Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmsweise Prüfung schuldrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 59 Da das Grundbuchamt außer in den im § 20 GBO genannten Fällen grundsätzlich nicht das dingliche Rechtsgeschäft prüft, ist schon wegen des Abstraktionsprinzips das Kausalgeschäft[109] für das Grundbuchamt ebenfalls nicht von Interesse. Ausnahmsweise ist das Grundbuchamt zur Prüfung des schuldrechtlichen Grundgeschäfts berufen, wenn das Kausalgeschäft nach dem Willen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Geringe Eignung des Musterprotokolls für die Praxis

Rz. 22 Das vom Gesetz vorgesehene notarielle Musterprotokoll vermeidet zwar viele Schwächen, die eine Mustersatzung mit Mustergründung und -handelsregisteranmeldung in sich getragen hätte. Es ist allerdings allenfalls für die Gründung von Einmann-Gesellschaften geeignet. Die geringe Kostenprivilegierung der ohnehin äußerst niedrigen Notarkosten bei der Gründung einer GmbH re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Offenlegung der Stellvertretung

Rz. 37 Zweck des Grundbuchverfahrens ist es, für formelle Klarheit zu sorgen. Der Notar muss daher notwendig zum Ausdruck bringen, dass und für wen er den Antrag stellt.[55] Der Antrag ist auslegbar in Bezug auf die beteiligten Personen und den Inhalt des Antrages. Dabei kann die Formulierung des Urkundeninhaltes ebenso berücksichtigt werden wie die Interessenlage der Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Prokurafähigkeit

Rz. 4 Die Prokura kann nur durch Kaufleute (vgl. hierzu § 1 Rdn 8 ff.) erteilt werden. Hierzu zählt zunächst der Kaufmann kraft Gewerbebetriebs (§ 1 HGB) als Inhaber des Handelsgeschäfts.[6] Auch ein Apotheker kann wirksam eine Prokura erteilen. Die persönliche Leitungspflicht des Apothekeninhabers nach § 7 ApoG steht dem nicht entgegen.[7] Weiter sind der im Handelsregister...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Personengesellschaften

Rz. 556 Zu beachten ist im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die Leitung der Geschäfte in einem Familienpool in Form einer GbR oder KG obliegt daher grds. Gesellschaftern der Poolgesellschaft, also Familienmitgliedern. Wird von den gesetzlichen Regelungen nicht im Gesellschaftsvertrag abgewichen, gelten bei der GbR gemeinschaftliche Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Auflassungsgrundstück

Rz. 84 Das aufzulassende Grundstück muss materiell-rechtlich bestimmt bezeichnet werden. Für das Grundbuch-Verfahren ist (zusätzlich) § 28 S. 1 zu beachten.[189] Fehlen nur die in § 28 S. 1 vorausgesetzten Angaben, können diese vom Veräußerer als "Betroffenem" in der zusätzlich zur Auflassung erforderlichen Bewilligung ergänzt oder nachgeholt werden,[190] nicht vom Erwerber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Entzug der Vermögensver... / II. Unterscheidung Verwaltungstestamentsvollstreckung/Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 14 In der letztwilligen Verfügung sollte genau erklärt werden, ob eine schlichte Verwaltungsvollstreckung oder aber eine Dauertestamentsvollstreckung gemeint ist. Vielfach lässt sich dies den letztwilligen Verfügungen nicht exakt entnehmen. Bei einer schlichten Verwaltungsvollstreckung wird dem Testamentsvollstrecker die bloße Nachlassverwaltung übertragen, ohne dass ihm ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung

Rz. 19 Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft (alterna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Kein Übergang ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. ist prozessführungsbefugt. Sie nimmt den Bekl. im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft anstelle des VR in Anspruch. Sie wurde durch die Vollmacht des VR ermächtigt, im eigenen Namen dessen Ansprüche geltend zu machen. Die Kl. hat ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Prozessstandschaft dargelegt, denn nach ihrem unbestritten gebliebenem Vortrag ist sie gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Beurkundungskosten

Rz. 111 Aus dem umfangreichen Bereich des Kostenrechts können im Folgenden nur einzelne Fragen aufgegriffen werden, die in der Praxis bedeutsam sind. Die Gebühr des Notars richtet sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern ist nach dem Geschäftswert gestaffelt. Der Geschäftswert kann entweder als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde selbst zum Ausdruck kommen, etw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner

Rz. 10 Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Inhalt der Gründungsprüfung

Rz. 615 § 34 Abs. 1 AktG beinhaltet den Prüfungsinhalt und Prüfungsmaßstab. Danach ist die Prüfung des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer darauf zu erstrecken, ob die Angaben der Gründer über die Übernahme der Aktien, über die Einlagen auf das Grundkapital und die Festsetzungen nach §§ 26, 27 AktG richtig und vollständig sind. Rz. 616 Die nach § 34 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nachteilsausgleich

Rz. 350 Der Verpflichtete hat von vornherein nur einen Anspruch auf Zustimmung Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Freistellung von den entstehenden steuerlichen Nachteilen.[827] Die Aufforderung zur Zustimmung muss die Form richtig bezeichnen, in der die Zustimmung zu erfolgen hat. So besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung der Anlage U und die Zustimmungserklärung kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / l) Ausschluss von Gesellschaftern

Rz. 1165 Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes [1541] auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliches Urteil aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§ 134 HGB).[1542] Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch vorsehen, dass für den Ausschluss ein Beschluss der anderen Gesellschafter ausreichend ist. Dem betrof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / dd) Nießbrauch an Sachen und insbesondere Grundstücken

Rz. 43 Ein Nießbrauch kann bestellt werden an beweglichen und unbeweglichen Sachen aller Art, an Rechten, aber auch an Sachgemeinschaften wie z.B. einer Erbschaft. Zur Absicherung des länger lebenden Ehegatten eignet sich insbesondere der Grundstücksnießbrauch. Der Nießbrauch kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / 14. Abnahme

Rz. 176 Die in § 12 Abs. 4 VOB/B geregelte förmliche Abnahme hat für beide Parteien den Vorteil, dass aufgrund des schriftlichen Abnahmeprotokolls Klarheit über die Feststellungen und getroffenen Absprachen bei der Abnahme herrscht. Die förmliche Abnahme hat nach § 12 Abs. 4 VOB/B auf Verlangen einer Partei stattzufinden, wobei die Vereinbarung über die förmliche Abnahme ber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Form und Inhalt der Beglaubigung

Rz. 150 a) Die Form der öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens richtet sich nach den §§ 39, 40 BeurkG;[382] diese Bestimmungen gelten sowohl für die notarielle als auch für die konsularische Beglaubigung und für die Beglaubigung anderer Urkundspersonen oder Stellen (§ 1 Abs. 2 BeurkG). Rz. 151 b) Beurkundet wird nur die Tatsache der Unterzeichnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

Rz. 11 a) Sachliche Zuständigkeit. Zuständig ist bezüglich des Nachlasses das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 342 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 GBO), für ein Gesamtgut das Amtsgericht § 36 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GBO, im letzteren Fall ohne Rücksicht darauf, ob ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll;[16] für die örtliche Zuständigkeit gilt § 343 FamFG dessen Verlet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Eintragung von Insolvenzvermerken

Rz. 138 Neben der Löschung unzulässiger Eintragungen dient die Eintragung von Insolvenzvermerken nach § 32 HGB in besonderer Weise der Publizität eingetragener Rechtsträger. Insb. die Relevanz insolvenzrechtlicher Vorgänge u.a. für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO), für erteilte Vollmachten, also auch für Prokuren (§ 117 InsO), sowie für den Bestand ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anlagen

Rz. 21 Grds. gilt für Anlagen, deren Inhalt nach dem Willen der Beteiligten Bestandteil des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts sein soll, das Verfahren nach § 9 Abs. 1 BeurkG (vgl. dazu oben Rdn 6). Davon abzugrenzen sind Anlagen, die nicht beurkundungsbedürftig sind und zu bloßen Beweiszwecken zur Urkunde geheftet werden, wie z.B. die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Verbraucherbauvertrag

Rz. 60 Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Verbraucherbauvertrag zwischen _________________________ – nachstehend Verbraucher genannt – und _________________________ – nachstehend Unternehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Geschäftsleiter weiterhin notwendiges Organ

Rz. 766 Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft berührt die Organstellung der Vertretungsorgane, etwa des Geschäftsführers der GmbH, als solche nicht.[1555] Die Organe bleiben im Amt.[1556] Rz. 767 Nach der herrschenden Amtstheorie ist der Insolvenzverwalter nicht gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft. Er hat auch keine Möglichkeit, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 14 Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorlä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 268 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.30: Spaltungsplan UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr _________________________ (Name, Geburtsdatum, Adr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Rz. 188 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Dritten für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden. Dies ist der Fall, wenn der Meldepflichtige im (Innen-)Verhältnis zu dem Dritten die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus den Aktien trägt und formale und wirtschaftliche Eigentümerstellung damit auseinanderfallen.[4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 6. Wegfall der Vertragsstrafe

Rz. 205 Es gibt mehrere Gründe, aus denen eine Vertragsstrafe wegfallen kann: Rz. 206 Ob eine erhebliche Verzögerung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2024, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Arbeitsgericht oder Landgericht? Ist das wirklich die Frage? Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Der Beklagte hat zu Recht seine diesbezügliche Rüge hinsichtlich einer Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen gelassen, sodass eine Entscheidung hierüber im Rahmen des Schlussurteils möglich war, arg. e contrario ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / 3. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend

Rz. 32 Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft ( alternativ : Gemeinschaft der Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / 5. Muster: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers, der wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums den Anspruch auf kleinen Schadensersatz oder Minderung geltend macht

Rz. 35 Muster 9.3: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers, der wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums den Anspruch auf kleinen Schadensersatz oder Minderung geltend macht Muster 9.3: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers, der wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums den Anspruch auf kleinen Schadensersatz oder Minderung geltend macht An das Landgericht _______________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anmeldung

Rz. 626 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Handelsregisteranmeldung der Bargründung einer AG URNr. _________________________/_________________________ vom _________________________ Amtsgericht _________________________ – Registergericht – HRB neu Aktiengesellschaft mit dem Sitz in _________________________ Geschäftsanschrift: _________________________ __...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Die Landesregierung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des Bauträgers

Rz. 16 Finanziert der Bauträger die Baumaßnahme über ein Bankdarlehen, wird regelmäßig der Vergütungsanspruch des Bauträgers gegen den Erwerber an die Bank abgetreten und die Abtretung im Bauträgervertrag offenbart. Die Bank ermächtigt regelmäßig den Bauträger, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung auf das im Bauträgervertrag angegebene Konto der Bank ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift lässt Rechtsverordnungen über das Verfahren zur Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie zur Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Art zu. Die Ermächtigung, die ursprünglich der Landesgesetzgebung zustand, ist durch die ÄndVO 1935 auf den Reichsminister der Justiz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der zur Leistung der zweiten Unterschrift ermächtigte Bedienstete

Rz. 21 In den Fällen des § 12c Abs. 2 Nr. 2–4 GBO hat bei dem früher in Papierform geführten Grundbuch neben dem Urkundsbeamten ein zweiter Beamter der Geschäftsstelle oder ein vom Behördenvorstand ermächtigter Justizangestellter den Beglaubigungsvermerk oder die Eintragung zu unterzeichnen. Beim maschinell geführten Grundbuch entfällt das Erfordernis der zweiten Unterschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF)

Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln DStRE 2002, 1168 rkr). Rn. 433a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Formul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 101 Ausführungsvorschriften

Gesetzestext Die Landesregierungen werden ermächtigt, in der Grundbuchordnung oder in dieser Verordnung nicht geregelte weitere Einzelheiten der Verfahren nach diesem Abschnitt durch Rechtsverordnung zu regeln. Sie können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Rz. 1 Nach § 141 GBO ist das Bundesministerium der Justiz ermächtigt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Auf § 135 GBO nehmen Bezug die folgenden Vorschriften: § 136 GBO (Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbucha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Anwendung der Regelungen zum genehmigten Kapital

Rz. 560 Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit zur Schaffung eines genehmigten Kapitals jedenfalls nicht ausdrücklich auf die GmbH, sodass es auch zulässig sein dürfte, bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ebenfalls ein genehmigtes Kapital vorzusehen.[1926] Dies verträgt sich zwar wenig mit der Idee des Gesetzgebers, hier eine einfache und unkomplizierte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Kombination der Mittel zur Umsetzung von Aktienoptionsplänen

Rz. 1972 Die eben skizzierten Möglichkeiten zur rechtlichen Umsetzung von Aktienoptionsplänen durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. isolierter Optionen verbunden mit der Schaffung eines bedingten Kapitals nach § 192 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 AktG bzw. der Rückerwerb eigener Aktien schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr ist auch eine Kombination untereinand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / X. Erwerb eigener Aktien

Rz. 1646 §§ 56, 71 ff. AktG regeln den Erwerb eigener Aktien. Nach § 56 Abs. 1 AktG darf die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen. Eine solche Zeichnung ist nichtig. Nach § 56 Abs. 2 AktG gilt diese Verbotsnorm auch für abhängige bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen. § 56 Abs. 3 AktG verbietet, als Gründer oder Zeichner Aktien für Rechnung der Gesellschaft oder ...mehr