Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Mehrheit von Anträgen

Rz. 74 Bei einer Mehrheit von gestellten Eintragungsanträgen ist die Rücknahme unzulässig für Anträge, welche andere Beteiligte aufgrund der gleichen Urkunde gestellt haben;[139] diese bleiben grundsätzlich unberührt und können eine Grundlage für die Entscheidung des GBA bieten.[140] Erfolgt die Rücknahme durch einen Vertreter, so ist genau zu prüfen, ob die erteilte Vollmach...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz

Rz. 172 Im Grundsatz ließ bereits die Rspr. des BGH[304] generelle Haftungsausschlussregeln ggü. den Gläubigern der Gesellschaft nicht zu. Dies ergab sich schon daraus, dass bei Anwendung des § 128 Satz 2 HGB a.F. analog auf die GbR interne Vereinbarungen darüber, dass die Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen ist, im Außenverhältnis nicht durchgriffen.[305] Diese Rsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet

Rz. 5 Diese sind die Urkunden, die zur Vornahme der Eintragung nach dem formellen Grundbuchrecht erforderlich sind; der Zweck des § 10 GBO ist es, jederzeit den Nachweis zu ermöglichen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung vorgelegen haben. Es sind zu nennen:[8]mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 9 Von der Beurkundung ist die öffentliche Beglaubigung zu unterscheiden. Mit einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift einer Person von dieser (dem Notar persönlich bekannten oder ihm ggü. ausgewiesenen) Person stammt und der Unterzeichnende seine Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat (vgl. § 40 Be...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Umfang der Prüfpflicht

Rz. 80 Nicht der Vorprüfung unterliegen Erklärungen einer öffentlichen Behörde, insbesondere solche des § 29 Abs. 3 GBO. Die Prüfung bezieht sich nach h.M. weiter nur auf die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen, nicht auf Anträge.[157] Die Vorprüfung entfällt damit bei Grundbuchberichtigungen auf Grundlage öffentlicher Urkunde, die zum Vollzug keiner Bewilligung, sonde...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Stimmrechtsbindung

Rz. 508 Anlass und Kernstück eines Poolvertrages ist regelmäßig die Vereinbarung einer Stimmrechtsbindung, um den Einfluss der poolgebundenen Familienmitglieder auf die Belange des Familienunternehmens zu stärken und eine Zersplitterung der Verwaltungsrechte zu vermeiden. Da bei einem als Innengesellschaft gestalteten Pool die Poolmitglieder persönlich Inhaber der poolgebunde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Die Zurückweisung des EUCC im Einzelfall

Rz. 2382 Da das EUCC als schlüssiger Nachweis für die in ihm ausgewiesen Umstände zu akzeptieren ist, muss es von den zuständigen Stellen im Zielmitgliedstaat zurückgewiesen bzw. müssen weitere Dokumente und Informationen als Nachweis verlangt werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der im EUCC enthaltenen Informationen bestehen. D...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Von der Prokura gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 16 Der Prokurist kann im Namen seines Geschäftsherrn insb. folgende Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen:[36]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Persönliche Rücknahme durch einen Beteiligten

Rz. 16 Verfahrensrechtlich zulässig ist die Antragsrücknahme durch den Beteiligten selbst, auch wenn der Antrag vom Notar für diesen eingereicht wurde.[31] Hier zeigt sich, dass der Notar verfahrensrechtlich nicht als selbstständiger Akteur auftritt, sondern immer nur für den/die Beteiligten. Auch ist seine Verfahrensstellung – im Gegensatz etwa zum Anwaltsprozess gem. § 78 ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / (2) Adressat

Rz. 121 Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Anzeige an den Auftraggeber zu richten. Architekten und andere Bauaufsichtsführende sind grundsätzlich nicht die richtigen Adressaten, es sei denn, der Auftraggeber hat diese mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet. Resultiert die Behinderung aus dem Bereich des Bauüberwachers und verschließt sich dieser einer berechtig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH)

Rz. 274 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.31: Spaltungsvertrag (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am ________________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 138 Im schwedischen Recht existiert als offene Handelsgesellschaft die "handelsbolag", bei der grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Vertretung berechtigt ist und die Vertretungsverhältnisse im Handelsregister einzutragen sind.[464] Rz. 139 Bei der Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) ist der Kommanditist – wie im deutschen Recht – weder geschäftsführungsbefugt noch zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen

Rz. 22 Das Zeugnis darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins auch verfahrensrechtlich vorliegen oder das Vorhandensein der ehelichen Gütergemeinschaft durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. Außerdem müssen dem zuständigen Gericht sämtliche zur Eintragung erforderlichen Erklärungen der Beteiligten in der Form des § 29 GBO vorli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Einführung durch Rechtsverordnung

Rz. 15 Mit dem DaBaGG wird die verbindliche Grundbuchführung in strukturierter Form (durch Ermächtigung) ermöglicht. Die Entscheidung über die Einführung treffen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung, wobei die Verordnungsermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen werden kann. Die Entscheidung über den Umfang der Einführung und die Vorgehensweise hierbei s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Rz. 254 Hinweis Für die Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ist nach der Art der betroffenen Gesellschaft genau zu differenzieren. Rz. 255 Zunächst kann die Satzung die unmittelbare Befreiung des (Alleingesellschafter-)Geschäftsführers von § 181 BGB enthalten. In der Einmann-GmbH ist nach h.M.[780] eine Regelung in der Satzung unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Rz. 1739 Nach § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG kann auch beim genehmigten Kapital das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.[4496] Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Hauptversammlungsermächtigung

Rz. 352 Über die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen hinaus kann die Hauptversammlung den Vorstand zu Abwehrmaßnahmen ermächtigen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen (§ 33 Abs. 2 WpÜG). Dies kann sowohl anlässlich eines konkreten Übernahmeangebots als auch im Wege eines Vorratsbeschlusses für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten geschehen. Die Handlungen, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4

Rz. 5 Bis zur Änderung der Norm durch das RegVBG im Jahre 1993 war die Ermächtigung zum Erlass der Grundbuchverfügung in eingeschränkter Form in Abs. 3 enthalten. Aufgrund dieser alten Ermächtigung ist die Grundbuchverfügung (GBV) vom 8.8.1935,[10] zuletzt wesentlich geändert durch DaBaGG vom 1.10.2013,[11] erlassen worden, sie enthält technische Vorschriften über die Einric...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 34 Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem auf sie anwendbaren Recht. Die allgemeinen Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss, z.B. das Vorliegen der erforderlichen Vertretungsmacht, müssen ggf. gesondert angeknüpft werden.[69] Für das deutsche Recht gilt, dass eine Prokura für den Prokuristen grds. die Vertretungsmacht zum Abschluss e...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verein

Rz. 51 Beim Verein ist zu berücksichtigen, dass häufig individuelle Beschränkungen der Vertretungsmacht in der Satzung vorhanden sind, die gerade bei Immobiliengeschäften (ggf. mit Wertlimit) die Vertretungsmacht des Vorstands an die Zustimmung der Mitgliederversammlung binden. Dies ist beim Verein zulässig im Gegensatz zu einer GmbH oder einer AG. Dann (§ 70 BGB) muss der B...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Niederlassungsprokura

Rz. 32 Betreibt ein Geschäftsinhaber mehrere Niederlassungen unter verschiedenen Firmen, kann er die Prokura gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 HGB auf eine seiner Niederlassungen beschränken, sog. Niederlassungsprokura oder Filialprokura. Ausreichend ist insoweit gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 HGB auch, dass der Firmenbezeichnung der Niederlassung ein Zusatz beigefügt wird, der sie als Zweig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verweis auf § 21 BNotO

Rz. 14 § 21 BNotO hat folgenden Wortlaut: (1) Die Notare sind zuständig, 1. Bescheinigungen über eine Vertretungsberechtigung sowie 2. Bescheinigungen über das Bestehen oder den Sitz einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die Änderung einer Firma oder des Namens, eine Umwandlung oder sonstige rechtserhebliche Umstände auszustellen, wenn sich diese U...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Vertretung

Rz. 61 Sowohl der Geschäftsinhaber als auch der stille Gesellschafter können sich nach allgemeinen Grundsätzen bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages vertreten lassen. Im Rahmen seiner Vertretungsmacht kann auch ein Prokurist einen stillen Gesellschafter aufnehmen oder eine stille Beteiligung eingehen, nicht aber ein Handlungsbevollmächtigter.[73] Für die Aufnahme eines at...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafterv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Widerlegung durch besseres Wissen

Rz. 34 Andererseits ist die Notarbescheinigung nicht mit stärkerer Beweiskraft ausgestattet als der Registereintrag selbst. Sie schafft keinen (womöglich unwiderleglichen) Vermutungstatbestand, sondern ist lediglich ein hinreichendes Nachweismittel für das Grundbuchverfahren.[37] Nach § 21 Abs. 1 S. 2 BNotO hat die Notarbescheinigung "Beweiskraft" wie der Registerauszug selb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 103 Die unserer OHG im Wesentlichen gleichkommende società in nome collettivo (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("amministratore") vertreten.[377] Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer, wobei abweichende Vereinbarungen häufig und im Handelsregister einzutragen sind.[378] Andernfalls schadet einem Vertrag...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vertretung und Geschäftsführung

Rz. 250 Ob eine Willenserklärung für die GmbH gegenüber Dritten wirksam ist, hängt maßgeblich von der Vertretungsmacht des für die GmbH Handelnden Geschäftsführers. Demgegenüber bestimmt die Geschäftsführungsbefugnis, in welchem Umfang Geschäftsführungshandlungen im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft zulässig sind (vgl. § 37 Abs. 1 GmbHG). Eine eventuelle Überschreit...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Beschränkung der Prokura

Rz. 22 Eine Beschränkung des Umfangs der Prokura im Außenverhältnis ist gem. § 50 Abs. 1 HGB nicht möglich.[60] Dies gilt nach § 50 Abs. 2 HGB insb. für die Beschränkung, dass die Prokura nur für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgeübt werden soll. Anders ist es für die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Treuhänderische Wahrnehmung von Gesellschafterrechten

Rz. 543 Die treuhänderische Wahrnehmung der Gesellschafterstellung eines Treuhänders für einen dritten Treugeber berührt die Mitgesellschafter und die OHG nicht unmittelbar. Der Treuhänder nimmt i.d.R. fremdnützig die Gesellschafterrechte meistens auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675 Abs. 1, 611 BGB) mit dem Treugeber wahr. Er tritt durch Übertragung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 129 GBO enthält eine Sonderregelung für das elektronische Grundbuch, die gegenüber § 44 Abs. 1 GBO (nicht Abs. 2 und 3) insoweit vorrangig ist, als sich aus der Natur der maschinellen Grundbuchführung Abweichungen betreffend das Wirksamwerden von Eintragungen und die Angabe des Tages der Grundbucheintragung ergeben. Eintragungen im Papiergrundbuch werden mit der (han...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / aa. Funktionsweise von Kryptowährungen

Bei Kryptowährungen handelt es sich grundsätzlich um verschlüsselte Datenmengen, die dem jeweiligen User zur Verfügung stehen.[57] Die verschlüsselten Datenmengen werden beim sog. Mining (einem algorithmischen Verfahren) aus digitalen Signaturen mittels Rechenleistung generiert.[58] Alle Transaktionen (Guthabentransfer in Form der Änderung der Berechtigung über eine zugunste...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Verfahren

Rz. 6 Abs. 1 lässt eine allgemeine Anordnung über die Wiederherstellung der Grundbücher und der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Urkunden oder aber eine nur den Einzelfall betreffende Regelung zu. Nachdem zunächst nur Einzelfälle geregelt wurden (z.B. die VO des RdJ v. 23.2.1939, RGBl I 1939, 422), ist eine allgemeine Regelung aufgrund der Ermächtigung des § 123 a.F. in der V...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Gerichtliche Bestellung

Rz. 1173 Ausnahmsweise kann Versammlungsleiters durch das Gericht bestellt werden, wenn der Vorstand einem Minderheitsverlangen nach § 122 AktG nicht nachkommt. In diesem Fall kann das Gericht zugleich mit der Ermächtigung zur Einberufung der Hauptversammlung bzw. Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 3 Satz 2 AktG (von Amts wegen oder auf Antrag, der als Anregung aufzu...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 1. Auswirkungen des § 354a Abs. 1 HGB auf den Eigentumserwerb beim verlängerten Eigentumsvorbehalt

Rz. 51 Sofern kein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, handelt der Vorbehaltskäufer beim Weiterverkauf als Nichtberechtigter, wenn er mit dem Abkäufer ein Abtretungsverbot vereinbart. Ein gutgläubiger Erwerb des Abkäufers scheidet aus, da dieser als bösgläubig anzusehen ist. Ist die Weiterveräußerung dagegen ein beiderseitiges Handelsgeschäft, so geht das Abtretungsverb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Bestimmung des Abs. 1 ist in sich zwiespältig. Wirklich verständlich wird die Norm wohl nur vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung, da zeitweise die grundbuchförmliche Legitimation des Verfügenden als Voraussetzung der materiellen Wirksamkeit der Verfügung vorgesehen war. Die Bestimmung soll einerseits erreichen, dass der Stand des Grundbuches in...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Geschäftsführung

Rz. 16 Bei der Gründung der GmbH ist eine Geschäftsführung (ausführlich dazu u. Rdn 242 ff.) zu bestellen. Die Bestellung einer Geschäftsführung ist zwingende Eintragungsvoraussetzung, da andernfalls die Vorgesellschaft handlungsunfähig wäre und die GmbH nicht beim Handelsregister angemeldet werden könnte. Hinweis Um nicht die Bestellung neuer Geschäftsführer von einer Satzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GmbH

Rz. 1034 Persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist regelmäßig ausschließlich eine[1409] GmbH. Natürliche Personen sind nur selten als (weitere) persönlich haftende Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Grund für die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine natürliche Person kann bspw. die Vermeidung der Publizität der GmbH & Co. KG sein (§ ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Autonomes Recht, Art. 24 EGBGB

Rz. 32 Die autonome Kollisionsnorm des Art. 24 EGBGB spielt wegen der gem. Art. 3 EGBGB vorrangigen Staatsverträge, insbesondere KSÜ und ESÜ eine untergeordnete Rolle.[101] Der praktische Anwendungskorridor ist schmal. Unter die Vorschrift fallen Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft als sog. Fürsorgeverhältnisse (Art. 24 Abs. 1 EGBGB). Nicht hierher gehört allerdings die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr