Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Die Prozessvollmacht bezieht sich auf den Rechtsstreit und damit auf ein konkretes Streitverhältnis zwischen bestimmten Parteien. Dieses Prozessrechtsverhältnis ist der maßgebliche Bezugspunkt für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Prozessvollmacht. Sie ist weder auf ein bestimmtes Gericht noch auf eine bestimmte Instanz beschränkt, umfasst vielmehr alle Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmachtsnachweis.

Rn 11 Tritt der Bevollmächtigte nach einer auf seinen Antrag erfolgten Aussetzung (§ 246 I Hs 2) bei der Fortsetzung des Rechtsstreits für den Rechtsnachfolger auf, hat er dessen Vollmacht beizubringen. Die Vorschrift begrenzt die Fortgeltung der Vollmacht im Falle einer Aussetzung nicht, sie soll lediglich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde oder durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendiger Inhalt.

Rn 7 Die Erklärung muss erkennen lassen, wer wen zu was bevollmächtigt hat, aus ihr muss sich also die Person des Vollmachtgebers, die Person des Bevollmächtigten, der Gegenstand der Vollmacht und der Wille zur Vollmachtserteilung ergeben. Der Gegenstand kann durch die Angabe des Rechtsstreits oder insb wenn ein solcher noch nicht anhängig ist durch die Benennung der Streitp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozessunfähigkeit.

Rn 5 Der Verlust der Prozessfähigkeit der Partei hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der vor dem Verlust bereits erteilten Prozessvollmacht, auch wenn dieser Verlust schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH NJW 93, 1654 [BGH 08.02.1993 - II ZR 62/92]; BAG NZA 03, 1049, 1051 [BAG 04.06.2003 - 10 AZR 448/02]; BFH NJW-RR 01, 244 [BFH 27.04.2000 - I R 65/98]; Urt v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17 f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging ein Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 225 EUR sowie 1 Monat Fahrverbot mit Schonfrist. In der Hauptverhandlung beschränkte der Verteidiger der von der Erscheinenspflicht entbundenen Betroffenen den Einspruch gemäß § 67 Abs. 2 OWiG "auf die Rechtsfolgen". Das Urt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung (§ 894).

Rn 6 Bei der Vollstreckung eines rechtskraftfähigen Titels auf Abgabe einer bestimmten Willenserklärung gilt § 894. Eine Vollstreckung nach § 894 scheidet also bei Titeln auf Abgabe einer unbestimmten Willenserklärung aus, ebenso bei Vollstreckungstiteln (insb Prozessvergleich, Schiedsspruch und vollstreckbarer Urkunde), die nicht der Rechtskraft fähig sind (zum Vorrang des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 § 703 bildet eine Ausnahme von §§ 80 ff nur für das Mahnverfahren (§ 703 1). Es ist mit Eingang der Sache bei dem für das streitige Verfahren zuständigen Gericht beendet (§ 696 Rn 22, § 700 Rn 11). Ist erkennbar, dass eine Person im Verfahren auftritt, die eine Partei vertreten will, erlangt § 703 Bedeutung. Des Nachweises einer Vollmacht (§ 80 I) bedarf es nicht (§ 703 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzung im VB.

Rn 15 In den VB sind die bisher entstandenen Kosten aufzunehmen. Im Ergebnis entspricht dies einer Kostengrundentscheidung (nur über die aufgenommenen Kosten, insoweit nicht aA als München NJW-RR 97, 895 [OLG München 06.11.1996 - 11 W 2925/96], welches sich mit nicht aufgenommenen Kosten befasst und für diese im VB keine Kostengrundentscheidung sieht) mit gleichzeitiger Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parteivertretung (Nr 4).

Rn 27 Wg Sachnähe ist der Richter ausgeschlossen, der als Vertreter eine Partei in ders ›Sache‹ vertritt oder vertreten hat. ›Sache‹ ist rein prozessual als Verfahren zu verstehen (s Rn 21) so dass es nicht ausreicht, dass eine Vertretung bei identischem Streitgegenstand schon in einem anderen Verfahren stattgefunden hat. Der Gegenmeinung (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 11; ...mehr

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AGS 04/2024, Ansatz der Mit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, allerdings ist Folgendes anzumerken: 1. Nachfrage nach Vollmacht? Es erstaunt, dass das AG den Kostenfestsetzungsantrag offenbar – jedenfalls ergibt sich aus dem Sachverhalt der LG-Entscheidung nichts Gegenteiliges – insgesamt wegen nicht vorliegender (Geldempfangs-)Vollmacht der Verteidigerin zurückgewiesen hat, ohne zuvor bei der Pflichtverte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen eines Verstoßes.

Rn 16 Wird der Nachweis der Vollmacht nicht geführt oder die Prüfung der Vollmacht vAw unterlassen, ist die gleichwohl ergangene Entscheidung in der Sache nicht nichtig, es liegt lediglich ein zur Anfechtbarkeit führender Verfahrensfehler vor (BGH WM 22, 1341 Rz 17, 19; NJW-RR 22, 1430 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenz des Auftraggebers.

Rn 6 Mit der Insolvenz des Auftraggebers erlischt die Prozessvollmacht (§ 117 InsO), wie allgemein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das von der Partei erteilte Mandat endet (§§ 115, 116 InsO) und nach § 168 S 1 BGB als Folge auch die Vollmacht (BGH NJW-RR 89, 183; BAG NZA-RR 06, 602; Brandbg NJW-RR 02, 265; Köln NJW-RR 03, 264 [OLG Köln 15.11.2002 - 2 U 79/02]; Karl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod des Bevollmächtigten.

Rn 4 Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt dessen Mandat (§§ 673, 675 BGB) und als Folge davon auch die Vollmacht (§ 168 S 1 BGB). Wurde für die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, so wird das Fortbestehen der Vollmacht fingiert, denn dieser gilt als bevollmächtigt, sofern die Partei nicht in anderer Weise für die Wahrnehmung ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Norminhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt zum einen den Anwaltszwang in Ehe- (§ 121) u Folgesachen (§ 137 II, III) sowie für selbstständige Familienstreitsachen (§ 112 FamFG). Er gilt also auch für fG-Folgesachen, nicht jedoch für selbstständige fG-Familiensachen, auf welche § 10 anwendbar ist (BGH FamRZ 19, 1077). In seinem Anwendungsbereich normiert § 114, vor welchen Gerichten welche Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 1 Im Geltungsbereich des Anwaltszwangs (§ 78 Rn 14 f) ist die Vollmacht umfassend und nicht beschränkbar, die im Innenverhältnis zwischen Partei und Anwalt möglichen Einschränkungen wirken grds nur in dem gesetzlich zugelassenen Umfang ggü Gericht und Gegner (BGH NJW 87, 130; NZM 00, 382). Da die Norm der Klarheit und Rechtssicherheit bezogen auf die Handlungsbefugnisse d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist einschlägig bei allen Titeln, die einer vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und deren Erteilung sich an Voraussetzungen knüpft, die über die sog einfachen Klauseln nach § 724 hinausgehen. Das sind nicht nur Urteile nach § 704 I, sondern aufgrund § 795 auch alle anderen Titel, die die ZPO kennt, insb die nach § 794. § 795b enthält für Prozessvergleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verpflichtung zur Übernahme.

Rn 4 Der beigeordnete Anwalt ist zur Übernahme der Vertretung verpflichtet (§ 48 I Nr 2 BRAO). Da die Beiordnung als solche weder ein Mandatsverhältnis begründet noch die Erteilung der Prozessvollmacht durch die Partei ersetzt, muss er unverzüglich einen Anwaltsvertrag mit der Partei abschließen und ihm muss, damit er die Stellung als Prozessbevollmächtigter erlangt, Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die gesamte Norm bezieht sich ausschließlich auf Schiedsvereinbarungen. Durch diese Festlegung sind vom Anwendungsbereich zunächst die außervertraglichen Schiedsgerichte nach § 1066 ausgeschlossen. Ebenso von dem Formerfordernis nicht betroffen sind alle Vereinbarungen, die nicht echte Schiedsvereinbarungen darstellen. Nicht anwendbar ist § 1031 also auf Schiedsgutachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Beschränkung des gesetzlichen Umfanges der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber nur insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft. (2) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 3 Über den Wortlaut hinaus wird eine Beschränkung der Vollmacht in den Fällen des Vollmachtsmissbrauchs und der Interessenkollision befürwortet. Danach ist die Vollmacht auch im Außenverhältnis nach Maßgabe des Innenverhältnisses beschränkt, wenn sonst der Bevollmächtigte in eine Interessenkollision gedrängt und dem Vollmachtgeber nach Treu und Glauben eine Zurechnung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Antragsbefugnis und Vertretung bei der Antragstellung.

Rn 6 Den Vollstreckungsantrag stellen kann die Person, die in Titel oder Klausel mit Namen als Gläubiger benannt ist, und zwar auch dann, wenn dort die Leistung an einen Dritten ausgesprochen ist. Der Gläubiger kann einem Vertreter Vollmacht erteilen. Der Prozessbevollmächtigte des Gläubigers ist bereits aufgrund seiner Prozessvollmacht nach § 81 zur Antragstellung befugt (M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form.

Rn 19 Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch eingereicht (§ 130a) und eine qualifizierte Signatur benutzt (bspw beA; für den RA besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung, § 130d), bedarf es nicht noch zusätzlich der einfachen Signatur (LG Hamburg, NJW-RR 21, 717 [AG Düsseldorf 26.02.2021 - 37 C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollmachtsmangel.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst alle Fälle einer fehlenden Vollmacht, unabhängig davon, ob dem Handelnden das Fehlen der Vollmacht bewusst ist (zB GoA), er dies offenlegt oder verschweigt oder ob er sich für berechtigt hält. Maßgebend ist allein, ob zu erwarten ist, dass der Vertreter den Mangel voraussichtlich wird beheben können (Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 1, 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Formerfordernisse.

Rn 19 Bei Abschluss des Vergleichs sind etwaige Formvorschriften zu beachten. Die Aufnahme eines Prozessvergleichs in einem nach den Vorschriften der ZPO errichteten Protokoll ersetzt die notarielle Beurkundung, § 127a BGB. Rn 20 Der in der mündlichen Verhandlung abgeschlossene Prozessvergleich ist gem § 160 III 1 zu Protokoll zu nehmen. Das Protokoll muss verlesen, vorgespie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung der Zustellung.

Rn 4 S 2 sieht die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vor. Der Zusteller kann sie zum Nachweis der Vertretungsmacht verlangen; in der Zustellungsurkunde ist festzuhalten, dass dies geschehen ist (§ 182 II Nr 3). Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass andernfalls die Zustellung nicht ausgeführt werden darf (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; aA 15. Aufl). Die Nichtvorlage de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Im Unterschied zu einer rechtgeschäftlich erteilten Vollmacht beruht die gesetzliche Vertretung auf einem Gesetz oder besonderer staatlicher Anordnung. Die gesetzliche Vertretung beurteilt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht, bei juristischen Personen des Privatrechts nach dem maßgeblichen Gesellschaftsrecht, bei juristischen Personen des Öffentlichen Rechts n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vollmachtsmangel.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mangel der Vollmacht vom Gericht geprüft werden muss und dient der Schaffung klarer Verhältnisse, was angesichts der verfahrensrechtlichen Folgen der fehlenden Vertretungsmacht (§§ 574 Nr 4, 579 I Nr 5) große Bedeutung hat. Sie erfasst alle Arten von Mängeln: Die Prozessvollmacht wurde nicht oder nicht wirksam ert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Checkliste für den Arbeitnehmeranwalt im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 38 Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ein Zustellungsbevollmächtigter ist benannt.

Rn 3 Der Zustellungsbevollmächtigte wird durch Erteilung der entspr (stets widerruflichen) Vollmacht und eine Mitteilung hiervon an das Gericht bestellt (vgl § 172 Rn 3 f). Die Vollmacht erlischt, wenn sich ein ProzBev bestellt (dann gilt § 172). Dem Zustellungsbevollmächtigten kann, muss aber nicht zugestellt werden. Er muss prozessfähig sein (§ 170 I 2; str) und eine Wohnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertreter.

Rn 2 § 171 ist auf alle Formen rechtsgeschäftlicher Vertretung anwendbar, so auf die Prokura (§ 49 HGB) und die Postempfangsvollmacht (Zö/Schultzky Rz 2 mwN; krit hierzu Coenen DGVZ 02, 183; Nürnbg NJW-RR 98, 495, 496 [OLG Nürnberg 07.05.1997 - 9 W 897/97]). Maßgeblich sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGH NJW-RR 17, 58 Rz 7). Die Vollmacht muss das Recht zur En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (3) Behörden und juristische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 171 ermöglicht die Zustellung an die Person, die (ohne ProzBev zu sein, vgl hierzu § 172) aufgrund einer Vollmacht mit der Angelegenheit unmittelbar befasst ist, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen. Der Bevollmächtigte muss so bezeichnet sein, dass er bei Erteilung der Vollmacht aufgrund öffentlich zugänglicher Unterlagen zweifelsfrei bestimmbar ist (LG Karlsruh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 7 Nach der einstweiligen Zulassung und nach Fristablauf findet eine weitere mündliche Verhandlung statt (Kobl NJW-RR 06, 377 [OLG Koblenz 31.05.2005 - 3 U 1313/04]). Dies gilt auch im Fall der Beibringung einer Vollmacht (aA Frankf Urt v 7.7.15 – 5 U 187/14, Rz 49 ff; wie hier MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 7). Denn über den gesamten Prozessstoff und damit auch über die Frage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. 2Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. 2Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt und Form.

Rn 3 Die Vollmacht muss wirksam zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem die Zustellung ausgeführt wird und sich auf die Entgegennahme zuzustellender Schriftstücke erstrecken (BGH 22.9.20 – II ZB 25/20 Rz 11–17). Anderenfalls ist die Zustellung unwirksam. Heilung ist aber möglich (vgl § 189 Rn 1 ff). Wegen S 2 muss die Vollmacht, damit sie wirksam ist, schriftlich erteilt sein (An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgemilderter Anwaltszwang (§ 1063 IV).

Rn 3 Solange das Gericht keine mündliche Verhandlung angeordnet hat, können die Parteien selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge stellen oder Erklärungen abgeben. Fällt in diesem Stadium ein bevollmächtigter Anwalt aus, ohne dass ein neuer Anwalt ordnungsgemäß bestellt wird, tritt die Partei selbst an die Stelle des Bevollmächtigten. Das schließt ein Nichtvertretense...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteiprozess.

Rn 3 Zur Beendigung der Vollmacht im Außenverhältnis ist die alleinige Anzeige des Erlöschens erforderlich, der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten bedarf es nicht. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben; dies kann deshalb durch jede Art von Mitteilung durch die Partei selbst oder ihres Prozessbevollmächtigten geschehen (BGH NJW 80, 2309, 2310 [BGH 21.05.198...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2.2 Fiskalvertreter bei dem i. g. Erwerb (§§ 22a ff. dUStG)

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ausländische Person, die kein registrierter Steuerpflichtiger (Steuerzahler) ist und die im Inland die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat erwirbt, kann sich für Zwecke der Deklarierung des i. g. Erwerbs von einem Fiskalvertreter vertreten lassen, falls die erworbenen Waren anschließend unmittelbar als steuerbefreite i. g. Lieferung bz...mehr