Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Vollmachtslösung

Rz. 152 Der Erbe erteilt dem Testamentsvollstrecker Vollmacht, in seinem Namen das Unternehmen zu führen. In diesem Fall haftet im Außenverhältnis der Erbe, nicht der Testamentsvollstrecker.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 4. Vertretung der Vertragsparteien

Rz. 72 Damit klar ist, wer außer den Vertragsparteien berechtigt ist, ist eine ausdrückliche Vertretungsregelung im Vertrag vorgesehen. Dabei ist klargestellt, dass der Architekt keine Vollmacht hat, also weder berechtigt ist, Zusatzaufträge zu erteilen noch die Abnahme durchzuführen. Da der Architekt jedoch verpflichtet ist, für die Beseitigung von Baumängeln Sorge zu trage...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchvorlage und Rücknahme der Bewilligung

Rz. 125 Die Bewilligung wird im Grundbuchverfahren wirksam, wenn sie vom Bewilligenden selbst (oder von einem Vertreter) oder mit seinem Einverständnis dem GBA zur Eintragung beantragt wird.[294] Die Grundbuchvorlage hat diese Wirkung nicht, wenn ihre Zurücknahme dem GBA vor der Bewilligung (oder gleichzeitig mit ihr) zugeht.[295] Enthält die Urkunde mehrere, in keinem Zusam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil

Rz. 1225 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig.[1591] Dies gilt auch, wenn die Haftsumme nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellschaftsvertrag enth...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschafterversammlung

Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können. Dabei sollten u.a. folgende ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / E. Beispiele für praktisch häufige beglaubigungspflichtige Vorgänge

Rz. 67 I. Handelsregisteranmeldungen Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Objektive Anknüpfung

aa) Grundsatz Rz. 169 Anders als manche andere Rechtsordnung unterscheidet das deutsche Sachrecht scharf zwischen drei verschiedenen Rechtsverhältnissen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vertretungsnachweis bis 31.12.2023

Rz. 40 Bei der nicht registrierten und bisher auch nicht registrierungsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet eine Anwendung von § 32 GBO bis zum 31.12.2023 aus. Eine für die GbR vorhandene Grundbucheintragung entsprechend den Vorgaben des § 47 Abs. 2 GBO ist nur Rechtsscheingrundlage gem. § 899a BGB für den beteiligten Personenkreis, nicht aber für die Vertretung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 77 Der Notar ist nur als Bevollmächtigter tätig. Die Kostenpflicht trifft daher stets nur denjenigen, für welchen er im Rahmen der Vollmacht den Antrag gestellt hat.[146] Hat der Notar einen Eintragungsantrag gestellt ohne anzugeben, für wen, so ist der Antrag als im Namen aller Antragsberechtigten gestellt anzusehen, auch für einen Begünstigten, der keine beurkundete od...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung

Rz. 229 Die Willensbildung der Gesellschaft findet grds. in einer Versammlung der Gesellschafter statt. Diese kann sowohl in physischer Anwesenheit der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) als auch virtuell stattfinden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG);[682] alternativ kommt die Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren in Betracht (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Für den Eintragungsantrag sowie für die Vollmacht zur Stellung eines solchen gelten die Vorschriften des § 29 nur, wenn durch den Antrag zugleich eine zu der Eintragung erforderliche Erklärung ersetzt werden soll.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Beigefügte Urkunden nach Erledigung

Rz. 62 Die mit dem gestellten Antrag vorgelegten Urkunden können nach Erledigung des Antrages zurückgefordert werden.[114]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Keine Briefvorlegung vom Grundbuchvertreter

Rz. 8 Nach der Regelung des § 42 S. 2 GBO bedarf es trotzdem der Vorlegung des Briefes nicht, wenn ein Vertreter gem. § 1189 BGB bestellt ist und die beantragte Eintragung durch eine Bewilligung dieses Treuhänders als Grundbuchvertreter oder durch gegen ihn erlassene gerichtliche Entscheidung begründet wird. Die Ausnahme rechtfertigt sich dadurch, dass die Verfügungsmacht de...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Liquidator

Rz. 23 Beim Liquidator ist zu beachten, dass er nach dem Gesetz nur Vertretungsmacht für seinen Geschäftskreis hat (§§ 149, 161 HGB, 37 Abs. 2, 70, 71 Abs. 2 GmbHG, 268 Abs. 1 und 2, 269 AktG, 27 Abs. 2, 88, 89 GenG und 49 BGB). Damit ein von dem Liquidator einer Personengesellschaft vorgenommenes einzelnes Geschäft ein nach § 149 HGB zulässiges Abwicklungsgeschäft ist, muss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Einigung durch Vertreter

Rz. 65 Veräußerer und Erwerber müssen sich bei der Einigung (und ggf. Messungsanerkennung) durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, wenn sie nicht selbst rechtswirksam handeln können (geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige und juristische Personen). Sie können sich durch Bevollmächtigte oder Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten lassen, wenn sie nicht s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 249 Nach § 714 BGB a.F. waren Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Zweifel verbunden. Das MoPeG hat die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis entkoppelt, ohne den Gleichlauf von rechtlichem Dürfen im Innenverhältnis und rechtlichen Können im Außenverhältnis im Grundsatz aufzugeben (vgl. § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F.). Dan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 97 Die Regelung über das sog. genehmigte Kapital befindet sich in § 55a GmbHG und ist im Unterschied zur detailreichen Normierung des Aktiengesetzes (§§ 202–206 AktG) äußerst knappgehalten, sodass für eine Reihe von Frage wohl die Lehre und Rspr. zum Aktienrecht herangezogen werden muss. Rz. 98 Das genehmigte Kapital ist selbst noch nicht Stammkapital, sondern stellt nur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1730 Grundlage der Ermächtigung an den Vorstand zur Kapitalerhöhung ist die Satzung.[4480] Ein genehmigtes Kapital kann bereits in der Gründungssatzung geschaffen werden (§ 202 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wegen § 39 Abs. 2 AktG sollte das genehmigte Kapital bei der Gründung gesondert angemeldet werden.[4481] Rz. 1731 Voraussetzung für die Ermächtigung durch Satzungsänderung ist ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Schaffung des genehmigten Kapitals

Rz. 439 Die Schaffung des genehmigten Kapitals erfolgt – sofern nicht bereits in der Gründungssatzung enthalten – durch satzungsändernden Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Notwendige Bestandteile des Ermächtigungsbeschlusses sind die Dauer der Ermächtigung durch Angabe ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit einem System verschiedener Verordnungsermächtigungen, mit denen auf Bundes- und Landesebene eine Ausfüllung der Vorschriften über das maschinelle Grundbuch vorgesehen ist:[1] Rz. 2mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Prokuristen und Notare als Vertreter im Registerverfahren

Rz. 100 Auch ein Prokurist kann rechtsgeschäftlicher Vertreter des Rechtsträgers im Registerverfahren sein. Allerdings ist der Umfang der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 1 HGB zu berücksichtigen, sodass eine Vertretung bei sog. Grundlagengeschäften ausscheidet.[155] Da dies insb. die Änderung von Firma, Sitz bzw. Handelsniederlassung sowie Geschäftsführungs-, Vertretungs- un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zustimmungsberechtigung

Rz. 13 Die Berechtigung zur Löschungszustimmung folgt aus der Verfügungsberechtigung über das Recht des Eigentümers an dem zu löschenden Grundpfandrecht. Sie ist damit von der Berechtigung zur Verfügung über das Grundstückseigentum selbst zu unterscheiden. Die Berechtigung muss im Zeitpunkt der Löschung des Grundpfandrechts vorliegen (vgl. Rdn 19). Verfügungsberechtigt ist im...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2023 – 4 UF 19/23 1. Informiert das Jugendamt nach seinem Ermessen das Familiengericht über unterlassene Vorsorgeuntersuchungen (§ 8 a SGBVIII), ist dieses zu einer eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2013 – 1 ZF 105/13, ZKJ 2014, 31). 2. Die Versäumung der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Teilnahmebedingungen

Rz. 1152 Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden (§ 123 Abs. 2 AktG). Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung aufgrund beso...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Änderung des Sondereigentums ohne Änderung der Miteigentumsanteile

Rz. 70 Hier ist zu unterscheiden: Ein Sondereigentumsraum wird Gemeinschaftseigentum: Nötig sind Vereinbarungen des betroffenen Wohnungseigentümer einerseits mit allen WEer andererseits in Auflassungsform und Grundbucheintragung,[283] auch wenn dies nur für einen Teil der Räume zutrifft.[284] Die Zustimmung der dinglich Berechtigten an dem betroffenen WE ist erforderlich,[285]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Neuerrichtung und Änderung von Räumen

Rz. 76 Die Rechtsverhältnisse müssen der neuen baulichen Lage angepasst werden, da WE als Raumeigentum rechtlich mit den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen muss. Ist bspw. das mit den Miteigentumsanteilen an zwei Speichern verbundene Sondereigentum nicht entstanden, wegen eines Widerspruchs zwischen Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan, besteht gegen die übrigen Eig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unterbleiben der Eintragung

Rz. 25 Der Vorerbe allein kann nicht beantragen, sein Recht ohne den Nacherbschaftsvermerk einzutragen. Auch der Erblasser kann die Eintragung nicht ausschließen. Rz. 26 Die Eintragung unterbleibt jedoch, wenn alle Nacherben, die ohne den Verzicht im Vermerk zu bezeichnen und damit vom Unterbleiben der Eintragung betroffen wären, also Nacherben, Ersatznacherben [52] und Nachna...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Online-Ausübung von Aktionärsrechten, Umfang und Einschränkungen

Rz. 1378 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG können die Satzung oder der Vorstand bei entsprechender Ermächtigung grds. frei entscheiden, ob die Aktionäre "sämtliche oder einzelne" Rechte in der Hauptversammlung "ganz oder teilweise" elektronisch ausüben können. Die Online-Teilnahme ist "echte" Teilnahme an der Hauptversammlung. Auch der Online-Teilnehmer muss die besonderen Teilna...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Befreiung innerhalb einer GmbH

Rz. 35 Bei der GmbH ist § 181 BGB über § 35 Abs. 3 GmbHG auf Erklärungen der Geschäftsführer anzuwenden.[30] Bei der mehrgliedrigen GmbH ist streitig, ob die Gesellschafterversammlung auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag den Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Nach der Rspr. ist eine Gestattung durch das Bestellungsorgan nur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Missbrauchsfälle

Rz. 1388 Problematisch ist es, wenn der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung "strategisch" Gebrauch macht. Hiernach könnte der Vorstand bspw. aufgrund völlig fehlender Vorgaben in der Satzung oder in der Ermächtigung die elektronische Teilnahme oder die Ausübung bestimmter Rechte vor kontroversen Hauptversammlungen ausschließen, um die Unterstützung einer Oppositio...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 111 Diese Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital (§§ 202–206 AktG) knüpft an keinen aktuellen Finanzierungsanlass an. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht, dass ein zu einem späteren Zeitpunkt gegebener Kapitalbedarf ohne eine aufwendige Durchführung der Hauptversammlung durch Ausgabe neuer Aktien schnellstens gedeckt werden kann. So kann bei Unternehmensfusionen...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (2) Typische Fallgruppen beim Änderungsvorbehalt

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 133 Als Parallele zur deutschen OHG kennt das portugiesische Recht die sociedade em nome colectivo (S.N.C.), die von den Geschäftsführern ("gerantes") vertreten wird. Deren Vertretungsbefugnis kann durch den Gesellschaftszweck oder durch Gesellschaftsvertrag begrenzt werden.[455] Hatte der Dritte von der Überschreitung dieser Befugnisse keine Kenntnis, kann er das Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 142 Die schweizerische Kollektivgesellschaft entspricht unserer OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, eine abweichende Regelung ist im Handelsregister eingetragen.[468] Der Umfang der Vertretungsmacht wird durch den Gesellschaftszweck beschränkt; eine weitergehende Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht hat gutgläubigen Dritten gege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Unechte Gesamtprokura

Rz. 27 Die Vertretungsmacht des Prokuristen kann auch an die Mitwirkung organschaftlicher Vertreter, wie z.B. eines vertretungsberechtigten Gesellschafters, Geschäftsführers oder Vorstandes, gebunden werden.[68] Da die Prokura in einem solchen Fall jedoch nicht mehreren Personen gemeinschaftlich erteilt wird, liegt keine Gesamtprokura i.S.d. § 48 Abs. 2 HGB vor. Es handelt s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Person des Vertreters

Rz. 251 Nach den Regelungen in § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F. besteht im Grundsatz ein Gleichlauf von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht. Nach § 720 Abs. 1 BGB n.F. sind "[z]ur […] Vertretung der Gesellschaft alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes".“. Es besteht somit im Grundsatz Gesamtvertretungsmac...mehr