Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungspflicht des Notars

Rz. 12 Auch das Prüfprogramm ergibt sich aus § 21 Abs. 3 BNotO. Vom Notar wird zunächst eine inhaltliche Überprüfung der Vertretungsmacht verlangt. Der Notar muss in der zusammenfassenden Bescheinigung zwar nicht den Inhalt der Vollmacht referieren. Er muss aber angeben, aufgrund welcher Vollmachten bzw. Vollmachtsurkunde er zur Ausstellung der Vollmachtsbescheinigung kommt....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Ortsrecht, Art. 11 Abs. 1 Alt. 2 EGBGB

Rz. 186 Gemäß Art. 11 Abs. 1 Alt. 2 EGBGB genügt alternativ auch die Einhaltung der Formanforderungen der Rechtsordnung an dem Ort, an dem der Vertretene die Bevollmächtigung erteilt. Dabei kommt es hinsichtlich dieser Ortsform nicht auf den Ort des Zugangs der Vollmachtserklärung an, sondern auf den Ort ihrer Erteilung, ggf. also den, an dem die Vollmachtsurkunde ausgestell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung

Rz. 530 Gem. § 124 Abs. 1 HGB können einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Aus dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt, dass nicht alle Gesellschafter ausgeschlossen werden dürfen.[837] Die übrigen Gesellschafter bleiben zur Einzelvertretung berechtigt. Bereits aus der Bezeichnung einiger Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag als "zeichnungsber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Fälle

Rz. 76 Die gleiche Befugnis steht dem Notar zu, wenn ihm rechtsgeschäftlich besondere Vollmacht zur Antragstellung erteilt worden ist, sofern dies nicht ausdrücklich in der Vollmacht zur Urkunde ausgeschlossen wurde. Hat der Notar dagegen die Urkunde lediglich als Bote überreicht, bedarf er zur Beschwerde einer besonderen Vollmacht. In diesem Fall kann das Beschwerdegericht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweis

Rz. 65 Um für das Grundbuchamt bedeutsam zu sein, muss die Vollmacht in der Form der §§ 29, 31 GBO nachgewiesen werden. Für die reine Antragsvollmacht greift damit kein Formgebot. Deswegen ist z.B. die vom (künftigen) Grundpfandrechtsgläubiger im Formularblankett vorgesehene Antragsvollmacht beachtlich.[117] Da die Formularmuster der Banken mit Bedacht entworfen und der jewe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Keine Anwendung der Art. 11 Abs. 4 EGBGB und Art. 11 Abs. 5 Rom I-VO auf Grundstückssachverhalte

Rz. 187 Gemäß Art. 11 Abs. 5 Rom I-VO gilt für die Form obligatorischer Verträge über Grundstücke das Recht des Belegenheitsstaates, wenn es international zwingend die Anwendung seiner Formvorschriften vorschreibt (vgl. Rdn 344). Weitergehend unterdrückt Art. 11 Abs. 4 EGBGB für die dinglichen Verfügungen über Sachen, und damit auch über Grundstücke, die Ortsform völlig und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zusammenhang mit notariellem Berufs- und Beurkundungsrecht

Rz. 4 Ebenso wie § 32 GBO bezieht § 34 GBO seinen wesentlichen formellen Gehalt nicht aus sich heraus, sondern durch den Verweis auf § 21 BNotO, der parallel um Abs. 3 ergänzt wurde. Die Norm ist bei § 32 GBO abgedruckt. § 34 GBO eröffnet lediglich die uneingeschränkte Verwendbarkeit im Grundbuchverfahren. Rz. 5 Nicht angepasst wurde in diesem Zusammenhang jedoch die weitere ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (6) Standardisiertes EU Power of Attorney

Rz. 175 Darüber hinaus ist die Einführung einer mehrsprachige Mustervollmacht, mit der eine Person in digital beglaubigter Form zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird, vorgesehen. Diese muss im gesamten Binnenmarkt akzeptiert werden. Die Vollmacht wird aber weiter nach nationalem Recht erstellt und kann auch nach nationalem Recht wid...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Notar

Rz. 90 Hat der Notar eine zur Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt oder beurkundet, so kann dieser im Namen eines zur Antragstellung Berechtigten Beschwerde einlegen; das braucht aber nicht der Antragsberechtigte zu sein, für den der Notar tatsächlich den Antrag gestellt hat.[348] In jedem Fall ist weiter erforderlich, dass der Notar den Antrag nach § 15 GBO gestell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtswahl

Rz. 177 Die Frage, ob eine Wahl des Vollmachtsstatuts möglich ist, wird in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, gar nicht erörtert.[586] Die h.L. lässt sie zu.[587] Dadurch können Zweifel darüber, welches Recht Erteilung und Umfang der Vertretungsbefugnis regeln sollen, im Vorfeld ausgeräumt werden.[588] Zur Wahl ist der Vollmachtgeber berechtigt, wobei sie jedoch sowohl ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Anknüpfung, Art. 11 Abs. 1 EGBGB

Rz. 184 Da die Vollmacht eine eigenständige, einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, beurteilt sich ihre Form nach Art. 11 EGBGB.[621] Art. 11 Rom I-VO ist nicht anzuwenden. Ausreichend ist demnach alternativ entweder die Einhaltung der Formanforderungen des Geschäftsrechts oder des Ortsrechts.[622] Die Verweisung ist dabei in jedem Falle Sachnormverweisung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) § 29 GBO als vorrangige Verfahrensvorschrift

Rz. 188 Art. 11 EGBGB betrifft nur materiell-rechtliche Formanforderungen. Das Eintragungsverfahren als solches folgt nur dem Recht am Ort des Registers. Soll daher aufgrund einer im Ausland erteilten Vollmacht eine Eintragung in das deutsche Grundbuch vorgenommen werden, bedarf die Vollmacht unabhängig von den Bestimmungen des Formstatuts der Form, die die Verfahrensvorschr...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Von der Prokura nicht gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 17 Der Prokurist unterliegt zunächst den allgemeinen gesetzlichen Einschränkungen der Stellvertretung. Er darf daher keine höchstpersönlichen Erklärungen des Inhabers des Handelsgeschäfts abgegeben, z.B. kein Testament/Erbvertrag für den Einzelkaufmann errichten (§§ 2064, 2274 BGB). Die Prokura ermächtigt den Prokuristen nicht zum Selbstkontrahieren (§ 181 BGB).[40] Auch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Sonderfall Kettenauflassung und Kettenabtretung

Rz. 18 § 39 GBO ist nicht einschlägig bei Vollzug einer Kettenauflassung, bei welcher ein nicht eingetragener und auch nicht einzutragender Zwischenerwerber seinerseits an einen Enderwerber auflässt.[31] Voraussetzung ist dabei zunächst eine nicht unterbrochene Kette von Auflassungen.[32] Die Argumentation ist auf andere Kettenverfügungen (wie mehrfache Grundschuldabtretung[...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vertretung

Rz. 104 Da die stille Gesellschaft als Innengesellschaft kein Handelsgewerbe betreibt, gibt es bei ihr auch keine Vertretung im rechtstechnischen Sinne. Nach außen hin tritt allein der Geschäftsinhaber auf (und zwar für sein Handelsgeschäft), dessen Stellung im Außenverhältnis durch das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer stillen Gesellschaft nicht verändert wird. Rz...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 6 Die Beurkundung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 8 ff. BeurkG. Hauptmerkmal der Beurkundung von Willenserklärungen ist die Durchführung einer "Verhandlung" (§ 8 BeurkG i.V.m. § 13 BeurkG). Die Verhandlung besteht im Vorlesen der Niederschrift, die die Willenserklärungen der Beteiligten enthält und die mit ihrer Unterzeichnung durch die Beteiligten und den No...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 118 Die vennootschap onder firma (v.o.f.) entspricht der OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, wobei diese Vertretungsbefugnis nur für Geschäfte gilt, die dem Gesellschaftszweck dienen, und gesellschaftsvertraglich einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden können.[432] Ausschluss und Beschränkungen der Vertretungsmacht müssen, da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Vertretung

Rz. 1473 Ggü. Dritten wird die Vereinigung ausschließlich durch den Geschäftsführer oder, wenn es mehrere sind, durch einen jeden Geschäftsführer vertreten (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Geschäftsführer sind also einzelvertretungsberechtigt. Der Gründungsvertrag kann vorsehen, dass die Vereinigung nur durch zwei oder mehr gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer wirk...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG

Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _________________________ Auf Ersuchen der Verwaltung der Gesellschaft begab ich, __...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 3. Vertretung des Auftraggebers und des Generalübernehmers

Rz. 255 Die Regelung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis schafft Klarheit und vermeidet Streitigkeiten. Der Projektsteuerer hat aufgrund seines Vertrages mit dem Auftraggeber genauso wenig Vollmacht wie der Architekt aus dem Architektenvertrag. Beide sind nur mit einer entsprechenden Vollmacht berechtigt, rechtswirksam für den Auftraggeber Vertragsänderungen oder Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligung durch den Notar

Rz. 169 Die Vertretung durch den Notar bei der Bewilligung von Grundbucheintragungen ist von großer praktischer Bedeutung. Die §§ 3, 6, 7 BeurkG hindern den Notar nicht, eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden, wenn diese der Vorbereitung, Förderung und Durchführung einer von ihm selbst beurkundeten oder beglaubigten Erklärung dient.[419] Der Betroffene kann sich nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Maßnahmen zum Schutz des Verkäufers

Rz. 31 Dem Schutz des Verkäufers gegen die Risiken des Verlustes seines Eigentums vor Kaufpreiszahlung dienen z.B.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 158 Bewilligung und Auflassung können auch von Bevollmächtigten erklärt werden, § 15 Abs. 1 GBO. Sie müssen dann durch eine wirksame Vollmacht gedeckt sein. Dem GBA ist die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde ( § 29 Abs. 1 S. 1 GBO) nachzuweisen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Rück- und Weiterverweisung

Rz. 176 Wegen der damit verfolgten Verkehrsschutzinteressen wird die Verweisung auf das Recht des Wirkungslandes gem. Art. 4 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. EGBGB als Sachnormverweisung angesehen.[584] Dies gilt erst recht, soweit es um Vollmachten betreffend das Verfügungsgeschäft oder verfahrensrechtliche Erklärungen geht. Die Frage, wie das ausländische IPR das Vollmachtsstatut a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Beschlussfassung

Rz. 123 Die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger müssen der Verschmelzung auf der Grundlage des vollständigen Vertrages oder seines Entwurfs zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG).[313] Das UmwG sieht hierfür bei der Beteiligung der verschiedensten Rechtsträger eine 3/4-Mehrheit vor (§§ 43 Abs. 2, 50 Abs. 1, 65, 78, 84, 112 UmwG), bei der Beteiligung von ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Eintragung erforderliche Erklärungen

Rz. 94 Sie müssen durch öffentliche Urkunden oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Eine Berufung auf die Offenkundigkeit ist nicht zulässig.[264] Jedoch beweisen im Zweifel formgerecht abgegebene Erklärungen eines Betroffenen, die ihm ungünstig sind, die Richtigkeit des Inhalts.[265] Das GBA ist gehalten, von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Deutliche Formulierung

Rz. 52 Der Notar muss deutlich zum Ausdruck bringen, dass er von der vermuteten Vollmacht Gebrauch macht.[78] Eine Vorlage "zum Vollzug", "zur weiteren Veranlassung" oder "mit der Bitte, den gestellten Anträgen stattzugeben" sind in ihren Formulierungen so zweifelhaft, dass eine Antragstellung des Notars sich nicht ersehen lässt; sie bezeugen daher lediglich eine bloße Boten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Rücknahme

Rz. 61 Den als Vertreter gestellten eigenen Antrag kann der Notar jederzeit in der Form des § 24 Abs. 3 BNotO zurücknehmen.[108] Ebenso kann der Notar auch einzelne von mehreren Anträgen zurücknehmen.[109] Haben jedoch die Beteiligten eine Verbindung gemäß § 16 GBO getroffen, so kann er einzelne Anträge nur aufgrund besonderer Vollmacht zurücknehmen, welche der Form des § 29...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / I. Allgemeines

Rz. 52 Die Handlungsvollmacht ist jede von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes erteilte Vollmacht, die keine Prokura i.S.d. §§ 48 ff. HGB ist. Sie ist streng genommen eine normale Vollmacht i.S.v. § 167 BGB, deren handelsrechtlichen Besonderheiten minimal sind.[113] Die Handlungsvollmacht unterliegt den §§ 54–58 HGB; ergänzend sind die §§ 164 ff. BGB anwendbar. I...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Form des Widerrufs

Rz. 25 Für die Form des Widerrufs gelten die Vorschriften des § 29 S. 1 GBO aufgrund ausdrücklicher Vorschrift, ausgenommen eine Vollmacht zur Berichtigung des Grundbuchs.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Um dem GBA die einwandfreie Feststellung zu ermöglichen, ob ein einmal gestellter Antrag (oder die Vollmacht dazu) noch gilt, hat der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit für die Zurücknahme des Eintragungsantrags und den Widerruf der Vollmacht zur Stellung eines solchen eine (besondere) Form vorgeschrieben. Ausnahmsweise liegt damit die für den Actus contrariu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Rz. 641 Die Errichtung der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 106, 162 Abs. 1 HGB beim Handelsregister des Amtsgerichtes am Sitz der Gesellschaft zur Eintragung anzumelden. Alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten, müssen die Anmeldung bewirken, §§ 161 Abs. 2, 106 Abs. 7 HGB. Stellvertretung bei der Anmeldung ist möglich, bedarf allerdings einer öffentlich beglaubigten Voll...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründer

Rz. 594 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 AktG sind in der Gründungsurkunde die Gründer anzugeben. Gründer sind nach § 28 AktG die Aktionäre, die bei der Gründung zumindest eine Aktie übernehmen. Eine Einmann-Gründung ist nach § 2 AktG zulässig.[1987] Der oder die Gründer sind im Gründungsprotokoll namentlich aufzuführen, und zwar in der Art, dass sie identifiziert werden können, d.h. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reine Anträge

Rz. 4 Der (reine) Antrag veranlasst gem. § 18 GBO ein Tätigwerden des GBA, steckt zugleich aber durch Vorgabe des Eintragungsziels dessen Tätigkeitsumfang ab. Rz. 5 Reine Anträge sind somit z.B.: diejenigen Fälle, in welchen eine Eintragungsbewilligung oder eine sonstige Erklärung nicht erforderlich sind, z.B. bei Anträgen auf Anlage eines Grundbuchblatts für ein buchungsfrei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einhaltung der Amtsbefugnisse

Rz. 108 Die Urkunde muss innerhalb der Grenzen der den Behörden zustehenden Amtsbefugnisse errichtet worden sein. Zwingend folgt daraus die Einhaltung der sachlichen Zuständigkeit. Wird allein die örtliche Zuständigkeit verletzt, so bleibt die Urkunde trotzdem eine wirksame öffentliche Urkunde. Im Einzelnen ist dabei zwischen bewirkenden Urkunden ("Willenserklärungen") und be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 99 Nachweise bezüglich britischer Gesellschaften sind dadurch erschwert, dass es in Großbritannien kein allgemeines Handelsregister gibt. Rz. 100 Von den partnerships ist nur die "limited partnership" wegen der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung registrierungspflichtig.[365] Aus der Registrierung kann aber nicht auf eine ordnungsgemäße Gründung geschlossen werden.[366...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / E. Duldungs- und Anscheinsvollmacht

Rz. 86 Die Rspr. hat die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht zunächst für den kaufmännischen Verkehr herausgearbeitet. Heute gelten Sie aber allgemein, also auch gegenüber Nichtkaufleuten. Rz. 87 Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene wissentlich zulässt, dass jemand für ihn als Vertreter auftritt und Dritte nach Treu und Glauben auf die Erteil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Handelsregistereintragung

Rz. 93 Kapitalgesellschaften bedürfen zu ihrer Entstehung der Eintragung im Handelsregister. Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. Für die Personengesellschaften des Handelsrechts besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung der Firma im Handelsregister, diese ist jedoch nur deklaratorisch. Die GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werde...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Folgen aus einem Handelsvertreterverhältnis

Rz. 16 Dem Unternehmer wird das Handeln seines HV sowohl i.R.d. Absatzvermittlung als auch i.R.d. Abschlussvertretung zugerechnet.[18] Insofern gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Rz. 17 Die Rechtsfolgen aus dem Tätigwerden des HV treffen nur dann ihn selbst, wenn er ohne entsprechende Vollmacht gehandelt hat. Sofern die besondere Vorschrift des § 91a HGB nicht eingr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Die grenzüberschreitende Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen

Rz. 2371 Ein Hauptziel der DRL II ist die direkte Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen aus den Registern anderer Mitgliedstaaten. Das soll über ein Bündel spezifischer Maßnahmen und Rechtsinstrumente verwirklicht werden. Das sind:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vertretung

Rz. 270 Wie bei der stillen Gesellschaft gibt es auch bei der Unterbeteiligungsgesellschaft als echte Innengesellschaft keine Vertretung.[345] Nach außen tritt alleine der Hauptbeteiligte auf, dessen Stellung durch die Unterbeteiligung nicht verändert wird; § 230 Abs. 2 HGB gilt entsprechend.[346] Dem Unterbeteiligten kann allerdings nach allgemeinen Grundsätzen Vertretungsb...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Form und Durchführung des Umwandlungsbeschlusses

Rz. 325 Nach § 193 Abs. 3 UmwG bedarf der Umwandlungsbeschluss der notariellen Beurkundung.[669] Soweit keine beurkundungsbedürftigen Zustimmungserklärungen abgegeben werden müssen, genügt die Form der Niederschrift nach den §§ 36 ff. BeurkG. Über § 193 Abs. 2 UmwG und entsprechende Vinkulierungsregelungen im Gesellschaftsvertrag ergibt sich häufig ein Zustimmungsbedürfnis a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Eintragungen im Handelsregister

Rz. 704 Die (organschaftliche) Vertretung ist nach den §§ 161, 106 Abs. 2 Nr. 3 HGB zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zur Eintragung anzumelden sind daher die abstrakte Vertretungsbefugnis der Komplementäre, also Einzel- bzw. Gesamtvertretung oder unechte Gesamtvertretung mit Prokuristen, sowie die konkrete Vertretungsbefugnis, sofern einzelne Komplementäre a...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / c) Spezialhandlungsvollmacht

Rz. 60 Die Spezialhandlungsvollmacht ermächtigt zu allen Rechtsgeschäften, die das übertragene einzelne, konkret bestimmte Geschäft gewöhnlich mit sich bringt. Häufig ist sie nur auf die Vornahme eines einzigen Rechtsgeschäfts beschränkt. Die Spezialhandlungsvollmacht unterscheidet sich von der gewöhnlichen Einzelvollmacht dadurch, dass sich die Vertretungsmacht nicht nur au...mehr