Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Bezifferte Geldforderungen, § 35 FamGKG

Rz. 192 Sofern eine bezifferte Geldforderung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist, § 35 FamGKG. Rz. 193 Diese Regelung betrifft beispielsweise Zugewinnausgleichsforderungen. Beispiel In einem selbstständigen Verfahren wird ein Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR gefordert. Wert für d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 559 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Sachverständigenkosten

Rz. 497 Erscheinen die vom Sachverständigen angesetzten Kosten zu hoch, kann das Gericht den angesetzten Zeitaufwand nachprüfen. Das OLG Frankfurt a.M. hält Sachverständige für verpflichtet, vorab darauf hinzuweisen, wenn sich in Kindschaftssachen die zu erwartenden Kosten voraussichtlich erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands bewegen. Zitat "1. Anlass zu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 343 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[301] Die Wertangaben der Parteien stellen dabei widerlegbare Hilfstatsachen für die Richtigkeit des festzu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

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Güterrecht / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[82] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstr...mehr

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Güterrecht / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 165 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Wert des Interesses

Rz. 16 Soweit die StBVV keinen besonderen Gegenstandswert bestimmt, ist bei Wertgebühren der "Wert des Interesses" zu ermitteln. Es handelt sich allein um das "Interesse" des Auftraggebers, nicht eines Dritten, den es zu ermitteln gilt (OLG Düsseldorf v. 03. 07. 1986 – 18 U 61/86). In steuerlichen Angelegenheiten ist damit regelmäßig der strittige Steuerbetrag zugrunde zu le...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / III. Modellkonformität (Rz. 6)

Auf der Grundlage der ImmoWertV abgeleitete sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten eignen sich für die Grundbesitzbewertung. Das BewG ist eng an die ImmoWertV angelehnt. Die Ableitung der Daten nach der ImmoWertV erfolgt somit weitgehend modellkonform zur Bewertung nach dem BewG. Die Modelle der ImmoWertV wurden durch Typisierungen für die steuerliche Bewertung m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.3 Unklarheit hinsichtlich des Sachverhalts

Rz. 81 Unklarheit hinsichtlich des entscheidungserheblichen Sachverhalts können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts begründen. Somit können sich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des VA ergeben, wenn bei gegebener Feststellungslast der Finanzbehörde sich eine Tatfrage nicht klären lässt, wobei der Stpfl. seinerseits aber seinen Mitwirkungspfli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Anspruch auf Wertermittlung trotz Veräußerung des Nachlassgegenstands

Rz. 413 BGH, Urt. v. 29.9.2021:[460] Zitat Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. … Der Pflichtteilsberechtigte hat jedenfalls dann ein schutzwürdiges Interesse an einer derartigen Wertermittlung, wenn die vom ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten

Rz. 235 Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten An _________________________ Wertermittlung des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _____...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Klage auf Auskunft und Wertermittlung

a) Allgemeines Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werd...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung

Rz. 259 Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozes...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben

Rz. 232 Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben An _________________________ Wertermittlung bzgl. des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, das sich im Nachlass des am _____...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite

Rz. 261 Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite An das Landgericht _________________________ Klag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Kosten der Wertermittlung durch den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 416 Hierzu das OLG Köln, Beschl. v. 16.4.2018:[463] Zitat "Die Gutachterkosten fallen dagegen nicht dem Nachlass zur Last, wenn nicht der Erbe, sondern der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsberechtigter ein Gutachten zur Wertermittlung eigenmächtig erstellen lässt. Die hierfür anfallenden Kosten kann er nicht auf den Nachlass abwälzen (…). Vielmehr handelt es sich dann ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Anspruch auf Wertermittlung

aa) Bestand und Wert Rz. 411 Neben dem Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände (§ 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es handelt sich um zwei selbstständige Ansprüche.[454] Die Wertfeststellung erfolgt durch Einholung von Sachverständigengutachten, die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / D. Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

I. Auskunftsanspruch 1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Methoden der Wertermittlung

Rz. 99 Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)[85] in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch p...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Wertermittlung einer Sache bzw. Sachgesamtheit

Rz. 588 Unter dem Begriff "Wert" einer Sache kann auch der Ertragswert (Nutzungswert) verstanden werden zur Ermittlung des Werts Und für die Praxis besonders wichtig: Der Wert eines ganzen Nachlasses. Rz. 589 Hinweis Statt der außergerichtlichen Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung nac...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Kosten der Wertermittlung als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 189 Die für die Ermittlung des Nachlasswertes im Rahmen des § 2314 Abs. 1 BGB anfallenden Kosten für ein Gutachten sind Nachlassverbindlichkeiten. Gutachterkosten fallen nicht dem Nachlass zur Last, wenn nicht der Erbe, sondern der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsberechtigter ein Gutachten zur Wertermittlung eigenmächtig erstellen lässt. Vielmehr handelt es sich dan...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Kostentragung aufgrund besonderer erbrechtlicher Anspruchsgrundlagen

Rz. 616 Das Erbrecht sieht für besondere Fälle materiellrechtliche Regeln darüber vor, wer die Kosten einer Wertermittlung zu tragen hat – teils gesetzlich normiert, teils richterrechtlich entwickelt: (1) Kosten der Wertermittlung sind vom Nachlass zu tragen:mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben

Rz. 225 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Vorlage von Unterlagen und ggf. eines Gutachtens.[298] Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht vermischt werden. Auch wenn der Erbe nach dem Erbfall einen Nac...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bestand und Wert

Rz. 411 Neben dem Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände (§ 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es handelt sich um zwei selbstständige Ansprüche.[454] Die Wertfeststellung erfolgt durch Einholung von Sachverständigengutachten, die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB). Die Wertermittl...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Wertermittlungsmethode

Rz. 15 Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung [32] (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch p...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Bereicherungsanspruch des (Erb-)Vertragserben gem. § 2287 BGB

Rz. 210 Die Rechtsprechung gewährt dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch gegen den mutmaßlich vom Erblasser Beschenkten, wenn dieser hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung darlegt.[243] Erforderlich ist, dass der Anspruchsinhaber den Hauptanspruch schlüssig darlegt und in substantiierter Weise Tatsachen vorträgt – und ggf. beweist –, die greifbare A...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / VI. Wertermittlungsanspruch?

Rz. 96 § 2287 BGB selbst sieht keinen Wertermittlungsanspruch des Erben gegen den Beschenkten vor. Ist der Erbe jedoch pflichtteilsberechtigt und steht ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten zu, so können die von der Rechtsprechung dort entwickelten Grundsätze über einen Wertermittlungsanspruch in analoger Anwendung von § 2314 BGB zu Hil...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Von der Rechtsprechung anerkannte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 141 Zu den von der Rechtsprechung entwickelten erbrechtlichen Auskunftsansprüchen gehören insbesondere diejenigenmehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Wertermittlungsanspruch

1. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben Rz. 225 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Vorlage von Unterlagen und ggf. eines Gutachtens.[298] Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch i...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB

Rz. 233 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht gegenüber dem beschenkten Miterben neben dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB konsequenterweise auch ein Wertermittlungsanspruch zu. Problematisch und in der Rechtsprechung des BGH bisher unterschiedlich entschieden ist die Frage, ob auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem Beschenkten i.S.v. § 2329 BGB nach § 242...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Muster: Wertermittlungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 255 Muster 17.20: Wertermittlungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben Muster 17.20: Wertermittlungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen ____________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Pflichtteilsrecht

Rz. 206 Im Rahmen des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Wertermittlung. Der Wertermittlungsanspruch steht selbstständig neben dem Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB und ist vom Berechtigten gesondert geltend zu machen.[231] Rz. 207 Auch wenn ein Kaufvertrag über ein Nachlassgrundstück vorgelegt wird, kann die Einholung eines Sachvers...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Wertermittlungskosten beim Wertvermächtnis

Rz. 213 Ist einem Vermächtnisnehmer ein Anteil eines Nachlassgrundstücks als Geldanspruch zugewandt, dann steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Wertermittlung des Nachlassgrundstücks zum Stichtag des Erbfalls gem. § 242 BGB zu, wenn er die Kenntnis zur Geltendmachung seines Vermächtnisanspruchs benötigt. Der belastete Erbe hat die Kosten der Wertermittlung zu tragen.[...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers

Rz. 19 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses (zum Muster für Auskunftsklagen siehe § 9 Rdn 374, 380).[31] Sollen Erbschaftsteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 Abs. 2...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / III. Eidesstattliche Versicherung (§§ 2314, 260 BGB)

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfass...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Auskunftsanspruch

1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben, die nach den §§ 20...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

aa) Allgemeines Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB

a) Allgemeines Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben e...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben eingeräumt. Die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Übergang von Auskunftsantrag auf Leistungsantrag bei der Stufenklage

Rz. 420 BGH im Urt. v. 15.11.2000 (IV ZR 274/99) :[468] Zitat "Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VIII. Beweissicherung

Rz. 242 Da der vermachte Gegenstand herauszugeben und auf den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist, ist eine Beweissicherung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO möglich. Wenn bspw. ein Haus vom Erben umgebaut werden soll, aber mit einem langwierigen Streit zu rechnen ist, dann könnte eine Beweissicherung nach § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Feststellun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IX. Wertermittlungsanspruch bei "überquotaler" Teilungsanordnung

Rz. 497 Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Urt. v. 25.1.2000[577] einen für die Praxis nicht unbedeutenden Wertermittlungsanspruch bei einer vom Erblasser verfügten sog. "überquotalen" Teilungsanordnung zugesprochen. Rz. 498 Zum Sachverhalt: Der verwitwete Vater hinterließ zwei Söhne, die er in einem notariellen Testament je hälftig zu seinen Erben eingesetzt hat. Darüber hina...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Auskunft über einen Vermögensbestand

Rz. 203 Die Pflicht zur Auskunft über den Bestand eines Inbegriffs von Gegenständen ist durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Vorlage von Belegen nicht geschuldet. Aber: Soweit die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses durch einen Notar oder eine Behörde verlangt werden kann – insbesondere nach § 2314 BGB –, hat sich der Notar grundsä...mehr