Behandlung, die an bestimmte Wünsche und Vorstellungen gebunden sein soll...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 110 Zur Regelung von Schenkungen im Rahmen der Vollmachtserteilung wählt der Vollmachtgeber üblicherweise zwischen folgenden Gestaltungsmöglichkeiten: (1) vollständiges Schenkungsverbot; (2) Möglichkeit der uneingeschränkten Schenkung; (3) Möglichkeit der Schenkung mit einer Beschränkung. Im letzteren Fall darf der Bevollmächtigte zwar eine Schenkung an sich oder Dritte d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Vollmacht und Nachlasspflegschaft

Rz. 104 Trotz Vorliegens einer transmortalen Vollmacht ist es rechtlich möglich, dass das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses gemäß § 1960 BGB anordnet,[175] insbesondere dann, wenn das Gericht keine Kenntnis von der Vollmacht hat. Ein Sicherungsbedürfnis ist gegeben, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefähr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 8. Vollmacht und amtliche Verwahrung von Testamenten

Rz. 122 Nach dem OLG München[212] berechtigt eine Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten, ein Testament des Vollmachtgebers in die besondere amtliche Verwahrung zu geben. Das Amtsgericht hatte dies mit der Begründung abgelehnt, es handele sich hierbei um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und sah eine vorgedruckte Vorsorgevollmacht, nach der unter anderem eine Vertretung ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 9. Vollmacht und Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes

Rz. 123 Ein nach § 2265 BGB von Ehegatten errichtetes gemeinschaftliches Testament kann grundsätzlich jederzeit einseitig widerrufen werden.[213] Sind darin jedoch wechselbezügliche Verfügungen i.S.d. § 2270 BGB enthalten, so bedarf die Widerrufserklärung der notariellen Beurkundung, §§ 2271 Abs. 1, 2296 Abs. 2 BGB. Diese muss dem anderen Ehegatten in Urschrift oder Ausferti...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Dauer der Wirksamkeit

Rz. 38 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Da dies nicht ausnahmslos gilt, sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers enden soll oder nicht. Eine insoweit unklare Vollmacht bedarf der Auslegung des Auftragsverhältnisses. Die §§ ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 91 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht[149] Gebrauch gemacht wird,[150] die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob zugleich eine bankeigene Vollmacht vorliegt oder nicht. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vollmachtstypen zur Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht

Rz. 75 Der Umfang der Vertretungsmacht richtet sich nach den Anordnungen des Vollmachtgebers. Die Vertretungsmacht kann nicht mehr Angelegenheiten als bei einer entsprechenden Betreuerbestellung umfassen. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie bspw. Eheschließung, Testamentserrichtung, das Wahlrecht und häufig auch die Ausübung von vertraglichen Rückforderungsrechten sind auf ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Doppelbevollmächtigung

Rz. 77 Im Falle der Verhinderung des Bevollmächtigten ist die Kontinuität der Versorgung des Betreuungsbedürftigen in Frage gestellt, möglicherweise wird sogar die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Als mögliche Lösung bietet sich für diesen Fall an, im Außenverhältnis eine Doppelvollmacht [132] derart zu erteilen, dass beiden Vertretern dieselben Aufgaben übertragen wer...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / C. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 11 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereiterklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, ist ihm – vor der Vollmachtserteilung und der Tätigkeitsaufnahme – der Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags dringend zu raten. Dann findet § 675 BGB für das Entgelt und § 670 BGB für den Aufwendungser...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 7. Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 117 Nach einer starken, aber nicht unumstrittenen Meinung in der Literatur[198] berechtigt eine im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft über den Tod hinaus erteilte Vollmacht [199] des Erblassers an einen Dritten während der Vorerbschaft nur zur Vertretung des Vorerben allein.[200] Ebenso ist strittig, ob die Beschränkungen des Vorerben dabei auch für den Bevollmächtigten g...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelvertretungsbefugnis), kön...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Gesetzlicher Ausschluss bestimmter Personen nach § 1814 Abs. 3 i.V.m. § 1816 Abs. 6 BGB

Rz. 63 Gemäß § 1814 Abs. 3 i.V.m. § 1816 Abs. 6 BGB scheiden alle Personen als Bevollmächtigte aus, die zu einem Träger von Einrichtungen oder Diensten, die in der Versorgung des Vollmachtgebers tätig sind, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer engen Beziehung stehen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision nicht bes...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Vollmachtsüberwachungs- oder Kontrollbetreuung nach § 1820 Abs. 3 BGB

Rz. 306 Der Vollmachtgeber überwacht zunächst selbst die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht. Erst wenn er hierzu nicht mehr in der Lage ist und eine Überwachung erforderlich wird, ist ein Kontroll- oder Vollmachtsüberwachungsbetreuer gem. § 1820 Abs. 3 BGB zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten zu bestellen.[483] Vormals war die sog....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens

Rz. 30 Grundsätzlich wird eine Vollmacht mit Erstellung und Zugang wirksam. Da eine Vorsorgevollmacht an sich erst eine in der Zukunft eintretende Versorgungsbedürftigkeit regeln will, ist zu überlegen, ob die Vollmacht erst mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung Wirksamkeit erlangen soll.[55] Rz. 31 Verschiedene Modelle sind denkbar:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Zweifel an der Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 43 Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, hat das Betreuungsgericht im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG weitere Feststellungen zu treffen, um die Zweifel möglichst auszuräumen.[73] Nach der Rechtsprechung des BGH genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern. Kann die Unwirksamk...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Grundsätzliches zur Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 249 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis – auch Grundverhältnis genannt – zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem einer sorgfältigen Regelung. Wenngleich Vollmacht (Außenverhältnis) und Innenverhältnis rechtlich voneinander unabhängig sind...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Wirksamkeit

Rz. 48 Erforderlich für eine wirksame Vollmachtserteilung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erteilung der Vollmacht.[79] Begründet wird dies damit, dass die Vollmacht auf zeitlich nicht überschaubare Dauer wirkt und daher Einsichtsfähigkeit in die Zukunft voraussetzt, die dem Urteilsvermögen bei rechtlicher Geschäftsfähigkeit gleichkommt. Etwas anderes kann ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Ausschluss der Vertretungsmacht (§ 1358 Abs. 3 BGB)

Rz. 202 Die Vertretung endet automatisch bei Erreichen der zeitlichen oder sachlichen Grenze oder wenn sich manifestiert, dass die Voraussetzungen für das Vertretungsrecht nie bestanden haben und dieses somit nicht hätte angenommen werden dürfen. § 1358 Abs. 3 BGB enumeriert die Konstellationen, in denen das Ehegattenvertretungsrecht ausgeschlossen ist. Dies sind die Trennung...mehr