Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 505 Gem. § 108 Abs. 1 HGB ist die Anmeldung dabei von sämtlichen Gesellschaftern ggü. dem zuständigen Registergericht[794] zu bewirken. Eine Vertretung ist zulässig, wobei die Vollmacht der Form des § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB bedarf. Mit dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) ist das Erfordernis der Nam...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Beurkundungen in ausländischer Sprache

Rz. 39 Urkundssprache kann entweder die deutsche Sprache sein oder auf übereinstimmenden Wunsch der Beteiligten nach § 5 Abs. 2 BeurkG eine andere Sprache.[39] Auch gemischte Beurkundungen (Haupturkunde z.B. in Deutsch, Anlagen in Englisch) sind möglich. Dem Notar steht es frei, die Urkunde auf Wunsch der Beteiligten in der gewünschten Sprache zu errichten, wenn er ihrer hin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Unanwendbarkeit der Norm

Rz. 6 § 60 GBO gilt nicht, wenn ein bereits ausgehändigter Brief bei einer späteren Eintragung wieder eingereicht wird. Ein eingereichter Hypothekenbrief ist dem, der ihn in eigenem Namen vorgelegt hat, und falls der Brief in fremdem Namen überreicht wird, dem zurückzugeben, in dessen Namen er eingereicht ist. Hat jedoch derjenige, der den Brief für einen anderen eingereicht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Grundbesitzgesellschaften

Rz. 72 Selbstverständlich ist es ausreichender Zweck für die Begründung einer GbR, gemeinsamen Grundbesitz zu halten. Solche Gesellschaften treten aus den verschiedensten Gründen auf. Die GbR eignete sich in der Vergangenheit schon aus grunderwerbsteuerlichen Gründen besonders als Träger von Grundvermögen, weil sie als Gesamthandsgemeinschaft besonderen Privilegierungen unte...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zeugnis

Rz. 134 Ebenso soll ein Nachweis bei Offenkundigkeit überflüssig sein. Das ist, ebenso wie beim Erbschein, in der Begründung unzutreffend. Die Weiterleitung einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung an das GBA mit Vorlagebescheinigung wird nicht anerkannt, er muss durch Vorlage einer Ausfertigung geführt werden.[265] Das ist aber ebenso wie beim gleichgelagerten Verlange...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / VI. Stellvertretung im Registerverfahren

Rz. 98 Im Registerverfahren kann die Antragstellung auch durch einen Vertreter vorgenommen werden.[149] Während dies für gesetzliche Vertreter selbstverständlich ist, lässt sich dies für rechtsgeschäftliche Vertreter den Regelungen in § 10 FamFG und insb. § 12 Abs. 1 Satz 3 HGB entnehmen. In letzterem Fall ist zu beachten, dass für die Form der Vollmacht gem. § 12 Abs. 1 Sat...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Abschlusskompetenz

Rz. 97 Der Verschmelzungsvertrag wird durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger in vertretungsberechtigter Zahl entsprechend den gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Bestimmungen abgeschlossen. Prokuristen haben daher nur im Rahmen einer satzungsmäßigen unechten Gesamtvertretung mit einem organschaftlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) Abschlussk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Anknüpfung

a) Objektive Anknüpfung aa) Grundsatz Rz. 169 Anders als manche andere Rechtsordnung unterscheidet das deutsche Sachrecht scharf zwischen drei verschiedenen Rechtsverhältnissen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Wirkungen

Rz. 87 Ähnliche Wirkungen wie durch eine Verfügungsbeschränkung können erreicht und durch Grundbucheintragung sichtbar gemacht werden durch:[206]mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch den Ergänzungspfleger

Rz. 33 Soweit dies zum Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers zählt, kann er für den Minderjährigen ohne Weiteres eine (Spezial-)Vollmacht – und damit auch eine Handelsregistervollmacht – erteilen. Da die Vollmacht nicht notwendig mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretung erlischt (s. Rdn 32), kann der Ergänzungspfleger als gesetzlicher Vertreter eine Registervollmacht er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Ausübung der Einsicht

Rz. 12 Das Einsichtsrecht kann persönlich ausgeübt werden oder durch eine bevollmächtigte Person. Dabei ist das berechtigte Interesse des Vertretenen maßgebend. Nachweis der Vollmacht durch öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunden ist nicht geboten, das Grundbuchamt kann jedoch schriftliche Vollmacht verlangen. Der Vertreter kann zurückgewiesen werden, wenn begründet...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorbemerkung: Keine "horizontale Anerkennung" von Unternehmensinformationen

Rz. 2372 Die spezifischen Maßnahmen und rechtlichen Instrumente für die grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen bilden ein gut austariertes System, um die Transaktionen und Verfahren im Anwendungsbereich der GesRRL, d.h. insbesondere die Gründung von Tochtergesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat sowie grenzü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsvollmachten

Rz. 146 Der neue § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG regelt die notarielle Errichtung einer Gründungsvollmacht im Wege der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG. Jede Spezialvollmacht, die zur Gründung einer GmbH (bzw. zur nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde) erteilt wird, ist hierbei dem Onlinebeurkundungsverfahren zugänglich. Im Zusammenhang mit der Online-Beurkundung von Gründu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen

Rz. 63 Da die Bestimmung des Abs. 2 nicht eng auszulegen ist, kann man auch annehmen, dass der Notar zur Entgegennahme von Genehmigungen zu einem beurkundeten Vertrag ermächtigt ist.[115] Zweckmäßig ist jedoch auch eine besondere, dahingehende rechtsgeschäftliche Vollmacht. Jedenfalls die sog. Doppelvollmacht im Anschluss an § 1856 BGB muss aber ausdrücklich erteilt sein.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Antragsmonopolisierung bei Auflassungen

Rz. 30 Die Ergänzung von § 13 GBO um den neuen Abs. 1 S. 3 erfolgte durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II[57] im Zuge der Bemühungen um eine schärfere Geldwäschebekämpfung. Die vom Gesetzgeber vermuteten vielen Bartransaktionen bei Immobilienkäufen sollen zurückgedrängt werden, indem lediglich Überweisungen Erfüllungswirkung haben (§ 16a GWG) und Notare den bargeldosen Z...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Gegenbeweis

Rz. 29 Das Grundbuchverfahren fordert klare Unterlagen. Ein Gegenbeweis gegenüber der gesetzlichen Vermutung des Abs. 2 sowie nachträglicher Widerruf der vermuteten Vollmacht müssen daher gem. § 31 GBO in der Form des § 29 GBO dem Grundbuchamt nachgewiesen sein, sofern sich der Gegenbeweis nicht aus dem Handeln der Beteiligten beim Grundbuchamt selbst ergibt. Bloße Zweifel, ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Erteilungserklärung

Rz. 11 Die Prokura kann gem. § 48 Abs. 1 HGB nur mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Eine stillschweigend erteilte Prokura ist ebenso wie eine Duldungsprokura ausgeschlossen.[26] In solchen Fällen und im Gewährenlassen einer Person als Prokurist kann jedoch regelmäßig die Erteilung einer Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) gesehen werden.[27] Rz. 12 Nicht erforderlich ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1122 Von den gesetzlichen Regelungen über die Vertretung der GmbH & Co. KG kann im Gesellschaftsvertrag in beschränktem Umfang abgewichen werden. Grds. ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt (§ 124 Abs. 1 Halbs. 1 HGB). Einzelne, aber nicht alle Komplementäre können von der Vertretung ausgeschlossen werden (§ 124 HG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 156 Die in den Vereinigten Staaten herrschende Rechtsspaltung betrifft auch das Gesellschaftsrecht. Es ist daher zwar in den Einzelstaaten unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist in gewissem Umfang eine Vereinheitlichung erreicht worden.[510] Die ultra-vires-Lehre spielt in den USA kaum noch eine Rolle, da in den meisten Bundesstaaten die Berufung auf ein Handeln außerh...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / VI. Übertragbarkeit der Handlungsvollmacht

Rz. 76 Die Handlungsvollmacht ist übertragbar, jedoch nur mit Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts, § 58 HGB.[155] Erteilen kann die Zustimmung auch ein Prokurist.[156] Für die Zustimmung gelten die §§ 182 ff. BGB (Einwilligung, Genehmigung). Rz. 77 Die Übertragung der Handlungsvollmacht i.S.d. § 58 HGB hat zur Folge, dass der neue Bevollmächtigte an die Stelle des bi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Geschäftsführer, Vorstand

Rz. 19 Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG haben im Außenverhältnis unbeschränkbare Vertretungsmacht (etwa § 37 Abs. 2 GmbHG). Besondere Angaben zum Umfang erübrigen sich somit. Erforderlich sind lediglich Angaben zur Einzel- oder Gesamtvertretungsberechtigung und, soweit für die aktuelle Urkunde erforderlich, Angaben zur Befreiung vom Vertretungsverbot des § 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 219 Spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH[373] ist es auch für diese Gesellschaftsform erforderlich, zwischen Geschäftsführung und Vertretung zu unterscheiden. Bei der Frage nach der Geschäftsführung geht es darum, inwieweit im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander eine Maßnahme vorgenommen werden darf und wie es zur entsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 95 In Großbritannien unterscheidet das Gesellschaftsrecht[347] zwischen "partnerships", die unserem Verständnis von Personenhandelsgesellschaften ähneln, und "companies", die den deutschen Kapitalgesellschaften nahekommen. Rz. 96 Die deutsche OHG findet ihre Entsprechung in der partnership,[348] welche von jedem Partner mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten wird.[349] D...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / hh) Mitwirkung eines noch zu bestellenden Ergänzungspflegers

Rz. 14 Das Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers nimmt einige Zeit in Anspruch. Kann die Gesellschaftsgründung nicht bis zum Abschluss dieses Verfahrens aufgeschoben werden, behilft sich die Praxis damit, dass die Person, die dem Familiengericht (zur Zuständigkeit s. Rdn 27 ff.) als Ergänzungspfleger vorgeschlagen werden soll, bereits "als zu bestellender Ergänzu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ausnahmen

Rz. 536 Betreibt eine OHG ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, die unterschiedliche Firmen führen, kann gem. § 124 Abs. 4 Satz 4 HGB i.V.m. § 50 Abs. 3 HGB die Vertretungsmacht auf nur eine dieser Niederlassungen beschränkt werden. Ebenso kann der Gesellschaftsvertrag vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreien, was zumindest dann sinnvoll erscheint, w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beendigung der Vertretung

Rz. 256 Für die Beendigung der Vertretungsmacht gelten die gleichen Prinzipien wie für die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Abs. 5 BGB n.F. ganz oder teilweise entzogen werden (§ 720 Abs. 4 BGB n.F.). Ein Bedürfnis zur isolierten Kündigung der Vertretungsmacht besteht nicht, da die...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / F. Checkliste: Prokura/Handlungsvollmacht/Vertretungsvollmacht

Rz. 89 Checkliste: Prokura/Handlungsvollmacht/Vertretungsvollmachtmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ordnungsvorschrift

Rz. 1 § 39 GBO verlangt nicht nur die grundbuchförmliche Legitimation des Betroffenen, sondern zusätzlich dessen Eintragung im Grundbuch. Materiell-rechtliche Bedeutung hat die Vorschrift nicht, denn zur Entstehung des Rechts etc. bedarf es allein der Einigung von Berechtigtem und Erwerber, ohne dass es auf eine besondere Legitimation des Berechtigten ankäme[1] (§ 873 BGB; v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Notwendiger Inhalt

Rz. 42 Der Antrag muss notwendig erkennen lassen: 1. Die Person des Antragstellers, damit seine Legitimation geprüft werden kann.[70] Gleichgültig ist, von wem der Antrag tatsächlich eingereicht worden ist. Legt ein Unbeteiligter formell und materiell genügende Anträge der Beteiligten dem GBA vor, so darf die Erledigung nur dann abgelehnt werden, wenn aus den Umständen ersich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Anmeldung, Prüfungsumfang des Registergerichts, Eintragung ins Handelsregister

Rz. 23 Alle Geschäftsführer, auch die stellvertretenden, müssen die GmbH gem. §§ 7 ff. GmbHG zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Die Anmeldung hat in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen und muss in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB).[79] Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG genannten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Eine Erklärung, durch die ein Eintragungsantrag zurückgenommen wird, bedarf der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vorgeschriebenen Form. Dies gilt nicht, sofern der Antrag auf eine Berichtigung des Grundbuchs gerichtet ist. Satz 1 gilt für eine Erklärung, durch die eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, entsprechend.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zeitpunkt des Zugangs beim GBA

Rz. 26 Trotz gültiger Form kann der Widerruf dann nicht beachtet werden, wenn er erst nach erfolgter Antragstellung beim GBA eingeht. Da hier der Antrag formgerecht gestellt wurde, kann dieser nicht mehr rückwirkend beseitigt werden. Es ist infolgedessen nunmehr eine formgerechte Rücknahme des Antrags möglich.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen

Rz. 2341 Die verbesserte Transparenz und die verlässliche Kontrolle von Unternehmensdaten werden durch die DRL II ergänzt durch die direkte grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen. Das wird über ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht werden. Dazu gehört zunächst der Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) bei der Gründung von Tochtergesellschaft...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterhin erforderliche notarielle Beglaubigung erfolgt durch ein elektronisches Zeugnis des Notars nach § 39a BeurkG.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Im Namen des Antragsberechtigten

Rz. 30 Der Antrag muss im Namen eines Antragsberechtigten gestellt werden. 1. Antragsberechtigter Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Wortlaut des S. 1 erfasst nur die Bewilligung, § 19 GBO, sowie den Eintragungsantrag, § 13 GBO. Unabhängig davon müssen auch alle anderen Grundbucherklärungen und andere Eintragungsvoraussetzungen erkennen lassen, auf welches Grundbuch sie sich beziehen. Der im S. 1 zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Grundbuchverfahren deshalb unter Beachtung der grundbuchr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Insbesondere: Notarielle Eigenurkunde

Rz. 134 Von Notaren können auch bewirkende Urkunden in Form der Eigenurkunde errichtet werden.[352] Es handelt sich dabei um verfahrensrechtliche Grundbucherklärungen, welche der Notar aufgrund ausdrücklicher Vollmacht im Namen eines Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung einer Erklärung abgibt, welche er selbst vorher bereits beurkundet oder beglaubigt hat. Als Form genügt...mehr