Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Zahlungsklagen

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 142 Eine negative Feststellungsklage dient dazu, das Nichtbestehen eines gegen den Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs feststellen zu lassen. Dies ist dann von praktischer Relevanz, wenn – wie im Beispielsfall – der vermeintlich Verletzte Klarheit darüber benötigt, ob er ein bestimmtes Verhalten fortsetzen darf. Die Voraussetzungen einer negativen Feststellung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Gegenstandswert

Rz. 146 Der Gegenstandswert einer negativen Feststellungsklage wird häufig so hoch bemessen wie bei der Leistungsklage.[173]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Typischer Sachverhalt

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Einigungsstellenverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abschlussverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Widerspruchsverfahren

1. Typischer Sachverhalt Rz. 79 Die Firma Z-GmbH hat gegen ihre Konkurrentin, die X-GmbH, am … eine Beschlussverfügung erwirkt, die fristgerecht zugestellt wurde. Gestützt wurde die Beschlussverfügung auf die §§ 3, 5a Abs. 6 UWG (Verschleierung des Werbecharakters einer geschäftlichen Handlung). Die X-GmbH legt dagegen Widerspruch ein. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 80 Die Möglic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Die Firma X hat einen neuen Schokoriegel entwickelt. Sie hat sich dabei zwar von einem bekannten Produkt "inspirieren" lassen, meint aber, sich doch deutlich abzugrenzen. Da die Markteinführung erhebliches Geld kostet, möchte sie vermeiden, dass ihr diese durch eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten untersagt wird.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 149 A schaltet in regelmäßigen Abständen in der Zeitung Z großformatige Anzeigen. Wegen dieser Anzeigen wird er von B auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die dem A im Januar zugestellte Beschlussverfügung enthält neben dem Unterlassungsgebot auch eine Ordnungsmittelandrohung. Im April desselben Jahres erscheint die beanstandete Anzeige von A in unveränderter Form. B b...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Vorformulierte Unterlassungserklärung

Rz. 12 Den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese stellt aber wiederum kein Wirksamkeitserfordernis einer Abmahnung dar, sondern soll lediglich längere Auseinandersetzungen über den Umfang der Unterwerfungserklärung vermeiden (siehe Rdn 25).mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Streitwert

Rz. 156 Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens richtet sich nach dem Vollstreckungsinteresse. Die Gerichte tendieren dazu, nur einen Bruchteil des Gegenstandswertes aus dem Verfügungsverfahren anzusetzen.[186] Ordnungsmittelverfahren sind daher nur selten kostendeckend.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Unterwerfungserklärung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vollstreckung eines Unterlassungstitels erfolgt gemäß § 890 ZPO, die eines Beseitigungstitels gemäß den §§ 887, 888 ZPO. 1. Titel Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsfo...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Verfahrensverdoppelung

Rz. 136 Bei Anrufung einer Einigungsstelle und dem Scheitern einer gütlichen Einigung besteht die Gefahr der Verfahrensverdoppelung durch die dann nachfolgende Anrufung eines ordentlichen Gerichtes mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zeugen/Sachverständige

Rz. 137 Die Einigungsstelle kann Zeugen und Sachverständige anhören. Für diese Personen ist das Erscheinen vor der Einigungsstelle jedoch freiwillig. Bei allen Verfahren, in denen es daher auf diese Beweismittel ankommt, wird sich ein Einigungsverfahren nicht anbieten.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Widerspruchsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Z betreibt ein Möbelhaus in Köln. Der Werbeprospekt von Z verspricht "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Auf der Rückseite des Prospektes erfährt der Leser, dass dieses Angebot nur für "Saisonware" gilt.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unlauterer Herabsetzung, vergleichender Werbung – Veröffentlichungsbefugnis

a) Typischer Sachverhalt Rz. 54 Zum typischen Sachverhalt siehe Rdn 38. b) Rechtliche Hinweise Rz. 55 Die Streitwertbemessung im Verfügungsverfahren ist umstritten. Teilweise wird der gleiche Streitwert wie in einem Hauptsacheverfahren angesetzt.[90] Häufig wird der Gegenstandswert gegenüber dem geschätzten Hauptsachestreitwert aber bis zu einem Drittel niedriger angesetzt.[91]...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste Kostenwiderspruch

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 159 Da die Unterlassungsverfügung den Regelfall darstellt, wird sie im Muster näher behandelt. Beseitigungsverfügungen werden durch Maßnahmen nach den §§ 887, 888 ZPO vollstreckt.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 165 A und B produzieren beide Spielwaren. A ist dabei der Auffassung, dass B sich mit Design und Ausstattung einer neuen Anziehpuppe zu sehr an die Produkte von A angelehnt hat. B ist anderer Auffassung, möchte aber einen Streit vermeiden. B ist daher bereit, freiwillig das Aussehen der Puppe zu verändern. Im Gegenzug möchte B aber sichergestellt wissen, dass das derzeit...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Vertragliche Vereinbarung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen

Rz. 34 Muster 55.2: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Muster 55.2: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Vorab per Telefax Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _____ (Adresse) Ihr Schreiben vom _____ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Firma Z-GmbH, _____ (Adresse) vertreten. Unsere Ma...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Erklärungsfrist

Rz. 9 Weiter muss dem Abgemahnten eine hinreichende Erklärungsfrist eingeräumt werden. Diese richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einerseits muss der Störer ausreichend Gelegenheit haben, den beanstandeten Sachverhalt aufzuklären und sich ggf. Rat zu holen. Regelmäßig sollte die Erklärungsfrist daher wenigstens eine Woche betragen.[18] Andererseits muss aber auch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster 55.14: Aufhebungsantrag Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _____ Gegner: RA _____ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: _____) vom _____ aufzuheben sowie die Kosten dieses Verfahrens und des einstweiligen Verfügungs...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[16] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 141 B stellt Süßwaren her. Auf der Anuga stellt er einen neuen Schokoladenriegel vor. A ist der Auffassung, der Schokoladenriegel stelle eine unzulässige Nachahmung eines seit längerem von A vertriebenen Schokoladenriegels dar. A hat B daher auf der Basis der §§ 3, 4 Nr. 3 UWG abgemahnt. B hat die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen und A aufgefordert, die dort erho...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Die Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforderung ist, eine Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Feststellungsinteresse

Rz. 143 Voraussetzung einer negativen Feststellungsklage ist zunächst einmal ein Feststellungsinteresse. Dabei gilt nach ganz herrschender Meinung die Vorrangigkeit der Leistungsklage auch in Wettbewerbsfällen. Wenn Voraussetzungen und Risiken einer Leistungsklage für den Kläger von denen einer Feststellungsklage nicht grundlegend abweichen, ist dem Kläger zuzumuten, sogleic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 4 Eine schriftliche Abmahnung ist nicht erforderlich. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder mündliche Abmahnung möglich, von der allerdings aus Beweisgründen nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. auf einer Messe) Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Übermittlung der Abmahnung per Telefax eine postalische Übersendung per Einschrei...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[59] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Nach wie vor umstritten ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[11] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[12] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[13] Nur in den Fällen, in denen k...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Muster: Eidesstattliche Versicherung

Rz. 68 Muster 55.10: Eidesstattliche Versicherung Muster 55.10: Eidesstattliche Versicherung Ich, G, _____ (Adresse), belehrt über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, erkläre hiermit Folgendes an Eides statt:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Regionale Eingrenzung

Rz. 23 In – eng begrenzten – Ausnahmefällen kann es zulässig sein, eine Unterlassungserklärung räumlich zu begrenzen.[49] Zwar kann grundsätzlich ein in einem bestimmten räumlichen Markt begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchgesetzt werden.[50] Lassen aber unterschiedliche landesrechtliche Regelungen eine bundesweit einheitliche Beurteilung des Wettbewerbsgescheh...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Klageaufbau

Rz. 127 Der Klageaufbau unterliegt keinen Besonderheiten mit der Ausnahme, dass anders als bei den reinen Leistungsklagen die Antragsfassung häufig Schwierigkeiten bereitet (siehe Rdn 48). Bei "insbesondere"-Anträgen ist zu berücksichtigen, dass diese lediglich ein Ausführungsbeispiel eines ansonsten abstrakten Antrages darstellen. Häufig ist aber gerade der abstrakte Antrag...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Androhung

Rz. 152 Voraussetzung der Festsetzung eines Ordnungsmittels ist weiterhin, dass dieses zuvor angedroht worden ist. Regelmäßig wird eine Ordnungsmittelandrohung bereits durch den Kläger/Antragsteller im Verfügungs- oder Hauptsacheverfahren beantragt. Ist eine Ordnungsmittelandrohung nicht zugleich mit dem Verbotsausspruch in derselben Entscheidung tenoriert worden, sondern er...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Einigung

Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer ein bestim...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Rz. 154 Die Festsetzung des Ordnungsmittels erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Dem Schuldner ist rechtliches Gehör zu gewähren (§ 891 ZPO). Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Daraus folgt, dass auch in einem Ordnungsmittelverfahren Anwaltszwang gegeben ist.[181] Verurteilt werden kann zu einem Ordnungsgeld oder zur Ordnungshaft. Das Geri...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Vertragsstrafeversprechen

Rz. 19 Eine Unterwerfungserklärung lässt regelmäßig nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist und damit ein Druckmittel im Falle zukünftiger Verletzungen begründet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein Mitbewerber einen erstmaligen Verstoß gegen Fälle des § 13 Abs. 4 UWG abmahnt, also einen Verstoß gegen Datenschutzvorschr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO

Rz. 158 Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO der A-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Gläubigerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ ge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Androhung eines Ordnungsmittels

Rz. 47 Der Verfügungsantrag sollte unbedingt die Androhung eines Ordnungsmittels enthalten. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für deren spätere Festsetzung (§ 890 Abs. 2 ZPO). Die Androhung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Findet sich ein solcher Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nicht in dem Verfügungsantrag, wird er keineswegs von Amts wegen mi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / VI. Muster: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung

Rz. 160 Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az.: _____ Gegner: RAe _____ – erhalten Abschriften unmittelbar – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Abverkaufsvereinbarung

Rz. 168 Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung Muster 55.23: Abverkaufsvereinbarung _____ Abverkaufsvereinbarung Zwischen A (Adresse) und B (Adresse) I. Präambel A und B sind unterschiedlicher Auffassung über die Frage, ob das Puppensortiment "P" von B eine unzulässige Nachahmung der Puppenserie "S" von A darstellt. Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung ist B bereit, die Ausstattun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster 55.15: Abschlussschreiben Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _____ vom _____, zugestellt am _____ Sehr geehrter Herr _____, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, _____ (Adresse). Für unsere Mandantin haben wir unter dem Az. _____ vor dem Landgericht _____ eine einstweilige ...mehr